zu 11 Abs. 2 Anmeldung und Zulassung zu den Modul- bzw. Modulteilprüfungen

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2. Abschnitt Einzelregelungen der Studiengänge. Im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik werden folgende Studienwahlrichtungen

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Transkript:

39 Studiengang Business and Security Analytics zu Regelstudienzeit, Studienaufbau und Modularisierung Abs. 3 Im ersten und zweiten Semester haben die Studierenden Wahlpflichtmodule im Gesamtumfang von 4 ECTS und mindestens 6 SWS auszuwählen und die für die ausgewählten Lehrveranstaltungen angegebenen unbenoteten und benoteten Modulteilprüfungen zu erbringen. Die Anmeldung zu den zugehörigen Modulteilprüfungen erfolgt beim Zentralen Prüfungsamt. 3 Die Anmeldung ist bindend. zu 3 Prüfungsaufbau und frist; Verlust des Prüfungsanspruchs; individuelle Teilzeit Abs. : Die Masterprüfung besteht aus Modulprüfungen ( ff), der Master-Thesis ( ) und der mündlichen Masterprüfung ( ). Abs. 7: Der Studiengang Business and Security Analytics kann entsprechend der geltenden Satzung für ein Studium in individueller Teilzeit (Studium itz) studiert werden. zu 4 ECTS-Punkte und Lernumfang Abs. Die Zuordnung der ECTS-Punkte zu den einzelnen Modulen bzw. Teilmodulen ist in der Tabelle Studien- und Prüfungsplan bestimmt. Die Module umfassen in der Regel einen Lernumfang von 6 ECTS-Punkten. 3 Der Lernumfang je Studiensemester beträgt 30 ECTS- Punkte, der des gesamten Studiums 90 ECTS-Punkte. 4 Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die festgelegten Module mit einem Lernumfang von 90 ECTS- Punkten bestanden sind. zu 5 Lehr- und Prüfungssprachen, Lehr- und Lernformen Lehrveranstaltungen und Modul- bzw. Modulteilprüfungen können ganz oder teilweise in englischer Sprache abgehalten werden. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen und Modul- bzw. Modulteilprüfungen mit Hilfe neuer Medien ist möglich. 3 Werden Lehrveranstaltungen oder Prüfungen in englischer Sprache oder mit Hilfe neuer Medien oder sonstigen besonderen Lehr- und Lernformen durchgeführt, wird dies in der Modulbeschreibung festgelegt und vom Dozenten bzw. Prüfer zu Beginn des Semesters bekannt gegeben. zu Abs. Anmeldung und Zulassung zu den Modul- bzw. Modulteilprüfungen Die Anmeldung zur mündlichen Master Prüfung kann erst erfolgen, wenn vor bzw. neben dem Studium Business and Security Analytics 0 ECTS-Punkte vorgewiesen werden können. Darüber hinaus gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen, die über die im Allgemeinen Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung festgelegten hinausgehen. BA StuPO 8. vom 6.09.08

zu Abs. Prüfungsarten Die für den Nachweis einer Modul- bzw. Modulteilprüfung geforderte Prüfungsart ist im Studien- und Prüfungsplan festgelegt. Neben den in genannten Prüfungsarten wurde zusätzlich die Prüfungsart 8. Studienarbeit gewählt. zu Master-Thesis Die Master-Thesis besteht aus der Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit. Abs. Die Master-Thesis wird im 3. Semester angefertigt. Abs. Der Professor, der die Arbeit ausgibt, ist der Erstbetreuer der Master-Thesis. Abs 5: Die Bearbeitungszeit der Master-Thesis beträgt sechs Monate. Darüber hinaus gelten die Regelungen nach der Studien- und Prüfungsordnung. zu Mündliche Masterprüfung Die mündliche Masterprüfung besteht aus zwei Teilen: dem Mastervortrag und der Masterprüfung. Gegenstand des Mastervortrags sind Inhalt und Umfeld der Master Thesis. 3 Die Dauer des Vortrags beträgt 30 Minuten, eine anschließende Befragung maximal 5 Minuten. 4 Der Mastervortrag kann erst durchgeführt werden, wenn die Master-Thesis weitgehend fertig gestellt ist. 5 Die Dauer der Masterprüfung beträgt 30 Minuten. 6 Gegenstand sind die Inhalte der Module des ersten und zweiten Semesters. 7 Sie kann erst nach erfolgreichem Besuch dieser Module erbracht werden. 8 Prüfer von Mastervortrag und Masterprüfung sind in der Regel die Betreuer der Master- Thesis. 9 Die Terminfestsetzung beider Prüfungsteile erfolgt im Einvernehmen mit den Prüfern. zu 3 Verteidigung der Master-Thesis Abs. Im Studiengang Business and Security Analytics findet keine Verteidigung der Master- Thesis statt. zu 6 Abs. Mastergrad und Urkunde Es wird der Abschlussgrad Master of Science (abgekürzt: M.Sc.) vergeben. BA StuPO 8. vom 6.09.08

zu 3 Abkürzungen, Bezeichnungen Die im Allgemeinen Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung aufgeführten Abkürzungen und Bezeichnungen werden wie folgt ergänzt: Lehrveranstaltungsarten: Fs = Fallstudie Prüfungsarten: Sa = Studienarbeit Rx = Referat mit anschließender Befragung (x = Referatsdauer in Minuten) BA StuPO 8. vom 6.09.08 3

Studien- und Prüfungsplan für den Studiengang Business and Security Analytics 8. Studienplan Business and Security Analytics, M.Sc. Prüfungsplan Business and Security Analytics, M.Sc. Modul (M) / Modulteil (MT) SWS / MT in Semester Modulprüfung / Modulteilprüfung Modulnummenummer M MT SWS/ Prüfungs- ECTS- vorausgesetzte Benotet Unbenotet Bezeichnung M 3 Punkte Modulteilprüfung entspr. entspr. Sem. (gem. Modulhandbuch) (Nummer) (Gewicht) Modulhandbuch EDV Prüfungs- Business Intelligence WPM 4 6 K 90 (6) Vorlesung Business Intelligence V Projekt Business Intelligence Pj Pr Data- and Webmining PM 4 6 K 90 (6) Vorlesung Data- and Webmining V Praktikum Data- and Webmining P Pr Large-Scale Data Analysis and Parallelization PM 4 6 K 90 (6) Vorlesung Large-Scale Data Analysis and Parallelization V Praktikum Large-Scale Data Analysis and Parallelization P Pr Semantic Web WPM 4 6 K 90 (6) Vorlesung Semantic Web V Projekt Semantic Web Pj Pr Strategic IT Management PM 4 6 Sa (6) Vorlesung Strategic IT Management V Fallstudie Strategic IT Management FS Open Source Intelligence WPM 4 6 R 0 (6) Vorlesung Open Source Intelligence V,S 3 Praktikum Open Source Intelligence P La Incident Response and Malware Defence WPM 4 6 R 0 +Pr(6) Vorlesung Incident Response and Malware Defence V Praktikum Incident Response and Malware Defence Pj Zwischensumme Semester PM 8 Zwischensumme Semester WPM 8 Semester gesamt 0 30 BSA StuPO 8. vom 6.09.08 4

Studien- und Prüfungsplan für den Studiengang Business and Security Analytics 8. Studienplan Business and Security Analytics, M.Sc. Prüfungsplan Business and Security Analytics, M.Sc. Modul (M) / Modulteil (MT) SWS / MT in Semester Modulprüfung / Modulteilprüfung Modulnummenummer M MT SWS/ Prüfungs- ECTS- vorausgesetzte Benotet Unbenotet Bezeichnung M 3 Punkte Modulteilprüfung entspr. entspr. Sem. (gem. Modulhandbuch) (Nummer) (Gewicht) Modulhandbuch EDV Prüfungs- Business Process Management and 6 PM 4 Data Compliance M 0 (6) Vorlesung Business Process V Management and Data Compliance Fallstudie Business Process Fs Management and Data Compliance R Advanced Statistics PM 4 6 K 90 (6) Vorlesung und Seminar Advanced Statistics V, S R Übungen Advanced Statistics Ü Distributed Enterprise Applications WPM 4 6 M 0 (6) Vorlesung Distributed Enterprise Applications V Projekt Distributed Enterprise Applications Pj Pr Financial Risks & Financial ManagemWPM 4 6 R 5 (6) Vorlesung Finance Risk Management V 3 Fallstudie Finance Risk Management FS Innovation and Transfer Competence WPM 4 6 Pr (6) Vorlesung und Seminar Innovation and Transfer Competence V, S R Projekt Innovation and Transfer Competence Pj 3 Advanced Network and Internet Security WPM 4 6 R 0 (6) Vorlesung Advanced Network and internet Security V Praktikum und Seminar Advanced Network and internet Security P, S 3 La Security Analytics PM 4 6 K 90 (6) Vorlesung Security Analytics V Projekt Security Analytics P Pr Zwischensumme Semester PM 8 Zwischensumme Semester WPM 8 Semester gesamt 0 30 BSA StuPO 8. vom 6.09.08 5

Studien- und Prüfungsplan für den Studiengang Business and Security Analytics 8. Studienplan Business and Security Analytics, M.Sc. Prüfungsplan Business and Security Analytics, M.Sc. Master-Thesis PM 3 5 Ma(5) Projekt Master-Thesis Pj Mündliche Masterprüfung PM 3 5 R30 + Ma30(M755) Mastervortrag S Masterprüfung Semester 3 gesamt 0 30 Gesamtes Studium 0 0 0 90 SWS / MT in Modul (M) / Modulteil (MT) Modulprüfung / Modulteilprüfung Semester Modulnummenummer M MT SWS/ Prüfungs- ECTS- vorausgesetzte Benotet Bezeichnung M 3 Punkte Modulteilprüfung entspr. entspr. Sem. (gem. Modulhandbuch) (Nummer) (Gewicht) Modulhandbuch Prüfungs- EDV Unbenotet BSA StuPO 8. vom 6.09.08 6