Wie bekomme ich eine Pension von der Bvk

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Transkript:

KONTEXT Nr. 18 Juli 2018 Sorglos in den unbezahlten Urlaub Für die einen stehen die Sommerferien vor der Tür, andere liebäugeln allenfalls mit einer längeren Auszeit sei dies für Ferien oder für eine Weiterbildung. Wer einen unbezahlten Urlaub plant, sollte sich frühzeitig Gedanken über die Fortführung der Risiko versicherung machen. Dauert der unbezahlte Urlaub nämlich Dauert Ihr Urlaub länger als ein Jahr, länger als einen Monat, hat dies Auswir führt dies zu einem automatischen kungen auf Ihren Vorsorgeschutz: Austritt aus der BVK. Die Risikover Bei einem unbezahlten Urlaub wäh sicherung kann in diesem Fall nicht rend höchstens einem Monat bleibt verlängert werden. Ihr BVK-Sparkonto die Risikoversicherung (für Tod und (Freizügigkeitsleistung) wird gemäss Invalidität) automatisch bestehen. Ihren Angaben an eine Freizügigkeits Dauert Ihr unbezahlter Urlaub länger, werden die Beitragspflicht und die Risikoversicherung eingestellt. In diesem Fall können Sie die Risiko versicherung freiwillig während maximal 12 Monaten weiterführen. einrichtung weitergeleitet.

Liebe Leserin, lieber Leser Die Vorsorge ist wichtig! Aus diesem Grund unternimmt die BVK immer wieder neue Schritte, um einerseits das Angebot weiterzuentwickeln und zu verbessern und um andererseits die Versicherten noch direkter mit den relevanten Vorsorgethemen zu erreichen. Die Lebenssituation und die persönlichen Umstände sind von Versicherten zu Versicherten verschieden. Das gilt auch für die jeweiligen Bedürfnisse. Um diesen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, sind Wahlmöglichkeiten und ein breites Vorsorgeangebot unverzichtbar. In den vergangenen Jahren hat die BVK mit der flexiblen Beitragswahl, mit Zusatzvorsorgelösungen und mit den aktuellen Reglementsänderungen wichtige Anpassungen vorgenommen. Mit der aktuellen Gleichbehandlung der Aktivversicherten und Rentenbeziehenden bei der Verzinsung der Sparguthaben haben wir einen zusätzlichen Meilenstein erreicht. Der Fokus liegt auf der Zukunft, in welcher wir weiterhin die Individualisierung unserer Angebote und der Kommunikation fortsetzen werden. Beste Grüsse Wenn Sie die Risikoversicherung (Invaliditäts- und Todesfall) auf eigene Rechnung und gegen Vorauszahlung des Risikobeitrags von Urlaubsbeginn bis Urlaubsende weiterführen möchten, bezahlen Sie Beiträge in Höhe von 2 % des letzten versicherten Lohnes. Der Sparprozess für die Altersleistungen wird während dieser Zeit nicht weitergeführt. Reichen Sie möglichst frühzeitig, aber spätestens einen Monat vor Urlaubsbeginn, das vollständig ausgefüllte und vom Arbeitgeber unterschriebene Formular Ihres Antrags auf Weiterführung der Risikoversicherung ein. Höhere Altersoder Ehegattenrente? Das oberste Ziel der BVK ist es, möglichst alle Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden anzusprechen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verbessern und erweitern wir deshalb stetig unser Angebot und unsere Leistungen. Neu können Aktivversicherte zum Beispiel flexibel zwischen einer höheren Altersrente oder einer höheren Ehegattenrente wählen. Um den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden also der Versicherten und der angeschlossenen Arbeitgeber noch besser gerecht zu werden, hat die BVK diverse Angebotserweiterungen und Flexibilisierungen vorgenommen, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Im Bereich Altersvorsorge haben wir beispielsweise individuellere Wahlmöglichkeiten für die Versicherten eingeführt: Sie können wählen zwischen einer höheren regulären Altersrente oder einer höheren Witwen- respektive Witwerrente und haben die Möglichkeit, sich auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiter bei der BVK versichern zu lassen. Einkauf wird attraktiver Falls im Todesfall eines Arbeitnehmenden keine Ehegattenrente fällig wird, leistet die BVK ein Todesfallkapital. Ab dem 1. Januar 2019 wird dieses auf das gesamte Sparguthaben ausgedehnt. Mit dieser Verbesserung entfällt einer der meistgenannten Gründe gegen einen freiwilligen Einkauf. Thomas R. Schönbächler Vorsitzender der Geschäftsleitung

Weitere Änderungen kurz und kompakt Alle Details zu den Änderungen sowie das komplette Vorsorgereglement 2019 finden Sie unter www.bvk.ch/2019. Per 1. Januar 2019 führt die BVK weitere Angebotserweiterungen ein. Der Arbeitgeber kann die Eintrittsschwelle des versicherten Mindestlohnes reduzieren. Zusätzliche Lohnbestandteile wie Honorare und Sitzungsgelder können durch den Arbeitgeber mitversichert werden. Die BVK ermöglicht neu einen Altersrücktritt in drei Teilschritten. Ein Kapitalbezug kann aber wie bisher maximal in zwei Schritten erfolgen. Analog zur eidgenössischen IV entfällt der zusätzliche Überbrückungszuschuss für verheiratete Invalidenrentenbeziehende. Der Anspruch auf eine Partnerschaftsrente in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft setzt eine gegenseitige Unterstützungsvereinbarung oder einen testamentarischen Verweis auf die berufliche Vorsorge voraus. Vorbezüge für Wohneigentum müssen von den Erben zurückbezahlt werden, wenn weder Hinterbliebenenleistungen noch eine Todesfallsumme fällig werden. Neuregelung bei den Fälligkeiten der Leistungsausrichtung. Leistungskürzungen der Invaliden- und Hinterlassenenrente durch die Unfallund Militärversicherer werden bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters von der BVK nicht ausgeglichen. Ist im Todesfall eines Altersrentenbeziehenden der überlebende Ehegatte mindestens 15 Jahre jünger, wird die Ehegattenrente gekürzt. Die Kürzung reduziert sich bei einer Ehedauer von mindestens 10 Jahren. Versicherte können neu zusätzlich Lohnbestandteile von nicht angeschlossenen Arbeitgebern, aber nur mit deren Einverständnis, bei der BVK versichern lassen. Diese Regelung kann im Rahmen von Nebenbeschäftigungen zum Tragen kommen. Lesen Sie den «Kontext» neu digital Um nicht nur unser Angebot, sondern auch unsere Kommunikation besser den individuellen Bedürfnissen unserer Versicherten anzupassen, haben wir den vorliegenden «Kontext» abhängig von Alterskategorien zusammengestellt und gleichzeitig eine lesefreundliche, digitale Version davon erstellt. Sie finden diese und die vergangene Version des «Kontext» benutzerfreundlich aufbereitet unter www.bvk.ch/kontext. Bitte registrieren Sie sich unter www.bvk.ch/digital, um künftig von der effizienten und individuellen digitalen Kommunikation der BVK zu profitieren.

Ihr Sparguthaben wird jetzt doppelt so hoch verzinst Aufgrund des guten Anlagejahres 2017 mit positiven Entwicklungen an den Aktienmärkten einerseits und erneuten Kostensenkungen bei der BVK andererseits konnte der Deckungsgrad der BVK auf 100 % erhöht werden. Aus diesem Grund profitieren die Aktivversicherten seit dem 1. Juli 2018 von einer doppelt so hohen Verzinsung: Ihr BVK-Sparkonto wird nämlich für mindestens ein Jahr zu 2 % verzinst, während der vorgegebene Mindestzins auf 1 % verbleibt. Mit dieser Zinserhöhung werden die Guthaben der Aktivversicherten und Rentenbeziehenden neu gleich hoch verzinst. Die Gleichbehandlung der Rentenbeziehenden und der versicherten Arbeitnehmenden ist ein wichtiger Grundsatz der BVK und soll Fairness zwischen den Generationen sicherstellen. BVK-Sparkonto Zins 2 % Als Träger des Zinsrisikos in der beruflichen Vorsorge können Aktivversicherte nun auch direkt von den positiven wirtschaftlichen Entwicklungen bei der BVK profitieren. Gute Ideen werden belohnt: Gewinnen Sie 200 Franken Die Pensionierung liegt noch in weiter Ferne und über einen Invaliditäts- oder Todesfall macht man sich in jungen Jahren keine Gedanken. Die berufliche Vorsorge ist aber dennoch in jedem Alter ein wichtiges Thema. Erfahrungsgemäss kümmert sich ein Grossteil der Versicherten spät um die eigene Vorsorge. Es ist uns deshalb ein grosses Anliegen, auch die Versicherten unter 30 Jahren zu erreichen. Ideen gesucht Senden Sie uns Ihre Vorschläge bis Ende August 2018 an bvk@bvk.ch. Haben Sie eine Idee, mit welchen Massnahmen oder Themen wir das am besten machen? Wir sind offen für kreative Vorschläge. Die besten drei Ideen werden mit einem Gutschein von Starticket im Wert von je 200 Franken belohnt.

Im Porträt Wer kommt, ist willkommen. Die SVA Zürich ist das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton. Kundinnen und Kunden sind die Versicherten und Arbeitgeber im Kanton Zürich. Die Bedürfnisse unterscheiden sich jedoch stark. Privatpersonen wollen persönliche Beratung, Arbeit geberkunden möchten digitale Lösungen. Die SVA Zürich ermöglicht beides. Dynamisches Unternehmen Die SVA Zürich vereint sieben Sozialversicherungen unter einem Dach: AHV, IV, EO, Zusatzleistungen, Mutterschaftsentschädigung, Familienzulagen und Prämienverbilligung. Die SVA Zürich ist mit rund 830 Mitarbeitenden schweizweit die grösste Durchführungsstelle für die Sozialversicherungen der 1. Säule. Vor allem aber ist sie eines ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit einer hohen Kundenorientierung. Rund 70 000 persönliche Beratungsgespräche finden pro Jahr statt. Digitale Lösungen schaffen Kundenzufriedenheit Für die professionelle Geschäftsfallabwicklung braucht es neben der Beratungskompetenz der Mitarbeitenden auch schlanke, IT-gestützte Geschäftsprozesse, damit das grosse Arbeitsvolumen effizient bewältigt werden kann. Die SVA Zürich steht immer im Span nungsfeld zwischen Massengeschäft und Einzelfall. Wo immer möglich, werden Prozesse automatisiert, die frei gewordene Zeit kommt der Beratung zugute. Mit der Lancierung der neuen Onlineplattform www.ahveasy.ch für AHV-Beitragskunden hat die SVA Zürich einen wichtigen Schritt gemacht. Arbeitgeber können jetzt orts- und zeit unabhängig Sozialversicherungsgeschäfte erledigen. Der administrative Aufwand reduziert sich deutlich. «Persönliche Beratung, individuelle Lösungen das verbindet die BVK und die SVA Zürich.» Angela Peterelli, Leiterin Human Resources Nachhaltigkeit auch bei den Investitionen Jede Pensionskasse sollte im Kern auf Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit ausgerichtet sein die BVK ist es. Mit unseren Leistungen sichern wir Sie zuverlässig und nachhaltig gegen finanzielle Risiken im Alter, bei Invalidität und Tod ab. Dieses Prinzip der Nachhaltigkeit wenden wir auch bei unseren Anlagen an, indem wir Ihr Sparguthaben verantwortungsbewusst investieren. Aus diesem Grund haben wir 2015 die «Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren» der Vereinten Nationen unterzeichnet. Das verpflichtet uns, bei Kapitalanlagen immer auch Umwelt- und Sozialaspekte sowie die Grundsätze der Unternehmensführung zu beachten: Wir nehmen Einfluss auf Unternehmen, in die wir investiert sind, indem wir unsere Stimm- und Aktionärsrechte aktiv ausüben. Das betrifft seit 2009 alle Schweizer und die 300 grössten ausländischen Unternehmen. Wir investieren ausschliesslich in Unternehmen, welche unsere Kriterien erfüllen. Dabei arbeiten wir mit dem von uns mitgegründeten Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) zusammen. Weisen unsere Analysen auf systematische Verletzungen unserer normativen Kriterien hin, suchen wir gemeinsam mit dem SVVK den Dialog mit dem Unternehmen. Führt dieser Dialog nicht zu einer Verbesserung, so schliessen wir das Unternehmen aus unserem Anlageportfolio aus.

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