Kommunaler Sozialverband Sachsen

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F ö r d e r u n g s a n t r a g

Transkript:

Körperschaft des öffentlichen Rechts Höherer Kommunalverband Kommunaler Sozialverband Sachsen Außenstelle Chemnitz - Integrationsamt - Reichsstraße 3 09112 Chemnitz Hinweis: Nur ein vollständig ausgefüllter Antrag kann bearbeitet werden. Aktenzeichen (bitte stets angeben, soweit bekannt) Antragsformular für Inklusionsbetriebe Name und Anschrift des Inklusionsbetriebes Ansprechpartner Telefon / Fax E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe) Betriebsnummer der Agentur für Arbeit Folgeantrag auf Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach dem Schwerbehindertenrecht des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen des Arbeitgebers ( 185 SGB IX i. V. m. 27 SchwbAV) Abgeltung des besonderen Aufwandes ( 217 SGB IX i. V. m. 28a SchwbAV) Gemäß Bewilligungsbescheid vom endet der Bewilligungszeitraum am. Wir beantragen die Weiterbewilligung der o.g. Leistungen für die in der Anlage zum Folgeantrag aufgeführten schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten.

Angaben zum Inklusionsbetrieb: Gesamtzahl der Arbeitsplätze (ohne Auszubildende) im Antragsmonat davon z. Z. mit schwerbehinderten/ gleichgestellten behinderten Arbeitnehmern und Auszubildenden belegte Arbeitsplätze einschl. Mehrfachanrechnung Insgesamt ggf. im Zweigbetrieb Werden den schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Inklusionsbetrieb Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten? ja nein wenn ja, kurze Beschreibung der Maßnahmen Wir versichern, dass gegenüber dem Antrag vom keine ausschließlich folgend genannte (ggf. weiter auf gesondertem Blatt) Änderungen eingetreten sind.* *Änderungen bezüglich der schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten sind in der Anlage zum Folgeantrag anzugeben. Ich/Wir versicher(n) die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag und in den Antragsunterlagen gemachten Angaben. Es ist mir/uns bekannt, dass zu Unrecht empfangene Leistungen zurückgefordert werden, wenn ihre Gewährung durch vorsätzlich oder grob fahrlässig gemachte unrichtige Angaben erwirkt worden ist. Ich bin mit der Weitergabe einer Kopie der Entscheidung an den schwerbehinderten/ gleichgestellten behinderten Arbeitnehmer und mit einer Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung sowie ggf. der zuständigen Agentur für Arbeit einverstanden.

Hinweis zum Datenschutz Ich nehme zur Kenntnis, dass - die Auskünfte und Unterlagen, die das Integrationsamt im Zusammenhang mit dem Verfahren nach dem SGB IX erhält, nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen an einen anderen Leistungsträger übermittelt werden dürfen, soweit dies für die gesetzliche Aufgabenerfüllung des Integrationsamtes oder des anderen Leistungsträgers erforderlich ist ( 69 Abs. 1, 76 Abs. 2 Nr. 1 Zehntes Buch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X). - ich dieser Datenübermittlung jederzeit widersprechen kann. - die Daten elektronisch gespeichert werden. - Dem Antrag ist ergänzend 3 Informationsblätter zum Datenschutz nach der EU-DSGVO beigefügt. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Kenntnisnahme der Informationen und versichere die Weiterleitung an den betroffenen schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen und die personelle Unterstützungskraft. Ort/Datum: Name/Unterschrift/Firmenstempel:

Anlage zum Folgeantrag (Bei Veränderungen bitte Nachweise beifügen) Name, Vorname Grad der Behinderung unverändert? Ja Nein Steuerpflichtiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt unverändert? Ja Nein Ausgeübte Tätigkeit unverändert? Ja Nein Arbeitszeit unverändert? Ja Nein Mit Bescheid festgestellter Umfang von behinderungsbedingter Leistungsverringerung (Beschäftigungssicherungszuschuss) und personeller Unterstützung unverändert? Ja Nein Steuerpflichtiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt der Name, Vorname Grad der Behinderung unverändert? Ja Nein Steuerpflichtiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt unverändert? Ja Nein Ausgeübte Tätigkeit unverändert? Ja Nein Arbeitszeit unverändert? Ja Nein Mit Bescheid festgestellter Umfang von behinderungsbedingter Leistungsverringerung (Beschäftigungssicherungszuschuss) und personeller Unterstützung unverändert? Ja Nein Steuerpflichtiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt der Name, Vorname Grad der Behinderung unverändert? Ja Nein Steuerpflichtiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt unverändert? Ja Nein Ausgeübte Tätigkeit unverändert? Ja Nein Arbeitszeit unverändert? Ja Nein Mit Bescheid festgestellter Umfang von behinderungsbedingter Leistungsverringerung (Beschäftigungssicherungszuschuss) und personeller Unterstützung unverändert? Ja Nein Steuerpflichtiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt der Name, Vorname Grad der Behinderung unverändert? Ja Nein Steuerpflichtiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt unverändert? Ja Nein Ausgeübte Tätigkeit unverändert? Ja Nein Arbeitszeit unverändert? Ja Nein Mit Bescheid festgestellter Umfang von behinderungsbedingter Leistungsverringerung (Beschäftigungssicherungszuschuss) und personeller Unterstützung unverändert? Ja Nein Steuerpflichtiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt der Name, Vorname Grad der Behinderung unverändert? Ja Nein Steuerpflichtiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt unverändert? Ja Nein Ausgeübte Tätigkeit unverändert? Ja Nein Arbeitszeit unverändert? Ja Nein Mit Bescheid festgestellter Umfang von behinderungsbedingter Leistungsverringerung (Beschäftigungssicherungszuschuss) und personeller Unterstützung unverändert? Ja Nein Steuerpflichtiges monatliches Bruttoarbeitsentgelt der

Bezeichnung und Anschrift des Inklusionsbetriebes Anlage zum Antrag auf laufende Leistungen in Inklusionsbetrieben Aktenzeichen (Bitte stets angeben) Außenstelle Chemnitz - Integrationsamt - Reichsstraße 3 09112 Chemnitz Hinweis: Bitte füllen Sie die Arbeitsplatzbeschreibung vollständig aus und bestätigen Sie Ihre Angaben mittels Unterschrift und Firmenstempel. Arbeitsplatzbeschreibung Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen für Herrn/Frau wohnhaft in Einstellungstermin: Tätigkeitsbezeichnung: Arbeitsgruppe/Abteilung: Name des Vorgesetzten: Entgelt: nach Tarif ortsüblich nach Haustarif bei Beschäftigung in einem Zweigbetrieb Anschrift des Zweigbetriebes: Tätigkeitsbeschreibung, -inhalte: Erforderliche Fachkenntnisse: Erforderliche Befähigungsnachweise: Mögliche Belastungen (z.b. Lärm, Hitze,...): Begründung der Notwendigkeit einer personellen Unterstützung: Name der Unterstützungsperson: Ort, Datum Unterschrift Stempel des Arbeitgebers

Anlage 3 zum Antrag auf laufende Leistungen in Inklusionsbetrieben - vom sbm auszufüllen und zu unterschreiben Personalien des schwerbehinderten Arbeitnehmers, für den Leistungen beantragt werden: Name, Vorname geb. am: E R K L Ä R U N G D E S S C H W E R B E H I N D E R T E N A R B E I T N E H M E R S *) (kann ggf. auch direkt an das Integrationsamt übersandt werden) 1. Ich beziehe keine Rente keine Rente, habe aber einen Antrag gestellt Rente wegen Die Rente wird gezahlt von der DRV Berufsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit auf Zeit Dauerrente der Folgen eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls. Berufsgenossenschaft unter dem Aktenzeichen: 2. Ich habe bei (Rententräger, Agentur für Arbeit,...) medizinische Reha-Maßnahmen beantragt/ erhalten am Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt/ erhalten am 3. Nur bei Schädigung durch Dritte: Ein Anspruch auf Schadenersatzleistungen gegenüber Dritten (auch evtl. Versicherungsleistungen) wegen evtl. Unfallfolgen besteht nicht gegenüber 4. Art der Behinderung: geistige Behinderung seelische Behinderung Körperbehinderung 5. Einwilligung zur Offenbarung personenbezogener Daten (Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht) Ich bin damit einverstanden, dass das Integrationsamt alle für die Beurteilung meines Gesundheitszustandes und alle für die Entscheidung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen, insbesondere Berichte von Ärzten und Behandlungsstätten sowie Akten und Gutachten von Versicherungsträgern und die mit dem Feststellungsverfahren nach dem SGB IX betrauten Stellen (Stadtverwaltung, Landratsamt), Arbeitsagenturen und sonstigen Stellen einholt. Ferner bin ich damit einverstanden, dass diese Unterlagen im Falle eines Erstattungsstreits, den das Integrationsamt wegen der für mich erbrachten Leistungen führen muss, dem zuständigen Leistungsträger bzw. Gericht vorgelegt werden, soweit dies für die Begründung des Anspruchs erforderlich ist. Dem Antrag ist ergänzend ein Informationsblatt zum Datenschutz nach der EU-DSGVO beigefügt. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Kenntnisnahme der Informationen. Ort, Datum Seite 1 Unterschrift

Anlage 4 zum Antrag auf laufende Leistungen in Inklusionsbetrieben Bezeichnung und Anschrift des Arbeitgebers Aktenzeichen (Bitte stets angeben) Außenstelle Chemnitz - Integrationsamt - Reichsstraße 3 09112 Chemnitz Hinweis: Bitte füllen Sie die Verdienstbescheinigung vollständig aus und bestätigen Sie Ihre Angaben mittels Unterschrift und Firmenstempel. Verdienstbescheinigung des schwerbehinderten Menschen für Herrn/Frau wohnhaft in 1. Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung beträgt... Stunden/Woche. o. G. hat ein Vollzeitarbeitsverhältnis o. G. hat ein Teilzeitarbeitsverhältnis zu... Stunden/Woche (... %) 2. Steuerpflichtiges monatliche Bruttoarbeitsarbeitsentgelt ohne steuerpflichtige Sonderzuwendungen und Lohnnebenkosten Bei feststehenden Einkommen ist der monatliche Bruttobetrag des o.g. Arbeitnehmers maßgeblich. Schwankt das monatliche Einkommen, geben Sie bitte das monatliche Durchschnitts- Bruttoarbeitsentgelt aus den vergangenen 12 Kalendermonaten einschließlich des Monats der Antragstellung an. Überstunden und sonstige steuerpflichtige Zuschläge ohne Lohnnebenkosten sind mit einzurechnen. 3. Ergänzende Angabe der Vergütung pro Arbeitsstunde, falls arbeitsvertraglich vereinbart. Ort, Datum Name/Unterschrift Stempel des Arbeitgebers Seite 1

Anlage 5 zum Antrag auf laufende Leistungen in Inklusionsbetrieben Bezeichnung und Anschrift des Arbeitgebers Aktenzeichen (Bitte stets angeben) Außenstelle Chemnitz - Integrationsamt - Reichsstraße 3 09112 Chemnitz Hinweis: Bitte füllen Sie die Verdienstbescheinigung vollständig aus und bestätigen Sie Ihre Angaben mittels Unterschrift und Firmenstempel. Verdienstbescheinigung der personellen Unterstützungskraft für Herrn/Frau wohnhaft in 1. Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung beträgt... Stunden/Woche. o. G. hat ein Vollzeitarbeitsverhältnis o. G. hat ein Teilzeitarbeitsverhältnis zu... Stunden/Woche (... %) 2. Steuerpflichtiges monatliche Bruttoarbeitsarbeitsentgelt ohne steuerpflichtige Sonderzuwendungen und Lohnnebenkosten Bei feststehenden Einkommen ist der monatliche Bruttobetrag des o.g. Arbeitnehmers maßgeblich. Schwankt das monatliche Einkommen, geben Sie bitte das monatliche Durchschnitts- Bruttoarbeitsentgelt aus den vergangenen 12 Kalendermonaten einschließlich des Monats der Antragstellung an. Überstunden und sonstige steuerpflichtige Zuschläge ohne Lohnnebenkosten sind mit einzurechnen. 3. Ergänzende Angabe der Vergütung pro Arbeitsstunde, falls arbeitsvertraglich vereinbart. Ort, Datum Name/Unterschrift Stempel des Arbeitgebers Seite 1

Anlage 6 zum Antrag auf laufende Leistungen in Inklusionsbetrieben vom Arbeitgeber auszufüllen Personalien der personellen Unterstützungskraft: Name, Vorname geb. am...... ERKLÄRUNG DER PERSONELLEN UNTERSTÜTZUNGSKRAFT Hiermit werde ich in Kenntnis gesetzt, dass das Integrationsamt von meinem Arbeitgeber den Arbeitsvertrag und eine Verdienstbescheinigung von mir erhält. Mein Einverständnis für diese Verfahrensweise liegt hiermit vor. Dem Antrag ist ergänzend ein Informationsblatt zum Datenschutz nach der EU-DSGVO beigefügt. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Kenntnisnahme der Informationen....... Ort, Datum Unterschrift Seite 1

Informationsblatt zum Datenschutz für Arbeitgeber Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz- Grundverordnung [DSGVO]) bei Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Antrages mitzuteilen: 1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen Die zuständige Stelle für die Verarbeitung der Daten im Rahmen des Verfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 des Neuntes Sozialgesetzbuches SGB IX) und mithin Verantwortlicher im Sinne der Art. 13 und 14 DSGVO ist folgende Stelle: Fachbereich 3 Reichsstr. 3 09112 Chemnitz 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter Humboldtstr. 18 04105 Leipzig Telefon: 0341 1266 0 E-Mail: datenschutzbeauftragter@ksv-sachsen.de 3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um über den Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht entscheiden zu können ( 67a Zehntes Sozialgesetzbuch - SGB X). Alle Angaben, die im Antragsformular und im Rahmen des weiteren Verfahrens gegenüber dem Integrationsamt und einer von uns beauftragten Stelle (z.b. Integrationsfachdienst) gegeben werden, benötigen wir zur Bearbeitung Ihres Antrages. Rechtsgrundlage dafür sind 160, 185, 217 SGB IX i.v.m. der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden folgendermaßen weiterverarbeitet und an weitere zuständige Stellen übermittelt: Sie werden im Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht verarbeitet und im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und der Rechtsbehelfsverfahren zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ( 160, 185, 217 SGB IX) an beteiligte Dritte (z.b. dem Integrationsfachdienst) zur Stellungnahme übermittelt, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist ( 67b Abs. 1 SGB X). Diese Stellen sind ebenfalls zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet. Zur Prüfung der Zuständigkeit ist es außerdem möglich, dass wir Rehabilitationsträger (z.b. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung) kontaktieren. Im Rechtsbehelfsverfahren werden die Daten an die Mitglieder der beteiligten Ausschüsse im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung ( 186, 202 SGB IX) weitergeleitet. Auskünfte und Unterlagen, die die Behörde im Zusammenhang mit dem Verfahren von Ihnen erhalten hat, dürfen an andere Sozialleistungsträger übermittelt werden, soweit dies für die gesetzliche Aufgabenerfüllung der betroffenen Leistungsträger erforderlich ist ( 69 Abs. 1, 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X). Dieser Datenübermittlung an andere Sozialleistungsträger kann von Ihnen jederzeit widersprochen werden. 5. Quelle der personenbezogenen Daten Auskünfte und Unterlagen können entsprechend Ihrer Einwilligungserklärung von Dritten oder anderen Behörden eingeholt und Unterlagen zur Einsicht beigezogen werden, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. IntA-1-27.12.18; Seite 1 von 2

Informationsblatt zum Datenschutz für Arbeitgeber 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt automatisch, ohne weitere Veranlassung von Ihnen die Löschung der Daten. 8. Betroffenenrechte Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Beschwerderecht Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der folgenden datenschutzrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 51 DSGVO zu: Sächsischer Datenschutzbeauftragter Postfach 12 00 16 01001 Dresden Telefon: 0351/493-5401 Telefax: 0351/493-5490 Email: saechsdsb@slt.sachsen.de 11. Bereitstellung der personenbezogenen Daten Wer Sozialleistungen beantragt, muss nach 60 SGB I alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen. Sollten Sie die notwendigen Informationen nicht bereitstellen wollen, bzw. können diese nicht anderweitig erlangt werden, kann über Ihren Antrag nicht oder nur eingeschränkt entschieden werden. 12. Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellt der Verantwortliche Ihnen vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung. IntA-1-27.12.18; Seite 2 von 2

Informationsblatt zum Datenschutz für Arbeitnehmer Leistungen des Integrationsamtes an Ihren Arbeitgeber Ihr Arbeitgeber hat Leistungen beim Integrationsamt beantragt. Für diesen Antrag werden Daten zu Ihrer Person benötigt. Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz- Grundverordnung [DSGVO]) bei Verarbeitung der personenbezogenen Daten mitzuteilen: 1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten im Rahmen des Verfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 des Neuntes Sozialgesetzbuches SGB IX) und mithin Verantwortlicher im Sinne der Art. 13 und 14 DSGVO ist folgende Stelle: Fachbereich 3 Reichsstr. 3 09112 Chemnitz 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter Humboldtstr. 18 04105 Leipzig Telefon: 0341 1266 0 E-Mail: datenschutzbeauftragter@ksv-sachsen.de 3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um über den Antrag Ihres Arbeitgebers/ Ihrer Arbeitgeberin entscheiden zu können ( 67a Zehntes Sozialgesetzbuch - SGB X). Rechtsgrundlage dafür sind 160, 185, 217 SGB IX i.v.m. der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden folgendermaßen weiterverarbeitet und an weitere zuständige Stellen übermittelt: Ihre personenbezogenen Daten werden im Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht verarbeitet und im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und der Rechtsbehelfsverfahren zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ( 160, 185, 217 SGB IX) an beteiligte Dritte (z.b. Integrationsfachdienst) zur Stellungnahme übermittelt, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist ( 67b Abs. 1 SGB X). Diese Stellen sind ebenfalls zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet. Zur Prüfung der Zuständigkeit ist es außerdem möglich, dass wir Rehabilitationsträger kontaktieren. Im Rechtsbehelfsverfahren werden die Daten an die Mitglieder der beteiligten Ausschüsse im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung ( 186, 202 SGB IX) weitergeleitet. Medizinische Auskünfte und Unterlagen, die die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht über Sie erhalten hat, dürfen an andere Sozialleistungsträger übermittelt werden, soweit dies für die gesetzliche Aufgabenerfüllung der betroffenen Leistungsträger erforderlich ist ( 69 Abs. 1, 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X). Dieser Datenübermittlung an andere Sozialleistungsträger kann von Ihnen jederzeit widersprochen werden. 5. Quelle der personenbezogenen Daten Soweit dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, können ergänzend medizinische Auskünfte und Unterlagen entsprechend Ihrer Einwilligungserklärung von Ihren behandelnden Ärzten oder anderen Behörden eingeholt und Unterlagen zur Einsicht beigezogen werden. 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland IntA-2-27.12.18; Seite 1 von 2

Informationsblatt zum Datenschutz für Arbeitnehmer Leistungen des Integrationsamtes an Ihren Arbeitgeber Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt automatisch, ohne weitere Veranlassung von Ihnen die Löschung der Daten. 8. Betroffenenrechte Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Beschwerderecht Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der folgenden datenschutzrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 51 DSGVO zu: Sächsischer Datenschutzbeauftragter Postfach 12 00 16 01001 Dresden Telefon: 0351/493-5401 Telefax: 0351/493-5490 Email: saechsdsb@slt.sachsen.de 11. Bereitstellung der personenbezogenen Daten Wer Sozialleistungen beantragt, muss nach 60 SGB I alle für die Sachaufklärung erforderlichen Tatsachen angeben und die verlangten Nachweise vorlegen. Sollten Sie die notwendigen Informationen nicht bereitstellen wollen, bzw. können diese nicht anderweitig erlangt werden, kann über Ihren Antrag nicht oder nur eingeschränkt entschieden werden. 12. Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellt der Verantwortliche Ihnen vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung. IntA-2-27.12.18; Seite 2 von 2

Informationsblatt zum Datenschutz für die personelle Unterstützungskraft Folgende Informationen sind Ihnen gemäß Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz- Grundverordnung [DSGVO]) bei Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Antrages Ihres Arbeitgebers mitzuteilen: 1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen Die zuständige Stelle für die Verarbeitung der Daten im Rahmen des Verfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 des Neuntes Sozialgesetzbuches SGB IX) und mithin Verantwortlicher im Sinne der Art. 13 und 14 DSGVO ist folgende Stelle: Fachbereich 3 Reichsstr. 3 09112 Chemnitz 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter Humboldtstr. 18 04105 Leipzig Telefon: 0341 1266 0 E-Mail: datenschutzbeauftragter@ksv-sachsen.de 3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist notwendig, um über den Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht entscheiden zu können ( 67a Zehntes Sozialgesetzbuch - SGB X). Rechtsgrundlage dafür sind 160, 185, 217 SGB IX i.v.m. der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden folgendermaßen weiterverarbeitet und an weitere zuständige Stellen übermittelt: Sie werden im Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht verarbeitet und im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und der Rechtsbehelfsverfahren zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ( 160, 185, 217 SGB IX) an beteiligte Dritte (z.b. dem Integrationsfachdienst) übermittelt. Diese Stellen sind ebenfalls zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet. Im Rechtsbehelfsverfahren werden die Daten an die Mitglieder der beteiligten Ausschüsse im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung ( 186, 202 SGB IX) weitergeleitet. Auskünfte und Unterlagen, die die Behörde im Zusammenhang mit dem Verfahren von Ihnen erhalten hat, dürfen an andere Sozialleistungsträger übermittelt werden, soweit dies für die gesetzliche Aufgabenerfüllung der betroffenen Leistungsträger erforderlich ist ( 69 Abs. 1, 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X). Dieser Datenübermittlung an andere Sozialleistungsträger kann von Ihnen jederzeit widersprochen werden. 5. Quelle der personenbezogenen Daten Auskünfte und Unterlagen werden entsprechend Ihrer Einwilligungserklärung von Ihrem Arbeitgeber eingeholt und Unterlagen zur Einsicht beigezogen, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht vorgesehen, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln. IntA-4-27.12.18; Seite 1 von 2

Informationsblatt zum Datenschutz für die personelle Unterstützungskraft 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt automatisch, ohne weitere Veranlassung von Ihnen die Löschung der Daten. 8. Betroffenenrechte Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten. 9. Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Verantwortlichen durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft beim Verantwortlichen widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. 10. Beschwerderecht Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der folgenden datenschutzrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 51 DSGVO zu: Sächsischer Datenschutzbeauftragter Postfach 12 00 16 01001 Dresden Telefon: 0351/493-5401 Telefax: 0351/493-5490 Email: saechsdsb@slt.sachsen.de 11. Bereitstellung der personenbezogenen Daten Ihre Angaben sind freiwillig. Soweit die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt oder unvollständige Angaben gemacht werden, muss über den Antrag möglicherweise ablehnend entschieden werden. 12. Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den sie im Antragsverfahren erhoben wurden, so stellt der Verantwortliche Ihnen vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung. IntA-4-27.12.18; Seite 2 von 2