Versicherungsmaklervertrag
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- Moritz Koenig
- vor 5 Jahren
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1 Versicherungsmaklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler Neuhaus-Finanzberatung e. K. Rolf Neuhaus Dipl. Theologe, Dipl. BWL (FH), Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Hähnleiner Str. 61 in Alsbach-Hähnlein OT Sandwiese und dem Auftraggeber wird folgende Vereinbarung getroffen: Präambel (1) Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von dritten Interessen, insbesondere unabhängig von Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen Versicherern einerseits und dem Auftraggeber andererseits. (2) Der Versicherungsmakler hat dem Auftraggeber gemäß der gesetzlichen Regelung in 11 VersVermV erforderliche Informationen bereits mitgeteilt. 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber beauftragt den Versicherungsmakler mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Die Versicherungsvermittlung umfasst die Vorbereitung, das Erstellen von Vertragsvorschlägen und den Abschluss von Versicherungsverträgen. Darüber hinaus ist der Versicherungsmakler zum Mitwirken bei der Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, insbesondere im Schadensfall, verpflichtet. (2) Der Umfang dieses Versicherungsmaklervertrages richtet sich im Einzelnen nach dem als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten Erhebungsbogen. (3) Verwaltungs- und Betreuungsleistungen erbringt der Versicherungsmaklers nur für Versicherungsverträge, deren Abschluss der Versicherungsmakler vorbereitet hat oder für die ihm die Verwaltung und Betreuung gemäß dem als Anlage 1 zu diesem Vertrag beigefügten Erhebungsbogen ausdrücklich übertragen wurde. (4) Ausgenommen von diesem Versicherungsmaklervertrag sind gesetzliche Versicherungen wie Renten-, Krankenund Pflegeversicherungen und sonstige Sozialversicherungen. 2 Pflichten des Versicherungsmaklers (1) Der Versicherungsmakler befragt den Auftraggeber nach seinen Wünschen und Bedürfnissen, soweit nach dem Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Versicherung oder nach der Situation des Auftraggebers hierfür Anlass besteht, und berät den Auftraggeber beim Abschluss des Versicherungsvertrages und erteilt ihm die dafür erforderlichen Auskünfte. (2) Der Versicherungsmakler wird seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. (3) Der Versicherungsmakler berücksichtigt dabei nur Versicherer, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sind und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. (4) Der Versicherungsmakler kann bei der Versicherungsvermittlung die FiNet Financial Services Network AG (nachfolgend: FiNet ) oder andere Versicherungsmakler mit arbeitsteiligen Vermittlungsleistungen beauftragen oder die Hilfe spezieller Dienstleister in Anspruch nehmen. Ein eigenständiges Rechtsverhältnis des Auftraggebers zu den beauftragten Versicherungsmaklern oder Dienstleistern wird dadurch nicht begründet. Dies gilt auch dann, wenn Versicherer die FiNet in Versicherungspolicen als Betreuer des Versicherungsnehmers, Vermittler o.ä. ausweisen sollten. Verpflichtet und berechtigt aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Versicherungsmakler. 3 Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber teilt dem Versicherungsmakler die für die Vermittlung notwendigen vertrags- und risikorelevanten Umstände sowie etwaige Änderungen (z.b. Umzug, Familiengründung, Anschaffungen, Betriebsverlegung) unverzüglich mit. 4 Vollmacht Die Vertretungsmacht des Versicherungsmaklers gegenüber Dritten ergibt sich aus der Vollmacht des Auftraggebers, die diesem Vertrag als Anlage 2 beigefügt ist. 5 Datenschutz Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers im Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers ergeben sich aus der als Anlage 3 zu diesem Vertrag beigefügten Datenschutzerklärung des Kunden. 6 Vergütung (1) Die Leistung des Versicherungsmaklers wird durch die vom Versicherer zu tragende Courtage abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie. (2) Bei der Vermittlung von courtagefreien Tarifen werden Makler und Auftraggeber vor der Vermittlung eine gesonderte Honorarvereinbarung treffen.
2 7 Wechsel des Vertragspartners Sollte der Makler seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise auf einen anderen Makler übertragen (z. B. im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbetriebes), ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Maklervertrag vom übernehmenden Makler fortgeführt wird. Der Makler wird ihm den Maklerwechsel anzeigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Maklerwechsel zu widersprechen. 8 Haftung (1) Die Haftung des Maklers ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den Betrag von Euro für jeden Schadensfall und Euro für alle Schadensfälle eines Jahres begrenzt. Der Makler hält bis zu diesen Summen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler wird dazu auf Anforderung des Auftraggebers eine Empfehlung abgeben. (2) Für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Versicherungsmakler nicht. (3) Für Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Maßgabe, dass die Ansprüche spätestens nach fünf Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Maklervertrag beendet wurde, verjähren. (4) Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung des Versicherungsmaklers und der Verjährung gelten nicht bei einer Verletzung seiner Beratungs- und Dokumentationspflichten aus 60 und 61 VVG. 9 Vertragsdauer Der Versicherungsmaklervertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Auftraggeber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Der Versicherungsmakler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. 10 Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. (2) Dieser Vertrag ersetzt einen ggf. schon bestehenden Maklervertrag. (3) Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Makler
3 Anlage 1 Beratungsumfang zum Maklervertrag vom zu Auftraggeber Der Versicherungsmaklervertrag bezieht sich auf die Vermittlung 1.) aller privaten Versicherungen, außer 2.) aller betrieblichen Versicherungen, außer 3.) des/der nachfolgenden Versicherungsvertrags/-verträge 4.) der nachstehend angekreuzten Versicherungssparten Privatversicherungen Betriebliche Versicherungen Lebens-, private Renten- u. Gebäudeversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Kranken- und Pflegeversicherung Inhaltsversicherung Unfallversicherung Glasversicherung Haftpflichtversicherungen Elektronikversicherung Kraftfahrzeugversicherung Transportversicherung Wohngebäudeversicherung Maschinenversicherung Hausratversicherung Haftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung D&O-Versicherung Betriebliche Altersversorgung Rechtsschutzversicherung Unfallversicherung Sonstige Versicherungen: Sonstige Versicherungen: Zusätzlich wird der Makler beauftragt, die Verwaltung und Betreuung auch der nachfolgend aufgeführten Versicherungsverträge zu übernehmen: Sparte Gesellschaft Vertrags-Nr. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Makler
4 Anlage 2 Vertretungsvollmacht/ Maklervollmacht zum Maklervertrag vom Auftraggeber Versicherungsmakler Neuhaus-Finanzberatung e. K. Rolf Neuhaus Dipl. Theologe, Dipl. BWL (FH), Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Hähnleiner Str. 61 in Alsbach- Hähnlein OT Sandwiese Zwischen Versicherungsmakler und Auftraggeber besteht ein Versicherungsmaklervertrag. Diesen ergänzend bevollmächtigt der Auftraggeber den Versicherungsmakler, in seinem Namen Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Erklärungen, Anzeigen und Informationen zu Versicherungsverträgen gem. 7 VVG abzugeben oder entgegenzunehmen, bei der Schadensabwicklung für vom Versicherungsmakler vermittelte oder betreute Versicherungen mitzuwirken, Auskünfte bei Sozialversicherungsträgern einzuholen und Untervollmachten, insbesondere an die FiNet Financial Services Network AG, geschäftsansässig Neue Kasseler Str. 62 C-E in Marburg, als Maklerpool, auszustellen. Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber
5 Anlage 3 Datenschutzerklärung zum Maklervertrag vom zu Kunde 1 Verantwortlicher Der Kunde wünscht die Vermittlung und/oder Verwaltung seiner Vertragsverhältnisse gegenüber Versicherern und/oder Kapitalanlagegesellschaften aufgrund der vereinbarten Regelungen (Auftrag/Maklervertrag) mit Unternehmen: Vertreten durch: Neuhaus-Finanzberatung e.k. Rolf Neuhaus Anschrift: Hähnleiner Str. 61 PLZ, Ort: Alsbach-Hähnlein Telefon: Fax: Rolf.neuhaus@neuhaus-finanzberatung.de 2 Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder nutzung Hauptzweck der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Beratung von Versicherungsinteressenten und Versicherungsnehmern und die Vermittlung von in deren Interesse liegenden Versicherungsverträgen, Vorsorgeverträgen, Finanzanlageverträge, Darlehensverträge und allgemeinen Finanzdienstleistungen. Die Verarbeitung der Daten des Kunden, insbesondere seiner Gesundheitsdaten, ist auch zur Wahrung der berechtigten Interessen des Vermittlers und der in 5 genannten Empfänger und genannten Kategorien von Empfängern erforderlich. Ein solches berechtigtes Interesse besteht insbesondere in dem Schutz vor unberechtigten Forderungen des Kunden. Rechtsgrundlage ist der zwischen den Parteien geschlossene Maklervertrag (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. 3 Einwilligung (1) Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten der zu versichernden Personen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vom Vermittler gespeichert werden dürfen. (2) Die Einwilligung des Kunden bezieht sich auch auf die Weitergabe seiner Daten an alle gegenwärtig und zukünftig im Unternehmen des Vermittlers beschäftigten Personen, einschließlich aller Angestellten und Handelsvertreter (3) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Kunden. (4) Der Vermittler darf die Kundendaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Kunden, zur Einholung von Stellungnahmen und Gutachten, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.b. Anwälte und Steuerberater) weitergeben. (5) Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten einschließlich der Gesundheitsdaten kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. 4 Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können (1) Der Vermittler übermittelt Daten an folgende Kategorien von Empfängern: Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten Kreditinstitute, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten Bausparkassen Maklerpools, Einkaufsgenossenschaften, Servicegesellschaften Untervermittler, einschließlich Kooperationsmakler Anbietern von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU- Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Anbietern von Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU- Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen Anbietern von Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes Externe Auftragsverarbeiter (Dienstleistungsunternehmen nach Art. 28 DSGVO)
6 (2) Aktuell werden seitens des Vermittlers die Daten des Kunden an folgende Empfänger weitergegeben: (siehe Anlage 1 zu dieser Datenschutzerklärung) (3) Begründet der Vermittler nach Abgabe der vorliegenden Erklärung weitere Kooperationen mit Empfängern der vorgenannten Kategorien, so ist der Vermittler berechtigt, die Daten des Kunden auch an diese Unternehmen weiterzugeben, sofern der Vermittler dem Kunden die Kooperation in Textform anzeigt, der Kunde innerhalb einer Frist von einen Monat ab Zugang der Anzeige keinen Widerspruch gegen die Übermittlung seiner Daten eingelegt hat, und er vom Vermittler mit dem Schreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Zustimmung der Datenweitergabe gilt. (4) Die Übermittlung von Daten an Empfänger in Drittstaaten oder eine internationale Organisation ist nicht vorgesehen. 5 Kommunikation Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass ihn der Vermittler mittels Brief Telefon Fax WhatsApp Sonstiges:... zu seinen bestehenden Versicherungsverträgen und zur Zusammenarbeit mit dem Vermittler kontaktiert. Der Vermittler weist den Kunden darauf hin, dass im Fall der Kommunikation über s und Messengerdienste (z.b. WhatsApp) die Rechte des Kunden (z.b. Löschung seiner Daten) u.u. gegenüber dem Vermittler nur eingeschränkt geltend gemacht und durchgesetzt werden können. Im Falle der Kommunikation mittels Fax und weist der Vermittler den Kunden darauf hin, dass die entsprechende Kommunikation nicht sicher ist und Daten des Kunden, insbesondere Gesundheitsdaten, von Dritten abgefangen werden können. Der Vermittler darf die vom Kunden überlassenen Daten verwenden, um den Kunden weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten und ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten und ihn, auch über die bestehende Geschäftsbeziehung hinaus, informieren darf, z.b. über den Abschluss neuer Verträge und über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und Ergänzung. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit beschränkt oder widerrufen werden. Ort, Datum Kunde / Stempel /Unterschrift 6 Automatisierte Entscheidungsfindung Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO. 7 Befugnis der Versicherer (der Vertragspartner) Der Kunde hat Kenntnis, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner (z.b. Versicherer) weitergegeben werden müssen. Die Rechte dieser potentiellen Vertragspartner die Daten des Kunden im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden und/oder an Rückversicherer oder Mitversicherer weiterzugeben ergeben sich aus den jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmung des potentiellen Vertragspartners oder aus den gesetzlichen Regelungen. 8 Anweisungsregelung (1) Der Kunde weist seine bestehenden Vertragspartner (z.b. Versicherer) an, sämtliche vertragsbezogenen Daten auch die Gesundheitsdaten an den Vermittler unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit der Vermittler die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann. (2) Dasselbe gilt auch für die den Kunden behandelnden Ärzte. Diese werden gegenüber dem Vermittler von ihrer ärztlichen Schweigepflicht entbunden. 9 Rechtsnachfolger (1) Der Kunde willigt ein, dass die vom Vermittler aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere auch die Gesundheitsdaten, an einen Rechtsnachfolger des Vermittlers bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger des Vermittlers erfüllen kann. Die Weitergabe erfolgt erst nach Ablauf der in Ziffer 10.) des Maklervertrages genannten Frist. (2) Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Kundendaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Gesundheitsdaten zählen nicht zu den erforderlichen Kundendaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge.
7 10 Dauer der Datenspeicherung (1) Der Vermittler ist berechtigt die Daten des Kunden für die Dauer des Maklervertrages zu speichern. (2) Ferner ist der Vermittler berechtigt, die Daten des Kunden über das Ende des Maklervertrages hinaus zu speichern, solange der Kunde noch Ansprüche gegen den Vermittler aus dem gemeinsamen Maklervertrag geltend machen könnte. Dieser Zeitraum beträgt 30 Jahre ab Beendigung des Maklervertrages. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird der Vermittler die Daten des Kunden löschen, soweit nicht weiterführende gesetzliche, behördliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten bestehen. 11 Rechte des Kunden Der Kunde hat folgende gesetzliche Rechte: Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten - Art. 15 DSGVO, Recht auf Berichtigung - Art. 16 DSGVO, Recht auf Löschung ( Recht auf Vergessenwerden ) - Art. 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO Recht auf Widerspruch Art. 21 DSGVO Recht, keiner automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden Art. 22 DSGVO 12 Beschwerderecht Der Kunde hat das Recht, sich bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Wahl der Aufsichtsbehörde ist der Kunde frei und an keinerlei Kriterien gebunden. Beschwerden könnten auch gerichtet werden an Landesbeauftragte für den Datenschutz: Straße und Hausnummer: Postfach 3163 PLZ, Ort: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Wiesbaden Telefon: Fax: Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de und Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstr Bonn Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) Mail: poststelle@bfdi.bund.de 13 Quelle der Daten Der Vermittler erhebt die Daten grundsätzlich beim Kunden. Weiterhin erhält er Daten von den in 5 genannten Empfängern und Kategorien von Empfängern, sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.b. Handelsregister). Es kann auch vorkommen, dass dem Vermittler Daten des Kunden von Dritten (z.b. anderen Kunden des Vermittlers) zugetragen werden. 14 Folgen nicht bereit gestellter Daten Wenn der Kunde die Daten, die für seine Beratung erforderlich sind nicht bereitstellt, kann eine interessengerechte Beratung nicht erfolgen. Wenn der Kunde die Daten, die für den Vertragsschluss erforderlich sind, nicht bereitstellt, kann keine Vermittlung eines Versicherungsvertrages erfolgen. Ort, Datum Unterschrift Kunde Stand: Mai 2018
8 Anlage 3.1 zur Datenschutzerklärung Vom Liste von Empfängern personenbezogener Daten des Betroffenen (nachfolgend Kunde genannt) Stand Mai 2018 Versicherer alle Versicherungsunternehmen, an die auf Wunsch bzw. in Rücksprache und mit Einverständnis des Kunden ein Versicherungsantrag oder eine personalisierte Risikovoranfrage gestellt wird, sowie alle Versicherungsunternehmen, bei denen der Betroffene Versicherungsverträge abgeschlossen hat und mit deren Bestandsbetreuung der Makler beauftragt wurde. Kreditinstitute alle Kreditinstitute, an die auf Wunsch bzw. in Rücksprache und mit Einverständnis des Kunden ein Darlehensantrag oder eine personalisierte Darlehensanfrage gestellt wird, sowie alle Kreditinstitute, bei denen der Betroffene Darlehen hat und mit deren Betreuung der Makler beauftragt wurde. Bausparkassen alle Bausparkassen, an die auf Wunsch bzw. in Rücksprache und mit Einverständnis des Kunden ein Bausparantrag oder eine personalisierte Anfrage zu einem Bausparvertrag gestellt wird, sowie alle Bausparkassen, bei denen der Betroffene Bausparverträge hat und mit deren Betreuung der Makler beauftragt wurde. Maklerpools, Einkaufsgenossenschaften, Servicegesellschaften FiNet Financial Services Network AG FAM FiNet Asset Management AG FondsKonzept AG FondsKonzept Investmentmakler GmbH Intercapital GmbH Untervermittler, einschließlich Kooperationsmakler Anbietern von Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU- Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen alle Anbieter an die auf Wunsch bzw. in Rücksprache und mit Einverständnis des Kunden ein Anteile oder Aktien gekauft werden, sowie alle Anbieter, bei denen der Betroffene Anteile oder Aktien hat und mit deren Betreuung der Makler beauftragt wurde. Anbietern von Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen alle Anbieter an die auf Wunsch bzw. in Rücksprache und mit Einverständnis des Kunden ein Anteile oder Aktien gekauft werden, sowie alle Anbieter, bei denen der Betroffene Anteile oder Aktien hat und mit deren Betreuung der Makler beauftragt wurde. Anbietern von Vermögensanlagen im Sinne des 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes alle Anbieter an die auf Wunsch bzw. in Rücksprache und mit Einverständnis des Kunden Vermögensanlagen gekauft werden, sowie alle Anbieter, bei denen der Betroffene Vermögensanlagen hat und mit deren Betreuung der Makler beauftragt wurde. Externe Auftragsverarbeiter (Dienstleistungsunternehmen nach Art. 28 DSGVO) Morgen & Morgen GmbH, FiNet Financial Services Network AG, FAM FiNet Asset Management AG, Franke & Bornberg GmbH, All4net GmbH, AssFiNet, Junglas Kommuniktaions-Design, Softfair GmbH, VHV, InterRisk, Covomo Komposit, Innosystems GmbH, DSER GmbH
9 Anlage 4 Einverständniserklärung zur Kontaktaufnahme zum Maklervertrag vom zu Kunde Einwilligung zur Kontaktaufnahme gemäß Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vom Ich willige ausdrücklich ein, dass der Versicherungsmakler mich - auch über den Umfang der von ihm gegebenenfalls vermittelten und betreuten Versicherungsverträge hinaus - über Versicherungsprodukte informieren darf, zum Beispiel über den etwaigen Abschluss neuer Versicherungsverträge und/oder über inhaltliche Änderungen von bestehenden Verträgen, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung und/oder Ergänzung und zwar zusätzlich zum üblichen Briefverkehr per Telefon Fax WhatsApp Andere Messenger Dienste: Falls zutreffend bitte namentlich nennen. (Bitte Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen; die Angaben sind freiwillig) Telefonnummer: Fax-Nummer: -Adresse: Ich bin damit einverstanden, dass die vom Versicherungsmakler erhobenen Daten zum oben genannten Zweck gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Mein Einverständnis kann ich teilweise oder vollständig jederzeit formfrei über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten ohne Angabe von Gründen widerrufen: per ; per Telefon; per Fax; Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber
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