Inhalt. Vorworte Flächenrecycling und Altlastensanierung: Zukunftsaufgaben für NRW 2017 Ein Rückblick

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Transkript:

Jahresbericht 2017

Inhalt Vorworte Flächenrecycling und Altlastensanierung: Zukunftsaufgaben für NRW 2017 Ein Rückblick 04 05 AAV-Fachtagungen Zukunftsaufgabe Flächenrecycling: Rechtliche Herausforderungen auf den Punkt gebracht Reaktivierung nach Maß 06 12 Ergebnisse der ersten AAV-Mitgliederbefragung 16 Flächenrecycling/Altlastensanierung/Beratung AAV-Projekte Maßnahmenplan 2018 Standorte der AAV-Projekte Drei neue Projekte für den Maßnahmenplan 18 23 24 Projektbeispiele Sundern: Bodenaustausch bei laufender Produktion Lemgo: LCKW-Belastung im Boden der alten Hansestadt Witten: Alte Deponie wird trocken gelegt Gladbeck: Gasdränage schützt die Gesundheit der Anwohner 26 29 32 34 Sonder-Förderprogramm Brachflächenmobilisierung Acht Projekte kurz vor der Umsetzung 37 Beratung durch den AAV AZB-Erfahrungsaustausch: Der AAV aus Sicht der chemischen Industrie in NRW Workshop: PFC in Boden und Grundwasser 41 43 Der Verband und seine Mitglieder Vorstand und Gremien Mitglieder des AAV 47 54 Ansprechpartner in der AAV-Geschäftsstelle So finden Sie zu uns Impressum und Bildnachweis 55 56 57 3

Simone Raskob - Verbandsvorsitzende Flächenrecycling und Altlastensanierung: Zukunftsaufgaben für NRW Auch im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022 steht: Die Aufbereitung von industriell vorbelasteten Brachflächen durch Flächenrecycling ist eine Zukunftsaufgabe. Die Vermeidung von zusätzlichem Naturverbrauch für kommunales Wachstum geht mit der Vorsorge vor Risiken für Böden und Grundwasser Hand in Hand. Wir werden deshalb die Flächenreaktivierung als Beitrag zur Kompensation fördern. Der Altlastenaufbereitungsverband Nordrhein-Westfalen (AAV) ist ein international anerkanntes, erfolgreiches Instrument des Flächenrecyclings. Die aktuelle Altlastenstatistik des Landes zeigt wie drängend das Thema und wie groß der Handlungsbedarf ist. Die Anzahl der ermittelten Altablagerungen und Altstandorte in NRW ist aufgrund von Nacherhebungen auch in den letzten beiden Jahren um 11.500 auf über 96.000 Fälle weiter angestiegen. Gleichzeitig liegt der Flächenbedarf für Wohnungsbau in den Kommunen in den kommenden Jahren bei mehreren tausend Hektar und die Kommunen können zum Teil bereits jetzt den Bedarf an Wirtschaftsflächen ohne einen verstärkten Abbau von Restriktionen wie Altlasten und schädliche Bodenveränderungen nicht mehr decken. Denn laut Altlastenstatistik des Landes besteht im Rahmen von Maßnahmen des Flächenrecyclings noch erheblicher Handlungsbedarf bei der Erkennung der Gefahrenpotenziale und der Abarbeitung von Altlastenrisiken. Die Aufbereitung von vorbelasteten Flächen für eine Folgenutzung, d. h. Flächenrecycling verbunden mit einer systematischen Altlastensanierung ist daher eine Zukunftsaufgabe für das Land NRW! Daher hat die Politik ein weiteres Zeichen gesetzt und dem AAV aus dem Haushalt 2018 zusätzliche 1,5 Mio. zur Verfügung gestellt, für die ich mich als Verbandsvorsitzende ausdrücklich bedanken möchte. Die positiven Beiträge des Flächenrecyclings und der Altlastensanierung sind unstrittig. Innerstädtisch gelegene gut erschlossene Brachflächen werden aufbereitet und attraktive Flächen dem Grundstücksverkehr wieder zugeführt, Schadstoffe beseitigt und Gefahren eliminiert. Oder wie bei uns in Essen, hier spielte für die Aufwertung der Stadt und die nachhaltige Stadtentwicklung zuerst die Entwicklung der grünen Infrastruktur auf Brachen eine wichtige Rolle. Laut aktueller Altlastenstatistik wird eine Aufstockung der Finanzausstattung des AAV angestrebt, was sehr zu begrüßen ist. Die Mittel des Landes auf Grundlage des Wasserentnahmeentgeltgesetzes sind zur Erfüllung der dem AAV zugewiesenen Aufgaben weiterhin erforderlich. Aufgrund des hohen Interesses und Bedarfs der Kommunen an einer zusätzlichen Unterstützung bei Einzelmaßnahmen des Flächenrecyclings zur Schaffung neuer Flächen sollte zudem das Sonder-Förderprogramm des AAV zur Identifizierung und Mobilisierung von Brachflächen fortgeführt werden. Dabei bedarf es der Bereitstellung von Bauland für bezahlbaren Wohnraum sowie für Handwerk, Gewerbe und Industrie gleichermaßen. Seit nunmehr 30 Jahren arbeiten Land, Kommunen und Wirtschaft im AAV partnerschaftlich zusammen und verwirklichen eine Kooperation im Umweltschutz, die neben dem Vorsorge- und Verursacherprinzip als drittes grundlegendes Prinzip im Umweltrecht steht und in Deutschland einzigartig ist. Als integriertes Beratungs- und Kompetenzzentrum berät und unterstützt der AAV das Land, die Kommunen und die Wirtschaft insbesondere bei Fragen, die besondere fachliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweisen. Ich möchte mich bei allen Vertreterinnen und Vertretern der Organe und Gremien des AAV sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle in Hattingen für die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit und ihre sehr gute Arbeit ganz herzlich bedanken. Simone Raskob Verbandsvorsitzende, Umwelt- und Baudezernentin der Stadt Essen 4 Vorwort: Simone Raskob

Dr. Roland Arnz - Geschäftsführer 2017 Ein Rückblick Kompetent, lösungsorientiert und partnerschaftlich, mit hoher Qualität und großem Nutzen so bewertete die überwiegende Mehrheit den AAV bei unserer Mitgliederbefragung, deren Ergebnisse wir Ihnen im Jahresbericht vorstellen. Ansporn und Herausforderung zugleich, denn es wurde auch deutlich, dass einzelne wichtige Aufgaben und Angebote des AAV oder der AAV selbst nicht ausreichend bekannt sind und unsere Mitglieder sich grundsätzlich mehr Informationen wünschen. Der Bedarf an der Umsetzung von Maßnahmen des Flächenrecyclings und der Altlastensanierung steigt weiter. 2017 wurden drei neue Projekte in den Maßnahmenplan aufgenommen, mit dem inzwischen 55 Standorte aktiv bearbeitet werden. Herausheben möchte ich dabei die Übernahme der weiteren Sanierung des WASAG-Geländes in Haltern-Sythen, einem großen ehemaligen Standort der Rüstungsindustrie von übergeordneter Bedeutung. Auch in unserem Sonder- Förderprogramm zur Brachflächenmobilisierung für Wohnungsbau, das 2017 gestartet wurde, ist das Interesse der Kommunen erheblich und andauernd: es wurden bereits acht Projekte in die Durchführung übernommen. Der Know-how-Transfer im AAV wurde 2017 intensiv genutzt. Hinweisen möchte ich Sie auf die Beiträge zum AZB-Erfahrungsaustausch, zum PFC-Workshop und und zu unseren Fachtagungen. Daneben hat der Verband die Umweltwirtschaftsstrategie des Landes unterstützt und sich an wichtigen Informationsveranstaltungen und Initiativen des Landes, der Kommunen und Wirtschaft beteiligt. An den Schnittstellen von Wirtschaft und Kommunen wirkt der AAV zum beiderseitigen Nutzen auch bei den vielfältigen fachlichen und rechtlichen Beratungen und Unterstützungen in Einzelprojekten seiner Mitglieder mit. 2017 wurden die Maßnahmen zur Mitgliederwerbung im Vorstand intensiv diskutiert und Fokusfelder für die Durchführung beschlossen. Auch auf der Grundlage der Ergebnisse der Mitgliederbefragung soll die Zusammenarbeit im AAV weiterentwickelt und gemeinsam für neue freiwillige Mitglieder geworben werden. Ganz ausdrücklich bedanken möchte ich mich bei unseren Mitgliedern, die freiwillig einen wichtigen Beitrag für die Arbeit des Verbandes leisten, finanziell und durch Ihr Engagement in unseren Organen und Gremien, wobei insbesondere die sehr gute und langjährige Zusammenarbeit mit der chemischen Industrie hervorzuheben ist. Die Logos unserer Mitglieder finden Sie in diesem Jahresbericht, vertiefende Porträts sind jetzt dauerhaft auf der Homepage des AAV bereitgestellt. 2018 wird der AAV 30 Jahre alt auch ein Anlass nach vorne zu schauen. Den hohen Bedarf an Gewerbe-, Industrie- und Wohnbauflächen bei begrenzten Ressourcen durch die Aufbereitung von vorbelasteten Brachflächen zu decken, ist eine ebenso drängende in die Zukunft gerichtete Aufgabe, wie die Kooperation im Umweltschutz und die Zusammenarbeit im AAV. Für Ihren Beitrag, die Unterstützung und die ausgezeichnete Arbeit und Zusammenarbeit möchte ich mich bei den Vertreterinnen und Vertretern der Kooperationspartner im Vorstand und den Gremien des AAV, dem Land, den Kommunen und der Wirtschaft herzlich bedanken. Nicht zuletzt geht mein besonderer Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AAV für Ihre engagierte und hervorragende Arbeit. Dr. Roland Arnz Geschäftsführer Vorwort: Dr. Roland Arnz 5

Fachtagung Rechtsfragen bei Altlastensanierung Zukunftsaufgabe Flächenrecycling: Rechtliche Herausforderungen auf den Punkt gebracht Am 28. Juni 2017 fand wieder die seit langem bewährte AAV-Fachtagung Aktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht statt. Veranstaltungsort war dieses Mal aufgrund des besonderen Anlasses die von der Europäischen Kommission für das Jahr 2017 als Grüne Hauptstadt Europas ausgezeichnete Stadt Essen, die aufgrund ihres Wandels von einem Kohleund Stahlstandort zu einer grünen Großstadt inmitten der Metropole Ruhr einen ansprechenden Rahmen für die Besucher der AAV-Fachtagung bot. Mit über 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durfte sich die Veranstaltung erneut über eine große Aufmerksamkeit freuen. Verbandsgeschäftsführer Dr. Roland Arnz griff in seiner Begrüßung des im Großen Hörsaal im Haus der Technik versammelten Auditoriums das Thema Flächenrecycling als gesetzliche Aufgabe des AAV auf. Simone Raskob oblag es, als Verbandsvorsitzende und Beigeordnete der Stadt Essen auf den Stellenwert der Wiedernutzbarmachung vorgenutzter Flächen für eine Großstadt wie Essen hinzuweisen und stellte das Flächenrecycling in den Kontext des Programms der Grünen Hauptstadt Europas. Diesem Entree folgend begrüßte AAV-Justiziar Nikolaus Söntgerath das Auditorium und führte in den ersten Tagungsteil ein, der sich 6 AAV-Fachtagung: Rechtsfragen bei der Altlastensanierung

thematisch dem Flächenrecycling und seinen tatsächlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen widmete. Rasmus C. Beck, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH (WMR), erläuterte im Auftaktvortrag die Dringlichkeit der Wiedernutzbarmachung von Flächen mit Restriktionen und wies darauf hin, dass andernfalls die verfügbaren Flächen insbesondere in den Ruhrgebietsstädten sehr bald aufgebraucht seien und dem Wirtschaftsstandort Ruhrgebiet damit in Zukunft erhebliche Investitionsverluste drohten. Eine zentrale Erkenntnis aus dem von der WMR erstellten Untersuchungsbericht Wirtschaftsflächen Ruhr 2009 auf Basis der ruhragis-daten, dem digitalen Gewerbeflächenatlas für die Metropole Ruhr, sei es, so Beck, dass die Größe und Anzahl von planerisch gesicherten gewerblichen Bauflächen nicht den tatsächlichen Verfügbarkeiten entspreche. Dies liege insbesondere daran, dass die Mehrzahl der Flächen vielfältigen Nutzungsrestriktionen unterlägen. Der Entwicklung von Werkzeugen zur Mobilisierung nicht marktgerechter Flächen durch den Abbau von Nutzungsrestriktionen komme daher, so Beck, eine herausragende Bedeutung zu. Dabei stellten umfassende Aufbereitungs-/Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen schwerwiegende Restriktionen dar, deren Überwindung in der Praxis zum Teil nicht unerheblichen, nicht nur finanziellen Aufwand erfordere. Ziel des durch die WMR gesteuerten Projektes Gewerbliches Flächenmanagement Ruhr IV sei es deshalb, den Abbau von insgesamt bis zu 370 ha Nutzungsrestriktionen in der Metropole Ruhr innerhalb von drei Jahren sowie die zusätzliche Aktivierung von großflächigen Potentialen zu erreichen. Dabei solle die Mobilisierung von Flächen mit schwerwiegenden Restriktionen wie zum Beispiel Altlasten aufgrund von regional abgestimmten Priorisierungsprozessen zwischen den verschiedenen Akteuren Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, Regionalverband Ruhr und den betroffenen Kommunen erfolgen. Beck schloss mit der Erwartung, durch verschiedene seitens der WMR angestoßene Aktivitäten und Arbeitspakete die Verfügbarkeit von Flächen auch kurzfristig zu erhöhen und eine gewisse Trendumkehr herbeizuführen. Rechtsanwalt Dr. Rainer Voß, Lenz und Johlen Rechtsanwälte, Köln, befasste sich in seinem Vortrag mit den rechtlichen Möglichkeiten und Herausforderungen beim Flächenrecycling und nahm dabei zu den zu beachtenden rechtlichen Regelungen Stellung. Anhand von verschiedenen Beispielen wies er zunächst auf die bauplanungsrechtlichen Steuerungselemente für das Flächenrecycling, nämlich den Bebauungsplan sowie Maßnahmen aus dem besonderen Städtebaurecht, hin. Aufgrund der kommunalen Planungshoheit hätten die Gemeinden, so Dr. Voß, sowohl das Recht, aber in bestimmten Fällen auch die Pflicht, auf städtebauliche Missstände zu reagieren und mittels Bauleitplänen nicht nur die neue Bebauung zu steuern, sondern auch städtebauliche Konflikte bei bestehenden Bauten zu lösen. Dabei lasse 13a BauGB für Bebauungspläne, die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung regeln, ein beschleunigtes Verfahren zu. Das besondere Städtebaurecht ermögliche, so Dr. Voß, durch die in 136 ff. BauGB geregelten städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen die Durchführung von Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Weiterhin wies Dr. Voß auf das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gemäß 165-171 BauGB hin, die typischerweise der Entwicklung neuer Gewerbe-/ Industriestandorte oder Wohngebiete dienten und keine städtebaulichen Missstände voraussetzten. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sei ein scharfes Schwert und setze einen qualifizierten städtebaulichen Handlungsbedarf voraus, der im öffentlichen Interesse ein planmäßiges und aufeinander abgestimmtes Vorgehen im Sinne einer Gesamtmaßnahme erfordere. Schließlich widmete sich Dr. Voß noch den städtebaulichen Geboten (Baugebot, Anpassungsgebot, Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot, Rückbaugebot) als Mittel des Flächenrecyclings, denen allen AAV-Fachtagung: Rechtsfragen bei der Altlastensanierung 7

an das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Nikolaus Söntgerath, Rasmus C. Beck, Dr. Rainer Voß, Dr. Roland Arnz (von links nach rechts) gemein sei, dass sie, um rechtmäßig zu sein, aus städtebaulichen Gründen erforderlich sein müssen. Zulassungsvoraussetzungen für das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden seien, so Prof. Dr. Utermann, dass keine Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung am Ort des Aufbringens bestehe und die für den Standort erforderlichen Bodenfunktionen sowie die chemischen und physikalischen Eigenschaften gesichert bzw. wiederhergestellt werden. Allgemein wies Prof. Dr. Utermann darauf hin, dass aufgrund der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe, die die Verordnung enthalte, nach deren Inkrafttreten sukzessive mit voraussichtlich mindestens 9 Erlassen bzw. Leitfäden zu rechnen ist, um die in der Verordnung enthaltenen Regelungen auszufüllen und für den Anwender in der Praxis handhabbarer zu machen. Im zweiten Vormittagsteil der Fachtagung stand die sog. Mantelverordnung mit ihren wesentlichen Elementen, der Ersatzbaustoffverordnung sowie der neu gefassten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), im Mittelpunkt. Prof. Dr. Jens Utermann, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, stellte im Rahmen seines Vortrages Zur Mantelverordnung mit Schwerpunkt BBodSchV (unter Berücksichtigung der Sicht des Landes NRW) zunächst die grundsätzliche Struktur des dem Bundeskabinett vorgelegten und von diesem am 3. Mai 2017 beschlossenen Entwurfs der Mantelverordnung zur Änderung der BBodSchV vor. Schwerpunkt der novellierten BBodSchV mit ihren insgesamt 28 Paragraphen seien, so Prof. Dr. Utermann, dabei die Anforderungen an das Aufund Einbringen von Materialien auf oder in den Boden gemäß den 6-8 E-BBodSchV. So regele 6 die allgemeinen Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden, 7 die zusätzlichen Anforderungen an das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht sowie 8 die zusätzlichen Anforderungen Rechtsanwalt Nikolaus Steiner, Anwaltskanzlei Steiner, Essen, befasste sich in seinem Vortrag mit den Auswirkungen der Mantelverordnung auf die Praxis des Flächenrecycling und der Altlastensanierung. Steiner stellte zunächst das Masseaufkommen der mineralischen Stoffe dar, das mit 220 bis 240 Mio. t / p.a. das Vier- bis Fünffache des Aufkommens der Siedlungsabfälle in Deutschland betrage. Aufgrund der Vielzahl der Einsatzorte und Verwendungsmöglichkeiten würden, so Steiner, durch die Mantelverordnung einheitliche Verwertungsnormen angestrebt, da derzeit erheblicher Wildwuchs in den einzelnen Bundesländern vorherrsche. Ziel der Mantelverordnung sei es, insbesondere mehr Rechtssicherheit zu erreichen, administrative Erleichterungen zu schaffen, die Bodenfunktionen zu sichern und zu stärken sowie die hohen Verwertungsquoten beizubehalten und die Werte und Probenahme- und Untersuchungsverfahren zu harmonisieren. Nach Einschätzung von Steiner werde durch die Verordnung das Ziel nach mehr Rechtssicherheit erreicht, da erstmals bundesweit einheitliche Rechtsnormen zur Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und in Gruben/Abgrabungen vorgegeben und dadurch die unterschiedlichen 8 AAV-Fachtagung: Rechtsfragen bei der Altlastensanierung

Erlasse und Anwendungsregeln der Länder obsolet würden. Administrative Erleichterungen, wie von der Bundesregierung angestrebt, seien jedoch, so Steiner, besonders für die Wirtschaft nicht zu erwarten, da zwar das Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Einbau in technische Bauwerke bei Einhaltung der Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) künftig entfalle, jedoch eine Vielzahl an neuen Informationspflichten hinzukomme. Das Ziel der Harmonisierung der Anforderungen in BBodSchV, EBV und DepV bestehe, so Steiner, weiterhin, da die Regelungen zur Probenahme von MEB in BBodSchV und DepV nicht harmonierten. Gleiches gelte auch für die Verfahren zur Untersuchung von Eluaten in der EBV/BBodSchV einerseits sowie der DepV andererseits. Prof. Dr. Jens Utermann Hinsichtlich der BBodSchV begrüßte Steiner deren übersichtliche Gliederung und die Neufassung der 18 Jahre alten Verordnung sowie die bessere Struktur der Regelungen zur Bewertung und Sanierung von Altlasten. Als Fazit hielt Steiner fest, dass der Regierungsentwurf der MantelV zahlreiche Verbesserungen gegenüber den Referentenentwürfen enthalte und eine Verabschiedung nach 10-jähriger Diskussion längst überfällig sei. Nach der Mittagspause behandelte die AAV-Fachtagung aktuelle Rechts- und Vollzugsfragen, die sich in der alltäglichen Praxis für Bodenschutzbehörden, beratende Büros, sanierungsverantwortliche Personen sowie weitere Beteiligte ergeben. Rechtsanwältin Dr. Nicola Ohrtmann von Aulinger Rechtsanwälte, Essen, ging in ihrem Vortrag anhand von Beispielsfällen auf das Themenfeld Vergabe ohne Vergaberecht ein und zeigte die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen, die sich in diesem Bereich für öffentliche Auftraggeber bieten, auf. Zunächst stellte sie allgemeine Ausnahmen, in denen das Vergaberecht grundsätzlich von Beginn an keine Anwendung findet, sowie besondere Ausnahmen, bei denen die Besonderheit des Auftrags im Einzelfall eine Vergabe ohne Vergaberecht rechtfertigt, vor. Eine weitere Möglichkeit der Auftragsvergabe ohne Vergaberecht stelle, so Dr. Ohrtmann, unter bestimmten Umständen eine Auftragsänderung während Nikolaus Söntgerath, Rechtsanwalt Nikolaus Steiner der Vertragslaufzeit dar, da bestehende Aufträge grundsätzlich so geändert werden können, dass sie den Bedarf der Vergabestelle abdeckten. Dr. Ohrtmann führte aus, dass wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit grundsätzlich immer ein neues Vergabeverfahren erfordern. Dies führe zu der Frage nach der Bestimmung der Wesentlichkeit bzw. Unwesentlichkeit einer Vertragsänderung. Hierzu enthalte 132 Abs. 1 GWB eine nicht abschließende Aufzählung der Fälle, in denen eine wesentliche Änderung vorliege. Nach diesen Ausführungen widmete sich die Referentin möglichen zulässigen Gründen für eine vergaberechtsfreie, obwohl AAV-Fachtagung: Rechtsfragen bei der Altlastensanierung 9

aus, dass die Durchsetzbarkeit von Pflichten im Rahmen der Anordnung nach 10 Abs. 1 BBodSchG grundsätzlich nicht unproblematisch sei, da zum Beispiel bei der Sanierungspflicht gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG ein enger Zusammenhang mit der Anordnungsbefugnis des 9 BBodSchG bestehe und auch darüber hinaus in anderen Fällen spezielle Ermächtigungsgrundlagen in 13 Abs. 1, 2, 6, 15 Abs. 2, 16 BBodSchG vorhanden seien. Rechtsanwältin Dr. Nicola Ohrtmann wesentliche Vertragsänderung und stellte die hierfür erforderlichen Voraussetzungen dar. Den zweiten Teil ihres Vortrages eröffnete Dr. Ohrtmann mit der Frage danach, was die Vergabestelle tun kann, wenn es sich nicht um einen vergaberechtsfreien Bereich handelt und sie um die Anwendung des Vergaberechts nicht herumkomme. Unter bestimmten - Ausnahmecharakter habenden Voraussetzungen sei, so Dr. Ohrtmann, eine sogenannte Minimalvergabe, d. h. eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte zulässig, wenn und soweit einer der enumerativ aufgezählten, restriktiv auszulegenden Gründe vorliege. Dies sei im Einzelfall jedoch stets gut zu prüfen und in der Vergabedokumentation entsprechend festzuhalten. Rechtsanwalt Dr. Jens Nusser LLM. von der Sozietät Kopp-Assenmacher & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB, Berlin, widmete sich in seinem Vortrag der Frage Was kann und darf die Bodenschutzbehörde - zur Reichweite des 10 BBodSchG und erläuterte nach Darstellung der behördlichen Anordnungsbefugnis des 10 Abs. 1 BBodSchG anhand von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen verschiedene Grenzfälle. Zunächst beleuchtete Dr. Nusser die Norm des 10 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG, die bestimme, dass die zuständige Behörde die zur Erfüllung der sich aus 4 und 7 und den auf Grund von 5 Satz 1, 6 und 8 erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten notwendigen Maßnahmen treffen könne. Hierzu führte Dr. Nusser Der Begriff der notwendige Maßnahmen sei, so Dr. Nusser, im Gesetz nicht näher bestimmt. Leitender Gesichtspunkt für die Beurteilung der Notwendigkeit der Maßnahme sei die Effektivität der Gefahrenabwehr, wobei die Handlungsmöglichkeiten der Behörde durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingeschränkt würden. Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt seien, liege die Wahl der anzuordnenden Maßnahmen im Ermessen der zuständigen Behörde. Im weiteren Teil seines Vortrages befasste sich Dr. Nusser mit der behördlichen Anordnungsbefugnis einer Sicherheitsleistung nach 10 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG und der Frage, ob auch Dekontaminationsmaßnahmen samt der vorangehenden Sanierungsuntersuchung oder Untersuchungsmaßnahmen sicherungsfähig bzw. sicherungsbedürftig seien. Nach Darstellung des Meinungsstandes klärte Dr. Nusser die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherheitsleistung, die zur Aufrechterhaltung der Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen in der Zukunft dienten und tatbestandlich an die Sanierungsmaßnahme anknüpften. Sinn und Zweck der Sicherheitsleistung sei es, eine Abwälzung von Kosten für noch anstehende Maßnahmen auf die zuständige Behörde zu vermeiden. Die Höhe der Sicherheitsleistung richte sich nach dem voraussichtlichen Bedarf zur Deckung der Kosten der erforderlichen Maßnahme, wobei, so Dr. Nusser, zwischen dem Grundsatz der unbegrenzt fortbestehenden Verantwortlichkeit und der Zumutbarkeit für den Pflichtigen ein angemessener Ausgleich gefunden werden müsse. 10 AAV-Fachtagung: Rechtsfragen bei der Altlastensanierung

Rechtsanwalt Dr. Jens Nusser LLM. Rechtsanwalt Dr. Henning Blatt Rechtsanwalt Dr. Henning Blatt, Rechtsanwälte Heinemann & Partner, Essen, befasste sich in seinem Vortrag mit dem Umgang von Auskunftsansprüchen und unangenehmen Fragen an die Bodenschutzbehörde. Hierzu klärte er zunächst den Kreis derjenigen Personen, die der zuständigen Behörde unangenehme Fragen stellen könnten. Dies seien, so Dr. Blatt, im Wesentlichen Banken, Gutachterbüros, Anwälte, Journalisten sowie Privatpersonen. Unangenehm wären Fragen nach Informationen basierend auf den gesetzlich bestehenden Auskunftsansprüchen insbesondere dann, wenn es sich um Informationen aus laufenden (Verwaltungs-) Verfahren, die Herausgabe vertraulicher Unterlagen Dritter oder von Unterlagen mit großer wirtschaftlicher Bedeutung handele oder aber der Auskunftsanspruch das kostenintensive Anfertigen von Unterlagen mit sich bringe. Dr. Blatt ging sich in seinem Vortrag daher auf die für die Auskunftsansprüche geltenden Rechtsregime, die durch das UIG NRW, das IFG NRW sowie das LPressG NRW geprägt werden, ein. Er führte aus, dass Gegenstand eines Antrages nach IFG NRW alle in Schrift-, Bild-, Tonoder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen seien, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Etwas enger gefasst sei, so Dr. Blatt, der Antragsgegenstand nach UIG, der sich ausschließlich auf Umweltinformationen beziehe. Grundsätzlich sei ein Antrag formfrei möglich, Probleme könnten sich bei behördlichen Formvorgaben ergeben. Neben der Antragsberechtigung stellten in der Praxis aus anwaltlicher Sicht stets auch die Bestimmtheit des Antrages sowie das Vorhandensein der erbetenen Informationen bei der Behörde, d. h. deren Extrahierbarkeit, Zusammenstellung und Speicherformat, Herausforderungen für die um Auskunft ersuchte Behörde dar. Im weiteren Verlauf seines Vortrages befasste sich Dr. Blatt mit den Ablehnungsmöglichkeiten im Rahmen von Auskunftsansprüchen. Der Anspruch auf Auskunftserteilung sei regelmäßig ausgeschlossen, um öffentliche Belange (wie z. B. öffentliche Sicherheit, Durchführung laufender Gerichtsverfahren oder behördliche Entscheidungsbildung/ Beratungen, behördliche Entwürfe/Notizen) und/oder private Belange (insbesondere personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) zu schützen. Dr. Blatt legte dar, dass nach einer Entscheidung des VG Magdeburg (Urteil vom 01.09.2015, Az.: 6 A 7/15 MD) der Schutz personenbezogener Daten und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (im konkreten Einzelfall) hinter das Interesse der Allgemeinheit an Aufdeckung nicht auszuschließender Vergabeverstöße sowie das Interesse des unterlegen Bieters an Vorbereitung einer Schadensersatzklage zurücktreten könnten. Nach einer lebhaften Diskussion, die auch beim sich anschließenden Ausklang noch fortgesetzt wurde, schloss Söntgerath die Veranstaltung verbunden mit einem herzlichen Dank an die Referenten und das Auditorium sowie der Einladung zur Fachtagung Recht 2018, dann wieder an bewährter Stelle in Hattingen. AAV-Fachtagung: Rechtsfragen bei der Altlastensanierung 11

Fachtagung Boden und Grundwasser Reaktivierung nach Maß Flächensanierung ist oft zeitaufwändig und kostspielig. Bei jedem Projekt sind daher professionelle Erkundung und an den Standort angepasste Verfahren der Schlüssel zum Erfolg. Die Referenten der AAV-Fachtagung am 30. November 2017 in Essen widmeten sich vor allem den Herausforderungen und Grenzen der Sanierungspraxis. Wenn sich eine Stadt in Deutschland mit Altlasten auskennt, dann ist es Essen. Wir haben im Stadtgebiet so gut wie keine unbelasteten Flächen mehr, stellte Essens Bürgermeister Franz-Josef Britz gleich zu Beginn der AAV-Tagung klar. Die Stadt muss daher nach innen wachsen : Auf ehemaligen Gleisanlagen beispielsweise entstehen neue Wohnflächen, auf innerstädtischem Brachland siedelt neues Gewerbe. Wie Essen geht es vielen Kommunen in NRW. Sie müssen vor nahezu jeder Bebauung den Boden akribisch auf mögliche Kontaminationen aus der Vergangenheit untersuchen, bewerten, eine eventuelle Sanierung planen und finanzieren. Grund und Boden selten im Fokus. Wie schwer sich die Politik mit dem Thema Boden immer noch tut, zeigt die aktuelle Debatte um die sogenannte Mantelverordnung. Die Verordnung wurde zwar im Mai 2017 vom Bundeskabinett beschlossen, der Bundesrat allerdings hat die Bremse gezogen. Die Bundesratsausschüsse für Umwelt, Wirtschaft, Verkehr, Wohnungsbau sowie Agrarpolitik und Verbraucherschutz vertagten die Befassung mit der Mantelverordnung, bis das zuständige Ressort der neu gewählten Bundesregierung entschieden hat, ob es an dem Entwurf festhalten will, betonte auf der AAV-Tagung Prof. Jens Utermann, der sich im Umweltbundesamt und seit 2017 im NRW-Umweltministerium mit dem Verordnungspaket befasst. Einige Länder bereiten gar einen gemeinsamen Ablehnungs- und Entschließungsantrag vor, andere plädieren dafür, das Paket wieder aufzuschnüren und den Bodenschutz separat zu regeln. Damit ist wieder alles offen, konstatierte Utermann. Beileibe keine einfache Aufgabe. Denn während Ressourcen wie Luft oder Wasser bei Öffentlichkeit und Politik viel Aufmerksamkeit genießen, stehen Die Mantelverordnung soll die Bundes-Bodenschutzund die Altlastenverordnung umfassend novellieren. Sie vereinheitlicht die Anforderungen an Auf- oder 12 AAV-Fachtagung: Boden und Grundwasser

Einbringen von Materialien, außerdem Untersuchungs-, Dokumentations- und Anzeigepflichten. Vor allem definiert sie schädliche Bodenveränderungen, methodenspezifische Eluatwerte und mögliche Ausnahmeregelungen beim Eintrag von Stoffen. Die Vertagung durch die Länderkammer sei nur schwer nachvollziehbar, betonte Utermann. Denn einzelne Regelungen, beispielsweise die wasserrechtlichen Einzelgenehmigungen, seien im Kabinettsentwurf nochmals entschärft worden und die Verordnung wäre wegen der großzügigen Übergangfristen erst neun Jahre nach Verabschiedung in Kraft getreten. So bleibt die Altlastensanierung auf weitere Sicht erstmal das, was sie immer war: eine Einzelfallentscheidung. Einen durchaus erfolgreichen Einzelfall präsentierte auf der Tagung Dr. Fred Lannartz vom gaiac Forschungsinstitut an der RWTH Aachen. In Kooperation mit anderen Partnern und im Auftrag des AAV gelang auf der Rhenania-Halde in den vergangenen fünf Jahren eine ingenieur-biologische Sanierung. Die bis zu 38 Meter hohe Halde unweit von Stolberg birgt Produktionsrückstände der Sodaherstellung genauso wie Bauschutt und Schlacken aus der Metallindustrie. Um den Austrag von Schadstoffen über das Sickerwasser zu begrenzen, entschieden sich AAV und die Städteregion Aachen für eine grüne Sanierung : Die Böschungen wurden stabilisiert und die Halde mit mehreren Tausend Douglasien bepflanzt. Vorversuche zeigten, dass die Verdunstungsrate von Douglasien vor allem im Winter besonders hoch ist. Da durch den Klimawandel die Niederschlagsmenge in erster Linie im Winter zunimmt, war das ein entscheidendes Kriterium, erläuterte Lannartz. Zudem wurde die bodennahe Krautschicht neu eingesät. Die vorhandene Vegetation ein lockerer Birkenwald konnte auf diese Weise stark verdichtet werden, was die biologische Wasseraufnahmerate vervielfacht hat. Der Austrag an belastetem Sickerwasser aus der Halde sank bereits fünf Jahre nach der Bepflanzung um über die Hälfte auf etwa 5500 m³ im Jahr und war damit wirksamer als prognostiziert. Zudem lagen die Kosten um den Faktor 15 niedriger als bei der Herstellung einer mehrschichtigen Oberflächenabdeckung, betonte Lennartz. Allerdings benötigt der Haldenwald Nachsorge durch den Förster, zudem ist noch unklar, wie das stark belastete Sickerwasser künftig gereinigt wird. Nicht zuletzt gilt bei grüner Sanierung: Bei der Kostenkalkulation muss berücksichtigt werden, ob das Gelände geschützte Tier- und Pflanzenarten beherbergt deren Umsiedlung kann richtig teuer werden. Bei hohen Schwermetallbelastungen versagt die Biologie. Sanierungsfirmen setzen hier vielfach auf den Einsatz von nanoskaligen Eisenoxid-Partikeln, die dank ihrer großen Oberfläche signifikante Schadstoffmengen adsorbieren können. Eine solche in situ Nanotech-Sanierung gelang im Rahmen des EU-Projekts Reground am Chemiestandort Nitrastur in Nordspanien. Der Boden dort besteht aus mehreren Metern Hochofenschlacke, Abfälle der Kohleaufbereitung, Pyritaschen und Bauschutt und ist mit hohen Konzentrationen an Arsen, Blei, Kupfer und Zink belastet. Nanopartikel aus Eisenoxid können im Boden stabile Barrieren ausbilden, die Schwermetalle aus dem Grundwasser herausfiltern, erläuterte auf der Tagung Prof. Dr. Rainer Meckenstock von der Universität Duisburg-Essen, der sich mit der Entwicklung von Nanopartikeln für die Altlastensanierung befasst. Am Standort Nitrastur wurden über neun Bohrungen auf einer Pilotfläche von 200 m² insgesamt 1,5 Tonnen sogenanntes Goethit als kolloide Suspension eingebracht. Nach wenigen Tagen hatten die Partikel eine stabile Barriere im Aquifer ausgebildet. Die Zinkwerte sanken innerhalb einer Woche auf Werte unter 1 mg/l ab. Die Arbeiten zeigten, dass kolloider Goethit eine hohe Absorptionsfähigkeit für Schwermetalle hat. Allerdings ist sie nicht für alle Elemente gleich gut und sinkt bei sauren ph-werten deutlich ab. Zugleich wurde deutlich, dass bei solch extrem hohen Kontaminationen wie am Standort Nitrastur das Eisenoxid keine langjährigen Barrieren ausbilden kann. Dennoch sieht Meckenstock in der Nanosanierung ein großes Potenzial für Schwermetall-belastete Standorte. Wir entwickeln unsere Partikel beständig weiter und sind auf der Suche nach weiteren Anwendungsfällen. AAV-Fachtagung: Boden und Grundwasser 13

In den Pausen wurde lebhaft diskutiert Nicht immer lässt sich analysieren, was sich im Untergrund tut. Das gilt beispielsweise für Standorte, bei denen kontaminiertes Grundwasser im Festgestein zirkuliert. Einige dieser schwierigen Fälle schilderte Ulrich Herweg von der unteren Bodenschutzbehörde im Oberbergischen Kreis. Im Festgestein zirkuliert Grundwasser hauptsächlich in Trennfugen, oft unabhängig von der Schwerkraft. Daher sind Analysen und Sanierung aufwändig, unsicher und kompliziert, erläuterte Herweg. Und wenn Aufwand und Kosten nicht prognostiziert werden können, führt das zu erheblichen Unsicherheiten im Vollzug. Um solche Standorte in Angriff zu nehmen, sind genaue hydrogeologische Untersuchungen und eine fundierte Lage der Messstellen notwendig. Außerdem, so betonte Herweg, spielt der Erfahrungsaustausch eine wichtige Rolle. Da der NRW-Leitfaden Grundwasseruntersuchungen in Festgesteinen aus dem Jahr 1991 stammt, hat sich mittlerweile eine informelle Arbeitsgruppe unter der Beteiligung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, von AAV und Wasserbehörden zusammengefunden, um jüngere Erfahrungen und Erkenntnisse zusammenzutragen. Wie individuell und komplex Altlastensanierungen oft sind, zeigt auch das Beispiel der WASAG-Chemie in Haltern. Hier wurden über 100 Jahre lang Sprengstoffe produziert zum einen für den Einsatz im Bergbau, zum anderen für Kriegswaffen im Ersten und Zweiten Weltkrieg. Nahezu alles, was hier bei Erkundung und Sicherung geschieht, steht unter Explosionsgefahr, erklärte auf der Tagung Dr. Winfried Entenmann von der BIG Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbh. Bis 2017 wurden 5800 Tonnen mittel bis hoch belasteter Boden ausgekoffert und 21 Tonnen explosive Stoffe entsorgt. Das zweite Problem am Standort ist die großflächige Kontamination mit verschiedenen, teils kaum bekannten Nitroaromaten. Vor- und Detailerkundungen zeigen eine hochbelastete Kernzone und schwach belastete, weiträumige Außenzonen, außerdem eine lange Schadstofffahne mit konstant hoher Belastung des Grundwassers. Nur durch historische Analysen konnten wir Hot Spots, Sickerstellen und den Verlauf von Schadstoffquellen wie Abwasserleitungen identifizieren, erläuterte Entenmann. Für die Grundwasseraufbereitung wurden mittlerweile verschiedene Verfahren getestet. Klar ist aber, dass die anstehenden Maßnahmen zunächst mal nur der hydraulischen Sicherung dienen. Eine echte Sanierung des Standorts, der erst im Laufe von 2018 seine Sprengstoffproduktion einstellen wird, ist laut Entenmann eine Aufgabe für viele Jahre. Ein Dienstleister, den man nicht sofort mit Altlasten in Verbindung bringt, ist die Deutsche Bahn AG. Als einer der größten Grundstücksbesitzer Deutschlands 14 AAV-Fachtagung: Boden und Grundwasser

Dr. Ernst-Werner Hoffmann modierte die Tagung Prof. Dr. Jens Utermann, MULNV hat die Bahn seit Jahrzehnten mit Verdachts und Kontaminationsflächen zu tun. Sie hat dafür eine eigene Abteilung Altlasten- und Entsorgungsmanagement eingerichtet, die Böden und Grundwasser sondiert, untersucht und wo nötig sanieren lässt. Die Bahn ist beispielsweise deutschlandweit Besteller von 41 Grundwasserreinigungsanlagen, die in erster Linie Teeröle und halogenierte Kohlenwasserstoffe aus dem Wasser entfernen. Früher lag der Fokus vor allem auf der Effizienz der Anlagen, betonte Fabio Serapiglia vom Altlastenmanagement der Bahn. Mittlerweile hat sich das Bewusstsein verändert. Seit 2010 stellt die Altlastenabteilung sicher, dass die externen Betreiber alle Auflagen an Anlagen- und Betriebssicherheit, an Arbeitsund Gesundheitsschutz erfüllen und die notwendigen Dokumentationen und Genehmigungen vorliegen. Das ist ein hoher Aufwand, so Serapiglia, aber nur auf diesem Weg können wir Rechtskonformität sicherstellen und das Risiko für Mensch und Umwelt minimieren. Als langwieriges Problem in der Altlastensanierung gelten mittlerweile auch perfluorierte Tenside (PFT), die meist aus Feuerlöschmitteln in die Umwelt gelangen. Allein in NRW sind bislang 93 PFT-belastete Standorte bekannt, davon sind allerdings erst zehn ausgekoffert, eine Aufreinigung des Grundwassers gab es bisher noch nicht. Eine Herausforderung sind dabei nicht nur die chemischen Stoffe selbst, die nicht abbaubar, hoch mobil und toxisch sind. Problematisch ist vor allem auch, dass es bislang über PFT kaum einen Erfahrungsaustausch gibt, konstatierte Stefan Schroers vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Die Länder handhaben den Umgang mit belasteten Standorten und Material ganz unterschiedlich. Und in der Praxis fehle es zudem häufig an Personal oder finanziellen Mitteln für eine systematische Erfassung von PFT-Altlasten. Daher haben LANUV, AAV und die Stadt Düsseldorf im September 2017 erstmals zu einem bundesweiten PFT-Workshop eingeladen. Dabei wurde deutlich, dass die Liste der offenen Fragen ähnlich umfangreich ist wie die Stofffamilie selbst: Welche Analysemethoden sind geeignet, um perfluorierte Tenside zu messen? Wie sind Belastungen zu bewerten? Wie formuliert man Anforderungen an die Einleitung von gereinigtem Grundwasser? Welche Leitwerte für Boden und Grundwasser sind die richtigen, welche sind geeignet für die Deponierung von belasteten Böden? Obwohl die Debatten schwierig sind, erkennt Schroers durchaus Fortschritte: PFT sind keine NRW-spezifischen Schadstoffe mehr, auch andere Bundesländer erkennen die Gefahr. Und es wächst das Bewusstsein, dass die Kommunikation zwischen Firmen und Forschung, zwischen Feuerwehren und Umweltbehörden ähnlich wichtig ist wie die Sanierung selbst. AAV-Fachtagung: Boden und Grundwasser 15

Mitgliederbefragung Viel Lob, viele Anregungen bei der ersten Mitgliederbefragung des AAV Der AAV führte 2017 erstmals eine Mitgliederbefragung mit dem Ziel durch, eine umfassende Rückmeldung zur Arbeit des Verbandes zu erhalten: als wichtige Anregungen für Verbesserungen und als Information, um die Maßnahmen zur Mitgliederwerbung gezielter auszurichten. Die Befragung erfolge online, die Rückmeldungen anonym. Dazu haben wir mit über 550 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern unserer Mitglieder Kontakt aufgenommen: aus mehr als 100 Kommunen, in denen der Verband bereits Altlasten sanierte, Flächen recycelte oder auf andere Art aktiv war, aus über 350 Kommunen, die bislang noch nicht mit dem Verband gearbeitet haben, aus rund zwei Dutzend Behörden und Institutionen des Landes NRW sowie aus mehr als 50 Unternehmen, die sich dem AAV als freiwillige Mitglieder angeschlossen haben. Hohe Beteiligung gute Noten Die Resonanz war erfreulich hoch. Zwar meldeten sich nur vier Prozent jener Kommunen, die den AAV noch nicht näher kennen. In allen übrigen Gruppen jedoch antwortete jeweils mehr als ein Drittel der Angeschriebenen. 90 % Prozent aller Befragten bewerteten die Qualität der AAV-Arbeit als hoch oder gar sehr hoch, 80 % sagten, dass die Angebote des Verbands gut oder sehr gut ihrem Bedarf entsprechen. Als kompetent bezeichneten den AAV 88 %, als lösungsorientiert 74 % und als partnerschaftlich 70 %. Und bei über 90 % derer, die bereits mit dem AAV zusammen gearbeitet haben, besteht die Bereitschaft, den AAV weiter zu empfehlen. Einzelne AAV-Angebote sind zu wenig bekannt Bei den Detailfragen zu einzelnen Service-Angeboten und gesetzlichen Aufgaben gab es ebenfalls gute Noten für den AAV. Ein Defizit wurde deutlich: in der Außendarstellung und Werbung des Verbands. So war 11 % der Befragten unbekannt, dass der AAV als Moderator und Mediator Probleme zwischen Behörden und Unternehmen löst. 16 % kannten das Integrierte Beratungs- und Kompetenzzentrum nicht, in dem das interdisziplinäre AAV-Team Mitgliedern sein geballtes fachliches und rechtliches Know-how in Sachen Bodenschutz, Altlastensanierung und Flächenrecycling zur Verfügung stellt. Und 19 % wussten nichts vom Altlastenrisikofonds, der die Chancen auf eine Neu-Nutzung aufbereiteter Flächen erheblich steigern kann. Hohe Wertschätzung des AAV durch Unternehmen 88 % Prozent der freiwilligen Mitglieder aus den Reihen der Wirtschaft sehen den Wert ihrer Zugehörigkeit zum AAV als eher gut, gut oder sehr gut. Und es besteht eine große Wertschätzung der AAV-Fachtagungen und unserer Informations- und Netzwerkveranstaltungen: insgesamt ist den freiwilligen Mitgliedern das starke Netzwerk des AAV besonders wichtig. Daneben 16 Ergebnisse der Mitgliederbefragung

profitieren unsere freiwilligen Mitglieder von der fachlichen und rechtlichen Beratung, bei Sanierungen und bei der Lösung konkreter Probleme durch Moderation sowie bei der Unterstützung zum AZB. Die Mehrheit unserer freiwilligen Mitglieder will uns auch zukünftig die Treue halten, jedoch zeigte sich auch ein Viertel noch unentschlossen. Kooperation mit Kommunen optimieren Auch mit Blick auf die Kommunen brachte die Befragung interessante Erkenntnisse. So schätzen jene, die noch nicht mit dem AAV zusammen gearbeitet haben, den Aufwand für die Beantragung einer Altlastensanierung oder eines Flächenrecycling-Projekts tendenziell höher ein, als er tatsächlich ist: Als mäßig (50 %), hoch (35 %) oder gar sehr hoch (7 %) schätzen die Befragten die entsprechende Arbeitsbelastung ein. Wer hingegen schon Erfahrung hatte, nannte den Aufwand gering (29 %) oder mäßig (58 %). Aus den Antworten zur Frage, warum der AAV bisher noch nicht wegen eines Sanierungsprojektes angesprochen wurde, kann ab-geleitet werden, dass die Kommunen in NRW bei der Identifizierung und der Auswahl geeigneter Flächen noch mehr unterstützt werden können. Insgesamt betrachten wir die Ergebnisse der Befragung als Bestätigung und Ansporn zugleich und eine sehr gute Basis für weitere Entwicklungen. Als wesentlich haben wir identifiziert, einen noch stärkeren Fokus auf die Information und Bindung unserer Mitglieder zu legen. Unsere Angebote müssen noch sichtbarer und breiter bekannt gemacht werden und Empfehlungen sollen stärker genutzt werden. Mittel- und langfristig werden die Ergebnisse dazu beitragen, dass wir die jetzt schon sehr gute, partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern weiter verbessern können. Eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse findet sich auch im Internet unter www.aav-nrw.de. Ergebnisse der Mitgliederbefragung 17

Maßnahmenplan 2018 Verwendete Abkürzungen: AA = Altablagerung AS = Altstandort LB = Laufender Betrieb FR = Flächenrecycling GA = Gefahrenabwehr GW = Grundwasserverunreinigung Die Projektnummern implizieren nicht die Reihenfolge nach Prioritäteneinstufung. Projekt Nr. Name der Altlast Anmeldende Behörde Hauptziel Art der Altlast 7003 Ehemalige Zeche und Kokerei Massen ¾ in Unna Kreis Unna GA 7009 Rhenania-Halde in Stolberg-Atsch Städteregion Aachen GA AA mit GW 7014 Ehemalige Schachtanlage und Kokerei Rheinpreußen Kreis Wesel GA IV in Moers 7024 CKW-Grundwasserschaden Bahnstraße in Rhein-Kreis Neuss GA Kaarst-Büttgen 7034 Altlablagerung An der Schlinke in Witten-Annen Ennepe-Ruhr-Kreis GA AA mit GW 7040 Ehemalige Industriewäscherei Hünerbein in Düren Kreis Düren FR 7042 Chemische Reinigung Hemesath in Kempen Kreis Viersen FR 7046 Gewerbestandort Bahnhof Lüdenscheid Mitte in Stadt Lüdenscheid/ FR AS Lüdenscheid Märkischer Kreis 7048 Ehemalige Dachpappenfabrik Dr. Kohl in Dorsten Kreis Recklinghausen FR 7049 Grundwasserverunreinigung Hilden/Benrath Kreis Mettmann GA 7052 Metallwarenfabrik August de Haer in Troisdorf Rhein-Sieg-Kreis FR 7056 Altdeponie Brandheide in Castrop-Rauxel Kreis Recklinghausen GA AA mit GW 7057 Ehemalige Büromöbelfabrik Fermata in Welver Kreis Soest GA 7063 Ehemalige chemische Großreinigung Froitzheim Stadt Krefeld GA in Krefeld 7065 Galvano Fischer in Remscheid Stadt Remscheid GA LB mit GW 7066 Habbecketal in Lennestadt Kreis Olpe GA AA mit GW 7068 LCKW-Grundwasserverunreinigung in Kreis Viersen GA Schwalmtal-Waldniel 7070 Gewerbebrache Bahnhofshinterfahrung in Hagen Stadt Hagen FR 7071 PFT-Verunreinigung Lager 61 in Stadt Düsseldorf FR Düsseldorf-Gerresheim 7073 Textilreinigungsbetrieb Nagelschmidt in Rheine Kreis Steinfurt GA LB mit GW 7074 Ehemalige Galvanik Blasberg in Remscheid Stadt Remscheid GA 7075 Ehemaliges Gaswerk Roitzheimer Straße in Euskirchen Kreis Euskirchen FR 7076 Ehemalige Chemische Reinigung Kotzenberg in Lage Kreis Lippe GA 7078 Ehemalige ORION-Werke in Ahlen Kreis Warendorf GA 7079 Ehemalige Mülldeponie Ellinghorst in Gladbeck Stadt Gladbeck/ Kreis Recklinghausen GA AA 18 Maßnahmenplan 2018

Projekt Nr. Name der Altlast Anmeldende Behörde Hauptziel Art der Altlast 7080 Ehemalige Metallwarenfabrik Christophery in Iserlohn Stadt Iserlohn/ FR Märkischer Kreis 7083 Ehemalige Metallwarenfabrik Pingel in Sundern Hochsauerlandkreis GA 7084 Thurmfeldareal in Essen Stadt Essen FR 7086 Ehemalige chemische Reinigung Reibnitz in Herten Kreis Recklinghausen GA 7087 Grundwasserschaden Marktbrunnen in Bad Salzuflen Kreis Lippe GA 7088 Ehemalige Wurfscheibenschießanlage in Remscheid-Tente Stadt Remscheid GA AS 7089 Ehemalige chemische Reinigung Schlöp in Nettetal Kreis Viersen GA 7091 Ehemaliges STRABAG-Areal in Soest Stadt Soest/ FR Kreis Soest 7092 Ehemaliges Gaswerk Süchteln in Viersen Stadt Viersen/ FR Kreis Viersen 7093 Ehemalige Ziegeleistandorte in Leverkusen-Rheindorf Stadt Leverkusen GA AS/AA mit GW 7094 Altstandort Marscheidstraße in Wickede Gemeinde Wickede/ FR AS Kreis Soest 7095 Bodenbelastungsgebiete Wohngärten in Duisburg-Süd Stadt Duisburg GA AA 7096 Ehemalige chemische Reinigung Neue Torstraße in Kreis Lippe GA Lemgo 7097 Ehemaliges Drahtseilwerk Adolf vom Braucke und Stadt Hemer/ FR AS ehemalige Firma Nadler in Hemer-Ihmerterbach Märkischer Kreis 7098 Gewerbegebiet Südpark, Baufeld 2 und 3 in Solingen Stadt Solingen FR AS 7099 Ehemalige Schneidwarenfabrik Rasspe in Solingen Stadt Solingen FR AS 7100 Ehemalige Galvanik Schweitzer in Lüdenscheid Stadt Lüdenscheid/ GA Märkischer Kreis 7101 Altablagerung An der Diekwiese in Ibbenbüren Stadt Ibbenbüren FR AA/AS 7102 Ehemaliges Betriebsgelände WECO in Werther Stadt Werther FR (Westfalen) 7103 Ehemaliges Gaswerk und Baubetriebshof in Stadt Emsdetten FR AS Emsdetten 7104 Ehemalige Galvanik Kerkenberg in Neuenrade Stadt Neuenrade FR AS 7105 Ehemalige Autowerkstatt Martinstraße in Olpe Stadt Olpe FR AS 7106 Ehemaliges Bahngelände Am Bahnhof in Olpe Stadt Olpe FR AS 7107 Ehemaliges Gaswerk und ehemaliger Güterbahnhof Stadt Minden FR in Minden 7108 Betriebsgelände der WEKA Destillation GmbH Stadt Iserlohn GA in Iserlohn 7109 Ehemalige Galvanik Vollmerhaus in Plettenberg Stadt Plettenberg FR AS 7110 Ehemaliges KME-Schmelzwerk in Menden Stadt Menden FR Maßnahmenplan 2018 19

Projekt Nr. Name der Altlast Anmeldende Behörde Hauptziel Art der Altlast 7111 Ehemalige Gerberei Schardt in Oberbergischer Kreis GA AS Gummersbach-Dümmlinghausen 7113 Ehemaliges Holzimprägnierwerk Fa. Ruhr KG Kreis Euskirchen FR AS in Nettersheim-Buir 7114 Brachfläche Im Ried in Hamm Stadt Hamm FR AS 7115 Ehemaliges Betriebsgelände WASAG Chemie in Haltern-Sythen Kreis Recklinghausen GA Bergbauliche Altlasten Projekt Nr. Name der Altlast Anmeldende Behörde Hauptziel Art der Altlast 6001 Tagebau Dom-Esch in Euskirchen Bezirksregierung Arnsberg 6002 Bergehalde Beythal in Düren Bezirksregierung Arnsberg GA GA Abgeschlossene oder zurückgestellte Projekte Projekt Nr. Name der Altlast Anmeldende Behörde Art der Altlast 7001 Schönebecker Schlucht/Ehemalige chem. Kleinbetrieb Fa. Heßling in Essen (abgeschlossen) 7004 Ehemalige Großwäscherei Ferster in Bornheim-Roisdorf (abgeschlossen) 7005 Ehemalige Färberei und Großwäscherei Salzbergener Straße in Rheine (abgeschlossen) 7006 Ehemalige Wäscherei und Chemische Reinigung Hoff in Hilden (abgeschlossen) 7007 Ehemalige Großwäscherei "An der Waldesruh" in Mönchengladbach (abgeschlossen) 7008 Elektrochemische Fabrik in Kempen (ECF) (abgeschlossen) 7010 Ehemalige chemische Fabrik Rüsges & Co. in Eschweiler (abgeschlossen) 7011 Ehemalige Schachtanlage und Kokerei Emscher in Essen (abgeschlossen) 7012 Ehemalige Weberei Goost in Steinfurt-Borghorst (abgeschlossen) 7015 Pilotvorhaben zum mikrobiologischen In-situ-Abbau von LCKW am Standort Große Holtforth in Kamp-Lintfort (abgeschlossen) 7016 Ehemalige Knochenmühle Brand in Langenfeld (abgeschlossen) Stadt Essen Rhein-Sieg-Kreis Kreis Steinfurt Kreis Mettmann Stadt Mönchengladbach Kreis Viersen Städteregion Aachen Stadt Essen Kreis Steinfurt Kreis Wesel Kreis Mettmann 20 Maßnahmenplan 2018

Projekt Nr. Name der Altlast Anmeldende Behörde Art der Altlast 7019 Ehemalige Zinkhütte Eppinghofen in Mülheim an der Ruhr (abgeschlossen) 7020 Ehemalige Gerberei Imsande in Halle (Westf.) (abgeschlossen) 7022 Ehemalige Dachpappenfabrik der Fa. Ranke in Dortmund (abgeschlossen) 7023 Ehemalige Chemische Reinigung Volz in Mönchengladbach-Giesenkiese (abgeschlossen) 7025 Ehemaliges Werksgelände der Fa. UNION in Werl (abgeschlossen) 7026 Arsenschadensfall III Real- und Sonderschule in Bonn-Beuel (abgeschlossen) 7027 Tankstelle Heeger in Hörstel-Dreierwalde (abgeschlossen) 7029 Gewerbegebiet Brügge in Lüdenscheid (abgeschlossen) 7030 Holz- und Imprägnierwerk Strasser in Willebadessen-Borlinghausen (abgeschlossen) Stadt Mülheim Stadt Halle (Westf.) Stadt Dortmund Stadt Mönchengladbach Stadt Werl Stadt Bonn Kreis Steinfurt Stadt Lüdenscheid/ Märkischer Kreis Kreis Höxter AS AS AA AS 7031 Baaske Hartchrom in Wuppertal (abgeschlossen) Stadt Wuppertal LB mit GW 7032 Lackfabrik Brocolor in Gronau (abgeschlossen) Kreis Borken 7035 Ehemalige Metallverarbeitungsbetrieb Wortmann in Stadt Iserlohn/ Iserlohn (abgeschlossen) Märkischer Kreis 7036 Ehemaliges Militärgelände Camp Pirotte in Stadt Aachen AS Aachen-Brand (abgeschlossen) 7037 Ehemalige chemische Reinigung Schaefer in Stadt Mönchengladbach Mönchengladbach-Rheydt (abgeschlossen) 7038 Ehemalige Galvanik Goldau in Solingen-Ohligs Stadt Solingen (abgeschlossen) 7039 Ehemalige Büdericher Ziegelwerke in Kreis Wesel Wesel-Büderich (abgeschlossen) 7041 Ehemalige Metallverarbeitungsfirma Kreis Siegen-Wittgenstein Susan in Netphen (abgeschlossen) 7043 Ehemalige Galvanik Greitemann in Olpe Kreis Olpe (abgeschlossen) 7044 Ehemalige Wäscherei und chemische Reinigung Kreis Recklinghausen Raupach in Gladbeck (abgeschlossen) 7045 Ehemalige Warps-Spinnerei II in Borghorst Kreis Steinfurt (abgeschlossen) 7047 Ehemaliges Werksgelände der Dachpappenfabrik Stadt Bochum Raschig in Bochum (abgeschlossen) 7050 Sägewerk Stellberg in Overath (abgeschlossen) Rheinisch- LB mit GW Bergischer Kreis 7051 Ehemalige chemische Reinigung Schurmann in Hamm Stadt Hamm (abgeschlossen) 7054 Ehemalige Zeche und Kokerei Prosper I in Bottrop (abgeschlossen) Stadt Bottrop Maßnahmenplan 2018 21

Projekt Nr. Name der Altlast Anmeldende Behörde Art der Altlast 7055 Gewerbepark Münsterbusch in Stolberg (zurückgestellt) 7058 Altablagerung Am Welschenhof in Duisburg (abgeschlossen) 7059 Ehemalige Gießerei Görges in Ennigerloh (zurückgestellt) 7060 Ehemalige Dachpappenfabrik Therstappen in Neuss (abgeschlossen) 7061 Ehemalige Zeche und Kokerei Julia in Herne (zurückgestellt) 7062 Ehemaliges Gaswerk Sedanstraße/Stadtumbaugebiet City West in Hamm (abgeschlossen) 7064 Ehemalige Färberei Kuhlen/Grundschule Schlebusch in Leverkusen (abgeschlossen) 7069 Ehemalige Dachpappenfabrik Westermann in Minden (abgeschlossen) 7077 Altablagerung "Gauhes Wiese" in Eitorf/Sieg (abgeschlossen) Städteregion Aachen Stadt Duisburg Kreis Warendorf Rhein-Kreis Neuss Stadt Herne Stadt Hamm Stadt Leverkusen Kreis Minden-Lübbecke Rhein-Sieg-Kreis AA mit GW AS Projekte im Maßnahmenplan 2018 2 1 55 laufende Projekte im MP 4 42 55 21 7 23 Laufende Projekte Bergbauliche Projekte Abgeschlossene Projekte zurückgestellte Projekte Flächenrecycling SM Flächenrecycling SU/SP Gefahrenabwehr SM Gefahrenabwehr SU/SP 22 Maßnahmenplan 2018

Standorte der AAV-Projekte Legende: Projekte im Maßnahmenplan Bergbauliche Altlasten Abgeschlossene Projekte Abgeschlossene Projekte vor 2002 Standorte der AAV Projekte 23

Drei neue Projekte für den Maßnahmenplan Ehemaliges KME-Schmelzwerk in Menden Flächenrecyclingmaßnahme ca. 14.000 m 2 großer Altstandort an der Hönne, rund 800 m nordwestlich des Stadtzentrums Bis 1998 fast 40 Jahre lang Betrieb eines Schmelzwerks mit Schwermetallgießerei und Metallsägerei Stadt Menden kaufte das Areal 1998, um dort Wohnraum zu schaffen Eine Gefährdungsabschatzung im Jahr 1999 zeigte Bodenkontaminationen durch MKW und Cadmium sowie Grundwasserverunreinigungen durch MKW und PAK Geänderte Planung zur Nachnutzung: Parkanlage mit Retentionsraum zum Hochwasserschutz 24 Drei neue Projekte für den Maßnahmenplan

Brachfläche Im Ried in Hamm Flächenrecyclingmaßnahme 23.300 m 2 große Brachfläche am Rande des Gewerbegebiets Im Ried in Hamm Während des Zweiten Weltkriegs u. a. Nutzung als Versorgungsdepot einer Kaserne Komplettabbruch der Bebauung in den 1960er Jahren, seither kommunale Brachfläche 1994 Aufstellung von vier Wohncontainern für Geflüchtete. Danach: Überlegungen zur Errichtung fester Unterkünfte Gutachten von 2015 zeigte zum Teil starke Verunreinigungen durch PAK und Schwermetalle 2016 Umsiedlung der Bewohner Geänderte Planung zur Nachnutzung: Gewerbefläche Ehemaliges Betriebsgelände WASAG Chemie in Haltern-Sythen Gefahrenabwehrmaßnahme 150 ha große Gewerbe- und Forstfläche in Haltern-Sythen 1895 bis Ende 2018 Betrieb zur Produktion von Explosivstoffen für zivile Zwecke Herstellung militärischer Sprengstoffprodukte während der Weltkriege 1991 sprengstofftypische Verbindungen (STV) im Grundwasser festgestellt 1999 bis 2013 Durchführung lokaler Bodensanierungsmaßnahmen Grundwassersicherungsmaßnahme an Grundstücksgrenze 2016 erwarb der Kreis Recklinghausen das Gelände, Eigentumsübergang erfolgt zum 1.1.2019 Geplante Folgenutzung: Renaturierung oder ggf. in Teilbereichen Gewerbe Drei neue Projekte für den Maßnahmenplan 25

Ehemalige Metallwarenfabrik Pingel in Sundern Bodenaustausch bei laufender Produktion Das Gelände der ehemaligen Metallwarenfabrik Pingel in Sundern lag nicht lange brach: Kurz nach der Insolvenz des Zulieferers der Auto-Industrie siedelte sich ein neues Unternehmen auf dem rund 13.000 m 2 großen Standort im naturnahen Gewerbegebiet am Flüsschen Röhr an. Den Eigentümer der Fläche, die Entwicklungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises mbh (EWG), freute es 2009. Heute jedoch erschwert die neue Nutzung die Sanierung des Geländes, in dessen Boden sich Mineralölkohlenwasserstoffe sowie leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) fanden. Letztere breiteten sich bis in den Kluftgrundwasserleiter aus. Sämtliche Sanierungsarbeiten mussten mit dem auf dem Grundstück tätigen Unternehmen eng abgestimmt werden. Absprachen waren zum Beispiel nötig, damit der Baustellenverkehr nicht die Materialanlieferungen behinderte. Auch wann und wie lange welche Fläche für die Sanierung in Anspruch genommen wurde, wann welche Versorgungsleitung unterbrochen und verlegt werden musste, galt es sorgfältig mit der laufenden Produktion zu koordinieren. Die Sanierungsuntersuchungen begannen im Mai 2015 und waren zum großen Teil im Jahr 2016 abgeschlossen. Es stand lediglich noch eine Sondierung zur Erkundung des Festgesteins aus, das zum Teil oberflächennah ansteht, größtenteils jedoch durch eine zwei bis acht Meter mächtige Lockergesteinsschicht überlagert ist. In dieser Schicht fanden sich kleinräumige Belastungen, die durch gezielten Bodenaustausch saniert wurden: die Areale der ehemaligen Späne-Entölung und der Ent- 26 Projektbeispiel: Ehemalige Metallfabrik Pingel in Sundern

fettung sowie die frühere Abwasserbehandlungsanlage mit der sogenannten Giftleitung und der Giftgrube. Mit Rücksicht auf die parallele Nutzung der Fläche durch das neu angesiedelte Unternehmen, das unter anderem Systemlösungen zur Regenwasserbewirtschaftung anbietet, erfolgt die Sanierung in zwei Teilen. Für die aufwändige Erkundung des Festgesteins Anfang 2017 wurde eine rund 45 Meter tiefe Dreifachmessstelle eingerichtet. Die Messungen wiesen in allen drei Pegeln LCKW nach. Diesen Schaden im gesamten betroffenen Bereich zu fassen, ist das zeigte ein Pumpversuch durch die Förderung des belasteten Grundwassers möglich. Für zunächst drei Jahre wird nun das Grundwasser gefördert und gereinigt, um die Entwicklung der Belastung im Kluftgrundwasserleiter besser einschätzen und bewerten zu können. Die Sanierung der ehemaligen Giftgrube ließ sich 2017 durch einen konventionellen Bodenaustausch in einer offenen Grube relativ unkompliziert erledigen. Der Aushub lagerte in wasserdicht abgedeckten Mulden und wurde schließlich nach Durchführung der abfallrechtlichen Deklaration geordnet entsorgt, die entstandene Grube wurde verfüllt. Besondere Aufmerksamkeit erforderte lediglich eine Versorgungsleitung am Rand des Aushubbereichs sowie eine Grundwassermessstelle, die während des Bodenaustauschs zu schützen waren. Bereich Sanierung Giftleitung nach Fertigstellung Wesentlich aufwändiger gestaltete sich die Bodensanierung im Bereich der ehemaligen Späne-Entölung, die ebenfalls 2017 abgeschlossen wurde: Um die unmittelbar angrenzende Werkhalle zu erhalten, wurde bereits in der Planungsphase die Sanierung in kleinräumige Baufelder aufgeteilt. Zunächst erfolgte der Rückbau einer alten Bodenplatte. Dann musste nach dieser Entsiegelung für das anströmende, saubere Hangwasser eine Drainage verlegt werden. Damit wurde die Mobilisierung von Mineralölkohlenwasserstoffen unterbunden. Zum Schutz der Werkhalle wurde der Boden nach und nach in sieben jeweils nur 40 m 2 kleinen Baufeldern ausgetauscht. Während der Arbeiten sicherte man die Hallenfundamente zusätzlich mit zwei Stahlträgern. Unmittelbar nach dem Aushub des belasteten Bodens Bereich Späneentölung nach Abschluss Sanierung Projektbeispiel: Ehemalige Metallfabrik Pingel in Sundern 27

wurden die einzelnen Gruben sofort mit sauberem Material verfüllt und verdichtet. Den Oberflächenabschluss bildet eine bituminöse Tragschicht, die im Anschluss durch den Nutzer des Grundstücks für eigene Zwecke endgültig gestaltet wird. Noch im Dezember 2017 begann der zweite Bauabschnitt: die Sanierung der ehemaligen Giftleitung. Dieser verunreinigte Bereich erstreckte sich innerhalb der Werkhalle über eine Länge von rund 70 Metern mit einer Breite zwischen fünf und zehn Metern. Innerhalb der Halle wurde zunächst die Betonbodenplatte aufgeschnitten und aufgenommen, dann ließ sich der durch Mineralöle verunreinigte Boden austauschen. Bodenaustausch Bereich Giftleitung Eine statische Sicherung war während des Aushubs im Bereich der Giftleitung zwar nicht erforderlich. Bei der anschließenden Wiederverfüllung galt es jedoch, die unmittelbar anstehende Außenmauer der Werkhalle zu stabilisieren. Viel Zeit kostete der Rückbau eines alten Kabelkanals an der Außenwand der Werkhalle, der zum Teil händisch erfolgte. Zudem entdeckte man überraschend unterhalb der Bodenplatte ein Schachtbauwerk, das in den zur Verfügung stehenden Plänen nicht verzeichnet war. Es wurde entleert und ebenso mit unbelastetem, verdichtungsfähigem Bodenmaterial verfüllt wie die übrige Baugrube. Noch vor den Weihnachtstagen 2017 ließ sich die ursprüngliche Betonbodenplatte wiederherstellen, so dass der Beton über die Feiertage aushärten konnte. Nach einem Zeitraum von nur vier Wochen stand so die gesamte Werkhalle wieder für die Produktion zur Verfügung. Der als Abfall angefallene Betonbruch aus der Werkhalle wies eine unerwartet hohe Belastung durch Mineralölkohlenwasserstoffe auf und wurde zusammen mit dem verunreinigten Bodenaushub einer geordneten Entsorgung zugeführt. Voraussichtlich zum Jahreswechsel 2018/2019 soll nun noch die Sanierung der ehemaligen Entfettung im Bereich einer heutigen Fertigungshalle erfolgen. Nach Erwerb des Grundstücks durch die kreiseigene Entwicklungsgesellschaft (EWG) und den Abschluss einer Sanierungsvereinbarung konnte für die Gewerbefläche eine Entwicklungsperspektive aufgezeigt werden. Das Gelände wird bereits durch ein Unternehmen mit über 20 Mitarbeitern genutzt. Dieser begrüßenswerte Umstand ist für die Sanierung der belasteten Bereiche aber auch eine zusätzliche Erschwernis. Da der laufende Betrieb weitestgehend erhalten werden sollte, musste der AAV in Zusammenarbeit mit der Unteren Bodenschutzbehörde, der EWG und dem Nutzer der Immobilie auf sich häufig ändernde Rahmenbedingungen reagieren. Die kompetente Beratung und die konstruktiven Verhandlungen mit den Vertragspartnern tragen dazu bei, dass diese Maßnahme zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden wird. Petra Brandenburg Hochsauerlandkreis 28 Projektbeispiel: Ehemalige Metallfabrik Pingel in Sundern

Ehemalige chemische Reinigung Neue Torstraße/Alter Wallkanal in Lemgo LCKW-Belastung im Boden der alten Hansestadt Am nördlichen Rand der malerischen Fachwerk-Altstadt von Lemgo arbeitete auf einem nur 460 m 2 großen Standort bis 2003 fast 100 Jahre lang eine Färberei und chemische Reinigung. Das Geschäfts- und Wohnhaus liegt direkt an der Neuen Torstraße, daneben stehen fünf weitere Gebäudeteile. In zweien davon waren die Reinigung und die Wäscherei untergebracht. Nach der Insolvenz der Firma blieb das Areal drei Jahre lang ungenutzt. Erst 2006 erwarben zwei Privatpersonen das Grundstück samt der Gebäude. Nutzen konnten sie diese dann allerdings nicht, denn eine orientierende Untersuchung des Bodens und der Bodenluft zeigte, dass der Untergrund massiv verunreinigt ist. Bis zu 45.000 Milligramm (mg) leichtflüchtiger chlorierter Kohlenwasserstoffe (LCKW) wurden pro Kubikmeter Bodenluft gemessen, pro Liter Grundwasser wies man bis zu 199.000 Mikrogramm (µg) LCKW nach. Vor allem das sogenannte Perchlorethylen war viele Jahre lang wegen seiner Fettlösekraft ein weit verbreitetes Mittel bei der Textilreinigung. Daher stammt auch das P auf alten Wäscheschildchen, das den Pflegehinweis auf die chemische Reinigung gab. Erst nach und nach zeigte sich, wie schädlich LCKW für die menschliche Gesundheit sind. Spätere Boden-Untersuchungen unterhalb der Gebäude wiesen Maximalgehalte von 15.400 mg LCKW pro Kilogramm (Trockensubstanz/TS) nach. Da sich eine Abgrenzung des Schadens mit der ersten Untersuchung nicht erzielen ließ, weitete sich die Detektivarbeit der Schadstoffsucher auf die nähere Umgebung der ehemaligen Reinigung aus. Projektbeispiel: LCKW-Belastung im Boden der alten Hansestadt 29

Diese steht im Bereich der früheren Befestigungsanlagen der Hansestadt Lemgo der Name Neue Torstraße weist darauf hin. Hier war der nördliche Zugang durch die längst verschwundene Stadtmauer zur mittelalterlichen Handelsmetropole, die ihren Reichtum zusätzlich durch einen Graben schützte. Der Wallgraben ist zwar längst verlandet, lässt sich jedoch im Bodenrelief zum Teil immer noch erkennen. Die alten Befestigungsanlagen haben sich in eine öffentliche Parkanlage verwandelt, die ringförmig nahezu um die gesamte Altstadt verläuft. Am Standort der ehemaligen chemischen Reinigung heißt der Park Slavertorwall. Der gesamte Bereich ist als Bodendenkmal ausgewiesen. Unterhalb des Slavertorwalls wurde noch vor dem Ersten Weltkrieg ein Kanal verlegt, der als Vorflut für die Abwässer der damaligen Färberei und Reinigung diente. Er verläuft in Richtung Westen und liegt 2,5 Meter tief im Bereich des Grundwasserspiegels. Entlang des Wallkanals erfolgten Untersuchungen in mehreren Schritten, das Ergebnis: Ausgehend von der ehemaligen chemischen Reinigung ist der Boden über eine Länge von rund 100 Metern und auf einer Breite von rund zehn Metern zum Teil erheblich mit LCKW belastet. Die Konzentrationen schwanken stark: Punktuell fanden sich ähnlich hohe Belastungen wie am Schadensherd selbst. Die mit Abstand höchsten Belastungen wies man in der Kanaltrasse selbst nach. Sie fokussieren sich auf die nur gering durchlässige Bodenzone im Kanalbereich, wo sich bis zu 4.780 mg LCKW pro Kilogramm Boden (TS) nachweisen ließen. In vergleichbarer Tiefe wurden andernorts aber auch deutlich kleinere Werte von wenigen hundert mg/kg gefunden. Ein ähnliches Bild ergaben die Proben des Grundwassers. Hier schwanken die LCKW-Belastungswerte zwischen maximal 320.000 und nur wenigen hundert Mikrogramm pro Liter. Im weiteren Abstrom des Standorts wurden im Grundwasser bis rund 13.400 µg pro Liter festgestellt. Neue Grabenstraße wurden zum Teil in den vergangenen Jahren renoviert, und reichen stellenweise unmittelbar an die Kanaltrasse heran. Teilweise liegen keinerlei Aufzeichnungen über den Bau der Häuser vor. Die Untersuchungen für eine detaillierte Risikobewertung des Baugrunds und der Bausubstanz wurden 2017 abgeschlossen. Es ging vor allem darum, weitere Informationen über den Zustand der Gebäude auf dem belasteten Standort und in seiner Umgebung zu gewinnen. Die entsprechenden Häuser wurden begangen. Dabei entstanden eine detaillierte Fotodokumentation sowie eine Bauzustandserfassung. Ergänzend recherchierte man Unterlagen im Bauamt der Stadt Lemgo und wertete diese aus. Anwohner des Slavertorwalls nutzen den Bereich oberhalb der Kanaltrasse heute als Garten. Die Gebäude hier stammen aus der Zeit der vorletzten Jahrhundertwende, Größere Schäden in den Innenräumen waren nicht erkennbar. Die Haus-Fassaden am Wallkanal jedoch hatten sich in Richtung Norden gesetzt, so dass Schief- 30 Projektbeispiel: LCKW-Belastung im Boden der alten Hansestadt

stellungen deutlich erkennbar waren. Die so entstandenen Risse sind gegenwärtig überwiegend inaktiv, jedoch ist eine Reaktivierung infolge von Baumaßnahmen nicht auszuschließen. Als Grundlage für die weiteren Planungen und Arbeiten wurde außerdem eine Entwurfsvermessung des Standorts erstellt. Zusätzlich erfolgt eine ergänzende Sanierungsuntersuchung, so dass nach entsprechenden Felduntersuchungen ein auf die Gegebenheiten des Standorts angepasstes Sanierungskonzept entwickelt werden kann. Anschließend wird der Sanierungsplan erstellt. Der Plan für die ersten Schritte der Sanierung sieht nun so aus: Zum großen Teil bleiben die Gebäude des früheren Unternehmens erhalten. Lediglich die zwei Teile, in denen Wäscherei und chemische Reinigung untergebracht waren, müssen zurückgebaut werden, um eine Sanierung des Schadenszentrums durchführen zu können. Einen so weitreichenden LCKW-Schaden inmitten der historischen Altstadt von Lemgo zu sanieren stellt schon eine besondere Herausforderung dar. Betroffene Anlieger, Altbauten im Nahbereich des Schadensherdes, inhomogener Bodenaufbau, ungünstige Grundwasserverhältnisse sind nur einige Aspekte. Über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist zunächst die Sanierungsuntersuchung und -planung zwischen dem federführenden AAV, dem Kreis Lippe und der Stadt Lemgo geregelt, die Sanierung des Standortes ist für 2019 geplant. Die fachliche Kompetenz und die gute Zusammenarbeit mit dem AAV wird maßgeblich zum Gelingen der Sanierung beitragen. Altlasten und Grundwasserverunreinigungen stellen insbesondere in sensiblen Bereichen von historischen Innenstadtgebieten sehr besondere Abforderungen an Sanierungsverfahren. Der AAV ist ein sehr verlässlicher Partner, der durch die fachliche und organisatorische Erfahrung und letztlich auch durch die finanzielle Beteiligung, dem Projekt entscheidende Impulse und Lösungsansätze gibt. Olrik Meyer Kreis Lippe Immo Henneberg Stadt Lemgo Projektbeispiel: LCKW-Belastung im Boden der alten Hansestadt 31

Altablagerung in ehemaligem Steinbruch An der Schlinke in Witten Alte Deponie wird trocken gelegt In dem stillgelegten Steinbruch An der Schlinke in Witten-Annen entsorgten unterschiedliche Industriebetriebe während der 1950er- und 1960er-Jahre Abfälle, die hoch toxische Dioxine und polychlorierte Chlorphenole enthalten. Da die Altdeponie weder an der Basis noch an den Seiten abgedichtet wurde, da sie sehr stark durchlässig ist, und da der Haldenfuß bis in die wassergesättigte Bodenzone reicht, gelangen vor allem die leicht löslichen Chlorphenole kontinuierlich ins Grundwasser. Die maximalen Gehalte der Chlorphenole lagen bei 1.314 mg/kg im Feststoff bzw. 4.411 μg/l im Sickerwasser. Um die Mobilisierung der Schadstoffe zu verhindern, gibt es zwar seit 2000 einen zentralen Brunnen für die Wasserhaltung. Eine Nassaktivkohleanlage reinigt das geförderte Sickerwasser, das anschließend in den Abwasserkanal fließt. Ein Ende dieser Sicherungsmaßnahme ist jedoch nicht absehbar. Zudem ist sie nur bedingt wirksam: Die Sanierungsuntersuchung zeigte, dass vor allem aus den Randbereichen der Altablagerung nach wie vor Schadstoffe ins Grundwasser gelangen. Deshalb saniert der AAV gemeinsam mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises die Altdeponie nun nachhaltig. Eine öffentliche Auslegung von Informationsunterlagen zur geplanten Sanierung sowie die Erstbeweissicherung von Gebäuden im Umfeld der Altlast haben bereits stattgefunden, so dass die Bauarbeiten noch in diesem Jahr beginnen können. Damit künftig keine weiteren Schadstoffe mehr austreten, soll der Deponiekörper ausgetrocknet werden. Dies will der AAV durch ein Absenken des oberflächennahen Kluftgrundwasserleiters erreichen. Das favorisierte Sanierungskonzept sieht vor, drei bis zu 80 Meter lange Schrägbrunnen im Kernbohrverfahren unterhalb des Deponiekörpers abzuteufen. Der Erfolg der geplanten Entwässerung hängt entscheidend davon ab, ob es gelingt, die wasserführenden Klüfte unterhalb der Altablagerung ausreichend zu erschließen. 32 Projektbeispiel: Altablagerung in ehemaligem Steinbruch An der Schlinke in Witten

Schwierig ist dies wegen der geologischen Gegebenheiten: Die Altablagerung liegt innerhalb der Wittener Hauptmulde in den unteren stark quer und längs geklüfteten Wittener Schichten, die aus einer Wechselfolge von Sandsteinen und feinsandigem Schluff- und Tonsteinen bestehen. Festgestellt wurden mehrere Störzonen, die teilweise zu einer Verschiebung der Sandsteinschichten führen. Grundwasseruntersuchungen und Kurzpumpversuche belegen, dass die Mobilisierung von Schadstoffen über präferentielle Strömungswege in ausgeprägten Klüften verläuft. Die Hauptfließrichtung folgt großräumig der Fallrichtung der Schichtgrenzen und Trennflächen sowie dem hydraulischen Gefälle zur Vorflut und zwar in Richtung Süden. Der Sanierungsplan sieht vor, im südlichen, nicht kontaminieren Teil der belasteten Fläche einen senkrechten Startschacht mit elf Metern Durchmesser 21 Meter in die Tiefe zu bauen. Dabei stellt die Höchstspannungsfreileitung Kruckel-Witten eine besondere Herausforderung dar. Netzbetreiber Amprion gibt strenge Auflagen für die Höhen der eingesetzten Baugeräte vor. Und natürlich muss jeglicher Auswurf infolge der erforderlichen Sprengarbeiten vermieden werden. Vom Startschacht gehen dann für jeden der drei Dränagestränge Horizontalbohrungen durchs Festgestein aus, die schließlich mit 100 mm starken Dränageleitungen verrohrt werden. Die Rohrleitung fürs Ableiten des Dränagewassers wird so ausgeführt, dass das Wasser im freien Gefälle und vorzugsweise in den städtischen Kanal fließt. Nahezu ein Jahr wird es nach Beginn der Bauarbeiten dauern, bis die Dränage in Betrieb gehen kann. Zunächst muss dann das anfallende Wasser weiterhin mit der vorhandenen Nassaktivkohleanlage gereinigt werden. Erst wenn das Grundwasser soweit abgesunken ist, dass die Altablagerung trocken liegt, wird sich die Schadstoffbelastung des gefassten Sickerwassers so weit reduzieren, dass die Anlage außer Betrieb genommen werden kann. Eine Altablagerung aus den 1950er und 60er Jahren mit der gesamten Komplexität, die eine Altlast nur aufweisen kann, i.e. ein Schadstoffmix aus Pentachlorphenolen, Dioxinen, Furanen im Deponat, ein Deponiefuß, der dauerhaft mit dem umgebenden Kluftgrundwasserkörper korrespondiert und sich diesem bis in das weitere Umfeld hinein mitteilt, harte Ruhrsandsteinablagerungen des Karbons, die durch gebirgsbildende Prozesse stark geklüftet, von Störungen unterfahren und zerrüttet ein wahrhaft würdiger Gegner für alle nur erdenklichen Aufschluss- und Sanierungstechniken darstellen und eine die Altablagerung in geringer Höhe querende Höchstspannungsleitung, an der nahezu ganz Westeuropa hängt: Das sind nur einige der Randbedingungen, wie sie ganz ruhrgebietstypisch aber dennoch ganz speziell An der Schlinke in Witten vorgefunden werden. Ein Fall also, der bei weitem nicht mehr der üblichen Alltagsarbeit einer unteren Bodenschutz- und Wasserbehörde entspricht und für den es einen nicht nur finanziell, sondern auch fachlich hervorragend aufgestellten Projektpartner braucht. Und diesen hat der Ennepe-Ruhr-Kreis in dem AAV als Projektsteuerer und Maßnahmenträger wahrlich gefunden. Sigrid Brüggen Ennepe-Ruhr-Kreis Projektbeispiel: Altablagerung in ehemaligem Steinbruch An der Schlinke in Witten 33

Ehemalige Deponie Halde Ellinghorst in Gladbeck Gasdränage schützt die Gesundheit der Anwohner Der Abfall aus Gladbecker Haushalten landete mehr als 20 Jahre lang zusammen mit Industrieabfällen, Baumischabfällen, Bergematerial samt Kohlenresten sowie mit Asche und Schlacken auf der städtischen Deponie am südlichen Stadtrand. Seit den 1970er Jahren wird die Deponie im Stadtteil Ellinghorst nicht mehr genutzt und es wuchs mehr als nur Gras über die rund 25 Hektar große Fläche: Es entstand ein Mosaik aus Offenlandbereichen mit wechselfeuchten Mulden und Senken sowie Gebüsch- und Waldstrukturen. So entwickelte sich die frühere Deponie an der Stadtgrenze zu Bottrop zu einem wichtigen Ausweichgebiet für Flora und Fauna innerhalb des städtischen Ballungsraumes. Seit 2001 steht das Gebiet unter Naturschutz. Im Deponiekörper entstehen jedoch noch immer deponietypische Gase insbesondere Methan und Kohlendioxid. Dies wurde im Rahmen der regelmäßigen Überwachung der Halde Ellinghorst festgestellt. Um dauerhaft sicherzustellen, dass diese Deponiegase nicht die menschliche Gesundheit gefährden, wurde eine Gasdränage errichtet. Diese verhindert künftig, dass schädliche Gase in Wohn- und Schulgebäude eindringen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Deponierand befinden. Einzelne Grundstücke, bei denen besonders auffällige Deponiegas-Gehalte in den Bodenluft-Messstellen festgestellt wurden, können nicht durch die Gasdränage erfasst werden. Diese werden künftig zusätzlich mit eigenen Dränrohren an die Gasdränage angeschlossen. Mitte November 2017 begannen die Arbeiten an der passiven Gasdränage am Südost- und Nordostrand der ehemaligen Mülldeponie. Zuvor schlossen der AAV, die Stadt Gladbeck und der Kreis Recklinghausen Duldungs- 34 Projektbeispiel: Ehemalige Deponie "Halde Ellinghorst" in Gladbeck

vereinbarungen mit Grundstückseigentümern, die von den Bautätigkeiten betroffen waren. Zudem wurden entlang der Trasse des Dränagegrabens umfangreiche Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, da das Gebiet während des Zweiten Weltkrieges besonders stark von Bombenabwürfen betroffen war. Fast 400 Sondierungen wurden niedergebracht und ausgewertet. Der Dränagegraben wurde im so genannten Gleitschienenverbau angelegt. Dabei werden Verbauplatten in strebengestützte Gleitschienenpaare eingestellt, so dass bei linearen Aushubbereichen ein schnellerer Arbeitsfortschritt möglich ist als bei einem herkömmlichen Verbau. Der Dränagegraben wurde in neun Abschnitten errichtet. Am südöstlichen Haldenrand sind die Arbeiten an den ersten drei Abschnitten bereits abgeschlossen. Hier musste zum Teil die Haldenböschung abgetragen und anschließend wieder aufgebaut werden. Kokosmatten verhindern jetzt ein Abrutschen des Hangs, einen zusätzlichen Schutz vor Erosion gewährleisten die Rasen-Ansaat und die Ersatzpflanzungen für vorab gerodete Bäume und Sträucher. Die Arbeiten an den Dränage-Abschnitten vier bis neun gestalteten sich wesentlich komplizierter, als die Ergebnisse aus den Voruntersuchungen erwarten ließen: Es fanden sich überraschend große Mengen KMFhaltigen Materials. Die künstlichen Mineralfasern machen einen aufwändigeren Arbeitsschutz und eine Entsorgung mit erheblichen Mehrkosten erforderlich. Seit Mai 2018 sind die Arbeiten bis auf einige Restarbeiten abgeschlossen. Nach Fertigstellung der Gasdränage sind entlang der Trasse weitere Kampfmitteluntersuchungen nötig. Erst danach kann die Ausschreibung für die Schrägbohrungen erfolgen, die noch im Herbst 2018 durchgeführt werden sollen. Dränagegraben in den Abschnitten 1 und 2 Projektbeispiel: Ehemalige Deponie "Halde Ellinghorst" in Gladbeck 35

Die ehemalige größte, rund 240.000 m² große, städtische Hausmülldeponie der Stadt Gladbeck wird seit vielen Jahren hinsichtlich möglicher Gefährdungen für Anwohner (Schule/Bildungshaus und Wohnhäuser) im unmittelbaren Umfeld untersucht. Insgesamt wurden ca. 2,4 Mill. m³ Abfälle eingelagert. Dazu zählten auch Industrieabfälle. Aufgrund steigender Gasbildungsraten in vorher nicht prognostizierten Arealen wurde entschieden eine dauerhafte Sicherung vor migrierenden Deponiegasen zu errichten. Der Bau der Hauptgasdränage entlang des südöstlichen und nordwestlichen Deponierandes erfolgte ab November 2017. Ende Mai 2018 wurden die Arbeiten abgeschlossen. Durch das Verfahren des Gleitschienenverbaus konnten schnelle Arbeitsfortschritte erzielt werden. Herausforderungen wie zum Beispiel das vermehrte Aufkommen von künstlichen Mineralfasern mit einem entsprechenden aufwändigen Arbeitsschutz wurden gut bewältigt. In regelmäßigen Baubesprechungen konnten auftretende Probleme konstruktiv besprochen und gelöst werden. Die Einbindung der Anwohner erfolgte transparent und kooperativ, so dass keine unvorhergesehenen Störungen den Bauablauf verzögerten. Barbara Sasse Stadt Gladbeck Kampfmitteluntersuchungen 36 Projektbeispiel: Ehemalige Deponie "Halde Ellinghorst" in Gladbeck

Brachflächenmobilisierung für Flüchtlingsunterkünfte und dauerhaften Wohnraum Acht Projekte kurz vor der Umsetzung Auf kommunalen Brachflächen entsteht neuer Wohnraum: Möglich machen dies Fördermittel des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV) in Höhe von insgesamt 9,2 Mio. Euro. Mit der konkreten Umsetzung des Förderprogramms ist der AAV betraut. Der Verband berät interessierte Kommunen sowohl projektübergreifend als auch projektorientiert. Er übernimmt die Maßnahmenträgerschaft für die Sanierung bzw. Aufbereitung all jener Flächen, die den Anforderungen des Programms entsprechen. Und da die Fördersumme noch nicht ausgeschöpft ist, nimmt der AAV auch weiterhin Neuanfragen für Einzelmaßnahmen des Flächenrecyclings entgegen. Das zentrale Ziel des Förderprogramms ist die Aufbereitung brach gefallener, integriert gelegener Grundstücke für eine wohnbauliche Nutzung. Das Interesse der Kommunen daran ist offenbar hoch: Zwischen Dezember 2016 und März 2018 gingen beim AAV 80 Anfragen ein, 58 davon hatten einen direkten Bezug zu einer konkreten Fläche. Bisher kristallisierten sich acht Projekte heraus, deren Durchführung der Vorstand des AAV beschloss. 24 Projekte erfüllten nicht die Kriterien Umgekehrt wurden bislang lediglich 24 Projekt-Anfragen nach entsprechender Beratung und Prüfung abgelehnt, da die betreffenden Brachflächen zentrale Kriterien des Förderprogrammes nicht erfüllten. So befanden sich einzelne Flächen nicht im Eigentum der Kommune, bei anderen war die Nutzung noch nicht aufgegeben und wieder andere sollten für Gewerbe-Ansiedlungen und nicht für die Schaffung von Wohnraum entwickelt werden. Sieben weitere Brachflächen kamen für das Programm nicht in Frage, weil die Kommunen die Brachflächen selbst ertüchtigen konnten und nicht auf Fördermittel angewiesen waren. Brachflächenmobilisierung für Flüchtlingsunterkünfte und dauerhaften Wohnraum 37

AAV prüft derzeit 19 Anfragen Zu 19 Anfragen waren bei Redaktionsschluss die Beratungen noch nicht abgeschlossen. Das hat unterschiedliche Gründe. So stand bei acht Anfragen noch eine Konkretisierung aus: Die Kommunen hatten dem AAV zunächst Kurzinformation zu einer Brachfläche übergeben, so dass sich klären ließ, ob die äußeren Rahmenbedingungen zu den Vorgaben des Förderprogrammes passen. In einem zweiten Schritt wurden dann alle wichtigen Unterlagen zur betreffenden Fläche zusammengestellt und zur Prüfung und Bewertung eingereicht. In dieser Prüfungsphase befanden sich im Frühjahr 2018 elf Standortanfragen, für deren abschließende Bewertung noch wichtige Unterlagen, der entsprechende politische Beschluss oder weitere, umweltrelevante Untersuchungen der Fläche fehlen. Ehemaliges Zinkwalzwerk in Eschweiler Diese acht Projekte erfüllen die Anforderungen des Förderprogrammes zur Brachflächenmobilisierung und wurden vom Vorstand des AAV zur Durchführung beschlossen: Programm weckte Interesse am AAV Bei 22 weiteren Anfragen war keine Prüfung und Entscheidung erforderlich, hier ging es um allgemeine Informationen und Beratungen über das Förderprogramm und die Tätigkeiten des AAV. Einige Kommunen nahmen telefonisch oder schriftlich Kontakt auf, andere nutzten die Beratungsmöglichkeiten bei Messen, bei Veranstaltungen und im Hause des AAV. Auch für jene Kommunen, in denen aktuell keine Brachflächen für eine Wohnbebauung geeignet sind, ergaben die Gesprächen wertvolle Hinweise für mögliche künftige Flächenrecycling-Projekte. Einige Kommunen beabsichtigen nun, ihre Brachflächen zu identifizieren und zu klassifizieren und wollen sich anschließend wieder melden. Baubeginn noch in diesem Jahr Zu den bislang acht beschlossenen Projekten stimmt der AAV mit den Kommunen sowie gegebenenfalls mit den betroffenen Kreisbehörden öffentlich-rechtliche Verträge über die Durchführung der geplanten Untersuchungen und Maßnahmen ab. Bei zwei Projekten sind die Abstimmungen bereits abgeschlossen. Für die übrigen wird voraussichtlich im Laufe des zweiten und dritten Quartals 2018 eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Noch in der zweiten Jahreshälfte 2018 beginnen erste Bauleistungen. Kaserne Bockum in Krefeld Auf ehemaligen Kasernengeländen entstehen während der kommenden Jahre in Krefeld neue Wohnungen. Eine dieser Flächen ertüchtigt der AAV im Rahmen des MULNV-Förderprogramms: Das 10.670 m² große Areal ist Teil des insgesamt knapp viermal so großen ehemaligen Militärgeländes an der Emil-Schäfer-Straße in Krefeld-Bockum. Bis 1988 gab es hier einen Standort des Navi, Army and Air Force Institutes (NAAFI). Diese zivile Versorgungseinrichtung der Streitkräfte betreibt weltweit Kantinen, Cafés und Supermärkte und versorgt Soldaten und deren Familien mit Dingen des täglichen Bedarfs. Die Belastung des Geländes, das die Stadt Krefeld 1998 erwarb, resultiert nicht aus dieser Nutzung. Vielmehr sind die noch vorhandenen Gebäude mit weit verbreiteten Schadstoffen belastet, die sich noch immer vielerorts in Baustoffen finden: mit Asbest und künstlichen Mineralfasern (KMF), mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und mit polychlorierten Biphenylen (PCB). Zudem enthalten die flächig vorhandenen Auffüllungen Schwermetalle, die Schwarzdecken zwischen den Gebäuden PAK. Bevor die Stadt Krefeld hier geförderten Wohnungsbau realisiert, wird der AAV ergänzende Untersuchungen durchführen, vier Gebäuderuinen zurückbauen, Flächen entsiegeln und den Boden austauschen, wo es nötig ist. 38 Brachflächenmobilisierung für Flüchtlingsunterkünfte und dauerhaften Wohnraum

Ehemaliges Zinkwalzwerk in Eschweiler Gleich östlich des Stadtzentrums und direkt am Flüsschen Inde entsteht in Eschweiler ein reizvolles Wohnquartier mit gefördertem Wohnraum. Bevor die neuen Häuser auf der 8.660 m² großen Brachfläche in die Höhe wachsen können, muss jedoch zuvor der Untergrund bereitet werden, denn bis 1921 gab es hier ein Zinkwalzwerk. Zwar wurden in den 1960er Jahren sämtliche Gebäude bodengleich abgebrochen, Unterkellerungen, Fundamente und sonstige unterirdische Bauwerksteile verblieben jedoch im Boden und wurden lediglich überschüttet. Diese Auffüllungen sind stark mit Zink und Blei belastet. Der AAV führt ergänzende Untersuchungen und bereichsweise eine Tiefenenttrümmerung durch und tauscht den belasteten Boden aus. Außerdem muss noch das Clubheim eines inzwischen aufgelösten Fußballvereins zurückgebaut werden. Am Osemundhaus in Hemer Bereits 1971 schloss die Schule in Bredenbruch, einem dörflichen Stadtteil drei Kilometer südlich des Zentrums von Hemer. Während sich das Gebäude, das Osemundhaus, Dank eines Vereins mit neuem Leben füllte, blieb der zugehörige Parkplatz bislang ungenutzt. Nun sollen auf der knapp 2.000 m² große Fläche 15 bis 20 Mietwohnungen zu günstigen Preisen entstehen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fläche aufbereitet wird. Denn der Bauplatz wurde einst, um eine ebene Fläche zu schaffen, unter anderem mit Schlacken und Bauschuttresten aufgefüllt. Der AAV wird nach ergänzenden Untersuchungen die Fläche entsiegeln, die PAKbelastete Auffüllung entfernen und schließlich die Mulde mit unbelastetem Bodenmaterial wieder auffüllen. Am Silberg in Bergneustadt Alte Kohleöfen als einzige Heizung, eine unzeitgemäße Raumaufteilung und dann auch noch Schimmelbildung: seit etwa zehn Jahren steht in Bergneustadt das alte Obdachlosenheim aus den 1960er Jahren leer. Das Gebäude, rund ein Kilometer südlich der Innenstadt gelegen, soll nun einem zeitgemäßen Neubau nach modernen Standards weichen. Neben Obdachlosen sollen hier künftig auch Flüchtlinge unterkommen können. Um die 6.360 m² große Projektfläche wieder fit für diese Nutzung zu machen, wird der AAV folgende Arbeiten erledigen: ergänzende Untersuchungen, die Dekontamination und den Rückbau des Hauptgebäudes und der Nebenanlagen, Entsiegelung und die Verfüllung der entstandenen Baugruben. Alte Kläranlage in Sendenhorst Stillgelegt, aber nicht zurückgebaut: Seit 1990 ist das 4.300 m 2 große Gelände der ehemaligen städtischen Kläranlage von Sendenhorst ungenutzt. Die städtebaulich gut integrierte Fläche liegt nur etwa 500 m südlich des Ortskerns und soll nun für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ertüchtigt werden. Die Wohnfolgenutzung wird die Stadt Sendenhorst bereits im laufenden Bebauungsplanverfahren konkretisieren. Vor der Grundsteinlegung wird der AAV aktiv, führt Untersuchungen durch, rodet und entsiegelt das Gelände, beseitigt die alten Abwasserbehandlungsanlagen und verfüllt die entstehenden Baugruben. Klärteich Overdyker Straße in Bochum Im Stadtteil Hamme plant die Stadt die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers auf einer insgesamt 18.000 m² großen Brachfläche. Ein ca. 5.520 m² großes Teilstück davon muss dafür zunächst von einer Altlast befreit werden: Diese Fläche gehört zu einem längst verfüllten Klärteich der ehemaligen Zeche Carolinenglück. Die Auffüllungsmaterialien enthalten große Mengen PAK und weiterer Kohlenwasserstoffe. Nach entsprechender Sanierungsuntersuchung und -planung führt der AAV hier einen Bodenaustausch sowie weitere notwendige Sanierungsmaßnahmen durch. Brachflächenmobilisierung für Flüchtlingsunterkünfte und dauerhaften Wohnraum 39

Gärtnerei Hohe Fohr in Schmallenberg Ehemaliger Lokschuppen in Netphen Mehr als 30 Jahre stand der alte Lokschuppen bereits leer, doch erst 2016 wurde er abgerissen. Nun ist das fast 5.000 m² große Gelände frei, jetzt lässt sich das Ortszentrum des Netphener Stadtteils Deuz nachhaltig aufwerten. Insgesamt stehen 16.000 m² des ehemaligen Bahngeländes zur Verfügung. Hier wird eine Parklandschaft entstehen, eventuell Gewerbe angesiedelt und ganz sicher neuer Wohnraum geschaffen. Zuvor jedoch wird der AAV das Gelände, auf dem der Lokschuppen stand, aufbereiten. Denn erstens gibt es noch unterirdische Bauwerksteile, die es zu entfernen gilt. Und zweitens ist die Bausubstanz durch Kohlenwasserstoffe belastet und umliegende Aufschüttungsmaterialien weisen erhöhte Schwermetallgehalte auf. Nach ergänzenden Untersuchungen tauscht der AAV den so belasteten Boden aus. Alte Kläranlage in Sendenhorst Gärtnerei Hohe Fohr in Schmallenberg Voraussichtlich drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt etwa 38 Wohnungen entstehen auf dem Gelände einer früheren Gärtnerei im sauerländischen Schmallenberg. Auf der knapp 5.000 m 2 großen Fläche stehen derzeit noch eine Ausstellungs- und Verkaufshalle, ein Wohngebäude sowie diverse Gewächshäuser und sonstige Nebenanlagen, die der AAV zurückbauen wird. Darüber hinaus führt der Verband Untersuchungen, eine Dekontamination und die Entsiegelung der Fläche durch. Falls nötig, wird außerdem möglicherweise belasteter Boden ausgetauscht. Ehemaliger Lokschuppen in Netphen 40 Brachflächenmobilisierung für Flüchtlingsunterkünfte und dauerhaften Wohnraum

AZB-Erfahrungsaustausch Der AAV aus Sicht der chemischen Industrie in NRW Der VCI-NRW hat von Beginn an den AAV in seiner Form als Kooperation von Land, Kommunen und Wirtschaft aktiv unterstützt. Seit 2003 ist die Chemie-Industrie in NRW im AAV durch den eigens gegründeten FACIN (Förderverein der chemischen Industrie im AAV) als Mitglied vertreten. Aus Sicht des VCI-NRW hat eine Unterstützung des AAV durch die Wirtschaft zwei Gründe: Zum einen als politisches Signal, dass die chemische Industrie in NRW sich zum Industrie-Standort NRW und der damit verbundenen Verantwortung der Standort-Historie bekennt. Zum anderen bietet die Beteiligung der Chemie-Industrie am AAV die Möglichkeit, den Bodenschutz und seine Entwicklungen gerade beim Thema sparsamer Flächenverbrauch aktiv mitbegleiten zu können. die Umsetzung von Umweltgesetzgebung einbringen: Die Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) führte vor allem in NRW zu Diskussionen, wie der durch die IED für bestimmte Anlagen verpflichtende Ausgangszustandsbericht Boden (AZB) umzusetzen ist. Deshalb moderiert der AAV seit 2014 den Austausch zu den diskutierten Fragestellungen im Zusammenhang mit dem AZB. Ausgehend von diesem Austausch konnte auch gemeinsam mit anderen Verbänden (ITVA und BWK) explicit ein Workshop zu Fragen des AZB durchgeführt werden. Diese erfolgreiche Moderatoren-Tätigkeit kann der AAV in Zukunft ausdehnen, um Sachverhalte und Diskussionen zwischen den verschiedenen Parteien der AAV- Mitglieder (Land, Kommunen und Wirtschaft) zu klären. In den letzten Jahren intensivierte sich die fachliche Zusammenarbeit von VCI-NRW und AAV: durch die Satzungsänderung 2012 konnte der AAV über den klassischen Altlasten-Bereich hinaus sich z. B. aktiv in Im Bereich der Bodensanierungen und Altlasten treten durch fortschreitende Analytik immer neue Stoffe zutage. VCI-NRW und AAV sind deshalb in engem Austausch, um den Mitgliedern aktiv Unterstützung bei der Beratung durch den AAV 41

Erfassung, dem Behördenkontakt aber auch bei den Maßnahmen an sich zukommen zu lassen. Der intensive Austausch mit Fachleuten des Bodenschutzes (Techniker, Juristen) aus den unterschiedlichsten Bereichen von Wirtschaft, Politik und Verwaltung hat sich in den vergangenen Jahren durch die AAV-Fachtagungen Boden und Recht bewährt. In diesem Sinne wird der VCI-NRW die Arbeiten des AAV weiterhin unterstützen und den fachlichen Austausch im AAV mit Behörden und Ministerien suchen. Um in Zukunft die Wirtschaft in NRW noch stärker als Partner im AAV einzubringen, könnte der AAV seine Projektförderung von Altlastenflächen im Rahmen des Flächenrecyclings vermehrt auch für industrielle und gewerbliche Folgenutzung ausweiten: Die chemische Industrie in NRW bekennt sich zum sparsamen Flächenverbrauch, gleichzeitig ist wirtschaftliche Expansion hier in NRW gewollt, um den Industrie-Standort NRW auch auf Jahre hinaus zu erhalten. Vor dem Hintergrund, dass gesetzliche Regelungen dazu führen, gewisse Abstände zwischen gewerblicher/industrieller Nutzung und Wohnbebauung zu wahren, ist es heute kaum mehr möglich neue Gebietsausweisungen für industrielle oder gewerbliche Tätigkeiten zu erhalten. Die durch Flächenrecycling erhaltenen Flächen gerade in den kommunalen Randbereichen sind deshalb interessant für gewerbliche oder industrielle Folgenutzung. Aber auch eine Folgenutzung als Grün- oder naturnah gestaltete Fläche hat für Industrie und Gewerbe einen Vorteil, da hierdurch Ausgleichs- oder Öko-Konto-Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Betreiber haben damit die Möglichkeit Erweiterungen an anderer Stelle Ihres Betriebs durchführen zu können. Der VCI-NRW wird auch in Zukunft den AAV und seine Weiterentwicklung gerade für die Wirtschaft in NRW weiter unterstützen. 42 Beratung durch den AAV

Workshop am 25.09.2017 PFC in Boden und Grundwasser In den vergangenen Jahren haben per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) im Zusammenhang mit Bodenund Grundwasserschäden zunehmend an Aufmerksamkeit gewonnen. Erhebungen des LANUV über Fälle mit PFC-Belastungen im Boden und Grundwasser haben gezeigt, dass sowohl die Anzahl der Fälle als auch die Anzahl der Kreise und kreisfreien Städte, in deren Gebiet PFC-Fälle bearbeitet werden, in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind. Die Eigenschaften von PFC stellen besondere Anforderungen an die Erfassung, Erkundung, Bewertung und Sanierung entsprechender Fälle. Um bislang vorliegende Erfahrungen in der Fallbearbeitung zu erörtern und daraus Empfehlungen für die zukünftige Bearbeitung ableiten zu können, haben der AAV, das Umweltamt der Stadt Düsseldorf und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) am 25.09.2017 im BEW Duisburg einen PFC-Workshop veranstaltet. Zielgruppe waren die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen, bei denen Erfahrungen vorliegen, sowie einzelne Gutachter und Verpflichtete dieser Fälle, Anlagenbetreiber, Vertreter des Bundes und Vertreter anderer Bundesländer mit entsprechenden Erfahrungen. Insgesamt haben 94 Personen an diesem Workshop teilgenommen, die aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem Thema gezielt eingeladen wurden. Mit dem Workshop wurde ein Beitrag geleistet, an verschiedenen Stellen gewonnene Erfahrungen zusammenzuführen, um damit die Qualität der Bearbeitung zu verbessern. Zusätzlich wurden Erkenntnisse gewonnen und weitertransportiert, um den Stand der Untersuchung und Sanierung weiterzuentwickeln. Nach Begrüßung durch Dr. Barbara Köllner (LANUV) und Dr. Roland Arnz (AAV) fand am Vormittag ein gemeinsamer Vortragsblock statt, der von Prof. Dr. Jens Utermann (MULNV) moderiert wurde. Am Nachmittag wurde in parallelen Workshops diskutiert. In einem Einführungsvortrag wurde seitens des LANUV (Mareike Mersmann) über Anzahl und Stand der Bearbeitung von PFC-Fällen in Nordrhein-Westfalen berichtet. Demnach hat in den letzten Jahren die Anzahl der in Bearbeitung befindlichen Fälle stetig zugenommen. Mitte 2017 waren 93 Fälle mit PFC-Belastungen im Beratung durch den AAV 43

Boden und Grundwasser in Nordrhein-Westfalen in Bearbeitung. Ca. 70 % diese Fälle wurden durch Löschmittel verursacht. In ca. 10 % der Fälle liegt die Ursache in Galvanikstandorten. Fast zwei Drittel der Fälle befinden sich im Stadium der Sachverhaltsermittlung bzw. Gefährdungsabschätzung. Dr. Ernst Werner Hoffmann stellt geförderte Maßnahmen und Forschungsaktivitäten des AAV vor Stefan Schroers (LANUV, jetzt MULNV) stellte anschließend einen Überblick über die derzeit existierenden Bewertungsmaßstäbe für PFC in den Bereichen Trinkwasser, Grundwasser, Abwasser, Oberflächengewässer und Boden vor. Auch wurde auf Anforderungen an Sanierungsziele, an die Verwertung und an die Deponierung von Bodenmaterial eingegangen. Es wurde deutlich, dass in den Bundesländern zum Teil nicht einheitliche Anforderungen bestehen und weiterer Regelungsbedarf besteht. In einem weiteren Vortrag hat Ingo Valentin (Stadt Düsseldorf) über die systematische Erkundung zur Ermittlung von Verdachtsflächen bei der Stadt Düsseldorf berichtet. Es können unterschiedliche Strategien zur Erfassung von PFC-relevanten Flächen angewandt werden: Neben systematischen flächendeckenden Erfassungen sind Rückschlüsse auf PFC-Quellen aus der Grundwasserüberwachung und verdachtsorientierte Überprüfungen bekannter Brandereignisse und Standorte PFC-relevanter Branchen durch gezielte Untersuchungen möglich. Dr. Inge Bantz bei der Moderation des Workshops "Sanierungsvorbereitung" Anschließend informierte Dr. Joachim Hähnle (LANUV) über den aktuellen Stand der PFC-Analytik. Mit der derzeitigen Einzelstoffanalytik wird häufig nur ein Teil der PFC erfasst. Eine möglichst vollständige Erfassung ist jedoch zur Bewertung von PFC-Schäden unverzichtbar. Als neue Methoden wurden die Bestimmung der adsorbierbaren organischen Fluorverbindungen (AOF) und die Oxidation von Vorläufersubstanzen (Precursor-Oxidation) genannt. Diese Methoden bieten eine Möglichkeit, die PFC weitgehender zu erfassen. Die Verfahren sind derzeit noch in der Erprobung. Schließlich hat Dr. Ernst-Werner Hoffmann (AAV) den Vortragsblock mit einer Präsentation über geförderte Maßnahmen und Forschungsaktivitäten des AAV 44 Beratung durch den AAV

Der PFC-Workshop stieß auf reges Interesse abgerundet. Hier wurde über Projekte des AAV zur Abreinigung von PFC aus Grundwasser berichtet. In Anschluss an den Vortragsblock fanden drei parallele Workshops zu den Themen Erfassung, Erkundung und Bewertung von PFC-Boden- und Grundwasserverunreinigungen, Sanierungsvorbereitung (Ableitung von Sanierungszielen, Anforderungen an die Aufbereitung, Verwertung und Entsorgung) sowie zur technischen Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen statt. Die Workshops wurden von Stefan Schroers (MULNV), Dr. Inge Bantz (Stadt Düsseldorf) und Dr. Ernst-Werner Hoffmann (AAV) moderiert und geleitet. Im Rahmen der Workshops wurden zur Erfassung die unterschiedlichen Herangehensweisen von der flächendeckenden Erfassung bis hin zur verdachtsorientierten Überprüfungen bekannter Brandereignisse und Branchen thematisiert. In der Diskussion wurden auch Probleme hinsichtlich Personalkapazitäten und Kosten sowie datenschutzrechtlicher Bedenken bei der Bereitstellung von Unterlagen deutlich. In diesem Zusammenhang wurde auf die Nutzung von bestehenden Fördermöglichkeiten des Landes zur Erfassung hingewiesen. Zudem werden Regelungen zum Informationsaustausch zwischen den Feuerwehren und den Umweltbehörden und eine Verbesserung der Kommunikation als erforderlich angesehen. Zur Analytik ist im Rahmen der Diskussion der Bedarf deutlich geworden, die Weiterentwicklung und Normung des Precursor-Verfahrens voranzutreiben. Das bedeutet im Wesentlichen eine Vereinheitlichung des oxidativen Aufschlusses und eine Erweiterung des PFC-Untersuchungsumfangs. Es wird weiterer Forschungsbedarf zum AOF (Gesamtfluorgehalt) als erforderlich angesehen, um Differenzen zwischen dem AOF-Wert und der Summe der Fluorgehalte aus den einzelnen PFC, die analytisch mittels LC/MS/MS ermittelt wurden, erklären zu können. Zur Bewertung von PFC wurden in der Diskussion die zum Teil unterschiedlichen Vorgaben und und ein Regelungsbedarf deutlich. So wurden für sieben Einzel-PFC auf humantoxikologischer Basis Geringfügigkeitsschwel- Beratung durch den AAV 45

lenwerte für das Grundwasser (Entwurf) sowie Leitwerte für das Trinkwasser abgeleitet. Auf dieser Basis sind für diese sieben Einzel-PFC Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser im Entwurf der Mantelverordnung formuliert worden. Die Definition von weiteren Einzelwerten für PFC für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser und das Grundwasser wird zur Einzelfallbearbeitung für erforderlich angesehen. Dazu wäre jedoch die humantoxikologische Datengrundlage zu erweitern. Weiterhin wird der Bedarf von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Pflanze gesehen. Auch hierzu wären die Bewertungsgrundlagen weiterzuentwickeln. Hinsichtlich der Verwertung und Entsorgung von PFC-belastetem Bodenmaterial sind als Ergebnis der Diskussion der Bedarf geeigneter Entsorgungseinrichtungen für PFC-belastete Böden in ausreichendem Umfang und auf transparente und einheitliche Anforderungen für die Deponierung und Verwertung formuliert worden. Im Rahmen der Workshops wurden themenbezogen offene Fragen, Regelungsbedarf, Empfehlungen und Forschungsbedarf formuliert. Es wurde deutlich, dass zahlreiche Informations- und Regelungslücken bestehen, um den Ansprüchen an eine effiziente Erfassung, Erkundung, Analytik, Bewertung und Sanierung von Fällen mit PFC im Vollzug gerecht werden zu können. In diesem Zusammenhang werden die Absichten des Bundes begrüßt, auf Grundlage des Beschlusses der 88. Umweltministerkonferenz vom Mai 2017 einheitliche Vorgaben für die Bewertung und Sanierung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFC-haltiger Materialien abzuleiten. Die Ergebnisse des Workshops werden in diese Arbeitsgruppe eingebracht. Ebenso werden bereits bestehende bzw. geplante Forschungsaktivitäten des Bundes (z. B. Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFC-Kontaminationen) als Bausteine zum Erreichen dieser Ziele begrüßt. Es ist allerdings auch deutlich, dass nur durch eine gezielte Forschungskoordinierung, z. B. in einem Verbundforschungsvorhaben, ein hinreichender Er- Vorstellung der Ergebnisse im gesamten Plenum kenntnisgewinn für zukünftige Strategien zur Vermeidung, Vorsorge und Gefahrenabwehr erreicht werden kann. Insgesamt wurde zudem betont, dass Wissensmanagement ein wichtiger Baustein der Bearbeitung von PFC-Projekten ist. Für die Erkundung, Analytik, Bewertung und Sanierung von PFC sollten alle Beteiligten auf einem gleichen Wissensstand sein, um zu vermeiden, dass an verschiedenen Stellen die gleichen Fehler gemacht werden. Die Ergebnisse des Workshops sind in einem Bericht dokumentiert, der auf der Internetseite des LANUV und des AAV zum Download zur Verfügung steht. 46 Beratung durch den AAV

Der Verband und seine Mitglieder Vorstand und Gremien Neben der gemeinsamen Finanzierung der Arbeiten des AAV wirken die Vertreter des Landes, der Kommunen sowie der Wirtschaft in allen Entscheidungsgremien mit. Dazu gehören die Delegiertenversammlung, der Vorstand und die Kommissionen wie zum Beispiel die Fachkommission für Altlasten und Bodenschutz. In allen Gremien werden die Weichen für die Arbeiten des AAV mitgestellt. Außerdem bringen die dort vertretenen Fachleute ihre Expertise bei der Erfüllung der Aufgaben des AAV ein. Der Vorstand Thomas Buch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Anita Lerho Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Thomas Fischer ArcelorMittal Ruhrort GmbH, Duisburg Simone Raskob Verbandsvorsitzende Stadt Essen Rudolf Graaff Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Dr. Hans Richter Stv. Verbandsvorsitzender CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen Michael Hermanns Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf (bis 15.11.2017) Olaf Schade Ennepe-Ruhr-Kreis, Schwelm Evamaria Küppers-Ullrich Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Klaus-Willy Schumacher Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Der Verband und seine Mitglieder: Vorstand und Gremien 47

Silvia Strecker Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Dr. Christine Ziegler Evonik Industries AG, Essen Rechtsaufsicht Sabine Valenti Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Delegierte und Ersatzdelegierte des AAV Delegierte/r Persönlich zugeordnete/r Ersatzdelegierte/r Hannah Baumert CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen Frank Schmitz CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen Dr. Hans Berlage Bayer AG, Bergkamen Jürgen Groborz Infraserv GmbH & Co. Knapsack KG, Hürth Dr. Frank Beyer Shell Deutschland Oil GmbH, Wesseling Dr. Ute Hübsch Shell Deutschland Oil GmbH, Wesseling Dr. Tatjana Dullau CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen Sebastian Reissner CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen Gerhard Endemann Stahlinstitut VDEh/ Wirtschaftsvereinigung Stahl (WVS), Düsseldorf Thorsten Thörner Stahlinstitut VDEh/ Wirtschaftsvereinigung Stahl (WVS), Düsseldorf 48 Der Verband und seine Mitglieder: Vorstand und Gremien

Delegierte/r Persönlich zugeordnete/r Ersatzdelegierte/r Hans-Jürgen Ferner AGR - Abfallentsorgungs- Gesellschaft Ruhrgebiet mbh, Herten Heinz Getzewitz AGR - Abfallentsorgungs- Gesellschaft Ruhrgebiet mbh, Herten Jörg Freise ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg Thomas Lepartz ThyssenKrupp Business Services GmbH, Essen Udo Fritz CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen Dr. Günter Müller CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen Raimund Hamacher Basell Polyolefine GmbH, Wesseling Winfried Würges Dynamit Nobel GmbH, Leverkusen Dr. Gerald Kirchner ALTANA AG, Wesel Franziska Winter INEOS Köln GmbH, Köln Dr. Marco Kuhn Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Dr. Andrea Garrelmann Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Gerhard Odenkirchen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Prof. Dr. Jens Utermann Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Der Verband und seine Mitglieder: Vorstand und Gremien 49

Delegierte/r Persönlich zugeordnete/r Ersatzdelegierte/r Dr. Peter Queitsch Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Dr. Johannes Osing Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Dr. Carla Ralfs VCI Verband der Chemischen Industrie e.v., Landesverband Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Hans-Jürgen Mittelstaedt VCI Verband der Chemischen Industrie e.v., Landesverband Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Detlef Raphael Städtetag Nordrhein-Westfalen, Köln Axel Welge Städtetag Nordrhein-Westfalen, Köln Dr. Bernd Riedmüller Solvay Chemicals GmbH, Rheinberg Mariola Rötzheim OXEA GmbH, Oberhausen Annett Schiffer KRONOS International Inc., Leverkusen Dr. Thomas Neu Vestolit GmbH, Marl Thomas Schmidt Evonik Real Estate GmbH & Co. KG, Marl Bernd Derksen 3M Deutschland GmbH, Hilden Ulrich Thewes Evonik Real Estate GmbH & Co. KG, Marl Dr. Wolfgang Wiening Evonik Industries AG, Essen 50 Der Verband und seine Mitglieder: Vorstand und Gremien

Delegierte/r Persönlich zugeordnete/r Ersatzdelegierte/r Dr. Berthold Viertel RWE Power AG, Essen Erik Schöddert RWE Power AG, Köln Robin Wichmann ArcelorMittal Hochfeld GmbH, Duisburg Im Verlauf des Jahres 2017 sind die folgenden Delegierten bzw. Ersatzdelegierten ausgeschieden: Joachim Beyer, Currenta GmbH & Co. OHG Stefan Carduck, Currenta GmbH & Co. OHG Otto Huter, Städtetag Nordrhein-Westfalen Norbert Leschnik, 3M Deutschland GmbH Eric Rosin, ArcelorMittal Real Estate Luxembourg & Germany Josef Schiffer, Currenta GmbH & Co. OHG Martin Sträßer, Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nordrhein-Westfalen Kommission für Altlasten und Bodenschutz Andreas Budde Kreis Viersen Vorsitzender Dr. Reinhard Eisermann Lobbe Holdíng GmbH & Co KG, Iserlohn Franz-Josef Chmielarczyk Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund Hans-Jürgen Ferner AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbh, Herten Dirk Ebeling NRW.URBAN Service GmbH, Dortmund Jörg Freise Stv. Vorsitzender ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg Der Verband und seine Mitglieder: Vorstand und Gremien 51

Udo Fritz CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen Frank Meyer Stadt Wuppertal Markus Halfmann Stadt Dortmund Raphael Patzer STRABAG Umwelttechnik GmbH, Düsseldorf Friedhelm Kahrs-Ude Kreis Recklinghausen Dr. Peter Queitsch Städte- und Gemeindebund NRW, Düsseldorf Thomas Lennertz Bahnflächen Entwicklungs Gesellschaft NRW mbh, Essen Thomas Schmidt Evonik Real Estate GmbH & Co. KG, Marl Dr. Volker Makrutzki Stadt Essen (bis 30.04.2017) Stefan Schroers Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Delegierte-Rechnungsprüfer Für die Mitglieder der Kreise und kreisfreien Städte: Für die Mitglieder der Wirtschaft: Thomas Landsberger Ennepe-Ruhr-Kreis, Schwelm Dr. Hans Berlage Bayer AG, Bergkamen Dr. Peter Queitsch Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Roland Liedtke Outokumpu Nirosta GmbH, Krefeld 52 Der Verband und seine Mitglieder: Vorstand und Gremien

Haushaltskommission Udo Fritz CURRENTA GmbH & Co. OHG, Leverkusen Dr. Detlef Timpe Kreis Unna Dr. Carla Ralfs Verband der Chemischen Industrie e.v., Landesverband Nordrhein- Westfalen, Düsseldorf (seit 15.11.2017) Ludger Wilde Stadt Dortmund Martin Sträßer Förderverein AAV der Chemischen Industrie in NRW e. V., Düsseldorf (bis 14.05.2017) Satzungskommission Dr. Andrea Garrelmann Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Christoph Rapp Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Dr. Sibylle Pawlowski Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Martina Schürmann AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbh, Essen Dr. Peter Queitsch Städte- und Gemeindebund NRW, Düsseldorf Martin Sträßer Förderverein AAV der Chemischen Industrie in NRW e. V., Düsseldorf (bis 14.05.2017) Dr. Carla Ralfs Verband der Chemischen Industrie e.v., Landesverband Nordrhein- Westfalen, Düsseldorf (seit 15.11.2017) Der Verband und seine Mitglieder: Vorstand und Gremien 53

Der Verband und seine Mitglieder Mitglieder des AAV Gesetzliche Mitglieder Freiwillige Mitglieder (die einer Veröffentlichung zugestimmt haben) Ausführliche Profile unserer Mitglieder finden Sie auf www.aav-nrw.de 54 Der Verband und seine Mitglieder

Ansprechpartner in der AAV-Geschäftsstelle In der Hattinger Geschäftsstelle arbeitet ein interdisziplinäres Team von derzeit 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Projekten im Maßnahmenplan und den vielfältigen anderen Verbandsaufgaben. Dr. Roland Arnz Geschäftsführer Dialog und Zusammenarbeit, das macht uns aus. Experten aus Wirtschaft und öffentlicher Hand arbeiten im AAV eng zusammen und sind Teil unseres Erfolges. Dietmar Hinzberg Leiter des kaufmännischen Bereichs Zu einer erfolgreichen Aufgabenerfüllung gehört insbesondere auch die effiziente Abwicklung der Projekte. Es ist daher von zentraler Bedeutung, Strukturen und Prozesse zu optimieren sowie Potenziale für Kosteneinsparungen kontinuierlich zu suchen und auszuschöpfen. Dr. Ernst-Werner Hoffmann Bereichsleiter Technik und ständiger Vertreter des Geschäftsführers Uns reizen besonders die komplexen Herausforderungen bei der Umsetzung von Altlastensanierungen und bei der Reaktivierung von Flächen. Unterschiedlichste Anforderungen und Interessen müssen dabei berücksichtigt werden. Dafür haben wir die richtigen Experten und Erfahrung. Nikolaus Söntgerath Bereichsleiter Recht und Personal Die Moderation hat bei Projekten mit rechtlichen Schwierigkeiten eine besondere Bedeutung. Wir können dabei eine wichtige Rolle übernehmen und festgefahrene Konstellationen rechtlich sauber auflösen. Sabine Schidlowski-Boos, M.A. Mitgliederinformation und Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeit ist ein wichtiger, nicht zu unterschätzender Faktor bei allen unseren Projekten. Deshalb versuchen wir immer, alle Betroffenen rechtzeitig und umfassend über die bevorstehenden Schritte zu informieren. Geschäftsstelle 55

So finden Sie zu uns Mit dem PKW Von Norden: Über die A43/Abfahrt Witten-Herbede. Von Süden: Über die A43/Abfahrt Sprockhövel. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln S-Bahn Vom Hbf Essen (Intercity-Haltepunkt) mit der Linie S3 (Fahrzeit ca. 19 Min., fährt alle 20 Min.) bis Hattingen- Mitte. Überqueren Sie die Fußgängerbrücke, um zum Busbahnhof zu gelangen. Von dort weiter mit dem Bus (s. u.). Straßenbahn Vom Hbf Bochum (Intercity-Haltepunkt) mit der Straßenbahnlinie 308 (Fahrzeit ca. 30 Min., fährt alle 10 Min.) bis Hattingen-Mitte. Überqueren Sie die Fußgängerbrücke, um zum Busbahnhof zu gelangen. Von dort weiter mit dem Bus (s. u.). Den AAV finden Sie im Gebäude des TGH - Technologie- und Gründerzentrum Hattingen. AAV Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung Werksstraße 15 45527 Hattingen Bus Vom Busbahnhof Hattingen: mit den Buslinien CE31 (Fahrzeit 10 Min., fährt alle 20 Min.) oder SB37 (6 Min., fährt alle 60 Min.) bis Haltestelle Henrichshütte. Oder mit der Buslinie 558 (11 Min., fährt alle 60 Min.) bis Haltestelle Stadtbauamt. Telefon: 02324 5094-0 Telefax: 02324 5094-10 E-Mail: info@aav-nrw.de Internet: www.aav-nrw.de Fahrplan-Auskunft unter www.vrr.de 56 Anfahrtsskizze

Impressum und Bildnachweise Autorinnen und Autoren dieses Berichts Simone Raskob Verbandsvorsitzende, Seite 4 Dr. Engelbert Müller Projektleiter, Seite 27, Seite 30 ff. Dr. Roland Arnz Geschäftsführer, Seite 5 Dr. Uwe Hoffmann Projektleiter, Seite 33 ff. Birgit Hejma Juristin, Seite 6 ff. Dr. Beatrix Haglauer-Ruppel Projektleiterin, Seite 35 ff. Nikolaus Söntgerath Bereichsleiter Recht und Personal, Seite 6 ff. Lina Schleiden Projektleiterin, Seite 38 ff. Christa Friedl Freie Journalistin, Seite 12 ff. Julian Mainzer Projektleiter, Seite 38 ff. Sabine Schidlowski-Boos Mitgliederinformation und Öffentlichkeitsarbeit, Seite 16 ff. Dr. Carla Ralfs VCI Verband der Chemischen Industrie e.v., Landesverband NRW - Seite 42 ff. Dr. Andrea Holzapfel Projektanmeldung, Seite 25 ff. Stefan Schroers Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW - Seite 44 Impressum und Bildnachweise 57