VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG
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- Frieda Peters
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1 VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG Vollmachtgeber Name / Firma Versicherungsmakler Jörg Blunk Name / Firma Straße / Nr. Paul-Gerhardt-Str. 1 Straße / Nr. PLZ / Ort Blankenfelde Mahlow PLZ / Ort 1. VERTRAGSGEGENSTAND 1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermittlung von Versicherungen des Privatversicherungsrechts. 2. Die Versicherungsvermittlung umfasst die bedarfsgerechte Auswahl von Versicherungsverträgen, die Unterstützung beim Abschluss von Versicherungsverträgen sowie die Beratung und Betreuung des Kunden bei der Durchführung dieser Verträge. 3. Eine Vermögensbetreuungspflicht bei fondsgebundenen Versicherungen (Fondspolicen) ist explizit ausgeschlossen. 4. Die von dem Makler zu erbringende Leistung ist auf die Vermittlung der am Ende dieses Vertrages aufgeführten einzelnen Versicherungsarten beschränkt. 5. Bei Abschluss dieser Vereinbarung bereits bestehende Versicherungsverträge werden nur dann in diesen Vertrag einbezogen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. 1
2 6. Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit grundsätzlich nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Vertrieb zugelassenen Versicherungen und sonstigen Produktanbieter, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten, Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten und sich dem deutschen Recht unterwerfen. 2. VOLLMACHT Der Umfang der Vollmacht des Maklers für den Kunden ergibt sich aus einer gesondert zu erteilenden schriftlichen Vollmacht. 3. DATENSCHUTZ UND VERTRAGSÜBERTRAGUNG Die Rechte des Maklers betreffend der Kundendaten ergeben sich aus einer gesondert abzugebenden Datenschutzerklärung des Kunden. Diese Erklärung ist Bestandteil dieses Vertrages, ebenso wie die gesonderte Erklärung über die Einwilligung in die Vertrags- und Datenübertragung bei einem Maklerwechsel. 4. VERTRAGSDAUER Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist jederzeit kündbar; von Seiten des Maklers darf der Vertrag jedoch nicht zur Unzeit gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. 2
3 5. VERGÜTUNG Die Vergütung des Maklers trägt regelmäßig der Anbieter des jeweiligen Versicherungsproduktes in Form der Courtage. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich in Textform vereinbart werden. 6. HAFTUNG 1. Bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen richtet sich die Haftung des Versicherungsmaklers nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Die Haftung des Maklers für Fehler bei Auswahl und Abschluss geeigneter Versicherungen und hinreichender Deckung wird auf vorhersehbare Schäden und für Fälle leichter Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf die Deckungssumme der gesetzlichen Mindestversicherung (seit 15. Januar 2018: 1,276 Mio. Euro für jeden Versicherungsfall und 1,919 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres) begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab. 3. Die Haftung des Maklers für Fehler bei der laufenden Beratung und Betreuung wird auf vorhersehbare Schäden und für Fälle normaler oder leichter Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf die Deckungssumme der gesetzlichen Mindestversicherung (seit 15. Januar 2018: 1,276 Mio. Euro für jeden Versicherungsfall und 1,919 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres) begrenzt. Der Makler hält bis zu 3
4 dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab. 4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Absatz 2 bis 3 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche sich aus der Natur des Vertrages ergebenden Pflichten, deren Einschränkung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 5. Die Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für die Versicherungsvermittlung und die Finanzanlagenvermittlung erhöhen oder vermindern sich ab dem 15. Januar 2013 regelmäßig alle fünf Jahre prozentual entsprechend den von Eurostat veröffentlichten Anforderungen des Europäischen Verbraucherpreisindexes. Die zuvor geregelte Haftungsbegrenzung ist auf die danach jeweils gültige Mindestversicherungssummen begrenzt. 7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. 4
5 2. Mit Abschluss dieses Vertrages verlieren alle eventuell früher zwischen den Parteien geschlossenen Maklerverträge ihre Gültigkeit. 3. Alle in diesem Vertrag aufgeführten Rechte und Pflichten gelten auch für eventuelle Rechtsnachfolger. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung soll, soweit diese rechtlich zulässig ist, eine andere Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder geregelt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Das gleiche gilt, soweit dieser Vertrag Lücken aufweisen sollte. 5. Dieser Vertrag, die Frage seines Zustandekommens sowie sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Ergänzung zu 1 Abs. 4 (Konkretisierung des Vertragsgegenstandes) Dieser Vertrag bezieht sich auf alle Versicherungsarten des privaten Bereichs alle Versicherungsarten des betrieblichen Bereichs die nachstehend benannten Versicherungsarten 5
6 Versicherungsarten des privaten Bereichs Lebens- +/priv. Rentenversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Dread-Desease-Versicherung Grundfähigkeitsversicherung Krankenvoll- (Zusatz-) Versicherung Unfallversicherung Invaliditätsrenten Privathaftpflichtversicherung Diensthaftpflichtversicherung Tierhalterhaftpflichtversicherung Haus-/Grundstückshaftpflichtversicherung Kraftfahrzeugversicherung Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung Glasversicherung Rechtsschutzversicherung Reisegepäckversicherung Reisekrankenversicherung Elektronikversicherung Sterbegeldversicherung Freizeitversicherung (z.b. Wassersport) Versicherungsarten des betrieblichen Bereichs Gebäudeversicherung Inhaltsversicherung Glasversicherung Elektronikversicherung Transportversicherung 6
7 Maschinenversicherung Betriebs/Berufshaftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Kraftfahrtversicherung(en) Betriebliche Altersversorgung Sonstige Versicherungsarten: Einbeziehung bereits bestehender Verträge gem. 1 Abs. 5 Versicherungsart Versicherungsnummer Versicherer Ort, Datum Unterschrift Makler Unterschrift Kunde 7
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