Für das Tauchen im Kalkbruchsee gibt es Regeln, die unbedingt einzuhalten sind. Diese Regeln dienen eurer Sicherheit. Bitte nicht vergessen: Auch wir, die Taucher, sind Gäste am See. Der Eigentümer des Sees, der Lüneburger Angelverein e.v., kann uns jederzeit, wenn wir die Regeln zur Nutzung des Kalkbruchs nicht konsequent einhalten, die Tauchgenehmigung für den See entziehen. Deshalb gilt: Haltet euch strikt an die unten aufgeführten Regeln: Wer gegen sie verstößt, muss mit einer Abmahnung oder gar mit dem Ausschluss aus der Abteilung rechnen. 1. Wer darf tauchen? Tauchen dürfen nur Mitglieder der Tauchabteilung des VfL Lüneburg. 2. Was ist vor dem Tauchen im Kalkbruch zu beachten? 2.1. Wer im Kalkbruch tauchen will, muss sich vorher anmelden. Dies ist möglich - als Eintragung im Kalkbruch-Buch, das im Flur des Vereinsheims ausliegt, oder - als Nachricht auf dem Anrufbeantworter (Tel. 04131/22 54 46 oder -48) oder - als Fax- Nachricht: 04131/22 54 47 oder - als e-mail an: tauchen@vfl-lueneburg.de tauchen.vfl-lueneburg@online.de - per schriftlicher Nachricht, die ihr in den Briefkasten des Vereins (an der Eingangstür von LÜNEdive) einwerft. Die Anmeldung muss die folgenden Informationen enthalten: Wer taucht wann mit wem? Wer nicht korrekt angemeldet ist, hat keinen Versicherungsschutz. 2.2. Der Mitgliedsausweis der Tauchabteilung muss zum Tauchen im Kalkbruch immer mitgeführt und auf Aufforderung Mitgliedern des Lüneburger Angelvereins und des VfL Lüneburg vorgezeigt werden. 3. Was ist beim Tauchen zu beachten? Wie dürfen wir den Kalkbruchsee nutzen? 3.1 Das Gelände des Kalkbruchs darf nur zum Tauchen genutzt werden. Andere Aktivitäten, wie Schwimmen im See oder Sonnenbaden auf den angrenzenden Grünflächen, sind auch für die Mitglieder der Tauchabteilung untersagt. 3.2 Die Ausbildung und der Tauchbetrieb in der Tauchabteilung erfolgen nach den Standards von PADI. Das bedeutet u.a., dass OWD-Taucher nicht tiefer als 18 Meter und nicht nach Einbruch der Dunkelheit tauchen dürfen. Es ist strikt untersagt, ohne Buddy zu tauchen. Wer alleine taucht, wird umgehend aus der Tauchabteilung ausgeschlossen. Bei Gewitter darf nicht, bei geschlossener Eisdecke nur nach vorhergehender Genehmigung des Vorstandes getaucht werden. 3.3 Das Tauchen im Kalkbruch soll aus Sicherheitsgründen möglichst nur mit einer kaltwassertauglichen Konfiguration (zwei getrennte erste Stufen ) erfolgen. Ab 01.01.2013 ist das Tauchen nur noch mit einer kaltwassertauglichen Konfiguration (zwei getrennte erste Stufen ) erlaubt. 3.4 Als Einstiegsstelle darf nur die Straße genutzt werden. Achtet beim Tauchen auf die Sperrgebiete (s. Anlage 1). Diese Bereiche hängen auch auf dem Parkplatz des Kalbbruchsees aus. Im Sperrgebiet 1 ist eine Wassertiefe von mindestens 7 m einzuhalten, das Schilf darf nicht betaucht werden. Das Sperrgebiet 2 ist für Taucher tabu, wenn dort Angler sind. Dies ist vor dem Abtauchen zu prüfen. Am Steilhang muss besonders vorsichtig getaucht werden, da die Gefahr besteht, dass Sediment abrutscht. 3.5 In der Zeit vom 01.01. bis 31.03. darf nicht im Flachwasserbereich (Mindesttiefe: Drei Meter) getaucht werden, um die Fische in der Laichzeit zu schützen. Seite 1
3.6 Es ist strikt untersagt, ohne vorhergehende Erlaubnis des Vorstandes etwas im See zu versenken. 3.7 Im Kalkbruch können wir während der Trainingszeiten (s. Anlage 2) tauchen. Es ist auch möglich, außerhalb der offiziellen Trainingszeiten zu tauchen, wobei jedoch zu beachten ist: Es darf nur in der Zeit zwischen 9.00 und 21.00 Uhr getaucht werden. Nachttauchen darf nur 1 x in der Woche stattfinden, daher sollten sich bitte alle Interessierten in einem Aushang eintragen, damit sich andere dem Termin anschließen können. 3.8 Die Zeiten für die Ausgabe und Rücknahme der Vereinsausrüstung und das Füllen von Privatflaschen sind der Anlage 2, die Verleihbedingungen der Anlage 3 zu entnehmen. 4. Wo darf ich parken? 4.1. Während der Trainingszeiten (s. Anlage 1) darf nur der Parkplatz Volgershall (Parkplatz der Universität und des Studienseminars) genutzt werden. Die Karten zur Nutzung dieses Parkplatzes können gegen Pfand bei der Geräteausgabe entliehen und müssen nach dem Tauchen wieder abgegeben werden. 4.2. Nur aus Anlass des privaten Tauchens hat uns der Lüneburger Angelverein freundlicherweise auch erlaubt, Parkflächen innerhalb des eingezäunten Bereichs am See zu nutzen: Hier dürfen allerdings nur die für die Taucher ausgewiesenen Flächen genutzt werden (s. Anlage 4). Sollten alle für Taucher vorgesehenen Parkplätze besetzt sein, so ist der Parkplatz Volgershall zu nutzen. Es ist strikt untersagt, den Parkraum, der für den Angelverein vorgesehen ist, zu nutzen oder die Zufahrt zu den Parkplätzen der Angler zu behindern. Da nur wenige Parkplätze auf dem Gelände vorhanden sind, bitten wir dringend darum, Fahrgemeinschaften zu bilden. Während der Trainingszeiten und zu allen Veranstaltungen, die der Vorstand der Tauchabteilung organisiert (Antauchen, Abtauchen, Nikolaustauchen etc.), darf der Parkraum auf dem eingezäunten Gelände nur mit besonderer vorhergehender Erlaubnis des Vorstandes benutzt werden. 4.3. Auf der Zufahrt von der rot-weißen Schranke bis zum Tor und auf den angrenzenden Grünflächen ist das Parken verboten. Diese Zufahrt ist Eigentum der Universität Lüneburg. 4.4. Achtet bitte unbedingt darauf, dass die rot-weiße Schranke und das Tor zum Seegelände verschlossen sind. Haltet Euch bitte an diese Regeln. Sie dienen Eurer Sicherheit und sichern uns allen ein dauerhaftes Tauchvergnügen im Kalkbruch. Euer Vorstand Anlage 1: Sperrgebiete (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 3.3) Anlage 2: Trainingszeiten, Zeiten für die Ausgabe und Entgegennahme von Leihausrüstung und das Füllen von Privatflaschen (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 3.7, 3.8 und 4.1) Anlage 3: Verleihbedingungen (Erläuterung zu den Tauchregeln Nr. 3.6 und 4.1) Anlage 4: Parkplatzübersicht (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 4.2) Seite 2
Anlage 1: Sperrgebiete (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 3.3) Seite 3
Anlage 2: Trainingszeiten und Zeiten für die Ausgabe und Entgegennahme von Leihausrüstung und das Füllen von Privatflaschen (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 3.7, 3.8 und 4.1) Trainingszeiten für das Tauchen im Kalkbruch: Sommertraining: Mittwoch, 17.30 20.30 Uhr 17.30 Uhr: Briefing durch den/die zuständige/n Übungsleiter/in, der/die die Buddy-Teams zusammensetzt und die Mitnahme des Sauerstoffkoffers organisiert 18.00 Uhr: Gemeinsame Abfahrt zum Parkplatz Volgershall Zeiten für die Ausgabe und Entgegennahme der Leihausrüstung und der Privatflaschen: Montag, 18.00-19.00 Uhr Freitag, 18.00-19.00 Uhr zusätzlich für das Sommertraining: Mittwoch, 17.30 18.15 Uhr und 20.00-21.00 Uhr zusätzlich für das Wintertraining: Sonntag, 17.15 17.45 Uhr und 19.30-20.30 Uhr An gesetzlichen Feiertagen findet keine Ausgabe bzw. Rücknahme der Leihausrüstung statt. Privatflaschen werden montags und freitags im Sommer zusätzlich auch mittwochs gefüllt, nicht jedoch an gesetzlichen Feiertagen. Seite 4
Anlage 3: Verleihbedingungen (Erläuterung zu den Tauchregeln Nr. 3.6 und 4.1) 1. Der Verleih von Vereinsausrüstung erfolgt nur an Mitglieder der Tauchabteilung des VfL Lüneburg gegen Vorlage des Ausweises der Tauchabteilung zum eigenen Gebrauch. Eine Weitergabe von Ausrüstungsgegenständen des VfL an Dritte ist verboten. Wer im passiven Status ist, darf keine Vereinsausrüstung ausleihen. 2. Der Mieter/Die Mieterin überprüft den einwandfreien Zustand und die Funktionstüchtigkeit beim Empfang. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Die Benutzung der Ausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr, der VfL Lüneburg haftet nicht für den Gebrauch der Ausrüstung und eventuelle Folgeschäden. 3. Die aktuelle Liste mit den jeweiligen Gebühren hängt im Vereinsheim am schwarzen Brett aus. Die Verleihgebühr wird entsprechend der Nutzung tageweise erhoben und ist im Voraus zu entrichten. (Beispiel: Ausgabe am Freitag, Benutzung am Samstag, Rückgabe am Montag bedeutet: Gebühren für einen Tag). Dies gilt auch, wenn die Ausrüstung für einen längeren Zeitraum (z.b. für eine Urlaubsreise) ausgeliehen wird. Bei der Ausleihe ist anzugeben, an welchen Tagen die Ausrüstung benutzt und an welchem Tage sie zurückgegeben wird. Eine Erstattung der Leihgebühr bei Nichtbenutzung kann nicht erfolgen. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand bzw. der/die Leiter/in der Gerätewarte. 4. Die Ausrüstung ist gereinigt und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Mieter/Die Mieterin haftet für den Verlust oder bei Beschädigung der Tauchausrüstung. Wird die Ausrüstung oder werden Teile der Ausrüstung verunreinigt zurückgegeben, so ist eine Reinigungspauschale von 25.- zu entrichten. Tauchflaschen müssen mit einem Restdruck zurückgegeben werden. Tauchflaschen ohne Restdruck müssen geöffnet und gereinigt werden. Die Kosten für die Reinigung trägt der/die Mieter/in. Wird die Ausrüstung nicht zum vereinbarten Abgabetermin zurückgegeben, werden für jeden weiteren Tag zusätzliche Leihgebühren fällig, die unabhängig davon berechnet werden, ob die Ausrüstungsannahme in der Zwischenzeit geöffnet gewesen oder die Ausrüstung benutzt worden ist. 5. Sollten innerhalb der Leihzeit Mängel oder Schäden an der Ausrüstung auftreten, ist es strikt untersagt, diese Mängel eigenständig zu reparieren. Der Mieter/Die Mieterin hat bei Verstoß die Kosten für die Revision und die Instandsetzung der eigenständig reparierten Vereinsausrüstung zu tragen und wird von der Möglichkeit, weiterhin Vereinsausrüstung des VfL zu leihen, ausgeschlossen. Sollten innerhalb der Leihzeit Mängel oder Schäden an der Ausrüstung auftreten, so können die angefallenen Kosten für das Leihen einer Ersatzausrüstung gegen Vorlage einer Quittung nach Prüfung durch die Gerätewarte vom Vorstand erstattet werden. Seite 5
Anlage 4: Parkplatzübersicht Kalkbruchsee (Erläuterung zu der Tauchregel Nr. 4.2) Seite 6