Die folgenden Formblätter sind ausschließlich für Studierende gedacht, die nach der GPO studieren.

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Transkript:

Die folgenden Formblätter sind ausschließlich für Studierende gedacht, die nach der GPO 2013 studieren. Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter zu den Prüfungs- und Studienleistungen im M.Ed. Deutsch Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig durch; Sie ersparen damit allen Beteiligten eventuelle Mehrarbeit. Wenn Sie Unvollständigkeiten oder Unklarheiten feststellen, melden Sie sich bitte beim Studienbüro Germanistik. Allgemeine Hinweise zu diesen Formblättern Jedes der Formblätter trägt links oben ein spezifisches Kürzel, aus dem Sie seine Verwendung erkennen können (und das auch für interne Verweise benutzt wird): das erste dieser Formblätter das sog. Grunddatenblatt mit dem Kürzel GD geben Sie mit Ihrem ersten Antrag auf eine Prüfungsleistung in einem Ihrer Studienfächer ab; die 3 Formblätter mit den Kürzeln MA-1 bis MA-2 beziehen sich auf die Masterarbeit; das Formblatt mit dem Kürzel A dient dem Nachweis aller erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte im M.Ed.-Studienfach Deutsch Sie füllen in diesen Formblättern grundsätzlich nur die nicht umrandeten Felder aus. Die dünn umrandeten müssen Ihre Lehrenden ausfüllen, die dick umrandeten sind für das Fakultäts-Prüfungsamt reserviert. Informationen dazu, wer die jeweiligen Formblätter unterschreibt, finden Sie im Beratungsportal des Germanistischen Instituts. Hinweise zu den einzelnen Formblättern GD: Grunddatenblatt Dieses Grunddatenblatt geben Sie zusammen mit dem Antrag für die erste Modulabschlussprüfungsleistung ab, die Sie in einem Ihrer Studienfächer machen. Der Zweck dieses Grunddatenblatts ist es, den Start Ihrer Modulabschlussprüfungen anzuzeigen und dabei den Prüfungsämtern einige Grunddaten zur Verfügung zu stellen. Da dieses Grunddatenblatt in einer für alle Studienfächer einheitlichen Form vorliegt, enthält es ein für Deutsch unnötiges Kästchen: das zum Latinumsnachweis. MA-1 und MA-2: Masterarbeit Nur wenn Sie die Masterarbeit in Deutsch schreiben, geben Sie diese 2 Formblätter bei der Anmeldung ab. Für die Anmeldung der Masterarbeit gibt es keine Fristen des Fakultätsprüfungsamts. Sie können die/den Themensteller(in) für die Masterarbeit vorschlagen; die/der zweite Gut- 1

achter(in) wird vom Fakultätsprüfungsamt festgelegt. Die/der von Ihnen gewählte Themensteller(in) kann dazu aber dem Fakultätsprüfungsamt einen Zweitgutachter-Vorschlag machen und trägt dann diesen Vorschlag in dem dünn umrandeten Feld von MA-1 ein. Überlegen Sie zudem mit der/m Themensteller(in), ob Ihr Thema ein empirisches ist, für das die Bearbeitungszeit von vornherein heraufgesetzt werden soll; falls ja, kreuzt die/der Themensteller(in) in dem dünn umrandeten Feld von MA-1 das entsprechende Kästchen an. In MA-2 lassen Sie bescheinigen, dass Sie im Studienfach Deutsch mindestens 15 CP erworben (Nachweis via VSPL) und das Praxissemester absolviert haben. Falls Ihnen Auflagen für das M.Ed.-Studium gemacht wurden, müssen Sie diese bis zur Anmeldung der Masterarbeit erfüllt haben Sollten Sie das Thema der Masterarbeit innerhalb der von der Prüfungsordnung vorgesehenen Frist von 3 Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgeben bzw. sollten Sie die Masterarbeit nicht erfolgreich abschließen, dann verwenden Sie für den erneuten Antrag die gleichen Formblätter füllen MA-1 an den entsprechenden Stellen entsprechend anders aus; MA-2 behält seine Gültigkeit und muss nicht erneut abgegeben werden. A: Nachweis aller erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte im M.Ed.- Studienfach Deutsch Dieses Formblatt geben Sie am Ende Ihres Studiums ab. Da alle drei studierten Module prüfungsrelevant sind, müssen hier keine weiteren Angaben zu den Modulen gemacht werden Wichtiger Hinweis zur Prüfungsleistung Modulabschlussklausur (MAK) Für das M.Ed. Studium Deutsch nach der Prüfungsordnung 2013 ist als eine Prüfungsleistung eine Modulabschlussklausur (MAK) vorgesehen. Rechtliche Grundlage: Gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für den Studiengang Master of Education (M. Ed.) mit dem Berufsziel Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen vom 11. Januar 2013, insbesondere 16 und 19 Eine Anmeldung der MAK über ein separates Formblatt im Prüfungsamt ist grundsätzlich nicht erforderlich, die Anmeldung erfolgt über Campus/VSPL. Bitte beachten Sie aber: 1. Falls die MAK Ihre erste Prüfungsleistung im Fach Deutsch ist, müssen Sie im Prüfungsamt der Fakultät für Philologie Ihr Grunddatenblatt einreichen, ggf. die Kopie dieses Grunddatenblattes, wenn Sie sich bereits im anderen Fach oder in EWL für eine Prüfungsleistung angemeldet und dort das Grunddatenblatt im Original eingereicht haben. 2. Sie sind nicht an den Anmeldezeitraum gebunden, müssen das Grunddatenblatt bzw. dessen Kopie aber spätestens zwei Wochen vor dem MAK-Termin abgeben es reicht übrigens auch, wenn Sie das Grunddatenblatt bzw. dessen Kopie in den Briefkasten werfen und eine kurze Notiz beilegen, dass Sie sich für die MAK angemeldet haben. Eine ausführliche Beschreibung des Anmeldeverfahrens finden Sie hier. 2

Personaldaten GD Grunddatenblatt und Erklärung anlässlich des erstmaligen Antrages auf Zulassung zu einer Prüfungsleistung im Rahmen der M.Ed.-Prüfung Name: Vorname: Geburtsname: Geschlecht: männlich/weiblich Matrikelnummer: Geburtsort und -datum: Semester der Einschreibung in den M. Ed.: Staatsangehörigkeit: Anschrift Telefon: Email: Ich studiere die beiden Unterrichtsfächer Deutsch und. Für eines oder beide Studienfächer sind nach GPO-M.Ed 5 und den Fachspezifischen Bestimmungen der beiden studierten Fächer besondere Zulassungsvoraussetzungen (Latinum o. ä.) vorgegeben, und zwar für : ; für : Ich beziehe bzw. bezog BAföG-Leistungen. Dem Grunddatenblatt sind beigefügt Bachelor-Zeugnis und/oder ggf. Zulassungsbescheid M. Ed. (Original/e + Kopie/n zum Verbleib im Prüfungsamt) ggf. Nachweis über die o.g. besonderen Zulassungsvoraussetzungen (Latinum o. ä.) ggf. Antrag auf Ablegen von Prüfungsleistungen in anderer als der vorgesehenen Form und Nachweis der körperlichen Behinderung bzw. einer chronischen Erkrankung Hiermit erkläre ich, dass mir die Gemeinsame Prüfungsordnung für M. Ed. vom 11.01.2013 und die Fachspezifischen Bestimmungen der o.g. Fächer und des Faches Bildungswissenschaften bekannt sind, dass ich mich gemäß 20 GPO-M. Ed. vom 11.01.2013 nicht in einem schwebenden Prüfungsverfahren in einem lehramtsbezogenen Studiengang einer anderen wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland befinde, dass ich bisher keine Master-Prüfung / Staatsprüfung für ein Lehramt endgültig nicht bestanden habe, dass alle gemachten Angaben sachlich zutreffend sind. Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers 3

MA-1 Antrag auf Zulassung zur Master-Arbeit gem. 20 GPO M. Ed. im Studienfach Deutsch (und Zulassung) Name: Vorname: Matrikelnummer: Hiermit beantrage ich die Zulassung zur Master-Arbeit im Studienfach Deutsch. Die Master-Arbeit wird zum 1. Mal wiederholt Erneuter Antrag nach Rückgabe des Themas Dem Antrag sind als Kopien beigefügt (bei Antrag zur Wiederholung oder bei Antrag nach der Rückgabe des Themas der Master-Arbeit ist nur die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beizufügen): Kopie Grunddatenblatt (im Original, wenn es sich um die erste Prüfungsleistung im M.Ed. handelt) aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Bescheinigung der/des Fachbeauftragten über die für die Zulassung zur Master-Arbeit erforderlichen Studienleistungen ggf. Nachweise über die entsprechend GPO-M.Ed. 5 zu erfüllenden Auflagen gemäß Zulassungsbescheid des Gemeinsamen Prüfungsausschusses M. Ed. Als Themenstellerin bzw. Themensteller schlage ich vor: Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers 4

Thema der Arbeit: Erstgutachter(in)/Erstgutachter: Hiermit bestätige ich meine Bereitschaft, das o. g. Thema der Master-Arbeit der o. g. Antragstellerin bzw. des o. g. Antragstellers zu betreuen. Die Ausgabe des Themas erfolgt durch das Prüfungsamt im Auftrag des Gemeinsamen Prüfungsausschusses M. Ed. Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Die Bearbeitungszeit kann wegen der empirischen/experimentellen Themenstellung bis zu 5 Monaten betragen; der Arbeitsaufwand von 17 Kreditpunkten wird dadurch nicht überschritten. Datum Unterschrift der Erstgutachterin / des Erstgutachters evtl. Vorschlag der Erstgutachterin bzw. des Erstgutachters an das Prüfungsamt für eine Zweitgutachterin / einen Zweitgutachter: Zweitgutachter(in)/Zweitgutachter: Datum des Antragseingangs: Datum der Zulassung Beginn der Anfertigungsfrist: Dauer der Bearbeitungszeit: vorgesehener Abgabetermin der Master-Arbeit: ggf. Verlängerung durch Attest bis: Es handelt sich um den Erstversuch die 1. Wiederholung Tatsächlicher Abgabetermin: ggf. Rückgabe des Themas: Datum Siegel Unterschrift des Prüfungsamtes 5

MA-2 Bescheinigung für die Zulassung zur Master-Arbeit gem. 20 GPO-M.Ed. im Studienfach Deutsch Herr/Frau Matrikelnummer Die/der oben genannte Studierende hat die gem. 20 GPO-M.Ed. für die Zulassung zur Master-Arbeit im Studienfach Deutsch erforderlichen Studienleistungen erbracht: mindestens 15 Kreditpunkte erworben Absolvierung des Praxissemesters ggf. ergänzende Studien- und Zusatzleistungen, die bei der Zulassung gem. 5 Abs. 3 und 4 GPO-M.Ed. festgelegt wurden Bochum, Datum Stempel Themensteller(in)/Fachbeauftragte(r) 6

A Nachweis über alle erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte im M.Ed.-Studium Deutsch Herr/Frau Matrikelnummer Fach: Deutsch GPO 2013 1. Die Kandidatin /der Kandidat hat alle im Fach erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte vollständig nachgewiesen. * 2. Die entsprechenden Leistungsdaten sind vollständig im ecampus-system vorhanden sowie korrekt dem Studiengang zugeordnet.* 3. Alle Modulnoten tragen ein Prüfungsdatum, das in einem Zeitraum liegt, zu dem die Kandidatin / der Kandidat mit derselben Kombination aus Abschluss (M.Ed.), Fach und PO-Version *, ** eingeschrieben war. Stempel Bochum, Datum Unterschrift Fachbeauftragte(r) * Voraussetzung für die Weiterbearbeitung im Prüfungsamt ** Ist das nicht der Fall, müssen die entsprechenden Leistungen für den Zeitraum der aktuellen Kombination aus Abschluss (MEd.), Fach und PO-Version anerkannt werden (Anpassen des Prüfungsdatums). 7