Versicherungsmaklervertrag

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1 Versicherungsmaklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler BFFM GmbH & Co. KG, Normannenweg 17-21, Hamburg und dem Auftraggeber wird folgende Vereinbarung getroffen: Präambel (1) Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von dritten Interessen, insbesondere unabhängig von Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen Versicherern einerseits und dem Auftraggeber andererseits. (2) Der Versicherungsmakler hat dem Auftraggeber gemäß der gesetzlichen Regelung in 11 VersVermV erforderliche Informationen bereits mitgeteilt. 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber beauftragt den Versicherungsmakler mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Die Versicherungsvermittlung umfasst die Vorbereitung und den Abschluss von Versicherungsverträgen und die hiermit im Zusammenhang stehende Beratung, Information und Aufklärung sowie die Verwaltung und Betreuung der Verträge nach ihrem Abschluss einschließlich der Unterstützung im Schadenfall. (2) Der Umfang dieses Versicherungsmaklervertrages richtet sich im Einzelnen nach dem als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten Erhebungsbogen. (3) Verwaltungs- und Betreuungsleistungen erbringt der Versicherungsmaklers nur für Versicherungsverträge, deren Abschluss der Versicherungsmakler vorbereitet hat oder für die ihm die Verwaltung und Betreuung gemäß dem als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten Erhebungsbogen ausdrücklich übertragen wurde. (4) Ausgenommen von diesem Versicherungsmaklervertrag sind gesetzliche Versicherungen wie Renten-, Krankenund Pflegeversicherungen und sonstige Sozialversicherungen. 2 Pflichten des Versicherungsmaklers (1) Der Versicherungsmakler befragt den Auftraggeber nach seinen Wünschen und Bedürfnissen, soweit nach dem Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Versicherung oder nach der Situation des Auftraggebers hierfür Anlass besteht, und berät den Auftraggeber beim Abschluss des Versicherungsvertrages und erteilt ihm die dafür erforderlichen Auskünfte. (2) Der Versicherungsmakler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. (3) Der Versicherungsmakler berücksichtigt dabei nur Versicherer, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sind und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. (4) Der Versicherungsmakler kann bei der Versicherungsvermittlung die FiNet Financial Services Network AG (nachfolgend: FiNet ) oder andere Versicherungsmakler mit arbeitsteiligen Vermittlungsleistungen beauftragen oder die Hilfe spezieller Dienstleister in Anspruch nehmen. Ein eigenständiges Rechtsverhältnis des Auftraggebers zu den beauftragten Versicherungsmaklern oder Dienstleistern wird dadurch nicht begründet. Dies gilt auch dann, wenn Versicherer die FiNet in Versicherungspolicen als Betreuer des Versicherungsnehmers, Vermittler o.ä. ausweisen sollten. Verpflichtet und berechtigt aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Versicherungsmakler. 3 Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber teilt dem Versicherungsmakler die für die Vermittlung notwendigen vertrags- und risikorelevanten Umstände sowie etwaige Änderungen (z.b. Umzug, Familiengründung, Anschaffungen, Betriebsverlegung) unverzüglich mit. 4 Vollmacht Die Vertretungsmacht des Versicherungsmaklers gegenüber Dritten ergibt sich aus der Vollmacht des Auftraggebers, die diesem Vertrag als Anlage 2 beigefügt ist. 5 Datenschutz Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers im Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers ergeben sich aus der als Anlage 3 zu diesem Vertrag beigefügten Datenschutzerklärung des Kunden. 6 Vergütung (1) Die Leistung des Versicherungsmaklers wird durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. (2) Bei der Vermittlung von courtagefreien Tarifen werden Makler und Auftraggeber vor der Vermittlung eine gesonderte Honorarvereinbarung treffen. 7 Wechsel des Vertragspartners Sollte der Makler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen (z. B. im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebes), ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass der

2 Maklervertrag vom übernehmenden Makler fortgeführt wird. Der Makler wird ihm den Maklerwechsel anzeigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Maklerwechsel zu widersprechen. 8 Haftung (1) Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den Betrag von 1,130 Mio. Euro für jeden Schadensfall und 1,700 Mio. Euro für alle Schadensfälle eines Jahres begrenzt. Der Makler hält bis zu diesen Summen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler wird dazu auf Anforderung des Auftraggebers eine Empfehlung abgeben. (2) Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Versicherungsmakler nicht. (3) Für Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe, dass die Ansprüche spätestens nach fünf Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Maklervertrag beendet wurde, verjähren. (4) Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung des Versicherungsmaklers und der Verjährung gelten nicht bei einer Verletzung seiner Beratungs- und Dokumentationspflichten aus 60 und 61 VVG. 9 Vertragsdauer Der Versicherungsmaklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Auftraggeber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Versicherungsmakler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. 10 Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. (2) Dieser Vertrag ersetzt einen ggf. schon bestehenden Maklervertrag. (3) Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Makler

3 Anlage 1 Beratungsumfang zum Maklervertrag vom zu Auftraggeber Der Versicherungsmaklervertrag bezieht sich auf die Vermittlung 1.) 2.) 3.) aller privaten Versicherungen, außer aller betrieblichen Versicherungen, außer des/der nachfolgenden Versicherungsvertrags/-verträge 4.) der nachstehend angekreuzten Versicherungssparten Privatversicherungen Lebens-, private Renten- u. Berufsunfähigkeitsversicherung Kranken- und Pflegeversicherung Unfallversicherung Haftpflichtversicherungen Kraftfahrzeugversicherung Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung Rechtsschutzversicherung Betriebliche Altersversorgung Sonstige Versicherungen: Betriebliche Versicherungen Gebäudeversicherung Inhaltsversicherung Glasversicherung Elektronikversicherung Transportversicherung Maschinenversicherung Haftpflichtversicherung D&O-Versicherung Rechtsschutzversicherung Unfallversicherung Sonstige Versicherungen: Zusätzlich wird der Makler beauftragt, die Verwaltung und Betreuung auch der nachfolgend aufgeführten Versicherungsverträge zu übernehmen: Sparte Gesellschaft Vertrags-Nr. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Makler

4 Anlage 2 Vertretungsvollmacht/ Maklervollmacht zum Maklervertrag vom Auftraggeber Versicherungsmakler Zwischen Versicherungsmakler und Auftraggeber besteht ein Versicherungsmaklervertrag. Diesen ergänzend bevollmächtigt der Auftraggeber den Versicherungsmakler, in seinem Namen Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Erklärungen, Anzeigen und Informationen zu Versicherungsverträgen gem. 7 VVG abzugeben oder entgegenzunehmen, bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken, Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und Untervollmachten, insbesondere an die FiNet Financial Services Network AG, geschäftsansässig Neue Kasseler Str. 62 C-E in Marburg, als Maklerpool, auszustellen. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber

5 Anlage 3 Datenschutzerklärung zum Maklervertrag vom zu Kunde Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten, einschließlich Daten der besonderen Art (z.b. Gesundheitsdaten), sofern sie zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, vom Versicherungsmakler erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Kunde ist einverstanden, dass der Versicherungsmakler im Rahmen von Deckungsanfragen, Abschlüssen, Bestandsübertragungen und Abwicklungen von Versicherungsverträgen Daten an Versicherer, Rückversicherer, den Maklerpool FiNet Financial Services Network AG oder andere Maklerpools, technische Dienstleister (Betreiber von Vergleichssoftware oder Kundenverwaltungsprogrammen) oder sonstige Dienstleister übermitteln und empfangen kann. Die Übermittlung und der Empfang der Vertrags- und Leistungsdaten einschließlich Daten der besonderen Art (siehe oben) können dabei zwischen Versicherungsmakler und Versicherer über den Maklerpool oder Dienstleister erfolgen. Diese Datenübermittlung führt zu keiner Änderung der Zweckbestimmung. Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an: Sozialversicherungsträger Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften Bausparkassen Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsgesellschaften Untervermittler Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Versicherungs-Ombudsmänner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Rechtsnachfolger Sollte der Versicherungsmakler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Versicherungsmakler übertragen (z. B. im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebes), ist der Kunde damit einverstanden, dass der Versicherungsmakler die Vertrags- und Leistungsdaten des Kunden dem übernehmenden Versicherungsmakler zur Verfügung stellt. Der Versicherungsmakler wird den Kunden vor Weitergabe der Daten informieren sowie Namen und Anschrift des übernehmenden Versicherungsmaklers mitteilen. Der Kunde ist berechtigt, der Datenübermittlung an den übernehmenden Versicherungsmakler zu widersprechen. Oben wurden Maklerpools und Dienstleister angesprochen. Um welche es sich neben der FiNet Financial Services Network AG, geschäftsansässig Neue Kasseler Str. 62 C-E in Marburg, im Einzelnen handelt, kann der Webseite des Versicherungsmaklers oder einem anzufordernden Merkblatt entnommen werden. Ort, Datum Unterschrift Kunde

6 Anlage 4 Einverständniserklärung zur Kontaktaufnahme zum Maklervertrag vom zu Kunde Einwilligung zur Kontaktaufnahme gemäß Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vom Ich willige ausdrücklich ein, dass der Versicherungsmakler mich - auch über den Umfang der von ihm gegebenenfalls vermittelten und betreuten Versicherungsverträge hinaus - über Versicherungsprodukte informieren darf, zum Beispiel über den etwaigen Abschluss neuer Versicherungsverträge und/oder über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und/oder Ergänzung und zwar zusätzlich zum üblichen Briefverkehr per Telefon Fax (Bitte Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen; die Angaben sind freiwillig) Telefonnummer: Fax-Nummer: -Adresse: Ich bin damit einverstanden, dass die vom Versicherungsmakler erhobenen Daten zum oben genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Mein Einverständnis kann ich teilweise oder vollständig jederzeit formfrei über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten ohne Angabe von Gründen widerrufen: per ; per Telefon; per Fax; Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber

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