Taxordnung Pflegezentrum Spital Zofingen AG. Gültig ab

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Transkript:

dellr Taxordnung Pflegezentrum Spital Zofingen AG Gültig ab 1.1.2019 Diese Taxordnung wurde gemäss Vertrag VAKA und Tarifpartner erstellt. Die Tarifregelung wurde vom Departement für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau genehmigt. ag I Pflegezentrum I Mühlethalstrasse 27 I CH-4800 Zofingen I Telefon +41 62 746 53 00 I Fax +41 62 746 53 15 I www..ch

for 2/11 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für Bewohner des Pflegezentrums der Spital Zofingen AG unter Einhaltung der Tarifstruktur im Bereich der stationären Langzeitpflege des Kantons Aargau. Sie bildet einen integrierenden Bestandteil des Betreuungsvertrages. 1.2 Tarifverträge Tarifverträge mit Krankenversicherern, ähnlichen Institutionen sowie Abkommen mit anderen Kantonen sind integrierender Bestandteil dieser Taxordnung. 1.3 Allgemeine Tarifbestimmungen Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Tagestaxe für Hotellerie/Pensionstaxe (Pension und Verpflegung) zu Lasten Bewohner, (vgl. TO Pt. 2. Anhang I) Betreuung / nicht KVG-pflichtig (zu Lasten Bewohner) (vgl. TO Pt. 3, Anhang II) Beiträge für Pflegeleistungen und für Mittel und Gegenstände (zu Lasten Versicherer, Öffentliche Hand und Bewohner) (vgl. TO Pt. 4, Anhang Ill) Taxen für besondere Leistungen zu Lasten Bewohner (vgl. TO Pt. 5, Anhang IV) Behandlungspauschale für medizinische Nebenleistungen zu Lasten Versicherer (vgl. TO Pt. 6, Anhang V) Zuschläge für erhöhten Pflegeaufwand gemäss Einstufung des Pflegebedarfs nach RAI- NH, spezialisierte Pflege bei Demenzerkrankungen und Gerontopsychiatrie (vgl. TO Pt 3.2, 3.3., Anhang VI). 1.4 Zwischen- und Schlussrechnung Pflichtleistungen der Pflege- und Behandlungskosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Der Beitrag öffentliche Hand (ÖH) an der Restfinanzierung Pflegekosten wird direkt mit der Clearingstelle des Kantons Aargau abgerechnet. Die Kosten für den Aufenthalt werden monatlich in Rechnung gestellt. Liegt eine Kostengutsprache einer Krankenkasse oder Versicherung vor, wird im Ausmass dieser Garantie direkt mit der Krankenkasse oder Versicherung abgerechnet. Für darüber hinausgehende, vom Garanten (Krankenkassen) nicht anerkannte Kosten erhält der Bewohner eine Rechnung. Die Rechnung ist innert 10 Tagen zu bezahlen. Ab der 2. Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 und ein Verzugszins von 5 A erhoben. 1.5 Taxschuldner Die Taxen werden vom Bewohner oder dessen gesetzlichen Vertreter geschuldet. Vorbehalten bleibt die zusätzliche Haftung des Garanten (Versicherer). 1.6 Anerkennung der Rechnung Die Rechnung gilt als akzeptiert, wenn der Taxschuldner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung Einsprache bei der Geschäftsleitung der Institution erhebt. Gegen deren Entscheid kann innert 20 Tagen schriftlich beim Verwaltungsrat der Spital Zofingen AG Beschwerde geführt werden. Dieser entscheidet abschliessend. 1.7.1 Vorschussleistung (Depot) zu den Tagestaxen Die Vorschussleistung (Depot) beträgt bei Kurzzeitaufenthalten (bis maximal drei Monate, ausser Ferienaufenthalte und Akut- und Übergangspflege) CHF 10'000.00 bei Langzeitaufenthalten CHF 12000.00. ag I Pflegezentrum I Mühlethalstrasse 27 I CH-4800 Zofingen I Telefon +41 62 746 53 00 I Fax +41 62 746 53 15 I www..ch

3/11 1.7.2 Vorschussleistung (Depot) für Ferienaufenthalte und Akut- und Übergangspflege Die Kosten setzen sich aus der Anzahl Tagestaxen (Anhang 1.1) und der Ein- und Austrittspauschale zusammen. Der Betrag muss vor Eintritt ins Pflegezentrum an die Spital Zofingen AG überwiesen werden. Die Vorschussleistung (Depot) wird nicht verzinst. Bei Austritt wird die Vorschussleistung (Depot) nach Saldierung mit allfälligen noch offenen Verpflichtungen zurückerstattet. Dies gilt auch für Forderungen gegenüber anderen Parteien wie Versicherung, Gemeinde, Kanton. 1.8 Hilflosenentschädigung Eine Hilflosenentschädigung (HE) für Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades erhält, wer in den alltäglichen Lebensverrichtungen seit mindestens 365 Tagen regelmässig und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist. Die Hilflosenentschädigung wird unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen entrichtet. Die Hilflosenentschädigung wird von der AHV direkt an den Bewohner entrichtet. Das Antragsformular ist bei der AHV-Zweigstelle oder intern beim Sekretariat Pflegezentrum erhältlich. Der Teil,,Pflege" wird vom Pflegepersonal ausgefüllt. 1.9 Ergänzungsleistung Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Ersparte nicht ausreichen, um die Lebenskosten zu decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Der Anspruch auf Ergänzungsleistung ist vermögensabhängig. Über die Sozialversicherungsstelle wird dann der Betrag zusätzlich zur AHV/IV berechnet und dem Bewohner ausgerichtet. Antragsformular (siehe 1.8) 1.10 Weitere Unterlagen Zur finanziellen Beurteilung, ist die letzte definitive Steuererklärung bei Bedarf beizubringen. 2. Tagestaxe für Hotellerie / Pensionstaxe 2.1 Umfang und Inhalt In der Tagestaxe für Hotellerie/Pensionstaxe sind grundsätzlich alle Leistungen für die Unterkunft und die Verpflegung (wie z.b. möbliertes Zimmer, Vollpension mit Tee, Kaffee und Mineralwasser, das Bereitstellen und das Besorgen der Bett und Frotteewäsche, Energieverbrauch, Unterhalt des Zimmers) sowie allgemeine Reinigungsleistungen enthalten (siehe Anhang I). Eintritts- und Austrittstag Der Ein- und Austrittstag wird zum ganzen Tagesansatz berechnet. 2.3 Abwesenheit Bei Abwesenheit (Urlaub, Spitalaufenthalt usw.) ist die Pensionstaxe über die ganze Zeit geschuldet. Die Betreuungs- und die Pflegekosten fallen ab dem ersten vollen bis zum letzten vollen Abwesenheitstag weg. Für die Verpflegung wird im gleichen Zeitraum CHF 15.00/Tag weniger verrechnet. 2.4 Todesfall Bei Todesfall endet das Pensionsverhältnis 5 Tage nach dem Todestag bzw. erst nach der Räumung des Zimmers. 2.5 Ende des Pensionsverhältnisses Bei Austritt besteht im Bereich der Langzeitpflege eine Kündigungsfrist von drei Wochen. Bei unverhofftem Übertritt in ein Spital oder eine andere Institution wird für die folgenden Tage eine Reduktion gemäss Punkt 2.3 gewährt. Bei Austritt im Bereich der Kurzzeitpflege wird die Reduktion gemäss Punkt 2.3 für maximal 5 Tage verrechnet. ag I Pflegezentrum I Mühlethalstrasse 27 I CH-4800 Zofingen I Telefon +41 62 746 53 00 I Fax +41 62 746 53 15 I www..ch

4/11 2.6 Wohnsitz Für die Restkosten Pflege zu Lasten der Öffentlichen Hand (ÖH) ist der steuerrechtliche Wohnsitz des Bewohners vor Eintritt massgebend. Ab einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten besteht eine Meldepflicht bei der Einwohnerkontrolle Zofingen. Die Meldung erfolgt durch das Sekretariat Pflegezentrum. 3 Betreuung / nicht KVG-pflichtige Leistungen (zu Lasten Bewohner) 3.1 Grundsatz Die im Anhang Il dieser Taxordnung aufgeführten Betreuungsleistungen werden zusätzlich zu den Pflegekosten verrechnet. Die Kosten sind pauschalisiert und verändern sich nicht mit einer allfälligen gesundheitlichen Veränderung des Bewohners. Die Betreuungskosten umfassen die Kosten pro Tag für Hilfe- und Betreuungsleistungen, die infolge Alter, Invalidität oder Krankheit notwendig sind und keine Pflichtleistungen der Krankenversicherung darstellen. Ebenso in den Betreuungszuschlag fällt die Aktivierungstherapie. Für diese nicht KVG-pflichtigen Betreuungsleistungen wird gemäss Anhang II ein Taxzuschlag verrechnet. 3.2 Betreuung / nicht KVG-pflichtig (zu Lasten Bewohner): Zuschlag spezialisierte Pflege bei Demenzerkrankungen (vgl. Anhang VI) 3.3 Betreuung / nicht KVG-pflichtig (zu Lasten Bewohner): Zuschlag Gerontopsychiatrie (vgl. Anhang VI). 3.4 Betreuung / nicht KVG-pflichtig (zu Lasten Bewohner): Zuschlag für erhöhten Pflegeaufwand (vgl. Anhang VI) 4 Beiträge für Pflegeleistungen / Tagestaxen für Pflegeleistungen 4.1 Beiträge für Pflegeleistungen Die Beiträge für Pflegeleistungen der Versicherer gemäss Tarifstruktur Art. 7a KLV (inkl. Mittel und Gegenstände) bemessen sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gemäss Anhang Ill und werden anteilmässig durch die Krankenversicherer, die öffentliche Hand und den Bewohner abgegolten. Die Erfassung der Pflegebedürftigkeit erfolgt über eine Beobachtungszeitspanne von zwei Wochen nach dem Eintritt, danach in halbjährlichem Abstand oder bei signifikanten Veränderungen des Gesundheitszustandes. 4.2 Kostengutsprache bei ausserkantonalem Wohnsitz Die Restfinanzierung der Pflegekosten (Anteil ÖH) ist kantonal unterschiedlich geregelt. Besteht eine Differenz zu den Tarifen ÖH im Kanton Aargau, muss diese durch den Bewohner oder den Wohnkanton ausgeglichen werden. Die Abklärung der Kostengutsprache des Wohnkantons erfolgt durch das Pflegezentrum. 4.3 Teilpauschale für medizinische Nebenleistungen Die Kosten für Arztleistungen und Laboruntersuchungen werden mit einer Behandlungspauschale gemäss Anhang Ill verrechnet. Zusätzliche ärztlich angeordnete, kassenpflichtige paramedizinische Leistungen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung oder medizinische Analysen werden gemäss den entsprechenden Tarifvereinbarungen und den jeweils gültigen Taxpunktwerten für ambulante Leistungserbringer als Einzelleistung direkt mit der Krankenversicherung abgerechnet. Il ag I Pflegezentrum I Mühlethalstrasse 27 I CH-4800 Zofingen I Telefon +41 62 746 53 00 I Fax +41 62 746 53 15 I www..ch

dors 5/11 5 Taxen für besondere Leistungen, zu Lasten Bewohner 5.1 Grundsatz Die im Anhang IV dieser Taxordnung aufgeführten besonderen Leistungen werden zusätzlich zur Tagestaxe für Hotellerie, Betreuung und Pflegeleistungen verrechnet. 6 Behandlungspauschale für medizinische Nebenleistungen zu Lasten Versicherer Beschreibung was dies beinhaltet, siehe Anhang V, Punkt 1. 7 Schlussbestimmungen 7.1. Genehmigung Durch die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat der Spital Zofingen AG. 7.2 Inkrafttreten Die vorliegende Taxordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Zofingen, 11. Dezember 2018 Spital. Zofingen AG Verwaltungsratspräsident Spel-Zofing AG EO Dr. obert Rhiner Christian Reize Anhänge: Anhang I: 1. Tagestaxen / Hotellerie 2. Zusätzliche Tagestaxen 3. Vorschussleistung (Depot) zu den Tagestaxen Anhang II: Pauschale für die nicht KVG-pflichtigen Pflege- und Betreuungsleistungen Anhang Ill: Beiträge der Krankenversicherer für Pflichtleistungen inkl. Mittel und Gegenstände Anhang IV: Taxen für besondere Leistungen Anhang V: Medizinische Nebenleistungen Anhang VI: Zuschläge Demenzpflege, Gerontopsychiatrie und erhöhter Pflegeaufwand ag I Pflegezentrum I Mühlethalstrasse 27 I CH-4800 Zofingen I Telefon +41 62 746 53 00 I Fax +41 62 746 53 15 I www..ch

pfiegezentrum 6/11 Anhang I Tagestaxen / Hotellerie 1. Tagestaxen für alle Bewohner Tagestaxe für Notellerie/Pensionstaxe Betreuung/ nicht KVG-pflichtig siehe Anhang II Pflegekosten siehe Anhang IV Total 1er Zimmer CHF 145.00 CHF 58.00 CHF 21.60 CHF 224.60 2er Zimmer CHF 135.00 CHF 58.00 CHF 21.60 CHF 214.60 Zuschlag für Kurzzeitpflege CHF 20.00 Frühstück für Angehörige CHF 8.00 Mittagessen für Angehörige CHF 18.00 Abendessen für Angehörige CHF 15.00 2. Zusätzliche Tagestaxen für Bewohner der Demenz- und Gerontopsychlatrieabtellung sowie für erhöhten Pflegeaufwand (vgl. Anhang VI) 2.1. Zuschläge Demenzpflege, gemäss Vorgaben VAKA ab 1.1.2016 vgl. Anhang VI Pt. 1. 2.2. Zuschlag Gerontopsychiatrie, gemäss Vorgaben VAKA ab 1.1.2016 vgl. Anhang VI Pt. 2. 2.3. Zuschlag für erhöhten Pflegeaufwand gemäss Einstufung des Pflegebedarfs nach RAI-NH ab 01.01.2018 vgl. Anhang VI Pt. 3. 3. Vorschussleistung (Depot) zu den Tagestaxen Die Vorschussleistung (Depot) beträgt bei Kurzzeitaufenthalten (bis maximal drei Monate ausser Ferien- und Kuraufenthalte) CHF 10'000.00, bei Langzeitaufenthalten CHF 12'000.00 Der Betrag muss vor Eintritt ins Pflegezentrum an die Spital Zofingen AG überwiesen werden. Die Vorschussleistung (Depot) wird nicht verzinst. Vergleiche Pkt. 1.7 Die Kosten für Ferienaufenthalte sind vorschüssig (vor Eintritt) zu entrichten. ag I Pflegezentrum I Mühlethalstrasse 27 I CH-4800 Zofingen I Telefon +41 62 746 53 00 I Fax +41 62 746 53 151 www..ch

Or' 7/11 Anhang ll Pauschale für die nicht KVG-pflichtigen Pflege- und Betreuungsleistungen: a) Betreuung und Unterhalt: - Aktivierungstherapie / Alltagsgestaltung - Zimmerservice - Evaluation und Unterhalt der Hilfsmittel - Unterhalt der medizinisch-technischen Geräte - Begleitung allgemein - Getränke Zubereiten und Service - Mahlzeitenservice b) Wohnen und Alltag: - Hausdienst - Handling der Privatwäsche - Kleider kontrollieren, aufräumen - Schränke kontrollieren, aufräumen und aktualisieren - Blumenpflege c) Hilfestellung im Alltag: - Telefonunterstützung - Schreiben für Bewohner - Briefe/Zeitung vorlesen - Ausführen von Aufträgen für Bewohner - Spazierengehen d) Administrative Tätigkeiten: - Einsatzpläne für Mitarbeitende - Beratung und Betreuung von Angehörigen und Besuchern - Administrative Tätigkeiten im Bestellwesen und der Versorgung - Administrative Tätigkeiten des Pflege- und Arztberichts Diese Liste ist nicht abschliessend. ag I Pflegezentrum I Mühlethalstrasse 27 I CH-4800 Zofingen I Telefon +41 62 746 53 00 I Fax +41 62 746 53 151 www..ch

8/11 Anhang Ill Beiträge der Krankenversicherer für Pflichtleistungen der Langzeitpflege inkl. Mittel und Gegenstände Gemäss dem Vertrag zwischen der VAKA und den Tarifpartnern verrechnen die Pflegeheime den Krankenversicherern für alle stationären Langzeitbewohner für Pflegeleistungen gemäss KVG einen Beitrag gemäss untenstehender Tarifstruktur, sowie eine Behandlungspauschale für die Abgeltung medizinischer Nebenleistungen (Arztleistungen, Therapieleistungen, med. Analysen). Damit sind alle Leistungen abgegolten, die nicht gemäss Anhang 111 zusätzlich verrechnet werden können. 1. Kantonale Tarifordnung für stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen mit dem Angebot Tages- oder Nachtstrukturen Art. 7a KLV. (inkl. Mittel und Gegenstände) Gültig ab 1. Januar 2019 Pflegebedarfsstufe Zeitwert (Minuten) Versicherer (CHF/Tag) Bewohner (CHF/Tag) Gemeinde (CHF/Tag) Total* (CHF/Tag) Pflege Pflege MiGeL Pflege MiGeL Pflege MiGeL 1-a bis 20 9.00 1.60 0.20 0.00 0.00 10.60 0.20 2-b 21-40 18.00 13.70 0.60 0.00 0.00 31.70 0.60 3-c 41-60 27.00 21.60 0.00 4.20 1.00 52.80 1.00 4-d 61-80 36.00 21.60 0.00 16.30 1.40 73.90 1.40 5-e 81-100 45.00 21.60 0.00 28.40 1.80 95.00 1.80 6-f 101-120 54.00 21.60 0.00 40.50 2.20 116.10 2.20 7-g 121-140 63.00 21.60 0.00 52.60 2.60 137.20 2.60 8-h 141-160 72.00 21.60 0.00 64.70 3.00 158.30 3.00 9-i 161-180 81.00 21.60 0.00 76.80 3.40 179.40 3.40 10-j 181-200 90.00 21.60 0.00 88.90 3.80 200.50 3.80 11-k 201-220 99.00 21.60 0.00 101.00 4.20 221.60 4.20 12-1-a 221-240 108.00 21.60 0.00 113.10 4.60 242.70 4.60 12-1-b (121) BESA 12-1-b (122) BESA 12-1-b (123) BESA 124-b (124) BESA 12-143 (125) BESA 12-1-b (126) RAI /RMC 12-1-b (128) RAI / SE3 241-260 108.00 21.60 0.00 134.20 5.00 263.80 5.00 261-280 108.00 21.60 0.00 155.30 5.40 284.90 5.40 281-300 108.00 21.60 0.00 176.40 5.80 306.00 5.80 301-320 108.00 21.60 0.00 197.50 6.20 327.10 6.20 ab 321 108.00 21.60 0.00 nach Aufwand nach Aufwand 251 108.00 21.60 0.00 135.18 5.02 264.78 5.02 301 108.00 21.60 0.00 187.98 6.02 317.58 6.02 Die Erfassung des Pflegebedarfs erfolgt mit dem RAI-NH (Resident Assessment Instrument - Nursing Home). 2. Akut- und Übergangspflege (AÜP) Zusätzlich vergüten die Krankenversicherer bei Kurzzeitaufenthalten bis 14 Tage für die Abgeltung der medizinischen Nebenleistungen (Arztleistungen, Medikamente, therapeutische Leistungen, Mittel und Gegenstände, medizinische Analysen) pro Pflegetag eine Pauschale von CHF 47.00. ag I Pflegezentrum I Mühlethalstrasse 27 I CH-4800 Zofingen I Telefon +41 62 746 53 00 I Fax +41 62 746 53 15 I www..ch

9/11 Anhang IV Taxen für besondere Leistungen, die zusätzlich zur Tagestaxe für Hotellerie und Betreuung verrechnet werden a) Zahnärztliche Behandlung b) Krankentransporte c) Nicht ärztlich verordnete Kostzulagen d) Auslagen für persönliche Bedürfnisse: - Versorgung der persönlichen Wäsche - Flick- und Näharbeiten sowie Nämele" - Coiffeur, Fusspflege, Podologie, etc. - Softdrinks und alkoholische Getränke - Körperpflegeprodukte - Telefonanschlussgebühren - Telefongesprächsgebühren - Miete Fernsehapparat - Kabelanschluss - Radio - Depot Schlüssel Tresor im Bewohnerzimmer e) Durch Bewohner verursachte Beschädigungen an Heim- und Dritteigentum f) Pauschale Verrechnung unserer Aufwendungen - bei Eintritt - bei Austritt - bei Todesfall g) Sämtliche ausserordentlichen Leistungen, die nicht zum üblichen Aufgabenkreis gehören (z.b. Begleitung zu Arzttermin, Einkaufen, usw.) direkte Rechnungsstellung gemäss Aufwand gemäss Aufwand CHF 1.00/Tag bzw. CHF 30.00/Mt. gemäss Aufwand CHF 50.00/Std. gemäss separater Preisliste gemäss separater Preisliste gemäss separater Preisliste CHF 20.00/Mt. effektive Gebühren direkte Rechnungsstellung CHF 12.00/Mt. gratis CHF 20.00 Obligatorische private Haftpflichtversicherung CHF 250.00 CHF 250.00 CHF 350.00 gemäss Aufwand CHF 60.00/Std. ag j Pflegezentrum I Mühlethalstrasse 27 I CH-4800 Zafingen I Telefon +41 62 746 53 00 I Fax +41 62 746 53 15 I www..ch

oe' 10/11 Anhang V Medizinische Nebenleistungen 1. Zusätzliche Vergütungen durch die Krankenversicherer Folgende Leistungen werden zusätzlich zu den Taxen gemäss Anhang I verrechnet: a) Kosten für die Medikamente nach SL b) Alle zwischen H+ die Spitäler der Schweiz und dem Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) tarifierten Leistungen wie Dialysen, Transplantationen, usw. werden gemäss den dort vereinbarten Taxen verrechnet. Bei Krankenversicherern, welche dem SVK-Vertrag nicht beigetreten sind, setzt die Kantonsregierung den Tarif fest. c) Kauf oder Miete von mitgegebenen Mitteln und Gegenständen gemäss Anhang 2 KLV. d) Externe ambulante Untersuchungen und Eingriffe (Tarifbasis öffentliche Spitäler) - Chemotherapie - Katarakt einseitig, beidseitig Diese Liste ist nicht abschliessend. 2. Von den Versicherern nicht bezahlte Leistungen a) Auf Wunsch des Heimbewohners oder dessen Angehörigen zugezogene, pflegeheimfremde Ärzte b) Anschaffungen, Reinigung, Reparatur, Pflege von Privatbekleidung c) Rettungskosten sowie Krankentransportkosten bei Pflegeheimeintritt und -austritt (die Krankenversicherer leisten dazu einen Beitrag gemäss Art. 25 lit. g KVG bzw. Art. 33 lit g KVV, Art. 26 und 27 KLV). d) Unkosten bei Todesfällen e) Mehrleistungen Hotellerie auf Wunsch des Heimbewohners bzw. dessen Angehörigen f) Kosten für Sachbeschädigungen g) Auslagen für Begleitung h) Bettenreservation und Effektenaufbewahrung während Urlaub und Entlassungsversuchen Diese Liste ist nicht abschliessend. ag I Pflegezentrum I Mühlethalstrasse 27 I CH-4800 Zofingen I Telefon +41 62 746 53 00 I Fax +41 62 746 53 15 I www..ch

11/11 Anhang VI 1. Zuschlag Demenzpflege 1.1 Bei bestätigter Demenzdiagnose CHF 12.00 1.2 Bei bestätigter Demenzdiagnose und erhöhtem Betreuungsaufwand CHF 29.00 a) Für die spezialisierte Pflege von an Demenz erkrankten Personen (separativ oder integrativ) wird eine angepasste Infrastruktur angeboten. 2. Zuschlag Gerontopsychiatrie CHF 17.00 Bei bestätigter psychiatrischer Diagnose und Alter> 65 Jahre Stationäre Pflegeeinrichtungen mit einem Leistungsauftrag des Kantons Aargau für spezialisierte Leistungen der Gerontopsychiatrie erhalten pro Person und pro Tag als Restkosten einen zusätzlichen Betrag von CHF 50.00, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Vorliegen eines Fachkonzepts b) Nachweis der Personalressourcen im Stellenplan im Umfang von 0,2 Stellen pro Bewohner. 3. Zuschlag für erhöhten Pflegeaufwand CHF 12.00 Zuschlag für erhöhten Pflegeaufwand gemäss Einstufung des Pflegebedarfs nach RAI-NH Die Zuschläge für erhöhten Betreuungsaufwand Demenz" und für erhöhten Betreuungsaufwand Gerontopsychiatrie" sind untereinander nicht kumulierbar. ag I Pflegezentrum I Mühlethalstrasse 27 I CH-4800 Zofingen I Telefon +41 62 746 53 00 I Fax +41 62 746 53 15 I www..ch