Offenlegung gemäß Teil 8 der CRR (EU-VO Nr. 575/2013) sowie gemäß 65a BWG

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Transkript:

Offenlegung gemäß Teil 8 der CRR (EU-VO Nr. 575/2013) sowie gemäß 65a BWG Die NOTARTREUHANDBANK AG (NTB) hat ausschließlich die Führung von Treuhandgeldkonten der österreichischen Notarinnen und Notare zum Unternehmensgegenstand. Vertrauen und Sicherheit sind daher die Maxime einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung. Gemäß 3 Abs. 10 BWG sind die Teile 3, 4, 6 und 7 der CRR sowie die 22 bis 24a BWG nicht anzuwenden. Nachstehende Angaben, wie z.b. zu Art. 438 CRR haben Informationscharakter, da für die NTB das regulatorische Mindestkapital von EUR 5 Mio. gilt. 1. Organe der NTB und Corporate Governance (Artikel 435 Abs 2 CRR sowie 65a BWG) Zusammensetzung des Vorstandes Ing. Mag. Hartmut Müller, geb. 1958 bis 30.6.2022 Vorstandsdirektor, CEO >>zum CV<< Mag. Dr. Markus Rädler, geb. 1968 bis 30.6.2020 Vorstandsdirektor, CFO >>zum CV<< Zusammensetzung des Aufsichtsrates geb. bestellt bis zur HV Hon.Prof. Univ.-Doz. DDr. Ludwig Bittner Vorsitzender 1953 2022 Dr. Werner Mörth Vorsitzender Stellv. 1955 2022 1

Dr. Alexander Schall Vorsitzender Stellv. 1967 2022 Dr. Mic hael Lunzer Vorsitzender Stellv. 1959 2022 Dr. Bernhard Frizberg 1953 2022 Mag. Dr. Günther Fuchs 1963 2022 Dr. Alice Grabenwarter LL.M. 1970 2022 Dr. Andreas Klein 1952 2022 Mag. Thomas Muchar 1974 2022 Dr. Gerhard Nothegger 1953 2022 Robert Wieselmayer 1969 2022 Die NTB hat folgende Arbeitsausschüsse des Aufsichtsrates eingerichtet A) Personal-, Vergütungs- und Nominierungsausschuss Hon.Prof. Univ.-Doz. DDr. Ludwig Bittner Dr. Alexander Schall Dr. Werner Mörth Vorsitzender B) Prüfungs- und Risikoausschuss Dr. Werner Mörth Hon.Prof. Univ.-Doz. DDr. Ludwig Bittner Dr. Andreas Klein Robert Wieselmayer Vorsitzender Die Staatskommissäre sind ex lege er der Arbeitsausschüsse des Aufsichtsrates. Den Arbeitsausschüssen wurden vom Aufsichtsrat Geschäftsordnungen gegeben, in denen die Befugnisse und Tätigkeiten beschrieben sind. Alle Aufsichtsräte erhalten insgesamt eine Vergütung pro Geschäftsjahr in der Höhe von 37.500,--. Es besteht für den Aufsichtsrat und den Vorstand eine D & O (Directors & Officers) Versicherung, deren Kosten von der NTB getragen werden. a) Anzahl der von ern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen Die in 5 bzw. 28a BWG normierten Organkumulationsbeschränkungen sind für die NTB nicht anwendbar, da die Bilanzsumme der NTB zum 31.12.2017 EUR 5 Mrd. nicht übersteigt. Die ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der Organe der NTB wird im Rahmen des eingerichteten Fit & Proper Prozesses abgefragt und von jedem einzelnen Organträger bestätigt. 2

b) Strategie für die Auswahl der er des Leitungsorgans und deren tatsächliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung Die Auswahl der er des Vorstands und des Aufsichtsrats erfolgt im Einklang mit den Grundsätzen der Fit & Proper Policy der NTB. Dabei werden sowohl fachliche Kriterien (theoretische und praktische Kenntnisse des Bankwesens bzw. im Notariatstand) als auch die persönliche Zuverlässigkeit überprüft. Als er des Vorstands wurden ausschließlich Personen ausgewählt, die über ausreichend lange Erfahrungen in den Aktionärsbanken verfügen und dort größtes Vertrauen genießen, insbesondere da sie im Laufe ihrer Tätigkeit die Risikosituation ihrer jeweiligen Bank in keiner Weise negativ beeinflusst haben. Gemäß 29 BWG erfolgt durch den Nominierungsausschuss eine einmal jährliche Überprüfung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen jedes einzelnen s des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie eine Überprüfung der Struktur, Größe und Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer kollektiven Zusammensetzung. Der Arbeitsausschuss Personal-, Vergütungs- und Nominierungsausschuss beschäftigt sich laufend mit dem Thema der regionalen Diversitätsstrategie und der Förderung von Frauen im Sinne des 80 AktG und nach 243b (2) Zi 2 UGB und dessen Umsetzung. c) Angaben, ob das Institut einen separaten Risikoausschuss gebildet hat und die Anzahl der bisher stattgefundenen Ausschusssitzungen Die NTB hat gemäß den Anforderungen des BWG einen Prüfungs- und Risikoausschuss sowie einen Personal-, Vergütungs- und Nominierungsausschuss eingerichtet. Im Jahr 2017 fanden zwei Sitzungen des Prüfungs- und Risikoausschusses und eine Sitzung des Personal-, Vergütungs- und Nominierungsausschusses statt. d) Beschreibung des Informationsflusses an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos. Risikoreporting an Vorstand und Aufsichtsrat Über die einzelnen Risiken wird der Vorstand laufend aus der täglichen Geschäftsabwicklung unterrichtet. Der quartalsweise Gesamtrisikobericht stellt für das Going Concern Szenario als auch das Liquidationsszenario die Deckungsmassen den Risiken gegenüber. Für die NTB sind insbesondere das Kreditrisiko, das Markt- und Liquiditätsrisiko als auch das operationelle Risiko relevante Risikoarten, entsprechend wird zu diesen Risikoarten im Detail berichtet. Der Vorstand und Risikomanager berichten über die Risiken dem Prüfungs- und Risikoausschuss anlässlich seiner Sitzungen. Auch der Aufsichtsrat wird in den Sitzungen informiert. 2. Risikomanagementziele und -politik der NTB (Artikel 435 Abs 1CRR): a) Strategien und Verfahren zur Risikosteuerung: Der Vorstand der NOTARTREUHANDBANK AG zeichnet für ein kontinuierlich erfolgreiches Risikomanagement mit den dem Geschäftszweck entsprechenden Strategien, Prozessen und Systemen verantwortlich. 3

Das operationelle Risiko wird mit internen Anweisungen und banküblichen Standards überwacht, die den strengen Anforderungen der Richtlinien der Österreichischen Notariatskammer in Hinblick auf Qualität, Status und Pflichten der NTB entsprechen. Um das Liquiditätsrisiko zu begrenzen wurden adäquate Laufzeitenregelungen für die Veranlagungen getroffen. Das Kreditrisiko entsteht der NTB durch die Veranlagung der Einlagen in erster Linie bei den eigenen Aktionären RBI und UCBA. Gemäß Solidareinlagenhaftungserklärung abgeschlossen zwischen der Österreichischen Notariatskammer, der NTB und den Aktionärsbanken haften die Aktionärsbanken wechselseitig im Einlagensicherungsfall für alle Einlagen die über die von der gesetzlichen Einlagensicherung gedeckten Einlagen hinausgehen. Das Marktrisiko wird in der Risikostrategie für offene Devisenpositionen und Einlagen mit Laufzeiten bis und über 12 Monate begrenzt. Die in den Vorjahren gemeinsam mit unseren Beratern analysierten Risiken für die NTB wurden im Berichtsjahr akribisch beobachtet und auf notwendige Gegensteuerungsmaßnahmen geprüft. Das Ergebnis dieser Analysen ergab keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. b) Struktur, Organisation und Befugnisse des Risikomanagements: Im Jahr 2014 wurde das gemäß 39 Abs 5 BWG erforderliche Risikomanagement mit direktem Zugang zum Vorstand der NTB unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Komplexität der betriebenen Geschäfte sowie des Risikoprofils der Bank eingerichtet. Die verantwortliche Person wird zu den Vorstandssitzungen und den Sitzungen des Risikoausschusses gemäß 39d BWG beigezogen. c) Umfang und Art der Risikoberichts- und messsysteme: Die Berichterstattung über die Risiken der NTB erfolgt monatlich betreffend der Volumina und Sensitivitäten sowie quartalsweise im Zuge eines Gesamtrisikoberichtes einschließlich der Bewertung der Risiken und deren Gegenüberstellung zu den Deckungsmassen. d) Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung sowie Strategien und Verfahren zur Überwachung der Risikoabsicherung und -minderung: Gemäß dem Geschäftsmodell und der Risikostrategie der NTB kommen keine Strategien und Verfahren zur Risikominderung zum Einsatz. Vielmehr werden größere Geschäfte betreffend des Markt- und Liquiditätsrisikos auf Einzeltransaktionsbasis geschlossen. e) Erklärung des Vorstandes über die Angemessenheit des in der NTB angewendeten Risikomanagementverfahrens: Die in der NTB zur Anwendung kommenden Risikomanagementverfahren entsprechen trotz des einfachen Geschäftsmodells üblichen Ansätzen in der Finanzbranche. Die täglichen Abläufe des Geschäftsbetriebes sind so gestaltet, dass die Anforderungen des BWG und der Aufsicht erfüllt werden. Es werden die vorhandenen Verfahren als dem Geschäftsmodell angemessen klassifiziert. 4

f) Kurzbeschreibung des mit der Geschäftsstrategie der NTB verbundenen allgemeinen Risikoprofils: Das Risikoprofil der NTB umfasst aufgrund ihres Geschäftsmodelles und ihrer Risikopolitik das - Kredit- und Marktrisiko aus der Veranlagung der Treuhandgelder sowie - das Liquiditätsrisiko und - Operationelle Risiken. Die jeweils aktuelle Risikoposition der Bank wird laufend vom Risikomanager beobachtet und mit dem Vorstand besprochen. Neben der nominellen Analyse der Risiken erfolgt auch eine Risikobewertung und Gegenüberstellung der Risiken zu den Deckungsmassen. Die NTB hat sowohl für den Problem- und Extremfall lt. 39 BWG ausreichende Risikodeckungsmassen. 3. Anwendungsbereich und Konsolidierungskreis (Artikel 436 CRR) Die NTB verfügt über eine 100%-ige Tochtergesellschaft (Anbieter von Nebendienstleistungen), die NTB SOLUTIONS GmbH (NTBS), welche IT- und Büro- Dienstleistungen erbringt und in ihrem Geschäftsumfang im Wesentlichen auf die Servicierung der NTB sowie der österreichischen Notariate beschränkt ist. Die NTB bildet mit der NTBS keine Kreditinstitutsgruppe gemäß 30 BWG, da für die NTBS die Ausnahmebestimmung gemäß 30 Abs 2a BWG (Bilanzsumme kleiner als EUR 10 Mio. oder weniger als 1 vh der Bilanzsumme des übergeordneten Kreditinstitutes) in Anspruch genommen wird. Diese Ausnahmebestimmung wirkt auch für die Zwecke der Rechnungslegung ( 59 BWG hinsichtlich der Erstellung eines Konzernabschlusses). Die Offenlegung erfolgt auf Basis des Einzelabschlusses der NTB. Für die NTBS wird aufgrund der Ausnahmebestimmung des Artikel 19 Abs 1 CRR (Gesamtsumme der Vermögenswerte und außerbilanziellen Posten der NTBS liegt unter EUR 10 Mio.) kein aufsichtlicher Konsolidierungskreis gebildet. 5

4. Informationen über die Eigenmittel der NTB (Artikel 437 CRR): Die Bestandteile und Anrechenbarkeit der Eigenmittel wurden gemäß Teil 2 Titel I CRR berechnet: 31.12.2017 31.12.2016 EUR TEU R Kernkapital (Tier 1) Eingezahltes Kapital Nennbetrag (Grundkapital) 8.030.000,00 8.030 Offene Rücklagen Haftrücklage 3.509.740,81 3.510 Kapital- und Gewinnrücklagen 17.313.796,65 11.208 Unversteuerte Rücklagen 0,00 0 ab: Steuerlatenz 0,00 0 20.823.537,46 14.718 ab: Kürzungsposten Immaterielle Vermögensgegenstände -51.214,50-169 Kernkapital (Tier 1) 28.802.322,96 22.578 Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) 13.500.000,00 13.500 Hievon anrechenbare ergänzende Eigenmittel 9.622.807,06 8.270 Anrechenbare Eigenmittel 38.425.130,02 30.848 Die Eigenmitteldeckung der NTB zum 31.12.2017 beträgt 100,3 Prozent oder TEUR 122. Die Kernkapitalquote erreichte 6,0 Prozent und blieb damit im Vergleich zum Vorjahreswert nahezu unverändert, ebenso wie die Eigenmittelquote mit 8,0 Prozent. Die Berechnung der Eigenmittelquote erfolgt in Einklang mit den Bestimmungen der CRR, die NTB ist jedoch von der Anwendung befreit. Mit einem Kernkapital von TEUR 28.802,3 ist das vorgeschriebene Mindestkapital von TEUR 5.000,- erfüllt. Die geprüften und beschlossenen Jahresbilanzen werden dem Firmenbuch gemeldet und in der Wiener Zeitung veröffentlicht. 5. Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR) und Angaben zu Kreditrisikomindernden Techniken (Artikel 442 CRR) Die Eigenmittelanforderungen der NTB setzen sich zum 31.12.2017 wie folgt zusammen: 31.12.201 7 31.12.2016 EUR EUR Mindesteigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko 8 % der Bemessungsgrundlage gemäß Titel II Kapitel 2 CRR 36.023.294,34 27.977.589,60 Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko gemäß Titel III Kapitel 2 CRR 2.279.439,44 2.368.669,72 38.302.733,78 30.346.259,32 (Diese Darstellung ist informativ) 6

Die NTB berechnete zum 31.12.2017 die Eigenmittelanforderungen gemäß dem Kreditrisiko- Standardansatz. Aus der Assetklasse Institute (Banken) ergab sich ein ungewichteter Wert ihv TEUR 2.241.503 und wurden mit dem Gewicht von 20 Prozent versehen und ergaben ein Eigenmittelerfordernis TEUR 35.864. Aus der mit der CRR neu geschaffenen Assetklasse Eigenkapital ergab sich aus den Beteiligungen ein ungewichteter Wert ihv TEUR 257. Bei einer Gewichtung mit 100 Prozent kommt es zu einem Eigenmittelerfordernis ihv TEUR 21. Aus der Assetklasse Sonstige Posten betrug das Eigenmittelerfordernis TEUR 129. Im Bedarfsfall können die Ratings aller gemäß der CRR-Mappingverordnung anerkannten Rating-Agenturen für die Forderungsklassen Zentralstaaten, Institute und Unternehmen herangezogen werden. Die NOTARTREUHANDBANK AG macht von dieser Bestimmung keinen Gebrauch. Das gesamte Mindesteigenmittelerfordernis mit TEUR 38.303 errechnete sich daher aus dem Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko gemäß Titel III Kapitel 2 CRR (Basisindikatoransatz) mit TEUR 2.280 und dem Mindesteigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko gemäß Titel II Kapitel 2 CRR mit TEUR 36.023. Gemäß 3 Abs 10 BWG besteht für die Notartreuhandbank ab dem 1.1.2014 unter anderem eine Ausnahmebestimmung von der Errechnung und Einhaltung der Eigenmittelanforderungen des Teil 3 der CRR sowie von der Einhaltung der Kapitalpuffer gemäß 23 ff BWG. Die NTB unterliegt allerdings den Anforderungen des 39 ivm 39a BWG zur Einhaltung einer angemessenen internen Eigenmittelausstattung. Es werden keine kreditrisikomindernden Techniken angewendet. 7

6. Angaben zur Vergütungspolitik der NTB (Artikel 450 CRR): Für das Risikopersonal der NTB bestehen Grundsätze der Vergütungspolitik und eine Festlegung deren praktischer Umsetzung. Die Vergütung erfolgt nicht in Form von Finanzinstrumenten. Diese werden jährlich vom Personal-, Vergütungs- und Nominierungsausschuss aktualisiert, welcher mindestens einmal jährlich eine Sitzung abhält. Die Vergütung des Risikopersonals der NTB erfolgt im Einklang mit den langfristigen Interessen der NTB und incentiviert nicht zur Übernahme übermäßiger Risiken. Leistungs-/Erfolgsprämien werden in der Regel vereinbart, a) um den Gesamtbezug in einer modernen und vom Arbeitsmarkt erwarteten Form attraktiver zu gestalten, b) um die Mitunternehmerschaft der Mitarbeiter abzubilden: - den Mitarbeitern in ertragsreichen Jahren die Möglichkeit zu bieten, am Unternehmenserfolg durch ihre Leistung angemessen zu partizipieren - die Bank in ertragsschwachen Jahren im Bereich des Personalaufwandes zu entlasten. Die Performance des Kreditinstitutes bemisst sich nach dem Ergebnis der erzielten Resultate auf Basis qualitativer und quantitativer Kriterien. Der Betrag der variablen Vergütung soll in einem angemessenen Verhältnis zum fixen Teil der Gesamtvergütung stehen. Insbesondere darf der Betrag der variablen Vergütungskomponente den Betrag der fixen Vergütungskomponente nicht überschreiten. Ein erheblicher Anteil der variablen Vergütung, der 40 % beträgt, wird während eines fünfjährigen Zeitraums zurückgestellt und ordnungsgemäß auf die Art der Geschäftstätigkeit, ihre Risiken sowie auf die Tätigkeiten der betreffenden Mitarbeiter ausgerichtet. Die im Rahmen von Regelungen zur Rückstellung der Vergütungszahlungen zu entrichtende Vergütung wird nicht rascher erworben, als auf proportionaler Basis bestimmt (d.h. Auszahlung einer Rückstellungsrate von max. 1/5 des zurückgestellten Betrages pro Jahr). Die Erfolgsmessung, anhand derer variable Vergütungskomponenten berechnet werden, schließt eine Berichtigung für alle Arten von laufenden und künftigen Risiken ein und trägt den Kosten der geforderten Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung Rechnung. Die Verteilung der variablen Vergütungskomponenten innerhalb der NTB berücksichtigt zudem alle Arten laufender und potentieller Risiken. Zusammengefasste quantitative Angaben zu den Vergütungen aufgeschlüsselt nach Geschäftsleitung und Mitarbeitern, die er des Risikopersonals sind: Im Jahr 2017 gab es 3 Personen die dem Risikopersonal zuzuordnen sind. Die für 2017 zugesprochene Variable Vergütung betrug insgesamt EUR 150.000,-- für die Vorstände, wovon 40 % auf 5 Jahre verteilt, das sind jeweils 8 % p.a., rückgestellt werden. Die derzeit rückgestellte Variable Vergütung beträgt insgesamt EUR 214.400,--. Es gab im Halbjahr 2017 einen Wechsel im Vorstand, somit gibt es keinen Personalzugang bei Risikopersonal. Es gibt keinen Bezieher von Variabler Vergütung größer EUR 1 Mio. 8

7. Verschuldungsquote der NTB (Artikel 451 CRR): Die NTB ist gemäß 3 Abs 10 BWG von der Berechnung der Leverage Ratio gemäß Teil 7 der CRR ausgenommen. Es erfolgt allerdings eine Berechnung und Beobachtung des Grads der übermäßigen Verschuldung in Einklang mit 39 BWG. 9