Antrag auf Beihilfe für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

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Transkript:

Dem Amte vorbehalten Protokoll Gesuchstyp X1VI1 X1VI3 X2VI1 X2VI3 An die Autonome Provinz Bozen Abteilung 31 - Landwirtschaft Brennerstraße 6 39100 BOZEN Kapitalbeitrag Darlehen 6-jährig Darlehen 10-jährig www.provinz.bz.it/landwirtschaft Gesuchsnummer: / Antrag auf Beihilfe für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Landesgesetze Nr. 11/1998 und Nr. 9/1991 A. Antragsteller/Antragstellerin Zuname Vorname geboren am in Steuernummer in der Eigenschaft als: (bitte Zutreffendes ankreuzen) Eigentümer/in Miteigentümer/in Pächter/in gesetzl. Vertreter/in des Unternehmens Rechtsform mit Sitz in Fraktion/Straße PLZ Nr Mehrwertsteuernummer (nur juristische Personen) Tel./Handy Zert. E-Mail (PEC) IBAN Staat CIN-EU CIN ABI CAB Kontonummer B. Vorhaben (bitte Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen) für die tierische Produktion für die pflanzliche Produktion Bau / Umbau / Modernisierung Voraussichtlicher Baubeginn Summe Kostenvoranschlag (in und ohne Mwst) Voraussichtliches Bauende Ankauf neuer Maschinen / Geräte / Behälter Voraussichtliches Ankaufsdatum Beschreibung des Vorhabens: Summe Kostenvoranschlag (in und ohne Mwst) Standort des Vorhabens: Gp/Bp KG Höhe der für das Vorhaben benötigten öffentlichen Finanzierung Seite 1/5

C. Angaben und Erklärungen Der Antragsteller/Die Antragstellerin erklärt (bitte Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen): a) Primärerzeuger/in mit einem Jahresumsatz von zu sein und vorwiegend eigene Produkte zu verarbeiten, b) ein Kleinstunternehmen, ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) in der landwirtschaftlichen Primärproduktion zu sein, das heißt weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz unter 50 Mio. oder eine Bilanzsumme unter 43 Mio. zu haben Jahresumsatz Bilanzsumme Anzahl der Mitarbeiter c) dass das Unternehmen sich nicht in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Punkt 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 befindet, das heißt, im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ausgenommen jener, die noch keine drei Jahre bestehen, mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen ist, oder im Falle von Kommanditgesellschaften mit Ausnahme jener, die noch keine drei Jahre bestehen, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen ist oder das Unternehmen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger erfüllt, d) dass das landwirtschaftliche Unternehmen im Jahreszeitraum 0-5 Beschäftigte aufweist, oder mehr als 5 Beschäftigte aufweist, e) dass für die in diesem Ansuchen angeführten Vorhaben bei keinem anderen Landesamt bzw. bei keiner anderen öffentlichen Verwaltung um eine Beihilfe angesucht wird, oder dass bei folgenden Ämtern oder Körperschaften andere Ansuchen um finanzielle Unterstützung für das obgenannte Vorhaben eingereicht wurden oder in Zukunft noch eingereicht werden: f) dass im Zusammenhang mit dem Förderobjekt in den letzten 5 Jahren keine Verkaufserlöse erzielt wurden, oder dass für die Bearbeitung des vorliegenden Beihilfegesuches folgende Beträge zu berücksichtigen sind: (Art und Höhe des Beitrages angeben): g) dass das Unternehmen im Falle eines/r Primärerzeugers/in in Bezug auf den jeweiligen Tätigkeitsbereich die nachstehend angeführte Mindestanbaufläche in Hektar (ha) und die Mindestanzahl an Tieren zum Zeitpunkt der Beihilfegewährung erreicht: - 1 ha Weinbau - 1 ha Kernobstbau - 1 ha Gemüse und/oder Beeren- und/oder Steinobstanbau und/oder Getreideanbau - 1 ha Getreideanbau - 1.000 m² Heil- und Kräuteranbau - 1ha Obstbaufläche und 200 l Ethylalkohol für Brennereien, beschränkt auf die Herstellung von Ethylalkohol laut Zolltarifnummer KN 22.08. - Mindestens 5 GVE für die Fleischverarbeitung oder 5 GVE Milchvieh für die Verarbeitung von Milch und Milcherzeugnissen - 50 Bienenvölker h) dass das Unternehmen im Falle eines/r Primärerzeugers/in nicht Mitglied einer Genossenschaft oder Erzeugerorganisation ist oder zumindest für die zu verarbeitende Menge oder für die entsprechende Mindestanbaufläche von der Andienungspflicht freigestellt ist, Seite 2/5

i) dass die Zweckbestimmung und das Veräußerungsverbot, welches im Falle von technischen Investitionen 5 Jahre und im Falle von baulichen Investitionen 10 Jahre ab Endauszahlung der Beihilfe beträgt, für das geförderte Vorhaben beibehalten wird, j) darüber in Kenntnis zu sein, dass - die einschlägigen Förderkriterien die Einhaltung eines Mindest- und Höchstviehbesatzes vorschreiben, - die Landesverwaltung für die Dauer der Zweckbestimmung jederzeit Kontrollen durchführen und zwecks Überprüfung der gemachten Angaben, alle erforderlichen Daten von Amts wegen bei den zuständigen Stellen einholen kann. Der Antragsteller/die Antragstellerin gewährt freien Zugang zu den Strukturen und Unterlagen, welche im Zusammenhang mit der beantragten Beihilfe stehen, k) jegliche Änderungen der Angaben unverzüglich dem zuständigen Amt mitzuteilen, l) in Kenntnis der einschlägigen Förderkriterien zu sein und die darin vorgesehenen entsprechenden Voraussetzungen für die Förderung zu erfüllen (siehe www.provinz.bz.it/landwirtschaft) m) gemäß Art. 47 des DPR vom 28.12.2000 Nr. 445, keine Rückforderungsanordnung bezüglich in der Vergangenheit erhaltener und von der EU-Kommission für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärter staatlicher Beihilfen bekommen zu haben oder, falls er eine solche Anordnung erhalten hat, den entsprechenden Betrag rückerstattet oder auf ein Sperrkonto überwiesen zu haben, n) unter eigener Verantwortung, die obigen Erklärungen in Kenntnis der Sanktionen im Falle unwahrer oder unvollständiger Angaben, die in Art. 2bis des LG Nr. 17/1993, in geltender Fassung, vorgesehen sind, sowie in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen laut Art. 76 des DPR Nr. 445/2000 gemacht zu haben und in Kenntnis zu sein, dass gemäß obgenanntem Landesgesetz Stichprobenkontrollen über den Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben durchgeführt werden. Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlamentes und des Rate vom 27. April 2016 Rechtsinhaber für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 4, Landhaus 3a, 39100, Bozen, E-Mail: generaldirektion@provinz.bz.it PEC: generaldirektion.direzionegenerale@pec.prov.bz.it. Datenschutzbeauftragte (DSB): Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende: Autonome Provinz Bozen, Landhaus 1, Organisationsamt, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, 39100 Bozen; E-Mail: dsb@provinz.bz.it; PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it. Zwecke der Verarbeitung: Die übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, für institutionelle Zwecke in Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren verarbeitet, zu dessen Abwicklung sie im Sinne von L.G.11/1998 und L.G. 9/1991, angegeben wurden. Die mit der Verarbeitung betraute Person ist der Direktor/die Direktorin pro tempore des Ressorts/der Abteilung 31 Landwirtschaft an seinem/ihrem Dienstsitz. Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden. Mitteilung und Datenempfänger: Die Daten können folgenden anderen öffentlichen und/oder privaten Rechtsträgern zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen ihrer institutionellen Aufgaben mitgeteilt werden, soweit dies in engem Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verwaltungsverfahren erfolgt: SIAN (Sistema informativo agricolo nazionale). Für dieses Beihilfeansuchen werden die relevanten Betriebsangaben zum Flächen- und Viehbestand dem Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) entnommen. Die Daten können auch weiteren Rechtsträgern mitgeteilt werden, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogenen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) zu übermitteln. Seite 3/5

Datenübermittlungen: Es werden keine personenbezogenen Daten an Drittländer außerhalb der EU übermittelt. Verbreitung: Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt. Dauer: Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden. Automatisierte Entscheidungsfindung: Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung. Rechte der betroffenen Person: Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Im letztgenannten Fall dürfen die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Einschränkung der Verarbeitung sind, von ihrer Speicherung abgesehen, nur mit Einwilligung der betroffenen Person, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen des Verantwortlichen, zum Schutz der Rechte Dritter oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite http://www.provinz.bz.it/de/transparenteverwaltung/zusaetzliche-infos.asp. zur Verfügung. Rechtsbehelfe: Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen. Datum Unterschrift Dem Amt vorbehalten Unterschrift abgegeben vor dem/der zuständigen Beamten/in: (Namen) Die Ablichtung eines gültigen Erkennungsdokuments liegt dem Antrag bei D. Ermächtigung zur digitalen Übermittlung von Unterlagen Der/die Unterfertigte ermächtigt (angeben: Firma, Techniker, ) zur digitalen Übermittlung des Beihilfeansuchens und/oder weiterer für den Verwaltungsablauf erforderlichen Unterlagen an das zuständige Amt der Abteilung Landwirtschaft. Datum Unterschrift Seite 4/5

E. Notwendige Unterlagen bei Gesuchsvorlage Beschreibung des Unternehmens und der Verarbeitungs- und Vermarktungstätigkeit, inklusive einer genauen Aufstellung der bereits vorhandenen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen (ein Formblatt für Primärerzeuger ist bei den zuständigen Ämtern vorhanden) Beschreibung und Standort des Vorhabens Beschluss des Verwaltungsrates oder der Vollversammlung betreffend die Genehmigung des Vorhabens und die entsprechende Beauftragung (für Unternehmen KMU) falls der Antragsteller nicht Eigentümer ist, Nachweis über die Verfügbarkeit der Immobilie für die Dauer der Zweckbestimmung im Falle eines/r Primärerzeugers/in mit einem Jahresumsatz von unter 300.000,00 Euro ist vom Antragsteller/von der Antragstellerin oder eines am Betrieb mitarbeitenden Familienmitglieds einer der folgenden Nachweise zu erbringen: eine mindestens 3-jährige auf die entsprechende Tätigkeit bezogene Berufserfahrung oder ein mindestens 50-stündiger fachspezifischer Kurs oder Abschluss Universität, Hochschule oder Oberschule für Landwirtschaft oder Lebensmittelverarbeitung oder der Abschluss einer Fachschule für Land- und Hauswirtschaft für Bauvorhaben: Projekt, von der Gemeinde vidimiert Baukonzession technischer Bericht Kostenvoranschlag eines/r befähigten Freiberuflers/in für Ankäufe: Firmenangebote Aufstellung der Angebote F. Notwendige Unterlagen für die Auszahlung der Beihilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Aufstellung der durchgeführten Vorhaben gemäß Ansuchen; saldierte Originalrechnungen; Zahlungsbestätigung bei Internetbanking (Ausdruck muss mindestens 3 Arbeitstage später datiert sein) Benutzungsgenehmigung oder Bauendemeldung, falls keine Baugenehmigung erforderlich ist für Primärerzeuger (unter 300.000,00 Jahresumsatz): Für Maschinen und Geräte: Saldierte Originalrechnungen Für bauliche Investitionen: Endabrechnung Baukosten eines/r befähigten Freiberuflers/in Erklärung Bauleiter/in, dass die Arbeiten und Ankäufe entsprechend dem genehmigten Projekt oder Varianteprojekt und den von den zuständigen Gremien gemachten Auflagen ausgeführt wurden und dass während der Bauausführung keine wesentlichen Abänderungen gemacht worden sind, bzw. dass eventuelle unwesentliche Änderungen zur Verbesserung des Vorhabens beitragen Benutzungsgenehmigung oder Bauendemeldung, falls keine Baugenehmigung erforderlich ist von der Gemeinde abgestempelte Tätigkeitsmeldung für Kellereien die Produktionsmeldung Die zuständigen Ämter der Abteilung Landwirtschaft (für Informationen, für die Bearbeitung) 31.1 Amt für Viehzucht 39100 Bozen, Brennerstr. 6 0471 415090 viehzucht.zootecnia@pec.prov.bz.it 31.2 Amt für Obst- und Weinbau 39100 Bozen, Brennerstr. 6 0471 415080 obstweinbau.fruttiviticoltura@pec.prov.bz.it 31.8 Bezirksamt für Landwirtschaft West 39031 Bruneck, Kapuzinerplatz 3 0474 582240 lwbruneck.agribrunico@pec.prov.bz.it 31.8.1 Außenstelle Brixen 39042 Brixen, Regensburgerallee 18 0472 821240 lwbrixen.agribressanone@pec.prov.bz.it 31.10 Bezirksamt für Landwirtschaft Ost 39028 Schlanders, Schlandersburgstr. 6 0473 736140 lwschlanders.agrisilandro@pec.prov.bz.it 31.10.1 Außenstelle Meran 39012 Meran, Sandplatz 10 0473 252240 lwmeran.agrimerano@pec.prov.bz.it Stand: September 2018 Seite 5/5