Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Ähnliche Dokumente
Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates. (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Satzung der Gemeinde Dassendorf über die Bildung eines Seniorenbeirates

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Satzung für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein (Kinder- und Jugendbeiratssatzung)

Satzung. der Stadt Tornesch über die Bildung eines Seniorenbeirates

Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat)

Jahrgang 2017 Freitag, 15. September 2017 Nr. 35. Inhaltsverzeichnis

Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Heiligenhafen

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

SATZUNG FÜR DEN SENIORENBEIRAT DER STADT FEHMARN

Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Norderstedt (Seniorenbeiratssatzung) 5/1

Hauptsatzung des Amtes Eiderkanal, Kreis Rendsburg-Eckernförde

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

S A T Z U N G ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER GEMEINDE AHNATAL, LANDKREIS KASSEL

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Hauzenberg

SATZUNG ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER STADT MÜNZENBERG

Nr. 35 Neu-Ulm, den 26. Oktober Jahrgang Verleihung des Ehrenzeichens für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern

8 Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat für Kindergärten

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.

S A T Z U N G. über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt

Satzung der Stadt Mölln über die Bildung eines Integrationsbeirats

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt

Hochschulanzeiger Nr. 06 / 2007 vom 4. April 2007

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen. der Stadt Niddatal

Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Lauenburg/Elbe

Satzung der Stadt Glinde für einen Kinder- und Jugendbeirat

Gemeinderat öffentlich Beschluss

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für die Kindergärten. der Gemeinde Altenstadt

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt

SATZUNG ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN EINES BEIRATES ZUR GLEICHSTELLUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN UND

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heide

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten in der Trägerschaft der Stadt Wetter(Hessen)

Satzung. des Seniorenbeirates der Stadt Seelze

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Zweite Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung. für die Kreismusikschule des Landkreises Oberhavel

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Einhausen

Satzung. über die Bildung eines Seniorenbeirates für die Stadt Püttlingen. (Seniorenbeiratssatzung)

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Waldems

WERRA-MEISSNER-KREIS

Entschädigungssatzung der Gemeinde Appen (Kreis Pinneberg)

der Stadt Wittlich über die Einrichtung und die Wahl eines Beirates für Migration und Integration vom 2. September 2009

Ortsrecht der Gemeinde Timmendorfer Strand 3.4 Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Timmendorfer Strand

Satzung. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Stadt Wächtersbach.

Bürgermeisterwahl 2018

Satzung Über die Wahl des Jugendgemeinderats (4.3)

L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294.

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten

S a t z u n g der Gemeinde Wohltorf

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald

Satzung der Gemeinde Wattenbek über die Benutzung der Betreuten Grundschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren

für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

Satzung der "Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung 1) )"

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte

Satzung der Wählergruppe (Name; ggf. Angabe der Kurzbezeichnung oder des Kennworts 1) )

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

1 Allgemeines. 2 Gruppenelternversammlungen

Grundsätze zur Bildung eines Seniorenbeirats. der Stadt Neumarkt i.d.opf.". 1 Zweck und Aufgabe

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung der Stadt Erlangen für den Ausländer- und Integrationsbeirat

Satzung der Landeshauptstadt Kiel für den Kinder- und Jugendbeirat vom

Entschädigungssatzung der Gemeinde Münsterdorf

S a t z u n g. Präambel

Satzung der Stadt Kaltenkirchen über die Bildung einer Jugendstadtvertretung

Hauptsatzung. der Gemeinde Ober-Olm in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 09.Juli 2014

Satzung der Verbandsgemeinde Unkel über die Einrichtung eines Senioren- und Behindertenbeirates vom

Aufgaben der Seniorenvertretung

GESCHÄFTSORDNUNG. des Seniorenbeirates der Stadt Erwitte. Definition und Aufgaben des Seniorenbeirates

Geschäftsordnung für den Beirat der Städtischen Musikschule Dormagen vom

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2017 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 28

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Trappenkamp

Hauptsatzung der Gemeinde Altenhof

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Hauptsatzung der Gemeinde Barsbek, Kreis Plön Abs. 1 und 2, 8 Abs. 1 und 2 zuletzt geändert durch 2. Änderungssatzung vom

Stellenausschreibung

Satzung und Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Lampertheim. Satzung bezüglich der Bildung eines Seniorenbeirates in Lampertheim

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates

Stellenausschreibung

Richtlinien. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten in den städtischen Kindertagesstätten

Dritte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom für die Benutzung der Freibäder der Gemeinde Sinntal

Transkript:

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2019 Freitag, 05. April 2019 Nr. 14 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil: Bekanntmachung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde S. 116 Osterrönfeld über den Beirat der Seniorinnen und Senioren Bekanntmachung über die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde S. 119 Osterrönfeld über die Erhebung von Gebühren für das Freibad in der Gemeinde Osterrönfeld Stellenausschreibung des Amtes Eiderkanal für einen Verwaltungs- S. 120 fachangestellten (m/w/d) der Fachrichtung Kommunalverwaltung als Sachbearbeiter im Fachbereich 2 - Bürgerdienste Dieses Blatt erscheint jeden Freitag, wenn Veröffentlichungen vorliegen, und ist bei der Amtsverwaltung in Osterrönfeld, Schulstraße 36, oder in Schacht-Audorf, Kieler Straße 25, erhältlich. Das Bekanntmachungsblatt kann auch im Einzelbezug oder im Abonnement gegen Vorauserstattung der Portokosten per Post bezogen werden. Außerdem kann das Bekanntmachungsblatt kostenlos als Newsletter abonniert werden. 115

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Osterrönfeld über den Beirat der Seniorinnen und Senioren Aufgrund der 4 i.v.m. 47 d, 47 e der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein (GO) vom 28. Februar 2003 (GVOBI. S. 57) in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28. März 2019 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Osterrönfeld über den Beirat der Seniorinnen und Senioren erlassen: 6 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: Art. 1 Die Amtszeit des Seniorenbeirats beträgt 5 Jahre. Sie beginnt mit der konstituirenden Sitzung des neu gewählten Seniorenbeirats. Gleichzeitig endet die Tätigkeit des bisherigen Seniorenbeirates. 7 wird wie folgt neu gefasst: Art. 2 (1) Der Seniorenbeirat wird in einer öffentlichen Wahlversammlung gewählt, zu der die nach 5 Absatz 3 wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner durch die Gemeinde eingeladen werden. In der Versammlung wird den Bewerberinnen oder Bewerbern Gelegenheit gegeben, sich persönlich vorzustellen. (2) Der Termin der Wahlversammlung wird von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister festgelegt und öffentlich bekannt gemacht. (3) Drei Monate vor dem Termin der Wahlversammlung soll die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister öffentlich zur Kandidatur für den Seniorenbeirat aufrufen. Vorschlagsberechtigt sind alle nach 5 Absatz 3 wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde. Sofern die Bewerberinnen und Bewerber ihre Kandidatur nicht selbst einreichen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Bewerberinnen und Bewerber erforderlich. (4) Wahlvorschläge müssen spätestens sechs Wochen vor dem Termin der Wahlversammlung bei der Amtsverwaltung vorliegen. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden in alphabetischer Reihenfolge auf einem Stimmzettel zusammengefasst. (5) Die Wahlversammlung wird von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister geleitet. Aus dem Kreis der anwesenden Wahlberechtigten werden eine Schriftführerin oder ein Schriftführer und zwei Stimmenzählerinnen und/oder Stimmenzähler gewählt. Es muss eine Wahlniederschrift gefertigt werden. (6) Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Teilnehmer beschlussfähig. 1 116

(7) Jede oder jeder Wahlberechtigte hat soviele Stimmen, wie Beiratsmitglieder zu wählen sind, von denen jeweils nur eine Stimme einer Bewerberin oder einem Bewerber gegeben werden kann. (8) Die Wahl erfolgt ohne Aussprache in geheimer Wahl. (9) Die Stimmenzählung ist öffentlich. (10) Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Ergibt sich beim letzten zu wählenden Mitglied des Seniorenbeirates eine Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die Versammlungsleiterin oder der Versammlungsleiter zieht. Entsprechend der Stimmenzahl bilden die übrigen Bewerberinnen und Bewerber eine Nachrückerliste. Nach Beendigung der Auszählung stellt die Versammlungsleiterin oder der Versammlungsleiter das Wahlergebnis fest. Art. 3 Nach 10 wird der folgende neue 11 eingefügt: 11 Seniorenbeauftragte/Seniorenbeauftragter (1) Wird in einer Wahlzeit der Gemeindevertretung kein Seniorenbeirat gebildet, wählt oder ernennt die Gemeindevertretung eine Seniorenbeauftragte oder einen Seniorenbeauftragten. Sie oder er ist ehrenamtlich tätig. Sie oder er wird unterstützt und im Verhinderungsfall vertreten durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Osterrönfeld. (2) Die oder der Seniorenbeauftragte nimmt die nach dieser Satzung dem Seniorenbeirat obliegenden Aufgaben wahr. Sie oder er - ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Mitglieder der Gemeindevertretung, der Ausschüsse und die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der Gemeinde Osterrönfeld, - ist Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für die Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde Osterrönfeld. (3) Die Amtszeit der oder des Seniorenbeauftragten beginnt mit ihrer oder seiner Wahl oder Ernennung und endet grundsätzlich mit der Amtszeit der Gemeindevertretung. Wird während der Wahlzeit ein Seniorenbeirat gebildet, endet die Amtszeit der oder des Seniorenbeauftragten mit der Wahl des Seniorenbeirats. (4) Für die Seniorenbeauftragte oder den Seniorenbeauftragten gelten, soweit anwendbar, die Regelungen für die Mitglieder des Seniorenbeirats entsprechend. 2 117

Art. 4 Die bisherigen 11 bis 13 werden die neuen 12 bis 14. Art. 5 In dem neuen 12 wird der folgende neue Absatz 4 eingefügt: Die oder der Seniorenbeauftragte erhält vierteljährlich eine Aufwandsentschädigung entsprechend der Regelungen für Ausschussmitglieder in der Entschädigungssatzung der Gemeinde Osterrönfeld. Art. 6 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Osterrönfeld, den 28.03.2019 gez. Volquardts (Hans-Georg Volquardts) Bürgermeister 3 118

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Osterrönfeld über die Erhebung von Gebühren für das Freibad in der Gemeinde Osterrönfeld Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S. 57) und der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 10. Januar 2005 (GVOBl. S. 27), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28. März 2019 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Osterrönfeld über die Erhebung von Gebühren für das Freibad in der Gemeinde Osterrönfeld erlassen: 4 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: Die Benutzungsgebühr beträgt für: Art. 1 1. Einzelkarten a) Erwachsene 2,00 Euro b) Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre, Schwerbeschädigte, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten, Auszubildende über 18 Jahre, 1,00 Euro Erwerbslose, Wehr- u. Ersatzdienstleistende 2. Zwölferblock a) Erwachsene 16,00 Euro b) Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre, Schwerbeschädigte, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten, Auszubildende über 18 Jahre, 8,00 Euro Erwerbslose, Wehr- u. Ersatzdienstleistende 3. Jahreskarten (mit Einzellichtbild) a) Erwachsene 50,00 Euro b) Rentner 35,00 Euro c) Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre, Schwerbeschädigte, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten, Auszubildende über 18 Jahre, 23,00 Euro Erwerbslose, Wehr- u. Ersatzdienstleistende d) Familienjahreskarte Familienjahreskarte mit Kindern u. Jugendlichen bis zu 18 Jahren sowie Auszubildenden über 18 Jahre, Schülern, Studenten, Wehr- u. Ersatzdienstleistenden (die Familienangehörigen müssen ihren Hauptwohnsitz in Osterrönfeld haben) 70,00 Euro Für Jahreskarten wird im Vorverkauf bis zur Eröffnung des Freibades ein Nachlass von 20 % gewährt. 4. Gruppenkarten Für organisierte Gruppen mit Leiter von 6 und mehr Personen a) Kinder u. Jugendliche bis zu 18 Jahren und Schwerbeschädigte 0,50 Euro b) Erwachsene 1,00 Euro Art. 2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Osterrönfeld, den 02.04.2019 gez. Volquardts (Hans-Georg Volquardts) Bürgermeister 119

Das Amt Eiderkanal (rd. 12.800 Einwohner) mit Sitz in Osterrönfeld, Kreis Rendsburg- Eckernförde, zentral gelegen im mittleren Schleswig-Holstein mit unmittelbarer Anbindung an die Autobahnen A 7 und A 210, sucht zum nächstmöglichen Termin einen Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) der Fachrichtung Kommunalverwaltung als Sachbearbeiter im Fachbereich 2 - Bürgerdienste. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: die selbständige und ganzheitliche Bearbeitung und Entscheidung der Anträge auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII), dem Wohngeldgesetz (WoGG) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Bearbeitung laufender Vorgänge statistische Angelegenheiten allgemeine Verwaltungstätigkeiten inkl. Sitzungsdienst Eine Änderung des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten. Folgende fachliche und persönliche Qualifikationen werden erwartet: eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung sicherer Umgang mit den MS-Office-Standardprodukten Word, Excel, Outlook Kenntnisse in den Fachverfahren LÄMMkom/LISSA und CIP sind wünschenswert Bereitschaft zur Teilnahme am Sitzungsdienst auch außerhalb der Dienstzeiten Führerschein Klasse B (ehem. 3) und die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD. Gesucht wird eine belastbare, engagierte, entscheidungsfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit Eigeninitiative, Organisationstalent sowie Teamfähigkeit. Im Umgang mit Publikum sollten Sie über soziale Kompetenzen und ein sicheres und kompetentes Auftreten verfügen. Kenntnisse in den genannten Aufgabengebieten wären wünschenswert. Die Ausschreibung richtet sich auch an interessierte Nachwuchskräfte, die bereit sind, sich entsprechend fortzubilden. Wenn Sie gerne diese vielseitige, interessante und anspruchsvolle Aufgabe übernehmen möchten, sich schnell in wechselnde Problemstellungen und Aufgaben einarbeiten können und dabei Spaß an der Entwicklung von Lösungen haben, dann sollten Sie sich bewerben. Im Sinne beruflicher Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 120

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 30. April 2019 an das Amt Eiderkanal, Bewerbung Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld. Für weitere Auskünfte und eine erste vertrauliche Kontaktaufnahme steht Ihnen Frau Martens (Tel. 04331/8471-17) gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht erstattet und Bewerbungen per E-Mail nicht berücksichtigt werden. Osterrönfeld, den 05.04.2019 Amt Eiderkanal - Der Amtsvorsteher - 121