Kaufmännische Kompetenzen Lehrgänge mit IHK-Prüfung

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Geprüfter Bilanzbuchhalter (m/w) 18. September 2017, Freudenstadt Ziel Die Teilnehmer/-innen erwerben Fertigkeiten und Kenntnisse, um in Verantwortung Aufgaben des Finanz- und Rechnungswesens anwendungsorientiert zu lösen. Die fachlichen Qualifikationen der Geprüften Bilanzbuchhalter (m/w) beinhalten die Kompetenz, eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen sowie in diesem Zusammenhang Mitarbeiter (m/w) zu führen. Zielgruppe Fachkräfte aus dem Bereich Rechnungswesen eines Unternehmens, die in eine Führungsposition aufsteigen wollen. Zulassungsvoraussetzung Siehe nächste Seite(n) Inhalt Siehe nächste Seite(n) Dauer, Zeiten, Ort, Preis Dauer: Zeiten: Referent/-in: Ort: Preis: Zuschuss: Abschluss: Abendlehrgang, 2 Jahre Montag und Mittwoch, 18.00 21.15 Uhr, einige Samstage 08.00 13.00 Uhr verschiedene IHK-Geschäftsstelle, Marie-Curie-Straße 2, 72250 Freudenstadt 4.190,-, zahlbar in 6 Raten zzgl. 260,- für DIHK-Textbände, zzgl. Prüfungsgebühr (z. Zt. 550,- und 200,- ) und sonstige Literatur Das AFBG verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Die Antragsteller/-innen dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.meister-bafoeg.info. Antragsunterlagen und weiterführende Beratung erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt. IHK-Prüfung Ansprechpartner/-in Carl Christian Hirsch, Telefon 07452 9301-16, E-Mail hirsch@pforzheim.ihk.de Vorbereitungslehrgänge anderer Bildungsträger finden Sie unter www.nordschwarzwald.ihk24.de, OID 26196

Zulassungsvoraussetzung (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine erfolgreiche abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis, 2. einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis: a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsausbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau, b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder 3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 2 Absatz 3 genannten Ausgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. (2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Lern- und Arbeitsmethodik 1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen - Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfassen - Buchführung organisieren, sodass einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit einen Überblick zu vermitteln - Bilanzierung dem Grund und Höhe nach von Vermögensgegenständen, Schulden, Eigenkapital nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften - Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen nationalem und internationalem Recht gegenüberstellen - Aufwendungen und Erträge in der GuV nach nationalen handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und Ergebnisauswirkungen der Bewertungsmaßnahmen darstellen - Bestandteile des Jahresabschlusses, Inhalt und Aussagen der Bilanz usw. beherrschen - Grundzüge der Konzernrechnungslegung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften erkennen, Buchungen für Kapitalkonsolidierung durchführen - Bilanzielle Auswirkungen unterschiedlicher Gesellschaftsformen im HGB 2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten - Jahresabschlüsse analysieren und interpretieren - Vergleiche von Jahresabschlüssen durchführen und Einhaltung von Plan- und Normwerten überprüfen - Bedeutung von Ratings erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung für das Unternehmen vorschlagen 3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen - Steuerliches Ergebnis aus dem handelsrechtlichen Ergebnis ableiten - Datensätze für das Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen ableiten - Gewinn nach den Gewinnermittlungsarten bestimmen - Einkommen, Körperschaftssteuer und Abschlusszahlung und Erstattung berechnen - Regelungen des Körperschaftssteuerrechts und Einkommensteuerrechts erläutern - Bemessungsgrundlage entwickeln, Gewerbesteuererklärung aufbereiten, Gewerbesteuer berechnen - Geschäftsvorfälle auf umsatzsteuerliche Relevanz und Vorsteuer prüfen, Umsatzsteuervoranmeldungen prüfen - Vorschriften zum Verfahrensrecht anwenden - Nationale und binationale Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragssteuerrecht gegenüberstellen und beschreiben - Lohnsteuer, Grunderwerbssteuer und Grundsteuer in das betriebliche Geschehen einordnen 4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen - Ziele, Aufgaben und Instrumente des Finanzmanagements beschreiben - Finanz- und Liquiditätsplanungen erstellen, Finanzkontrollen durchführen - Finanzierungsarten beherrschen, Möglichkeiten und Methoden zur Kapitalbeschaffung auswählen - Investitionsbedarf feststellen und optimale Investition ermitteln - Kreditrisiken erkennen, Instrumente zur Risikobegrenzung bewerten und einsetzen - Kredit- und Kreditsicherungsmöglichkeiten darstellen - Formen des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs auswählen und festlegen

5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden - Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen auswählen und anwenden - Verfahren zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche und Leistungen auswählen - Methoden zur kurzfristigen Erfolgsrechnung für betriebliche Analyse- und Steuerungszwecke auswählen - Verfahren der KLR zur Lösung unterschiedlicher Problemstellungen und zur Entscheidungsvorbereitung zielorientiert anwenden - Grundzüge des Kostencontrollings und des Kostenmanagements erläutern 6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen - Arten von Risiken identifizieren und dokumentieren - Ein internes Kontrollsystem aufbauen - Methoden zur Beurteilung von Risiken einsetzen - Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken ableiten 7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen - Mit internen und externen Partnern situationsgerecht kommunizieren sowie Präsentationstechniken zielgerichtet einsetzen - Kriterien für die Personalauswahl festlegen und begründen sowie bei der Personalrekrutierung mitwirken - Personaleinsatz planen und steuern - Führungsmethoden situationsgerecht anwenden - Berufsausbildung planen und durchführen - Berufliche Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeitern fördern - Arbeits- und Gesundheitsschutz gestalten

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald Service-Center Postfach 920 75109 Pforzheim Anmeldung 18.09.2017 in Freudenstadt Teilnehmer/-in Name Vorname Straße PLZ/Wohnort Telefon Mail Geburtstag Mobil Geburtsort Beratung zu Lehrgang und Prüfung durch die IHK-Weiterbildungsberatung ist erfolgt: ja nein Hinweise für Teilnehmer/-innen Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht: Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK Nordschwarzwald, Dr.- Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, Telefon 07231 201-0, Telefax 07231 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An IHK Nordschwarzwald, Dr.-Brandenburg-Str. 6, 75173 Pforzheim, Telefax 07231 201-158, E-Mail: service@pforzheim.ihk.de: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) / Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Arbeitgeber Firma Postanschrift PLZ/Ort Telefon Mail Zahlung Rechnungsempfänger: privat Firma Die umseitigen AGB habe ich zur Kenntnis genommen und melde mich zahlungspflichtig an. Ort, Datum: Unterschrift: Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen. Werbeeinwilligung Ich willige ein, dass meine vorstehenden Kontakt- und Personendaten von der IHK Nordschwarzwald und ihren Bildungseinrichtungen für die Bewerbung von kostenpflichtigen Bildungsangeboten und Informationsveranstaltungen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die IHK Nordschwarzwald darf zu diesem Zweck auch sonstige über mich anfallende Daten (z.b. Lehrgangsteilnahmen, Weiterbildungsinteressen, etc.) speichern. Mit der Kontaktierung per E-Mail Telefon Briefpost Facebook Xing bin ich einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Nordschwarzwald durch Versendung einer E-Mail an zvm@pforzheim.ihk.de, telefonisch unter 07231 201-0, oder schriftlich widerrufen werden. Ebenso kann auf diesem Weg Auskunft über die gespeicherten Daten und / oder deren Löschung veranlasst werden. Datum, Unterschrift

Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren oder anderen Veranstaltungen der IHK Nordschwarzwald erfolgt schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder ggf. online. Sie soll möglichst innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist bei der IHK eingegangen sein. Bei Anmeldung bis zum Anmeldeschluss erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande, andernfalls bei genehmigter Teilnahme zum Veranstaltungsbeginn. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnahmeentgelt wird vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist unabhängig von den Leistungen Dritter zu entrichten. Zahlungen sind erst nach Rechnungsversand unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung. Die Zahlungen sind bei Lehrgängen und Seminaren entsprechend der Zahlungsvereinbarung oder zu Beginn in voller Höhe fällig. Prüfungsgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Prüfungsgebührenordnung. Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer jederzeit von der (ggf. weiteren) Teilnahme und ggf. Prüfung auszuschließen, wenn das fällige Teilnahmeentgelt für den Teilnehmer unabhängig von der Person des Entgeltschuldners nicht fristgerecht im Sinne der Zahlungsbedingungen entrichtet ist. Ebenfalls können in diesem Fall Teilnahmebescheinigung, Zertifikat oder sonstige Urkunden zurückbehalten werden. Wird eine Zahlungsvereinbarung ohne Kündigung nicht eingehalten, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. 3. Rücktritt/Kündigung (1) Der Teilnehmer kann grundsätzlich in Textform vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Sofern der Gebührentarif zur Gebührenordnung der IHK Nordschwarzwald nichts anderes vorsieht, wird bei Absage bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der Kammer maßgeblich) eine Stornierungs- und Bearbeitungsgebühr von 25 Euro berechnet. Bei späterer Absage wird der halbe Rechnungsbetrag, mindestens jedoch 25 EUR, zur Zahlung fällig. Bei Stornierungen am Tag der Veranstaltung und / oder bei Fernbleiben ohne vorherige Absage wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass der IHK Nordschwarzwald kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Für Verbraucher gelten diese Rücktrittsregeln erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. (2) Diese Regelungen gelten für mehrtägige Seminare und Lehrgänge ohne Ratenzahlungsvereinbarung insoweit, als für die Fristberechnung der insgesamt erste Veranstaltungstag maßgeblich ist. (3) Bei Lehrgängen mit Ratenplan kann die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der Teilnehmer hat dann lediglich bis einschließlich zur Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnittes zu bezahlen, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht. 4. Absage von Veranstaltungen sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf Die IHK behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z.b. Krankheit des Referenten, nicht ausreichende Teilnehmerzahl etc., abzusagen oder zu verschieben. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage oder Verschiebung erfolgt grundsätzlich telefonisch, sonst an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahltes Teilnahmeentgelt wird bei Absage zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Die IHK behält sich ferner das Recht zu Änderungen im Veranstaltungsablauf vor, z.b. andere gleichwertige Referenten einzusetzen und den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen zu ändern. In einem solchen Fall ist der Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts berechtigt. Eine Nichtteilnahme an Zwischentests kann zum Lehrgangsausschluss führen. 5. Urheberrecht Sämtliche Unterlagen unterliegen dem Urheberrechtsschutz und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht vervielfältigt werden. 6. Datenschutz Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass zum Zweck der Lehrgangs-, Veranstaltungs- bzw. Prüfungsabwicklung und späterer Teilnehmerinformationen personenbezogene Daten automatisiert gespeichert, be- und verarbeitet und auch per E-Mail und Fax Informationen übermittelt werden (z.b. Verlegung von Lehrgangstagen, Änderung in Stundenplänen, Versendung von Literaturlisten u.a.). Eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften. Zusatzvereinbarung für Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit gefördert werden Teilnehmer, welche die Förderung gem. 77 ff. SGB III beantragt haben, wird für den Fall, dass diese durch die Agentur für Arbeit nicht gewährt wird, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. In beiden Fällen verzichtet die Kammer auf die Stornierungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro. Dagegen verbleibt es bei der Regelung der AGB Ziffer 3 Absatz 3, wonach der Teilnehmer dann lediglich bis einschließlich der Rate des jeweiligen Lehrgangsabschnitts zu bezahlen hat, in dem das Kündigungsschreiben bei der Kammer eingeht.