Clubsport-Automobil-Slalom 2012

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Transkript:

Veranstaltungsausschreibung für Clubsport-Automobil-Slalom 2012 Grundlage dieser Ausschreibung ist grundsätzlich die ADAC-Rahmenausschreibung Automobil-Clubsport-Slalom-Cup und im Detail das Gemeinsames Reglement 2012 für Automobil-Clubslalom-Veranstaltungen des Landesfachverbandes für Motorsport in Berlin e.v. und des Landesfachverbandes Brandenburgischer Motorsport e.v. in der aktuell gültigen Fassung. Soweit durch diese Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen ist, gelten diese Regelwerke. Diese Ausschreibung wird am offiziellen Aushang veröffentlicht. Dieses Formular muss vom Veranstalter vollständig ausgefüllt werden, bevor bei der Sportabteilung die Veranstaltungsgenehmigung beantragt wird (Zutreffendes Ausfüllen und/oder ankreuzen). Die Einreichung der Ausschreibung zur Genehmigung setzt eine Terminanmeldung für die Veranstaltung voraus! 1 Veranstaltung Titel der Veranstaltung: 13.+14. Clubsport-Slalom der MSG Eberswalde e.v. im ADAC Veranstaltungsort: 17268 Templin Kart-Bahn Veranstaltungszeitraum: 08.09.2012 Parcourslänge: 800 m 2 Angaben zum Veranstalter (Nennanschrift: siehe Punkt 6 dieser Ausschreibung) Name / Anschrift: MSG Eberswalde e.v im ADAC Jägerstraße 14 16227 Eberswalde 3 Teilnehmer Telefon: 03334/381783 Fax: 03334/381842 Mobil: 0172/5235408 Internet-Seite: www.motorsport-eberswalde.de Email: info@motorsport-eberswalde.de Grundsätzlich müssen die Teilnehmer mindestens im Besitz einer Nationalen DMSB-Lizenz der Stufe C sein. Teilnehmer die diese Dokumente zur Papierabnahme nicht vorweisen können, müssen beim Veranstalter eine Tages-Unfallversicherung abschließen. Grundsätzlich müssen die Teilnehmer im Besitz einer für ihr Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein (Ausnahme: Youngster-Klasse). Der Veranstalter stellt auf Antrag zur Papierabnahme die Nationale DMSB-Lizenz C aus. Die Teilnehmer-Unfallversicherung (gültig nur für diese Veranstaltung) kann beim Veranstalter abgeschlossen werden. 4 Angaben zu den ausgeschriebenen Klassen Die nachfolgend angegebenen Klassen entsprechen der Empfehlung der ADAC-Grundausschreibung für Automobil-Slalom. Die in der Tabelle genannten Hinweise und Ergänzungen stellen nicht die vollständige Klassenschreibung dar. Bezeichnung der Gruppe / Klasse Hinweis zu den Fz. Ergänzungen / Bemerkungen Gruppe 1 Klasse 1a StVZO-entsprechende Fz. Leistungsgew. 15 kg/kw Nur Newcomer startberechtigt Klasse 1b StVZO-entsprechende Fz. Leistungsgew. < 15 kg/kw Nur Newcomer startberechtigt Gruppe 2 Klasse 2a StVZO-entsprechende Fz. Leistungsgew. 15 kg/kw Für Jedermann Klasse 2b StVZO-entsprechende Fz. Leistungsgew. 11 bis <15 kg/kw Für Jedermann Klasse 2c StVZO-entsprechende Fz. Leistungsgewicht < 11 kg/kw Für Jedermann Gruppe 3 Klasse 3a Verbesserte Fahrzeuge bis 1600 ccm Klasse 3b Verbesserte Fahrzeuge über 1600 ccm Reserviert Youngster Wird vom ADAC gestellt Teilnehmer gem. Regelungen für die Youngster-Klasse 5 Nennungsschluss / Nenngeld / Nennanschrift Nennschluss zu ermäßigtem Nenngeld: 01.09.12 23.59 Uhr. Das Nenngeld beträgt: Bei Nennungseingang bis zum vorgenannten Nennungsschluss: 25 Euro je Veranstaltung Bei Nennungseingang bis zum vorgenannten Nennungsschluss: 50 Euro je Doppelveranstaltung Für die Youngsterklasse (eingeschriebene Teilnehmer): 20 Euro je Veranstaltung Nennschluss am Veranstaltungstag: 08.09.12 8:45 Uhr. Das Nenngeld beträgt dann: Bei Nennungseingang am Veranstaltungstag: 30 Euro je Veranstaltung Bei Nennungseingang am Veranstaltungstag: 60 Euro je Doppelveranstaltung Ausschreibung Automobil-Clubsport-Slalom 2012.2 / ADAC Berlin-Brandenburg / Seite 1 von 3

Das Nenngeld ist der Nennung beizufügen Das Nenngeld ist bis Nennschluss zu überweisen: >>> Kontoinhaber: MSG Eberswalde (Stichwort: MSG Slalom - Teilnehmername ) Kontonummer: 3701332702 Bankleitzahl: 17052000 Name der Bank: Sparkasse Barnim Nennanschrift: Name: MSG Eberswalde e.v im Adac (Die Nennungen sind an folgende Adresse zu senden) Straße: Jägerstraße 14 PLZ / Ort: 16225 Eberswalde Fax-Nr.: 03334/381842 Email: info@motorsport-eberswalde.de 6 Vorläufiger Zeitplan Der vom Veranstalter festgelegte und veröffentlichte Veranstaltungszeitplan ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Dieser Zeitplan ist den Teilnehmern zusammen mit der Ausschreibung oder auf andere geeignete Art und Weise bekannt zu geben. 7 Offizielle Sportwarte der Veranstaltung Veranstaltungsleiter: Lutz Steinbach Technische Kontrolle: Rainer Freimuth Streckenverantwortlicher: Markus Salvat Papierabnahme / Rennbüro: Brigitte Schiefelbein/Loretta Freimuth Zeitnahme / Auswertung: Thomas Hundt Sanitätsversorgung: Johaniter Wohnort: Schorfheide Wohnort: Zerpenschleuse /Schorfheide Wohnort: Berlin 8 Schiedsgericht zur Veranstaltung Das Schiedsgericht setzt sich aus 3 Personen zusammen, die beratend, überwachend und vermittelnd während der Veranstaltung tätig sind. Über Auslegungen der Bestimmungen des Reglements und der Ausschreibung sowie über ordnungsgemäß eingelegte Einsprüche entscheidet das Schiedsgericht unabhängig, neutral und nach ausreichender Bewertung der Sachlage verbindlich, endgültig und unanfechtbar. Die unter Art. 7 genannten Sportwarte (oder deren Stellvertreter) dürfen nicht Mitglied des Schiedsgerichts sein. Mitglieder des Schiedsgerichtes: 9 Preise Name: Ralf Baaz Name: Bernd Barig Name: Es werden folgende Preise vergeben: Pokale für Platz 1-3 jeder Klasse. Pokale für 30 % der Platzierten jeder Klasse. Weitere Preise: Damenpokal Pokal für die schnellste Runde Wohnort: 10 Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer Die Teilnehmer geben mit ihrer unterschriebenen Nennung (Nennformular des Veranstalters) Erklärungen zur Verantwortlichkeit, zum Haftungsverzicht und anderen im Motorsport üblichen Verfahrensweisen ab. 11 Verantwortlichkeit des Veranstalters Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung Ausführungs- oder Durchführungsbestimmungen zu erlassen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch die Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. Ausschreibung Automobil-Clubsport-Slalom 2012.2 / ADAC Berlin-Brandenburg / Seite 2 von 3

12 Versicherungen Der Veranstalter ist verpflichtet, für seine Veranstaltung die öffentlich-rechtlich und/oder sportrechtlich vorgeschriebenen Versicherungen abzuschließen. Näheres und die notwendigen Mindest-Deckungssummen sind im DMSB-Automobilsport-Handbuch 2012 abgedruckt und auf der DMSB-Internetseite www.dmsb.de unter dem Link Technik/Reglements (DMSB- Veranstaltungsreglement Art. 34 Versicherungen) einzusehen. Der Nachweis des Versicherungsabschlusses ist während der Veranstaltung am Offiziellen Aushang bekannt zu machen. 13 Umweltbestimmungen Die gültigen DMSB-Umweltrichtlinien sind Bestandteil dieser Ausschreibung und zu beachten und einzuhalten. 14 Weitere Bestimmungen Nennungen zum ermäßigtem Nenngeld werden nur berücksichtigt bei Nenngeldeingang zum Nennschluss. Der Slalomleiter erklärt als Vertreter des Veranstalters, dass die Veranstaltungen nach den gültigen Bestimmungen für ADAC- Clubsport-Slaloms, ggf. gültige Ergänzungen zu diesen Bestimmungen und dieser Ausschreibung durchgeführt wird. Eberswalde 12.08.2012 Ort und Datum Unterschrift und Stempel des Veranstalters Genehmigungsvermerk der Sportabteilung des ADAC Berlin-Brandenburg: Genehmigt vom ADAC B-B am: unter Reg.- Nr....... Unterschrift Stempel Ausschreibung Automobil-Clubsport-Slalom 2012.2 / ADAC Berlin-Brandenburg / Seite 3 von 3

Nennformular für Clubsport-Slalom des ADAC Berlin-Brandenburg Titel und der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung: am NENNUNG An den (Anschrift des Veranstalters) NENNUNGSSCHLUSS: (zu ermäßigtem Nenngeld) Uhr Nicht ausfüllen - Bearbeitungsvermerke Klasse: START-NR.: Nennungseingang am: bar Scheck Bank Das Nennformular bitte vollständig in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausfüllen und auf der Rückseite unterschreiben (evtl. Fahrzeugeigentümer auch siehe Rückseite). Bei Minderjährigen muss dieses Formular auch von dem/den gesetzlichen Vertreter/n unterschrieben werden. (Mit der Unterschrift nur eines Erziehungsberechtigten versichert dieser, dass alleiniges Sorgerecht besteht bzw. der andere gesetzliche Vertreter sein Einverständnis erklärt hat.) FAHRER Name: Vorname: Mitgliedschaft im ADAC DMV AvD ADMV Wohnort: Straße: Mitglieds-Nr.: Tel.: Geburtsdatum: DMSB-Lizenz-Nr.: Fax: Email: Fahrzeug Marke / Typ: Klasse: Der Nenngeldbetrag von ist beigefügt. wurde überwiesen. Allgemeine Vertragserklärung des Teilnehmers (Fahrers) Der Fahrer muss Tatsachen in der Person oder dem Vertreter eines Teammitgliedes (Fahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. Der Fahrer haftet für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Der Fahrer versichert, dass - die in der Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind, - der Fahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Rennwettbewerbe gewachsen ist, - das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen entspricht, - das Fahrzeug in allen Teilen durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann, - er das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen wird. Er erklärt mit seiner Unterschrift weiter, dass - er von den Rahmenbestimmungen für Slalom-Clubsport und den technischen Bestimmungen Clubsport-Klassen Kenntnis genommen hat, - er diese für sich als verbindlich anerkennt und sie befolgen wird, - diese Regeln und Bestimmungen und die Erklärungen in diesem Formular mit seiner Zustimmung Bestandteil des Vertrages mit dem Veranstalter werden. Rückseite beachten!

Erklärungen vom Fahrer zum Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit und zum Ausschluss der Gefährdungshaftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Der Fahrer erklärt mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen - die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, hauptamtliche Mitarbeiter, - den ADAC e.v., die ADAC Motorsport GmbH, die ADAC-Regionalclubs und die ADAC-Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter, - den Promoter / Serienorganisator - den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, - Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen: gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge und eigene Helfer - den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer / Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerbern, Fahrern, Mitfahrer/n gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (Training, Warm up, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfallversicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt, Rennleiter, Schiedsgericht). Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen der veranstaltungsbezogenen Notwendigkeiten bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, mein Widerspruchsrecht auszuüben. Zutreffendes unbedingt ankreuzen! Sofern der Fahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist, hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt. Es wird versichert, dass der Fahrer Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Bewerber oder Fahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Verzichtserklärung ab. Bei nicht zutreffender Angabe stellen Fahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Diese Freistellung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit den Wettbewerben (Training, Warm up, Wertungsläufe) entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. Ort und Datum Unterschrift des Fahrers Namen der/des gesetzlichen Vertreters in Druckschrift Unterschrift/en der/des gesetzlichen Vertreter/s Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn der Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist). Der Fahrzeugeigentümer gibt die nachfolgend abgedruckte Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers ab: Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen - die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, hauptamtliche Mitarbeiter, - den ADAC e.v., die ADAC Motorsport GmbH, die ADAC-Regionalclubs (-Gaue) und die ADAC-Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer,Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter, - den Promoter / Serienorganisator - den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, - Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Gegen - die Bewerber, Fahrer, Mitfahrer, Halter, Eigentümer der anderen eingesetzten Fahrzeuge, - die Helfer der/des in der Nennung angegebenen Teilnehmer/s und der anderen Teilnehmer sowie - gegen Fahrer, Mitfahrer des von mir zur Verfügung gestellten Fahrzeuges (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) verzichte ich auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Wettbewerben (Training, Warm up, Wertungsläufen) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt.......... Ort/Datum Unterschrift Name und Anschrift des Eigentümers in Blockschrift ADAC Berlin-Brandenburg, Bundesallee 29/30, 10717 Berlin Slalom-CS-Nennformular 2012