DaZ-Weiterbildung - Anmeldeformular 2019/20 Vorname Geburtsdatum Strasse / Nr. Tel. Name Heimatort u. Kanton PLZ / Ort E-Mail DaZ-Unterricht Kiga PS/Sek Schulhaus Lehrperson im Schuldienst Kiga PS/Sek Schulgemeinde Lehrberechtigung Kiga PS Sek HW/TW Adresse Schule Anmeldung (Bitte lesen Sie die Bedingungen auf den nachfolgenden Seiten!) 1. Einführung Kantonale Rahmenbedingungen 2.1 Grundkurs DaZ-Didaktik 2.2 Grundkurs DaZ-Didaktik 3.A Sprachproduktionsanalyse - mündliche und schriftliche Produktion (22.01./05.02.2020) oder 3.B Sprachproduktionsanalyse - mündliche und schriftliche Produktion (8.02./22.02.2020) 4.1 Aufbaukurs DaZ-Didaktik 4.2 Aufbaukurs DaZ-Didaktik Erlangung von 3 Kreditpunkten (ECTS) fakultativ und kostenpflichtig Kostenübernahme (siehe Seite 3, Zulassung Priorität 3-5) DaZ-Weiterbildung Rechnung geht an Schule private Adresse Amt für Volksschule 3 Kreditpunkte (ECTS) Rechnung geht an Schule private Adresse Ich melde mich hiermit zur DaZ-Weiterbildung 2019/20 oder zu einzelnen Modulen an und erkläre, dass ich die allgemeinen Anmeldebedingungen (siehe Seiten 2-4) erhalten und gelesen habe und damit einverstanden bin: Ort und Datum Unterschrift Teilnehmer/Teilnehmerin Unterschrift Schulleitung Ort und Datum Bewilligung durch Amt für Volksschule Unterschrift /Stempel Bitte senden Sie das Formular bis zum 21.06.2019 an: Amt für Volksschule, Priska Reichmuth, Grabenstrasse 11, 8510 Frauenfeld, priska.reichmuth@tg.ch. Ihre Anmeldung wird anschliessend an die Pädagogische Hochschule Thurgau weitergeleitet.
Daten obligatorische DaZ-Weiterbildung 2019/20 1. Einführung Kantonale Rahmenbedingungen Datum: Mittwoch, 21.08.2019 Zeit: 13.30 17.00 Uhr Kosten: CHF 85.00 Leitung: Priska Reichmuth, AV 2.1 Grundkurs DaZ-Didaktik Daten: Mittwoch 28.8./04.9./18.9./02.10.2019 Nachweis: Grundlagentexte lesen Leitung: Susanne Peter, IIK 2.2 Grundkurs DaZ-Didaktik Daten: Mittwoch 28.8./04.9./18.9./02.10.2019 Nachweis: Grundlagentexte lesen Leitung: Katharina Garcia-Hofmann, IIK 3. Sprachproduktionsanalyse - mündliche und schriftliche Produktion Daten: Gruppe A) Mittwoch 22.01./ 05.02.2020, 13.30 17.00 Uhr oder Daten: Gruppe B) Samstag 08.02./ 22.02.2020, 08.30 12.00 Uhr Nachweis: durchführen / auswerten zweier Sprachproduktionsanalysen Kosten: CHF 165.00 Leitung: Stefan Nänny, PHTG 4.1 Aufbaukurs DaZ-Didaktik Daten: Mittwoch 19.2./26.02./4.03./25.03.2020 Nachweis: Erstellen einer Unterrichtskizze für 4 Lektionen mit dem entsprechenden Unterrichtsmaterial Leitung: Susanne Peter, IIK 4.2 Aufbaukurs DaZ-Didaktik Daten: Mittwoch 19.2./26.02./4.03./25.03.2020 Nachweis: Erstellen einer Textdidaktisierung Leitung: Katharina Garcia-Hofmann, IIK Durchführungsort: Kreuzlingen, Pädagogische Hochschule Thurgau 2
Rahmenbedingungen Die Weiterbildung ist für DaZ-Lehrpersonen im Kanton Thurgau obligatorisch und muss als Ganzes absolviert werden. Die Auswahl der parallel geführten Angebote des Grundkurses und Aufbaukurses wird durch die Stufenanstellung bestimmt. Es können aus terminlichen Gründen nicht beide Kurse im gleichen Schuljahr besucht werden. Das Weiterbildungsangebot steht weiteren interessierten Lehrpersonen offen. In diesem Fall ist es möglich einzelne Kurse auszuwählen. Es ist eine beschränkte Platzzahl vorhanden. Es gilt die Reihenfolge des Anmeldeeingangs. Nach Abschluss der DaZ-Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden die Berechtigung im Kanton Thurgau Deutsch als Zweitsprache auf allen Stufen zu unterrichten. Wie weit diese Berechtigung in anderen Kantonen angerechnet bzw. anerkannt ist, muss von den Teilnehmenden selber abgeklärt werden. Computergrundkenntnisse sind Voraussetzung für die Kursteilnahme (inkl. aktuelles Excel-Programm auf persönlichem Computer) Zulassung Die Zulassung wird durch das Amt für Volksschule gemäss der Richtlinie über geeignete Personen für die Durchführung des Unterrichts in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) geprüft. Personen, welche über kein anerkanntes Lehrdiplom verfügen, reichen die Aus- und Weiterbildungsunterlagen an Priska Reichmuth, Amt für Volksschule, Grabenstrasse 11, 8510 Frauenfeld ein. Die Zulassung erfolgt nach folgenden Kriterien: 1. Priorität: Im Kanton Thurgau tätige DaZ-Lehrpersonen mit Lehrberechtigung, welche die ganze DaZ Weiterbildung besuchen 2. Priorität: Im Kanton Thurgau tätige Lehrpersonen, die die ganze DaZ-Weiterbildung besuchen 3. Priorität: Im Kanton Thurgau tätige DaZ-Lehrpersonen und Lehrpersonen, die Teilelemente der DaZ- Weiterbildung besuchen 4. Priorität: Wiedereinsteigerinnen, die im Kanton Thurgau eine Stelle antreten werden 5. Priorität: Ausserkantonale Lehrpersonen Kosten Das Amt für Volksschule übernimmt die Kosten für DaZ-Lehrpersonen und amtierende Lehrpersonen des Kantons Thurgau, welche die gesamte Ausbildung besuchen. Falls nur einzelne Kursteile gebucht werden, z.b. der Kurs Sprachproduktionsanalyse, ist dies für alle Lehrpersonen kostenpflichtig. Lehrpersonen ohne Anstellung sowie ausserkantonale Lehrpersonen bezahlen die Kurskosten selber. (insgesamt CHF 880.00.) Die Akkreditierung der 3 ECTS-Punkte ist fakultativ und für alle Lehrpersonen kostenpflichtig. Diese beträgt CHF 840.00 pro Teilnehmenden. Präsenzzeit 85% Präsenz (mit ECTS-Punkten) in allen Weiterbildungsteilen (Einführung, stufenspezifischer Grundkurs, Sprachproduktionsanalyse, stufenspezifischer Aufbaukurs) 80% Präsenz (ohne ECTS-Punkten) in allen Weiterbildungsteilen (Einführung, stufenspezifischer Grundkurs, Sprachproduktionsanalyse, stufenspezifischer Aufbaukurs) 3
Option zum Abschluss mit 3 ECTS-Punkten Kreditpunkte dienen zum Nachweis von Weiterbildungen auf Hochschulebene. Die Kreditpunkte werden nach der erfolgreich abgeschlossenen DaZ-Didaktik-Weiterbildung von der Pädagogischen Hochschule Thurgau ausgestellt. Zur Erlangung von 3 Kreditpunkte (= 90 Lernstunden) werden folgende Leistungen verlangt: Lektüre der Grundlagentexte Kindergarten-Schuleingangsstufe oder Primar- und Sekundarstufe und Zusammenfassung der entsprechenden Kapitel Leistungsnachweis Sprachproduktionsanalyse: Analyse von 4 Kindern Leistungsnachweis Aufbaukurs: Erstellen einer Unterrichtsskizze im Umfang von 8 Lektionen bzw. Erstellen von einer Textdidaktisierung Die Kursteilnehmenden entscheiden sich bei der Anmeldung, ob sie die erweiterten Leistungsnachweise für die ECTS-Punkte erbringen möchten. Die Leistungsnachweise werden auf freiwilliger Basis angeboten und den Teilnehmenden in Rechnung gestellt. Die erweiterten Leistungsnachweise werden von den Dozierenden korrigiert und mit erfüllt bzw. nicht erfüllt bewertet. Allgemeine Anmeldebedingungen Annullierung der Anmeldung / Rücktritt seitens der Teilnehmenden Eine unbestätigte Anmeldung kann jederzeit ohne Kostenfolge zurückgezogen werden. Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an die PHTG, Leitung Weiterbildungsstudiengänge erfolgen. Bei der Annullierung einer bestätigten Anmeldung verrechnet die PHTG folgende Annullierungskosten und Bearbeitungsgebühren: Abmeldung bis 3 Wochen vor Kursbeginn Bearbeitungsgebühr CHF 40.00 Abmeldung innerhalb 3 Wochen vor Kursbeginn 100% des Kursgeldes gemäss Vertrag1) 2) Für die Berücksichtigung der Annullierung gilt das Datum des Poststempels, resp. das E-Mail-Eingangsdatum. 1) Kann die angemeldete Teilnehmerin oder der angemeldete Teilnehmer eine Ersatzperson organisieren, welche die Voraussetzungen für die Weiterbildung erfüllt und sich verbindlich dafür anmeldet, so kann die PHTG auf die Erhebung der Annullierungskosten verzichten. Die Bearbeitungsgebühr von CHF 40.00 wird jedoch in jedem Fall erhoben. 2) Wenn sich Teilnehmende, die eine Finanzierungsgutsprache durch das Amt für Volksschule bewilligt erhalten haben, abmelden und keine Ersatzperson organisieren können, werden die Kosten vollumfänglich der angemeldeten Person direkt in Rechnung gestellt. Annullierung seitens der PHTG Die PHTG behält sich ausdrücklich das Recht vor, Veranstaltungen wegen Unterbeteiligung oder anderer Umstände, die eine Durchführung aus Sicht der Anbieterin unzumutbar machen, bis spätestens 30 Tage vor Beginn abzusagen oder zu verschieben. Bereits erbrachte Zahlungen werden von der PHTG vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 4
Finanzielle Bestimmungen Es gelten die auf den entsprechenden Anmeldeformularen festgehaltenen Preise und Zahlungskonditionen. Die aufgrund von Verschiebungen und Wiederholungen von Leistungsnachweisen oder Abschlussarbeiten anfallenden Kosten tragen in jedem Fall die Teilnehmenden. Bei Abwesenheit vom Kurs infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des einbezahlten Betrages. Nicht besuchte Kurs- beziehungsweise Teile davon (inkl. Leistungsnachweise) werden nicht rückerstattet. In Härtefällen behält sich die PHTG das Recht vor, eine individuelle Regelung zu treffen. Versicherung Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand Kreuzlingen. Es gilt schweizerisches Recht. 5