4. In 5 Abs. 1 werden die Worte 8 Semesterwochenstunden (SWS) gestrichen.

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Transkript:

Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Satzung vom 20.05.2005 zur Änderung der Studienordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik vom 13.03.2001 (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der TUD Nr.: 4/2001) Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 05. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 158), erlässt die Technische Universität Dresden die folgende Änderungssatzung. Artikel 1 Änderung der Studienordnung Die Studienordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik vom 13.03.2001, bestätigt mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 11.12.2000, AZ 2-7831-11/132-9 wird wie folgt geändert: 1. In 2 Abs. 3 Satz 2 werden die Worte Gute Kenntnisse in Fremdsprachen durch die Worte Gute Kenntnisse in der deutschen und englischen Fachsprache ersetzt. 2. In 4 Abs. 8 Satz 3 werden in der Aufzählung die Lehrveranstaltungen Wirtschaftsinformatik I und Wirtschaftsinformatik II zu einer einzelnen Lehrveranstaltung Wirtschaftsinformatik zusammengefasst, ebenso in Absatz 11 Nr. 3 Wirtschaftsinformatik I und II durch Wirtschaftsinformatik ersetzt. Außerdem werden in 4 durchgehend die Veranstaltungen Grundlagen der durch und Grundlagen der durch ersetzt. 3. An 4 wird folgender Absatz 12 angefügt: (12) Im Rahmen des Studium generale ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von 2 SWS nachzuweisen. 4. In 5 Abs. 1 werden die Worte 8 Semesterwochenstunden (SWS) gestrichen. 5. An 5 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt: In Prüfungsfachkernen ist eine Modulprüfung mit mehreren grundsätzlich nur bestanden, wenn alle im Fachkern gemäß der Modulbeschreibung geforderten mindestens mit "ausreichend" (4,0) bewertet wurden. Abweichende Regelungen gem. 10 Abs. 2 der Prüfungsordnung und Regelungen für andere Module sind der jeweiligen Modulbeschreibung zu entnehmen. 6. In 6 Abs. 2 werden die Worte Näheres regelt die Praktikumsordnung. durch die Worte Näheres regeln die Praktikumsordnung und die Richtlinie für das Schulpraktikum. ersetzt. 7. In 8 Abs. 1 werden die Worte die Anzahl der Semesterwochenstunden und der Lehrveranstaltungsarten, die den einzelnen Fächern zugeordnet sind durch die Worte die Anzahl der Leistungspunkte, die in den einzelnen Fächern zu erwerben sind und das Wort Studienablaufplan wird durch die Worte Studienablaufplan und den Modulbeschreibungen als Anhang zum Studienablaufplan, der in jedem Semester aktualisiert wird ersetzt. 8. Die Tabellen in 8 Abs. 2 und 8 Abs. 3 werden durch die beigefügten Tabellen Studien- 32

ablaufplan für das Grundstudium in der Studienrichtung I (Anlage 1), Studienablaufplan für das Grundstudium in der Studienrichtung II (Anlage 2), Studienablaufplan für das Hauptstudium in der Studienrichtung I (Anlage 3), Studienablaufplan für das Hauptstudium in der Studienrichtung II (Anlage 4) ersetzt. 9. An 8 wird folgender Abs. 4 angefügt: (4) Eine detaillierte Modulbeschreibung enthält allgemeine Angaben (Modultitel, Modulnummer, Modulumfang, Leistungspunkte, Lehrform, Zuordnung zum Teilgebiet und Prüfungsfach, Niveaustufe, Lage im Studienplan/Semester, Angebotsturnus) und Angaben über Modulfunktionalität (Lernziel und zu erwerbende Kompetenzen, Lehrinhalt, Literaturempfehlungen), Prüfungen (Prüfungsmodalitäten und Leistungsnachweise), sowie eine Schnittstellenbeschreibung (erwartete Vorkenntnisse, Teilnehmerkreis, Beitrag zu anderen, nachfolgenden Modulen). Die Kurzfassung der Modulbeschreibung enthält allgemeine Angaben, den Namen der Dozenten für die bevorstehenden Lehrveranstaltungen und Angaben zu Prüfungen. 10. In 9 werden die Absätze 2 bis 6 komplett gestrichen. Es wird folgender Absatz 2 neu eingefügt: (2) Die Anzahl der Leistungspunkte einer Lehrveranstaltung wird durch den Prüfer festgelegt und erfolgt nach den Maßgaben des ECTS. Ein Leistungspunkt entspricht dabei einem Arbeitsaufwand (work load) von etwa 30 Zeitstunden. Artikel 2 In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen und Veröffentlichung 1. Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.10.2004 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium im Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik ab Wintersemester 2004/05 aufnehmen. 2. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2004/05 immatrikuliert wurden, gelten Übergangsregelungen, die vom Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission festgelegt werden. 3. Die Änderungssatzung wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom 13.10.2004 und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den 20.05.2005 Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Hermann Kokenge 33

Anlage 1 Studienablaufplan für das Grundstudium Wirtschaftspädagogik in der Studienrichtung I: 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Propädeutische Inhalte Buchführung Mathematik I 6 LP Mathematik II 6 LP Kostenrechnung Jahresabschluss Investitionsrechnung Produktion I / Logistik I Technologie- & Innovationsmanagement/ Marketing I Personal Produktion II /Logistik II Finanzierung / BWL jg. Unternehmen Organisation / Marketing II Makroökonomie I Mikroökonomie I Makroökonomie II Mikroökonomie II Math. Analyseinstrumente Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsinformatik Einführung in betriebsw. Anwendungssysteme Programmierung Wirtschaftspädagogik Wirtschaftsdidaktik Kaufmännisches Bildungswesen Pädagogische Psychologie Recht Privatrecht I Privatrecht II Öffentliches Recht Arbeitsrecht Statistik Statistik I 6 LP Statistik II 6 LP Empirische pädagogische Forschung Sprachen Fremdsprache I Fremdsprache II Fremdsprache III Ergänzende Lehrveranstaltungen gemäß 3 Abs. 1 Diplomprüfungsordnung Wirtschaftspädagogik; diese Prüfungen müssen am Ende des ersten Fachsemesters abgelegt werden. Ergänzendes Modul 34

Anlage 2 Studienablaufplan für das Grundstudium Wirtschaftspädagogik in der Studienrichtung II: 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Propädeutische Inhalte Buchführung Mathematik I 1) 6 LP Mathematik II 1) 6 LP Fremdsprache I 2) Fremdsprache II 2) Fremdsprache III 2) Kostenrechnung Jahresabschluss Investitionsrechnung Produktion I / Logistik I Technologie- & Innovationsmanagement/ Marketing I Finanzierung / BWL jg. Unternehmen Organisation / Marketing II Mikroökonomie I Mikroökonomie II Math. Analyseinstrumente Wirtschaftsinformatik 3) Wirtschaftsinformatik Wirtschaftspädagogik Wirtschaftsdidaktik Kaufmännisches Bildungswesen Pädagogische Psychologie Recht Privatrecht I Privatrecht II Öffentliches Recht Arbeitsrecht Statistik Statistik I 6 LP Statistik II 6 LP Empirische pädagogische Forschung Doppelwahlpflichtfach lt. Anlage 4 LP lt. Anlage 4 LP lt. Anlage 6 LP lt. Anlage 4 LP Ergänzende Ergänzendes Modul Lehrveranstaltungen gemäß 3 Abs. 1 Diplomprüfungsordnung Wirtschaftspädagogik; diese Prüfungen müssen am Ende des ersten Fachsemesters abgelegt werden. 1) wird durch Veranstaltungen zur Mathematik ersetzt, wenn diese als Doppelwahlpflichtfach gewählt wird 2) wird durch Veranstaltungen zur Fremdsprache ersetzt, wenn diese als 35

Anlage 3 Studienablaufplan für das Hauptstudium Wirtschaftspädagogik in der Studienrichtung I : 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester Wirtschaftspädagogik 1) Prüfungsfachkern 1 Prüfungsfachkern 2** Prüfungsfachkern 1 Prüfungsfachkern 2** Prüfungsfachkern 3** Prüfungsfachkern 3** Prüfungsfachkern 2** Prüfungsfachkern 3** Prüfungsfachkern 4 Prüfungsfachkern 5 Prüfungsfachkern 5 * * * Prüfungsfachkern 4 Wahlpflichtfach * * Prüfungsfachkern 6 Prüfungsfachkern 6 ca. 9 LP ca. 12 LP ca. 12 LP ca. 18 LP 36

Anlage 4 Studienablaufplan für das Hauptstudium Wirtschaftspädagogik in der Studienrichtung II: 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester Wirtschaftspädagogik1) Prüfungsfachkern 1 Prüfungsfachkern 1 * * Fachdidaktik des Doppelwahlpflichtfaches Prüfungsfachkern 2** Prüfungsfachkern 2** Prüfungsfachkern 2** * Prüfungsfachkern 3** Prüfungsfachkern 3** Prüfungsfachkern 3** * Prüfungsfachkern 4 Prüfungsfachkern 4 * * Doppelwahlpflichtfach Prüfungsfachkern 5a Prüfungsfachkern 5a Prüfungsfachkern 5b Prüfungsfachkern 5b (zus. 24 LP) * ca. 15 LP ca. 18 LP ca. 18 LP * Prüfungsfachkerne und sonstige können auch in diesen Semestern belegt werden. ** Falls der Prüfungsfachkern sich über drei Fachsemester erstreckt 1) Insgesamt sind mindestens 36 LP aus wirtschaftspädagogischen Fächern zu wählen. 37