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Transkript:

Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Oktober 2016 der Ampega Investment GmbH, über den von ihr verwalteten C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge 14 EStG über das (Rumpf)Rechnungsjahr vom vom 1. November 2015 bis 31. Oktober 2016 geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing ISA). Nach diesen Grundsätzen haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts durch die Gesellschaft relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31.10.2016 über den C-Quadrat ARTS Total Return Vorsorge 14 EStG den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen (Rumpf)Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Gesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen (Rumpf)Rechnungsjahres, wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 3.2.2017 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Robert PEJHOVSKY Mag. Nora ENGEL-KAZEMI TABRIZI Wirtschaftsprüfer

ISIN Name der Anteilsgattung des Fonds Verwaltungsgesellschaft Fondsstatus Geschäftsjahresende 31.10. AT0000A02PE1 C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge (T) Ampega Investment GmbH (AT-Fonds) A KESt Meldefonds seit 01.04.2012 Art der Meldung Melde-ID Melde-ID der korrigierten Meldung Meldedatum gültig bis Geschäftsjahr Beginn Geschäftsjahr Ende Jahresmeldung 15260 06.12.16 01.11.15 31.10.16 Meldezeitraum Beginn Währung der Meldung Steuerlicher Vertreter der Meldung Verwaltungsgesellschaft bei Meldung EUR Raiffeisen Bank International AG Ampega Investment GmbH (AT-Fonds) Steuerliche Behandlung Art InvF Ertragstyp T Anzahl der gesamten am Ende des Geschäftsjahres ausgegebenen Anteile der Anteilsgattung bzw. bei Zwischenausschüttung zum Ex- Tag 356120,2090 Sitzland des Fonds AT Öffentliches Angebot JA Mehr als 50 Anteilsinhaber JA Fonds unterliegt KESt auf Zinsen gem. 98 EStG 1988 NEIN Ausschüttungstag 15.12.2016 Ex-Tag 15.12.2016 Kapitalrückzahlung Position 1. 1.1 N Bezeichnung PA mit Option PA ohne Option BV mit Option BV ohne Option BV jur. Person Stiftung Fondsergebnis der Meldeperiode -5,4324-5,4324-5,4324-5,4324-5,4324-5,4324 Ergebnis aus Kapitalvermögen ohne Verrechnung Verlustvorträge -5,4324-5,4324-5,4324-5,4324-5,4324-5,4324 1.2 Jahresgewinn Immobili-

enfonds gemäß 14 ImmoInvFG 1.3 AIF Ergebnis 2. Zuzüglich 2.1 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 0,1650 0,1650 0,1650 0,1650 0,1650 0,1650 2.2 Einbehaltene inländische Abzugsteuer auf Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften 2.3 Ausländische Personensteuern auf Einkünfte aus Immobilien 2.4 Ausländische Personensteuern auf AIF Ergebnis 2.5 Steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag 2.6 Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) 5,2683 5,2683 5,2683 5,2683 5,2683 5,2683 2.7 Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus Immobilien DBA befreit 2.8 Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus Immobilien 2.9 Nicht verwertbare inländische Verluste aus Immobilien 2.10 Zu verrechnender Saldo der gem. 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen (80%) 2.11 Zu verrechnender Saldo der gem. 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen (100%) 2.12 Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht verrechenbare Verluste, ausgenommen Verluste aus der Veräußerung von Immobilien, die im

2.13 positiven Fall einem besonderen Steuersatz unterliegen (25%) Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht verrechenbare Verluste aus der Veräußerung von Immobilien die im positiven Fall einem besonderen Steuersatz unterliegen (25%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 0,0009 0,0009 0,0009 0,0009 0,0009 0,0009 3.2 Steuerfreie Zinserträge 3.2.1 Zinserträge (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 3.2.2 Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zb Wohnbauanleihen 0,0000 0,0000 0,0000 3.3 Steuerfreie Dividendenerträge (Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu entnehmen) 3.3.1 Dividenden 0,0000 0,0000 3.3.2 Inlandsdividenden steuerfrei gem. 10 KStG 0,0000 0,0000 3.3.3 Auslandsdividenden steuerfrei gem. 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG 0,0000 0,0000 3.4 Immobilienfondserträge 3.4.1 Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% 3.4.2 Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% 3.4.3 Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds 3.4.4 Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds 80% (inkl. zu verrechnender Saldo der gem.

3.4.5 3.4.6 3.4.7 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen) Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds 100% (inkl. zu verrechnender Saldo der gem. 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen) Bewirtschaftungsgewinne des Immobilienfonds Summe der gemäß DBA steuerfreien Gewinne des Immobilienfonds Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) 0,0000 0,0000 0,0000 Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge AIF Einkünfte Nicht steuerbare AIF Erträge Steuerpflichtige Einkünfte Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Nicht endbesteuerte Einkünfte Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' ( 22 Abs.2 KStG) 0,0000 In den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 enthaltene Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen (ohne Verlustverrechnung und Verlustvortrag auf 0,0000 0,0000

4.3 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 Fondsebene) In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) In der Ausschüttung enthaltene bereits in Vorjahren versteuerter Gewinnvortrag AIF- Ergebnis In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis -5,4324-5,4324-5,4324-5,4324-5,4324-5,4324 Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt 6. Korrekturbeträge 6.1 Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KEStpflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapi- -0,1641-0,1641-0,1641-0,1641-0,1641-0,1641

6.2 6.2.1 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 8. 8.1 talvermögen (ohne AIF- Einkünfte) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten - darin enthalten ausgeschüttetes AIF-Ergebnis Ausländische Erträge, DBA Anrechnung Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Zinsen (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen von Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen Ausländische Immobilien, Bewirtschaftungsgewinne Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 80% Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 100% Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind Auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar

8.1.1 8.1.2 8.1.3 8.1.4 8.1.5 8.1.6 8.2 8.2.1 8.2.2 8.2.3 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Immobilienerträge Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 0,0660 0,0660 0,0660 0,0660 0,1650 0,1650 Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu

8.2.4 8.3 8.4 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5. 10. 10.1 entnehmen) Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) -0,0990-0,0990 Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 KStG) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 0,0000 0,0000 Schachteldividenden bei durchgerechneter Erfüllung des Beteiligungsausmaßes gemäß 10 KStG (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) In Punkt 3. nicht abgezogen. 0,0000 0,0000 Steuerfrei gemäß DBA (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 0,0000 0,0000 Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften Erträge, die dem KESt- Abzug unterliegen Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen)

10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 10.7 10.8 10.9 10.10 10.11 10.12 10.13 10.14 Zinserträge (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausländische Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen ausländischer Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Erträge des Immobilienfonds, Immobilienerträge des AIF oder ImmoAIF (ohne Aufwertungsgewinne, ohne Ausschüttungen aus inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften) Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF (80%) Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. 40 Abs. 5 ImmoInvFG (80%) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF (100%) Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. 40 Abs. 5 ImmoInvFG (100%) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (100%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus

10.15 10.16 11. 11.1 11.2 12. 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 12.6 12.7 12.8 12.9 12.10 13. 14. Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte) Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde KESt auf Inlandsdividenden KESt auf Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge KESt auf ausländische Dividenden Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds KESt auf Erträge des Immobilienfonds Minus auf die KESt anrechenbare ausländische Personensteuer auf Immobilienerträge KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt KESt auf AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte) Steuerpflichtige AIF Einkünfte AIF Einkünfte (für Progressionsvorbehalt)

15. 16. Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber Außerhalb der Fonds- Melde-VO 2015 - optional für AT-Fonds im Jahr 2016 16.1. EU-QuSt 0,0000

Fondsstatus Geschäftsjahresende 31.10. AT0000789821 C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge (A) Ampega Investment GmbH (AT-Fonds) A KESt Meldefonds seit 01.04.2012 Art der Meldung Melde-ID Melde-ID der korrigierten Meldung Meldedatum gültig bis Geschäftsjahr Beginn ISIN Name der Anteilsgattung des Fonds Verwaltungsgesellschaft Geschäftsjahr Ende Jahresmeldung 15259 06.12.16 01.11.15 31.10.16 Meldezeitraum Beginn Währung der Meldung Steuerlicher Vertreter der Meldung Verwaltungsgesellschaft bei Meldung EUR Raiffeisen Bank International AG Ampega Investment GmbH (AT-Fonds) Steuerliche Behandlung Art InvF Ertragstyp A Anzahl der gesamten am Ende des Geschäftsjahres ausgegebenen Anteile der Anteilsgattung bzw. bei Zwischenausschüttung zum Ex-Tag 249778,6250 Sitzland des Fonds Öffentliches Angebot Mehr als 50 Anteilsinhaber Fonds unterliegt KESt auf Zinsen gem. 98 EStG 1988 AT JA JA NEIN Ausschüttungstag 15.12.2016 Ex-Tag 15.12.2016 Kapitalrückzahlung Position 1. 1.1 1.2 N Bezeichnung PA mit Option PA ohne Option BV mit Option BV ohne Option BV jur. Person Stiftung Fondsergebnis der Meldeperiode -4,7136-4,7136-4,7136-4,7136-4,7136-4,7136 Ergebnis aus Kapitalvermögen ohne Verrechnung Verlustvorträge -4,7136-4,7136-4,7136-4,7136-4,7136-4,7136 Jahresgewinn Immobilienfonds gemäß 14 ImmoInvFG 1.3 AIF Ergebnis 2. Zuzüglich 2.1 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu 0,1425 0,1425 0,1425 0,1425 0,1425 0,1425

2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 entnehmen) Einbehaltene inländische Abzugsteuer auf Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften Ausländische Personensteuern auf Einkünfte aus Immobilien Ausländische Personensteuern auf AIF Ergebnis Steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) 4,5718 4,5718 4,5718 4,5718 4,5718 4,5718 Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus Immobilien DBA befreit Nicht verrechenbare ausländische Verluste aus Immobilien Nicht verwertbare inländische Verluste aus Immobilien Zu verrechnender Saldo der gem. 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen (80%) Zu verrechnender Saldo der gem. 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen (100%) Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht verrechenbare Verluste, ausgenommen Verluste aus der Veräußerung von Immobilien, die im positiven Fall einem besonderen Steuersatz unterliegen (25%) Im AIF Ergebnis berücksichtigte, jedoch nicht verrechenbare Verluste aus der Veräußerung von Immobilien die im positiven Fall einem besonderen Steuersatz unterliegen (25%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 0,0008 0,0008 0,0008 0,0008 0,0008 0,0008 3.2 Steuerfreie Zinserträge

3.2.1 3.2.2 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 3.4.6 3.4.7 3.5 3.6 Zinserträge (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zb Wohnbauanleihen 0,0000 0,0000 0,0000 Steuerfreie Dividendenerträge (Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu entnehmen) Dividenden 0,0000 0,0000 Inlandsdividenden steuerfrei gem. 10 KStG 0,0000 0,0000 Auslandsdividenden steuerfrei gem. 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG 0,0000 0,0000 Immobilienfondserträge Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds 80% (inkl. zu verrechnender Saldo der gem. 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen) Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds 100% (inkl. zu verrechnender Saldo der gem. 40 Abs. 5 ImmoInvFG zu verteilenden Bewertungsdifferenzen) Bewirtschaftungsgewinne des Immobilienfonds Summe der gemäß DBA steuerfreien Gewinne des Immobilienfonds Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünf- 0,0000 0,0000 0,0000

te gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) 3.7 3.8 3.9 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.3 5. 5.1 5.2 5.3 Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge AIF Einkünfte Nicht steuerbare AIF Erträge Steuerpflichtige Einkünfte Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Nicht endbesteuerte Einkünfte Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' ( 22 Abs.2 KStG) 0,0000 In den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 enthaltene Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen (ohne Verlustverrechnung und Verlustvortrag auf Fondsebene) 0,0000 0,0000 In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) In der Ausschüttung enthaltene bereits in Vorjahren versteuerter Gewinnvortrag AIF-

5.4 5.5 5.6 Ergebnis In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis -4,7136-4,7136-4,7136-4,7136-4,7136-4,7136 Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt 6. Korrekturbeträge 6.1 Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KEStpflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KEStpflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF- Einkünfte) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen -0,1418-0,1418-0,1418-0,1418-0,1418-0,1418 6.2 Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten 6.2.1 Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten - darin enthalten ausgeschüttetes AIF-Ergebnis 7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung 7.1 Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 7.2 Zinsen (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 7.3 Ausschüttungen von Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsar-

7.4 7.5 7.6 7.7 8. 8.1 8.1.1 8.1.2 8.1.3 8.1.4 8.1.5 8.1.6 ten zu entnehmen) Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen Ausländische Immobilien, Bewirtschaftungsgewinne Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 80% Ausländische Immobilien, Aufwertungsgewinne 100% Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind Auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Immobilienerträge

8.2 8.2.1 8.2.2 8.2.3 8.2.4 8.3 8.4 9. 9.1 9.2 9.3 9.4 Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 0,0571 0,0571 0,0571 0,0571 0,1425 0,1425 Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) -0,0855-0,0855 Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 KStG) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 0,0000 0,0000 Schachteldividenden bei durchgerechneter Erfüllung des Beteiligungsausmaßes gemäß 10 KStG (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) In Punkt 3. nicht abgezogen. 0,0000 0,0000 Steuerfrei gemäß DBA (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) 0,0000 0,0000

9.5. 10. 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 10.6 10.7 10.8 10.9 10.10 10.11 10.12 Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften Erträge, die dem KESt- Abzug unterliegen Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Zinserträge (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausländische Dividenden (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Ausschüttungen ausländischer Subfonds (Länderdetails sind aus den jeweiligen Blättern für die Ertragsarten zu entnehmen) Erträge des Immobilienfonds, Immobilienerträge des AIF oder ImmoAIF (ohne Aufwertungsgewinne, ohne Ausschüttungen aus inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften) Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF (80%) Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. 40 Abs. 5 ImmoInvFG (80%) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Aufwertungsgewinne des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF (100%) Zu versteuernder Saldo des AIF oder ImmoAIF gem. 40 Abs. 5 ImmoInvFG (100%) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (100%)

10.13 10.14 10.15 10.16 11. 11.1 11.2 12. 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 12.6 12.7 12.8 12.9 12.10 13. 14. Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge des Immobilienfonds, des AIF oder ImmoAIF Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte) Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde KESt auf Inlandsdividenden KESt auf Ausschüttungen von inländischen (intransparenten) Grundstücksgesellschaften Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge KESt auf ausländische Dividenden Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds KESt auf Erträge des Immobilienfonds Minus auf die KESt anrechenbare ausländische Personensteuer auf Immobilienerträge KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt KESt auf AIF Einkünfte, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten (Spekulationseinkünfte) Steuerpflichtige AIF Einkünfte AIF Einkünfte (für Pro-

gressionsvorbehalt) 15. 16. Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber Außerhalb der Fonds- Melde-VO 2015 - optional für AT-Fonds im Jahr 2016 16.1. EU-QuSt 0,0000