Appartementhaus ECONTO Nähe Römertherme Pelz-Gasse 9 FERIENWOHNUNGEN APPARTEMENTS ZIMMER

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Transkript:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle Verträge mit Herrn Mag. Hannes Ehrntraut, Favoritenstraße 17/22, 1040 Wien (im Folgenden Vermieter genannt) betreffend die Vermietung von Ferienwohnungen in Pelzgasse 9, 2500 Baden, soweit sie nicht im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden. 1. Begriffsbestimmungen a) Vermieter ist Herr Mag. Hannes Ehrntraut, Favoritenstraße 17/22, 1040 Wien. b) Vertragspartner ist jene natürliche oder juristische Person, welche mit dem Vermieter einen Vertrag betreffend die Vermietung einer Ferienwohnung in Pelzgasse 9, 2500 Baden abschließt. c) Mieter sind sowohl der Vertragspartner als auch die Personen, die mit Vertragspartner anreisen und die Ferienwohnung nutzen. d) Mietvertrag oder Vertrag ist die zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossene Vereinbarung, dessen Inhalt im Folgenden näher geregelt wird. 2. Mietgegenstand a) Der Vermieter vermietet voll möblierte Ferienwohnungen. Die konkrete Ausstattung der zugewiesenen Ferienwohnung lässt sich der Website des Vermieters bzw. der vom Vermieter übermittelten Buchungsbestätigung entnehmen. b) Vom Vermieter werden keine Zusatzleistungen, insbesondere Dienstleistungen eines Tourismusbetriebes (wie z.b. Frühstück, tägliche Reinigung, Rezeption etc.), erbracht. 3. Vertragsabschluss a) Der Vertrag kommt durch die Annahme des vom Mieter bekannt gegebenen Buchungswunsches bzw. Reservierungsauftrages durch den Vermieter zustande. Zu diesem Zweck übermittelt der Vermieter eine Buchungsbestätigung an den Mieter (Annahme des Buchungswunsches bzw. Reservierungsauftrages). Der Buchungswunsch bzw. Reservierungsauftrag des Mieters und die Buchungsbestätigung des Vermieters können per Post, E-Mail, Telefax oder telefonisch erfolgen. Im Rahmen der Buchungsbestätigung erhält der Mieter

insbesondere Informationen über die Zahlung bzw. Höhe des Mietpreises und Informationen über die Dauer des Aufenthaltes (An- und Abreisedatum). b) Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung bis zu einem vorab definierten Zeitpunkt leistet. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, den Vertragspartner im Rahmen des Buchungsangebotes (vor der Annahme des Buchungswunsches bzw. Reservierungsauftrages) auf die geforderte Anzahlung (aufschiebende Bedingung) hinzuweisen. Der Mieter ist seinerseits verpflichtet, die geforderte Anzahlung bis zu dem vom Vermieter genannten Zeitpunkt (einlangend) auf das bekannt gegebene Konto zu bezahlen. Mit fristgerechtem und vollständigem Eingang der geforderten Anzahlung (aufschiebende Bedingung) auf dem vom Vermieter bekannt gegebenen Konto kommt der Mietvertrag rechtswirksam zustande. Zu diesem Zweck übermittelt der Vermieter nach fristgerechtem Eingang der geforderten Anzahlung eine Buchungsbestätigung an den Mieter. Verspätete Zahlungseingänge bzw. Teilzahlungen führen nur dann zu einem Vertragsabschluss, wenn der Vermieter diesen verspäteten bzw. teilweisen Zahlungseingang durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung ausdrücklich akzeptiert. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf den vereinbarten Mietpreis. c) Die Kosten der Geldtransaktion (z.b. Überweisungsspesen) sind vom Vertragspartner zu tragen. 4. Mietpreis a) Der Mietpreis ist im Buchungsangebot des Vermieters enthalten und versteht sich als Mietpreis pro Appartement für den angebotenen Zeitraum und die bekannt gegebene Personenanzahl. Im Mietpreis sind nachstehende Leistungen enthalten: i. Nutzung der Ferienwohnung inkl. der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände ii. gewöhnlicher Energieverbrauch (Strom, Warmwasser, Gas etc.) iii. Breitbandinternet (für den Gebrauch des Internets gilt die fair use Regel),

iv. SAT-TV (Moderne Smart-TV-Geräte mit Internetanschluss stehen kostenlos zur Verfügung) v. 13% Umsatzsteuer b) Der Mieter ist verpflichtet, die im Buchungsangebot ausgewiesenen Kosten der Endreinigung zu bezahlen. c) Allfällige Zusatzleistungen (Zusatzbetten, Zusatzreinigung etc.) werden nur auf der Grundlage einer gesonderten Anfrage durch den Mieter und einer schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter erbracht. Die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. d) Die gesetzlich vorgeschriebene Ortstaxe ist im Mietpreis nicht inbegriffen und wird gesondert verrechnet. 5. Zahlungsbedingungen Der vereinbarte Mietpreis ist (abzüglich der geleisteten Anzahlung) spätestens am Anreisetag fällig. 6. Kaution a) Der Mieter ist verpflichtet, am Tag der Anreise an den Vermieter zur Sicherstellung für alle Ansprüche des Vermieters eine Kaution in Höhe von EUR 300,- zu übergeben. b) Der Vermieter ist berechtigt, sich aus der Kaution hinsichtlich aller Forderungen aus diesem Vertrag, welche der Mieter nicht erfüllt, wie insbesondere offener Mietpreis oder Kosten der Behebung von Schäden am Mietgegenstand, einschließlich der Kosten anwaltlicher Mahnung und gerichtlicher Geltendmachung, zu befriedigen. c) Die Übergabe der Kaution entbindet den Mieter nicht von seinen Vertragspflichten. Die Befriedigung des Vermieters aus der Kaution hebt das Recht zur Aufhebung des Mietvertrages nicht auf. d) Die Kaution ist - sofern keine Schäden etc. aufgetreten sind - zur Gänze bzw. gegebenenfalls hinsichtlich des nicht verbrauchten Teiles bis längstens 14 Tage nach Rückstellung des Mietgegenstandes an den Mieter zu retournieren. 7. An- und Abreise a) Am Anreisetag stellt der Vermieter die gebuchte Ferienwohnung ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort nach telefonischer

Vereinbarung. Der späteste mögliche Zeitpunkt zur Anreise bzw. Schlüsselübergabe ist 22:00 Uhr. b) Der Mieter hat den Mietgegenstand am Tag der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zu übergeben. Im Falle der nicht fristgerechten Rückgabe der Ferienwohnung ist der Vermieter berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen. 8. Vertragsrücktritt durch den Vermieter a) Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag aus sachlich gerechtfertigtem Grund mittels einseitiger Erklärung aufzulösen. b) Durch die Regelung des vorstehenden Punktes wird das Recht des Vermieters auf vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund (dies ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist) nicht berührt. Als wichtige Gründe, welche den Vermieter zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen gelten insbesondere: i. erheblich nachteiliger Gebrauch vom Mietgegenstand; ii. unleidliches (rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges) Verhalten gegenüber anderen Gästen bzw. dem Vermieter; iii. nicht fristgerechte bzw. vollständige Bezahlung des vereinbarten Mietpreises; iv. erhebliche Verletzung der Vertragsbestimmungen bzw. der Hausordnung durch den Mieter. v. Unmöglichkeit der Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt (Elementarereignis, Streik, behördliche Verfügungen etc.) 9. Vertragsrücktritt durch den Mieter Stornogebühr a) Der Mieter ist berechtigt, jederzeit vor der Übernahme des Mietgegenstandes durch einseitige schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. b) Im Falle eines Vertragsrücktrittes durch den Vertragspartner ist der Vermieter seinerseits berechtigt, nachstehende Stornogebühren in Rechnung zu stellen: i. bis zum 31. Tag vor dem Anreisetag: Keine Stornogebühr ii. ab dem 30. bis zum 14. Tag vor dem Anreisetag: 50% des Mietpreises iii. Ab dem 13. Tag vor dem Anreisetag bzw. bei Nichterscheinen: 100%

des Mietpreises c) Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittsversicherung inbegriffen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. 10.Beistellung einer Ersatzunterkunft a) Dem Vermieter steht das Recht zu, dem Mieter eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen und ist der Mieter verpflichtet am Vertrag festzuhalten, sofern dem Mieter die Nutzung der Ersatzunterkunft zumutbar ist und für die Zuweisung einer Ersatzunterkunft auf Seiten des Vermieters sachliche Gründe vorliegen. b) Als sachliche Gründe auf Seiten des Vermieters gelten insbesondere: i. (vollständige oder teilweise) Unbenutzbarkeit der zugewiesenen Ferienwohnung; ii. Verlängerung des Aufenthaltes der Vormieter; iii. Überbuchung oder sonstige wichtige betriebliche Gründe. c) Allfällige Mehraufwendungen für die Ersatzunterkunft gehen zu Lasten des Vermieters. 11.Pflichten des Mieters a) Der Mieter übernimmt den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem und brauchbarem Zustand und verpflichtet sich, den Mietgegenstand (sowie die mitvermieteten Gegenstände) und die gemeinschaftlichen Einrichtungen pfleglich und unter möglichster Schonung der Substanz zu behandeln. Verwendetes Geschirr, sonstige Kochutensilien, die Küchenausstattung, Kühlschrank, Herd und Mikrowelle sind nach deren Benutzung zu reinigen. b) Mängel / Schäden am Mietgegenstand (inkl. den mitvermieteten Gegenständen) sowie an den gemeinschaftlichen Einrichtungen sind dem Vermieter vom Mieter unverzüglich anzuzeigen. c) Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für alle Schäden und Nachteile, die diesem oder anderen Personen durch den Mieter oder durch die in den Mietgegenstand aufgenommenen Personen oder sonstige in seinem Einflussbereich stehende Dritte entstehen. Behauptet der Mieter eine Verursachung durch sonstige Dritte, so trifft ihn die Beweislast. In diesem Sinne ist der Mieter insbesondere verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,

dass keine Beeinträchtigungen der anderen Mieter (Gäste) bzw. Bewohner der Nachbarliegenschaften durch vom Mietgegenstand ausgehenden Lärm, Geruch, Rauch etc. über das ortsübliche Ausmaß hinaus erfolgen. d) Dem Mieter ist es nicht gestattet, den Mietgegenstand oder Teile davon entgeltlich oder unentgeltlich, Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst in irgendeiner Weise egal unter welchem Titel - weiterzugeben. e) Der Mieter hat die im Haus aufliegende Hausordnung (insbesondere in Bezug auf die Ruhezeiten) zu beachten und einzuhalten. f) Der Mietgegenstand wird nur zu Wohnzwecken als Zweitwohnung wegen eines durch Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels bzw. zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung vermietet. Jedwede Änderung der Benützungsart ist verboten. g) Das Halten von Tieren ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung der Vertragsteile unzulässig. Im Falle des Zuwiderhandelns wird eine Zusatzreinigung in Höhe von EUR 490,- in Rechnung gestellt. h) Das Rauchen ist im Mietgegenstand nicht gestattet. Im Falle des Zuwiderhandelns wird eine Zusatzreinigung in Höhe von EUR 490,- in Rechnung gestellt. 12.Haftungseinschränkungen a) Die Haftung des Vermieters ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; ausgenommen ist hiervon die Haftung bei Personenschäden. Insbesondere kann der Mieter aus zeitlichen Störungen der Wasserzufuhr und Energieversorgung sowie aus Gebrechen an Licht-, Strom-, Wasserleitungen und dergleichen gegen den Vermieter keine Schadenersatzansprüche ableiten, sofern diesen daran kein grobes Verschulden trifft. b) Ist der Vertragspartner als Unternehmer isd KSchG einzustufen, so wird die Haftung des Vermieters für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Des Weiteren ist der Ersatz von Folgeschäden, immateriellen Schäden sowie eines entgangenen Gewinnes ausgeschlossen. c) Es stehen nur öffentliche Parkplätze auf der Straße zur Verfügung. Für Beschädigungen, Einbruch oder Diebstahl der Fahrzeuge bzw. der darin aufbewahrten Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

13.Sonstige Bestimmungen a) Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Mieters gegen den Mietpreis (oder Stornogebühren) wird soweit sie nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden ausgeschlossen. b) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesem Vertrag. c) Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftlichkeit, stillschweigende Vertragsmodifikationen gemäß 863 ABGB sind ausdrücklich ausgeschlossen, dies gilt auch für eine Vereinbarung, vom Erfordernis der Schriftlichkeit abzugehen. d) Die allenfalls von diesem Vertrag zu entrichtenden Gebühren und Abgaben aller Art trägt der Mieter alleine. e) Dieser Vertrag und dessen Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. f) Erfüllungsort ist Baden. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für Baden sachlich zuständige Gericht. Baden, 27.11.2017