WKO Wien und Niederösterreich Sparte Transport & Verkehr SCHUNCK GROUP Mehr als nur versichert

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Transkript:

WKO Wien und Niederösterreich Sparte Transport & Verkehr SCHUNCK GROUP Mehr als nur versichert Präsentation vom 03.12.2018 SCHUNCK GROUP

Die SCHUNCK GROUP. Mehr als nur versichert seit 1919... wurde im Jahr 1919 gegründet und ist heute, mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer der größten unabhängigen internationalen Versicherungsmakler... bietet seit Generationen Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen, insbesondere des Mittelstandes, national und international individuelle Konzepte und Risiko-Lösungen vereint die traditionellen Tätigkeiten eines Versicherungsmaklers mit den Dienstleistungen eines modernen Beratungsunternehmens hat eigene Büros in fünf europäischen Ländern und weltweit mehr als 180 Partnerunternehmen betreut mehr als 13.000 Kunden mit einem Prämienvolumen von über 180 Mio. SCHUNCK GROUP 2

Die SCHUNCK GROUP Austria GmbH Niederlassung Wien: Donau Business Center Handelskai 388/5/6/1 1020 Wien Telefon +43 1 53478-0 Fax +43 1 53478-36 office@schunck.at Niederlassung Innsbruck: Stadlweg 23/(B 6020 Innsbruck Telefon +43 512 2789-14 Fax +43 512 2789-15 innsbruck@schunck.at Mitarbeiteranzahl: 25 Mitarbeiteranzahl: 4 SCHUNCK GROUP 3

SCHUNCK - mehr als nur versichert Sieben Versprechen mit Substanz 1. Unabhängiger Makler Die SCHUNCK GROUP handelt als neutraler Vermittler ausschließlich im Auftrag des Versicherten. 2. Interne IT-Entwicklung Ob für Fuhrparkmanagement, Schadenabwicklung oder Transportanmeldung. Die SCHUNCK GROUP entwickelt zielführende Softwarelösungen, ganz auf die Anforderungen der Nutzer konzentriert. 3. Eigene Schadenbearbeitung Die SCHUNCK GROUP wickelt jährlich mehr als 75.000 Schäden durch eine eigene Schadenbearbeitung ab. 4. Fortschrittliche Tradition Die SCHUNCK GROUP bringt als mittelständisches Familienunternehmen seit beinahe 100 Jahren traditionelle Werte mit progressiven Ideen in Einklang. 5. Internationale Ausrichtung Die SCHUNCK GROUP ist auch auf internationaler Ebene ein leistungsstarker Begleiter. Mit mehr als 180 zuverlässigen Partnern in über 130 Ländern. 6. Individuelles Know-how Die SCHUNCK GROUP schätzt und fördert das ständig wachsende Wissensspektrum ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 7. Strukturierte Kompetenz Die SCHUNCK GROUP bündelt ihr Fachwissen zielgenau. Neben den Kernbereichen Industrie und Verkehr & Logistik betreuen eigene Competence Center spezielle Geschäftsfelder. SCHUNCK GROUP 4

Unsere individuelle und professionelle Betreuung Kontinuierliche Überprüfung der Risikoverhältnisse Permanente Marktbeobachtung und Überprüfung der Wettbewerbskonditionen Schadenmanagement durch unsere interne Schadenabteilung Polizzen- und Vertragsprüfung (Erst,- Folgepolizzen, Indexpolizzen, Prämienabrechnungen, ) durch die jeweiligen Fachabteilungen Internationales Netzwerk Eigene Produkte und Kompetenzzentren Einhaltung der Compliance Richtlinien SCHUNCK GROUP 5

Versicherungsschutz MUSS bei jeder Sparte Compliance!! Ordnungsgemäße Abführung der Versicherungssteuer FOS, FINC Deckungen Sanktionen, Länder SCHUNCK GROUP 6

Betriebshaftpflicht- Versicherung SCHUNCK GROUP 7

Versicherungsschutz (Standard) Schadenersatz für Personen-, Sach- oder abgeleitete Vermögensschäden Regulierung gerechtfertigter Ansprüche Abwehrkosten ungerechtfertigte Ansprüche Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen Spezialklauseln, Sondervereinbarungen Individuelle Selbstbehaltsmodelle Entsprechende Versicherungssummen In der Polizze bezeichnete berufliche Tätigkeiten SCHUNCK GROUP 8

Deckungsausschlüsse (Standard) Eigenschäden Vorsätzliche Herbeiführung Billige Inkaufnahme von Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen Nichteinhaltung Fristen, Termine, etc. Gebrauch von KFZ (= KFZ Haftpflichtversicherung) Schäden an fremden Sachen, die gemietet, gepachtet oder geliehen werden Allmählichkeitsschäden Schäden an fremden Sachen infolge Tätigkeit an diesen Schäden aus dem Verlust und Abhandenkommen von Sachen SCHUNCK GROUP 9

Versicherungsschutz (Empfehlung) Das SCHUNCK-Branchenkonzept zur Betriebshaftpflichtversicherung für Spediteure und Logistikunternehmen Auszug aus den vereinbarten Zusatzdeckungen: Mietsachschäden Allmählichkeitsschäden Tätigkeitsschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen Verlust und Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen und fremden Containern Fahrtenrisiko auf öffentlichen Verkehrsflächen von Arbeitsmaschinen Haftung für Dritte / Gehilfenhaftung Nebentätigkeit GewO / Sonstige Rechte für Gewerbeberechtigte Subunternehmer Schäden an überlassenen Arbeitsgeräten sowie Be- und Entladeeinrichtungen SCHUNCK GROUP 10

Beispiele für Unterschiede bei der Textierung von Zusatzdeckungen: Mietsachschäden Übliche Textierung: Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Feuer- oder Leitungswasserschäden an für betriebliche Zwecke gemieteten (nicht geleasten) oder gepachteten Gebäuden oder Räumlichkeiten. SCHUNCK-Textierung: Abweichend von Artikel 7, Pkt. 10.1 AHVB bezieht sich die Versicherung auch auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Sachschäden an für betriebliche Zwecke gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden und Räumlichkeiten. SCHUNCK GROUP 11

Beispiele für Unterschiede bei der Textierung von Zusatzdeckungen: Be- und Entladung von fremden Fahrzeugen Übliche Textierung: Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art.7, Pkt. 10. AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an fremden Land- und Wasserfahrzeugen bei oder infolge des Beladens oder Entladens (manchmal Einschränkungen örtlicher Bereich oder Ausschlüsse Container/WAB s). SCHUNCK-Textierung: Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 7, Punkte 5.3 und Artikel 7, Punkte 10.2 bis 10.4 AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an fremden Land- und Wasserfahrzeugen sowie fremden Containern bei - oder infolge - des Beladens oder Entladens durch Hebe- und Verlademaschinen aller Art sowie durch Hand; Versicherungsschutz besteht auch für Schäden an Containern beim Abheben von und Heben auf Land- und Wasserfahrzeuge sowie für Schäden an Wechselladebrücken beim Ab- und Ankoppeln an Zugmaschinen. SCHUNCK GROUP 12

Beispiele für Unterschiede bei der Textierung von Zusatzdeckungen: Verwahrung von beweglichen Sachen Übliche Textierung: Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für solche beweglichen Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Reparatur übernommen haben. SCHUNCK-Textierung: Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Artikel 7, Punkte 10.2 und 10.3 AHVB auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an beweglichen Sachen die die Versicherungsnehmerin oder die für sie handelnden Personen aus dem Titel der Verwahrung übernommen haben, und zwar auch im Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung oder im Rahmen von bloßen Gefälligkeitsverhältnissen. SCHUNCK GROUP 13

Speditionshaftungsund Frachtführerhaftungsversicherung SCHUNCK GROUP 14

Versicherungsschutz (Standard) Basis anwendbare Haftungsbestimmungen aus dem Speditions- und Frachtrecht Regulierung gerechtfertigter Ansprüche Abwehrkosten ungerechtfertigte Ansprüche Anwendbare haftungsrechtliche Bestimmungen Spezialklauseln, Sondervereinbarungen Individuelle Selbstbehaltsmodelle Entsprechende Versicherungssummen Der Geschäftstätigkeit angepasst (Lohnfuhrverhältnis, Lagertätigkeit, etc.) SCHUNCK GROUP 15

Versicherungsschutz (Empfehlung) Ausreichende Versicherungssummen - Achtung Eisenbahnbeförderungen Umfassende Versicherung aller Haftungsregularien - Achtung taxative Aufzählung Sinnvolle Zusatzvereinbarungen - z.b. Mitversicherung Kosten beauftragter Subunternehmer, Berge- und Entsorgungskosten Minimale und klare formulierte Ausschlussgründe z.b. Vorsatz des Unternehmers bzw. seiner Repräsentanten Achtung bei Verweisen auf Versicherungssummen - z.b. grobe Fahrlässigkeit mitversichert Schadenersatz maximal nach Art. 23.3 CMR SCHUNCK GROUP 16

Versicherungsschutz (Empfehlung) Achtung bei Ausschlüssen, die vorhersehbar problembehaftet sind - z.b. Ausschluss isoliert abgestellte Auflieger, Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit des Unternehmers Bedarfsgerechter Geltungsbereich Einhaltbare Obliegenheiten - z.b. Auswahl Subfrächter (Hinweispflicht auf Versicherung oder Vorlage der Polizze) Subsidiärklausel - Ab wann tritt der Versicherer ein, wenn Schadenersatzansprüche über den Subpartner abgewickelt werden Obliegenheitsverletzung Ausschluss - einfache oder grob fahrlässige/vorsätzliche Verletzung SCHUNCK GROUP 17

Versicherungsschutz (Empfehlung, Maklerleistung) Lösungen für Vereinfachung in der Schadenabwicklung - Kleinschadenlösungen Aktives Schadenmanagement - Sachverständigeneinsetzung - Direktabwicklung mit Anspruchstellern - Aktive Regressführung Lösungen bei Rahmen- und Sondervereinbarungen mit Auftraggebern - Spartenübergreifende Prüfung (Versicherung/Haftung) SCHUNCK GROUP 18

Andere Sparten (Empfehlung) Feuerregressversicherung / Lager Cyber-Deckung D&O-Versicherung Vertrauensschadenversicherung Rechtschutzversicherung SCHUNCK GROUP 19

Ihre persönlichen Berater/innen: Michael Hauswirth Geschäftsführer Tel. +43 1 534 78-10 Mail m.hauswirth@schunck.at Manfred Eckschmidt Transportversicherungen Tel. +43 1 534 78-27 Mail m.eckschmidt@schunck.at Martin Ernst Sach- und Haftpflichtversicherungen Tel. +43 1 534 78-12 Mail: m.ernst@schunck.at SCHUNCK GROUP 20