Versicherungsmaklervertrag
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- Fritzi Sommer
- vor 9 Jahren
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Transkript
1 Versicherungsmaklervertrag zwischen dem Versicherungsmakler WINGERTER Neugasse Maikammer (nachfolgend Makler genannt) und... (nachfolgend genannt) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der betraut den Makler mit der Wahrnehmung seiner Versicherungsangelegenheiten. Diese Betreuung erstreckt sich auf bereits bestehende und künftige vom Makler vermittelte Versicherungsverhältnisse und kann wenn ausdrücklich vereinbart auch bereits bei Abschluss dieses Vertrags bestehenden Versicherungsverhältnisse erfassen. Der Umfang der Beratung ergibt sich aus der Anlage und kann jederzeit reduziert oder erweitert werden. 2. Dem Makler obliegt die Betreuung der in Anlage benannten Versicherungsverträge des s und insbesondere die Beschaffung des zur Deckung seiner Risiken erforderlichen Versicherungsschutzes im Einvernehmen mit dem. In diesem Zusammenhang nimmt der Makler eine Beratungsfunktion gegenüber seinem wahr. Beratungsleistungen stellen keine Hauptleistungen sondern Nebenleistungen dar. 3. Der Makler ist ein unabhängiger Versicherungsvermittler und steht wirtschaftlich auf der Seite des s dessen Interessen er wahrzunehmen hat. Er ist weder direkt noch indirekt an einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften beteiligt. Auch ist am Gewerbetrieb des Maklers kein Dritter direkt oder indirekt beteiligt. 2 Leistungsumfang des Maklers 1. Der Makler erbringt aufgrund dieses Vertrages gegenüber dem alle Dienstleistungen, die üblicherweise von einem Versicherungsmakler gegenüber seinem Kunden erbracht werden. Dazu gehört zum Beispiel die Vermittlung von Versicherungsverträgen, Bausparverträgen, Investmentfonds oder Finanzierungen. Hierzu gehört auch die Verwaltung der vermittelten Versicherungsverträge, die Verwaltung der nicht durch den Makler vermittelten Versicherungsverträge, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird sowie die Unterstützung des s bei der Schadensregulierung. 2. Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit vom Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zugelassene Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen werden im Regelfall nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren. Falls der dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart. 3. Eine mit der versprochenen Dienstleistung nicht in Zusammenhang stehende Rechtsberatung wird nicht geleistet. Art und Umfang der geschuldeten Dienstleistungen können durch eine Einzelvereinbarung erweitert werden. 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des s (Kunden) 1. Der Makler benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können. 2. Der ist verpflichtet, dem Makler alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und den Makler von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 4 Vollmacht & Datenschutz Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber den Versicherungsunternehmen ergeben sich aus der dem erteilten Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Makler in einer gesonderten Urkunde erteilt. Sie ist Anlage zu diesem Vertrag. Die Rechte des Maklers betreffend die Weitergabe von Kundendaten ergeben sich aus der Einwilligungserklärung des Kunden. Sie ist ebenfalls Anlage zu diesem Vertrag. 1
2 5 Vertragsdauer 1. Der Versicherungsmaklervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Vertragsbeginn ist das Datum der Unterzeichnung. Der Vertrag kann vom jederzeit gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. 6 Vergütung Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Versicherungsmaklers trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen Makler und vereinbart werden. Daher werden grundsätzlich keine Versicherungen an Direktversicherer vermittelt, die eine Zusammenarbeit mit dem Makler verweigern. 7 Haftung 1. Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Betrag von 1,2 Mio. je Schadensfall innerhalb eines Jahres begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab. 2. Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag wegen einer leicht fahrlässigen begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch drei Jahren nach Beendigung des Maklerauftrags. 8 Schlichtungsstelle 1. Als Schlichtungsstelle sind die Versicherungsombudsmann e.v. und der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung eingesetzt. Die Kontaktdaten erhalten Sie mit der Kundenerstinformation. 2. Die Ombudsleute sind hinsichtlich ihrer Antworten und Entscheidungen unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. 3. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Streitschlichtungs- und Schlichtungsstelle geben sich die Ombudsleute eine Verfahrens- und Gebührenordnung. Sie sind berechtigt, auf Grundlage der Gebührenordnung eine dem Aufwand angemessene Gebühr von dem Versicherungsvermittler oder dem Versicherungsunternehmen zu verlangen. Bei offensichtlich missbräuchlichen Beschwerden kann auch von dem Beschwerdeführer eine Gebühr verlangt werden. 4. Die Ombudsleute sind verpflichtet, jede Beschwerde über einen Versicherungsvermittler zu beantworten. 9 Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. 2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtssprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. 3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Ort, Datum Makler 2
3 Maklervollmacht Der, bevollmächtigt die Firma JOCHEN WINGERTER VERSICHERUNGSMAKLER NEUGASSE MAIKAMMER und einen eventuellen Rechtsnachfolger zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse und zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten. Ein Maklerauftrag kommt alleine durch diese Vollmacht ausdrücklich nicht zu Stande. Diese Vollmacht umfasst insbesondere folgende Punkte: 1. Die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des s gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen. 2. Die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge. 3. Die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen, die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung. 4. Die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler. 5. Die Übertragung von Verträgen auf andere Maklerpools wie z.b. Aruna GmbH, ARUNA SÜD Versicherungsmakler GmbH; KAB Versicherungsmakler GmbH; BCA AG; deutsche Maklerunion DMU 5. Die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers. Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen. Sollte es dem Versicherer auch technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein von allen Schreiben dem Makler eine Kopie zur Verfügung zu stellen, so ist der gesamte Schriftverkehr mit dem Makler zu führen. Der Makler ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom jederzeit widerrufen werden. Ort, Datum 3
4 Datenschutzerklärung 1 Präambel Der Kunde wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern und/oder Kapitalanlagegesellschaften aufgrund der vereinbarten Regelungen im Maklervertrag. Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und -verwaltung, soll der Vermittler alle in Betracht kommenden Daten des Kunden (personenbezogene Daten, Daten der besonderen Art wie z.b. Gesundheitsdaten, Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen usw) erhalten, speichern und weitergeben dürfen. Diese Regelung gilt auch für die Übermittlung von Daten an Untervermittler, Sozialversicherungsträger, Bausparkassen, Kapitalanlagegesellschaften / Kreditinstitute, Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzdienstleistungsinstitute / Wertpapierhandelsgesellschaften, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer, Versicherungs-Ombudsmänner, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Rechtsnachfolger. Erfolgt die gewünschte Deckung des Kunden über einen Dritten (z.b. Maklerverbund, Maklerpool/Versicherungspool oder Spezialmakler), so werden diese hier namentlich aufgeführt: ASC; Aruna, Aruna Süd, Amex, BCA, ConceptIF, CONZEPTA, degenia, domcura, kmu, konzept+marketing,, HL- Finanz, nordias, kab, sachpool, maxpool, MMV 2 Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (1) Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch insbesondere die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem/den Vermittler(-n) gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Kunden bekannten, kooperierenden Unternehmungen weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung der Vereinbarung gemäß der Präambel sachdienlich ist. (2) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Kunden. Die Kundendaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. (3) Der/die Vermittler dürfen die Kundendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.b. Anwälte und Steuerberater) weitergeben. 3 Befugnis der Versicherer (der Vertragspartner) (1) Der Kunde hat Kenntnis, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner (z.b. Versicherer) weitergegeben werden müssen. Diese potenziellen Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten insbesondere auch die Gesundheitsdaten im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden. (2) Soweit es für die Eingehung und Vertragsverlängerung erforderlich ist, dürfen diese Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten, an Rückversicherer oder Mitversicherer zur Beurteilung des vertraglichen Risikos übermittelt werden. 4 Anweisungsregelung Der Kunde weist seine bestehenden Vertragspartner (z.b. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten auch die Gesundheitsdaten an den/die beauftragten Vermittler unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann. 5 Widerrufsregelung Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten einschließlich der Gesundheitsdaten kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung der/des Vermittler(s) gegenüber der dem Widerruf erklärenden Person oder Firma. 6 Rechtsnachfolger (1) Der Kunde willigt ein, dass die von dem/den Vermittler(-n) aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen etwaigen Rechtsnachfolger des/der Vermittler bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann. (2) Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Kundendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten nach 3 Abs.9 BDSG, insbesondere Gesundheitsdaten, zählen nicht zu den erforderlichen Kundendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge. 7 Werbung Der Vermittler darf die vom Kunden überlassenen Daten verwenden, um den Kunden weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten, kontaktieren um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass ihn der Vermittler mittels sämtlicher Medien (z.b. Brief, Telefon, Fax ) kontaktieren und ihn, auch über bestehende Geschäftsbeziehungen hinausreichend, informieren darf, z.b. über den Abschluss neuer Verträge und über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und Ergänzung. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit beschränkt oder widerrufen werden Ort, Datum Unterschrift 4
5 Anlage zum Maklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler WINGERTER Neugasse Maikammer (nachfolgend Makler genannt) und... (nachfolgend genannt) Es wird folgende Vereinbarung über den Inhalte und Umfang des Maklervertrages zwischen den o.g. Parteien geschlossen: Der Vertragsinhalt des vorgenannten Maklerauftrags betrifft vom Makler vermittelte Verträge für: Alle Bereiche Es sollen alle Versicherungen durch den Makler betreut werden o Alle Sachversicherungen Es sollen lediglich die Sachversicherungen betreut werden o Alle Personenversicherungen Es sollen lediglich die Personenversicherungen betreut werden o Alle Gewerbeversicherungen Es sollen lediglich die Gewerbeversicherungen betreut werden o Einzelne Versicherungsbereiche: Es sollen lediglich folgende Bereiche betreut werden: o Es sollen auch nicht durch den Makler vermittelte Verträge durch den Makler betreut werden. Dabei handelt es sich um die Folgend aufgeführten Verträge: Alle anderen Bereiche fallen nicht in die Verantwortung und Betreuung des Maklers. Diese Anlage kann jederzeit erweitert oder reduziert werden. Ort, Datum Makler 5
6 Ziele und Wünsche (Änderungen für einzelne Verträge grundsätzlich immer möglich)... Variante 1 Top-Schutz: Der Kunde wünscht das bestmögliche Produkt am Markt. Der Preis spielt dabei eine untergeordnete Rolle Variante 2 Top Preis-Leistungsverhältnis: Der Kunde wünscht ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis bei überdurchschnittlichem Versicherungsschutz. Neue Versicherungen müssten nicht zwingend billiger sein als bestehende, aber der Leistungsumfang soll umfangreicher sein. Variante 3 gute Leistungen zum günstigen Preis: Die neuen Versicherungen sollen günstiger sein und vom Leistungsumfang in etwa den bestehenden Versicherungsschutz entsprechen. Ich will auf jeden Fall Geld sparen, aber auf die bisherigen Leistungen nicht verzichten. Dennoch nehme ich einige Lücken gegenüber Variante 1 und 2 in Kauf. Variante 4 Basis-Schutz: Ich möchte nur einen sehr günstigen Grundschutz. Ich akzeptiere Selbstbeteiligungen um die Beiträge möglichst niedrig zu halten. Ich will insbesondere Geld sparen. Der Umfang des Versicherungsschutzes ist mir nicht so wichtig. Der entscheidet sich tendenziell zur Variante: Ort, Datum 6
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