Vereinbarung. über den Abschluss von Devisenhandelsgeschäften über das System FXclick. zwischen
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- Nicole Hafner
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1 Vereinbarung über den Abschluss von Devisenhandelsgeschäften über das System FXclick zwischen DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Platz der Republik, Frankfurt - nachstehend DZ BANK genannt - und xxxx - nachstehend Kunde genannt -
2 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Im Rahmen dieser Vereinbarung räumt die DZ BANK dem Kunden die Möglichkeit ein, Devisenhandelsgeschäfte mit der DZ BANK über das System FXclick abzuschließen. (2) Die über das System FXclick" derzeit mit der DZ BANK handelbaren Arten von Devisenhandelsgeschäften ( Devisengeschäftstypen ) sind Kassageschäfte, Swap- Geschäfte und Termingeschäfte. Die DZ BANK kann jederzeit neue Arten von Devisenhandelsgeschäften hinzufügen oder den Kreis der Devisengeschäftstypen einschränken. Sie wird den Kunden über entsprechende Änderungen rechtzeitig informieren. (3) Die DZ BANK kann sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen der Hilfe Dritter bedienen. 2 Voraussetzungen für die Teilnahme (1) Um an dem System FXclick teilnehmen zu können, benötigt der Kunde je Händlerarbeitsplatz die aus der Anlage ersichtliche Hardware mit der dort beschriebenen Mindestkonfiguration ( Händlerarbeitsplatz ). (2) Die DZ BANK wird dem Kunden die von ihm der DZ BANK mitgeteilten Händler nach Anmeldung durch den Kunden für die Nutzung des Systems FXclick freischalten und dem Kunden für jeden Händler eine User ID sowie ein User ID-Passwort, mittels derer er sich zu identifizieren hat, (nachfolgend gemeinsam Identifikationsdaten ) zur Verfügung stellen. Nach Freischaltung des Händlers kann dieser unter Verwendung der Identifikationsdaten Devisenhandelsgeschäfte tätigen. (3) Der Kunde wird vor dem ersten Devisenhandelsgeschäft (Kassa, Swap, Termingeschäft) mit der DZ BANK einen Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte, ein 1992 ISDA Master Agreement oder ein 2002 ISDA Master Agreement ( Rahmenvertrag ) abschließen, sofern nicht bereits ein solcher Vertrag zwischen den Parteien besteht. Die Parteien sind sich einig, dass jedes einzelne über FXclick gehandelte Devisenhandelsgeschäft ( Einzelabschluss ) in diesen Rahmenvertrag einbezogen wird. Zur Einbeziehung eines Einzelabschlusses in diesen Rahmenvertrag ist keine weitere besondere Vereinbarung bei Abschluss des einzelnen Geschäftes erforderlich. (4) Nach erfolgtem Einzelabschluss wird die DZ BANK dem Kunden schriftlich, fernschriftlich, telegraphisch, durch Telefax oder in ähnlicher Weise dessen Inhalt bestätigen. 3 Nutzung des Systems (1) Die Nutzung des Systems FXclick ist nur an einem Händlerarbeitsplatz über das Internet möglich. Zur Nutzung muss der Händler die in der Anlage genannte Website aufrufen. Auf die entsprechende Aufforderung hin muss er sich mit seinen Identifikationsdaten identifizieren. Die DZ BANK prüft bei der Anmeldung die Identifikationsdaten des Händlers. (2) Will der Händler ein bestimmtes Devisenhandelsgeschäft tätigen, muss er zunächst einen der Devisengeschäftstypen auswählen. Der Händler kann das von ihm gewünschte Devisenhandelsgeschäft gemäß den für den gewählten Devisengeschäftstyp angebotenen Auswahlmöglichkeiten spezifizieren und eine entsprechende Anfrage an die DZ BANK absenden.
3 (3) Der Händler hat die während des Kontaktes angezeigte Benutzerführung zu beachten und alle von ihm mitgeteilten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Macht der Händler nicht die erforderlichen Angaben, so kann die Anfrage nicht an die DZ BANK übermittelt werden. Die DZ BANK prüft nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben. (4) Sofern die DZ BANK bereit ist, mit dem Kunden ein Devisenhandelsgeschäft auf der Basis der Anfrage abzuschließen und seitens der DZ BANK im System FXclick für das gewünschte Devisenhandelsgeschäft Konditionen hinterlegt sind, werden diese dem Händler angezeigt. Bei dieser Anzeige handelt es sich um das Angebot der DZ BANK auf Abschluss des gewünschten Devisenhandelsgeschäfts zu den angezeigten Konditionen an den Kunden. (5) Der Händler hat die Möglichkeit, das Angebot der DZ BANK für den Kunden anzunehmen, indem er das entsprechende Bestätigungsfeld betätigt. Die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen, ist in Abhängigkeit von der Volatilität der Devisengeschäftstypen auf einen kurzen Zeitraum beschränkt. Die Dauer des Zeitraums wird auf der Angebotsseite angezeigt. (6) Mit der Bestätigung des Devisenhandelsgeschäfts durch den Kunden kommt ein entsprechender Vertrag zu den angebotenen Konditionen ( Einzelabschluss ) zustande. Sofern die Parteien für den betreffenden Devisengeschäftstyp einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben, bildet dieser auch ohne ausdrückliche Bezugnahme - die Grundlage für den Einzelabschluss. Die weitere Abwicklung des Einzelabschlusses richtet sich nach den für entsprechende Einzelabschlüsse geltenden Regelungen. (7) Hat der Händler den Zeitraum verstreichen lassen, kann er das Angebot nicht mehr annehmen. Will er gleichwohl ein entsprechendes Geschäft abschließen, muss der Händler eine erneute Anfrage an die DZ BANK absenden. (8) Sofern das System FXclick dem Händler keine Konditionen für das von ihm gewünschte Devisenhandelsgeschäft anzeigt, wird dieses in eine elektronische Liste der DZ BANK aufgenommen. Die DZ BANK prüft in diesem Fall, ob und zu welchen Konditionen sie dem Kunden ein Angebot unterbreiten kann. Ist die DZ BANK bereit, ein entsprechendes Devisenhandelsgeschäft mit dem Kunden zu tätigen, wird sie Konditionen dafür ermitteln und manuell in das System eingeben. Der Händler erhält sodann die Konditionen angezeigt. Er kann das Angebot in er im vorstehenden Absatz (5) beschriebenen Weise annehmen 4 Aufzeichnung und Abfrage von Einzelabschlüssen (1) Der Kunde hat die Möglichkeit, die Einzelabschlüsse über das System FXclick abzufragen. Die Abfrage hat an einem Händlerarbeitsplatz über das Internet unter Verwendung der Identifikationsdaten des Händlers zu erfolgen. (2) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die DZ BANK die ihr im Rahmen eines Einzelabschlusses übermittelten Daten zur ordnungsgemäßen Auftragsbearbeitung und aus Beweisgründen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufzeichnet und aufbewahrt.
4 5 Sicherheit (1) Der Kunde wird sicherstellen, dass die User ID und das User ID-Passwort zur Vermeidung von Missbrauch geheim gehalten werden. Weder die User ID noch das User ID-Passwort dürfen Dritten zugänglich gemacht werden. Der Kunde wird bei dem Verdacht missbräuchlicher Verwendung der User ID und / oder des User ID- Passworts unverzüglich die DZ BANK informieren, welche die User ID für die weitere Verwendung sperrt. Gleiches gilt, wenn ein bisher zugelassener Händler nicht mehr am Verfahren teilnehmen will oder darf. (2) Der Zugang zum System FXclick wird aus Sicherheitsgründen automatisch ganz oder teilweise gesperrt, wenn der Händler dreimal hintereinander das falsche User ID-Passwort eingibt. Zur Aufhebung der Sperre erteilt der Kunde der DZ BANK einen entsprechenden Auftrag. (3) Die DZ BANK ist berechtigt, den Zugang zum System FXclick jederzeit zu sperren. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Systems besteht oder wenn der Kunde die Sperre wünscht. (4) Die DZ BANK wird den Kunden über eine Sperre unverzüglich informieren, es sei denn, der Kunde hat die Sperre selbst veranlasst. 6 Wartung und Änderungen des Systems (1) Aufgrund kurzfristiger Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten kann das System FXclick vorübergehend nicht verfügbar sein. Die DZ BANK wird sich bemühen, derartige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der gewöhnlichen Handelszeiten durchzuführen. (2) Die DZ BANK behält sich vor, das System FXclick zum Beispiel im Falle von Produkterweiterungen, der Änderung gesetzlicher Regelungen oder technischer Anforderungen jederzeit zu ändern. Sie wird den Kunden rechtzeitig von Änderungen in Kenntnis setzen. 7 Einschaltung Dritter (1) Die DZ BANK ist berechtigt, sich im Rahmen dieses Vertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen Dritter zu bedienen. Insbesondere wird das System FXclick durch einen Dritten unterhalten. Unabhängig davon ist Vertragspartner des Kunden aber allein die DZ BANK. (2) Im Zusammenhang mit der Erbringung der von der DZ BANK geschuldeten Leistungen ist es zum Zwecke der Vertragserfüllung erforderlich, Daten an Dienstleister innerhalb der Europäischen Union zu übermitteln. 8 Haftung (1) Die DZ BANK haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist in diesem Fall auf vorhersehbare Schäden und der Höhe nach auf den zweifachen Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.
5 9 Vertragsdauer/Kündigung (1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung des Vertrages kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals durch schriftliche Mitteilung erklärt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. 10 Schlussbestimmungen (1) Die in dieser Vereinbarung genannten Anlagen sind in ihrer jeweils aktuellen Version Bestandteil des Vertrages. Weiterhin gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DZ BANK mit ihren Partnerbanken" sowie ergänzend ggf. weitere Sonderbedingungen beziehungsweise Rahmenverträge, die aufgrund der Eigenart des jeweiligen Geschäftes zwischen DZ BANK und Kunde vereinbart wurden bzw. werden. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. (3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie beim Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten. Ist eine Regelung dieses Vertrages aufgrund eines Formerfordernisses unwirksam, so werden die Vertragschließenden das Geschäft in der erforderlichen Form unverzüglich nachholen. (4) Als Gerichtsstand vereinbaren die Vertragschließenden Frankfurt am Main. Ort, Datum Kunde Frankfurt, 2005 Ort, Datum DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Anlage Systemanforderungen für FXclick
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