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Transkript:

Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 34. Jahrgang 29. Mai 2006 Nr. 16 Bekanntmachung der Neufassung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik Studienrichtung Umweltinformatik an der Fachhochschule Lippe und Höxter (StO Angewandte Informatik/Umweltinformatik) vom 24. Mai 2006 Herausgeber: Rektorat der FH Lippe und Höxter Redaktion: Dezernat I, FH Lippe und Höxter, Liebigstraße 87, 32657 Lemgo, Tel.: 05261 / 702 204

Bekanntmachung der Neufassung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik Studienrichtung Umweltinformatik an der Fachhochschule Lippe und Höxter (StO Angewandte Informatik/Umweltinformatik) vom 24. Mai 2006 Auf Grund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2006 (GV.NRW. S. 119), wird nachstehend der Wortlaut der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik, Studienrichtung Umweltinformatik, an der Fachhochschule Lippe und Höxter in der vom 1. März 2006 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2004 (Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 2004/Nr. 16) sowie - der Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik, Studienrichtung Umweltinformatik, an der Fachhochschule Lippe und Höxter (StO Angewandte Informatik/Umweltinformatik) vom 23. Mai 2006 (Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 2006/Nr. 14) ergibt. Lemgo, den 24. Mai 2006 Der Rektor der Fachhochschule Lippe und Höxter Prof. Tilmann Fischer 1

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik Studienrichtung Umweltinformatik an der Fachhochschule Lippe und Höxter (StO Angewandte Informatik/Umweltinformatik) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 2006 Inhaltsübersicht 1 Aufgabe, Rechtsgrundlage 2 Allgemeine Studienvoraussetzung, Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 3 Studienbeginn 4 Aufbau und Inhalt des Studiums, Prüfungen 5 Formen von Lehrveranstaltungen 6 Praktische Studienphase 7 Studienberatung 8 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Studienverlaufsplan Wahlpflichtfächer Grundstudium Wahlpflichtfächer Hauptstudium 1 Aufgabe, Rechtsgrundlage (1) Diese Studienordnung beschreibt Inhalt und organisatorischen Ablauf des Bachelorstudiengangs "Angewandte Informatik", Studienrichtung "Umweltinformatik". (2) Rechtsgrundlagen der Studienordnung sind: - das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 sowie - die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik, Studienrichtung Umweltinformatik (BPO Angewandte Informatik/Studienrichtung Umweltinformatik) in der jeweils geltenden Fassung. 2

2 Allgemeine Studienvoraussetzung, Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (1) Allgemeine Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation. (2) Die Zugangsprüfung und die Einstufungsprüfung regelt die Ordnung zur Regelung der Zugangsprüfung und der Einstufungsprüfung für die Studiengänge der Fachhochschule Lippe und Höxter in der jeweils gültigen Fassung. (3 Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, richtet sich nach 9 BPO Angewandte Informatik/Umweltinformatik. Zuständig für die Anrechnung ist der Prüfungsausschuss. Studierende, die bereits Studienzeiten an anderen Hochschulen absolviert haben, können ihr Studium im Studiengang Angewandte Informatik, Studienrichtung Umweltinformatik, unter Anrechnung einschlägiger Praktika und gleichwertiger Studien- und Prüfungsleistungen gemäß 9 BPO fortsetzen. Über die Anerkennung von Studienzeiten und leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. (4) Die Immatrikulation wird durch die Einschreibungsordnung der Fachhochschule Lippe und Höxter geregelt. 3 Studienbeginn Studienanfängerinnen und Studienanfänger können das Studium jeweils zum Wintersemester aufnehmen. Die Einschreibung von Studierenden, die von einer anderen Hochschule wechseln, ist gegebenenfalls auch zum Sommersemester möglich. Die Lehrveranstaltungen werden im Jahresrhythmus angeboten. 4 Aufbau und Inhalt des Studiums, Prüfungen (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich praktischer Studienphase und Bachelorarbeit sechs Semester. Das Studienvolumen beträgt 134 Semesterwochenstunden im Pflicht- und Wahlpflichtbereich. (2) Das Studium gliedert sich in 1. ein dreisemestriges Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung abschließt, 2. ein dreisemestriges Hauptstudium mit integrierter praktischer Studienphase, das mit der Bachelorprüfung abschließt. (3) Die zu erbringenden Prüfungsleistungen bestehen aus studienbegleitenden Prüfungen, der Bachelorarbeit und dem Kolloquium. Für bestandene Prüfungsleistungen 3

werden Credits (CR) vergeben. Näheres ergibt sich aus der BPO Angewandte Informatik/Umweltinformatik und den Anlagen 1 bis 3 zu dieser Studienordnung. (4) Das Studium soll den Studierenden vermitteln: - vertiefte Kenntnisse in den Informationstechnologien, insbesondere der Softwareentwicklung und Programmierung, - den sicheren Umgang mit Netzwerken, Datenbanken, betrieblichen und umweltbezogenen Informationssystemen, - grundlegende Kenntnisse in Teilbereichen des technischen, betrieblichen und planerischen Umweltschutzes, - die Fähigkeit, Lösungen für technische oder betriebliche Probleme durch Modellbildung, Entwicklung und Anpassung geeigneter Simulationssoftware anbieten zu können, - die Kenntnis und Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden bei der Planung und Abwicklung von Projekten, - die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern naturwissenschaftlicher, ingenieurwissenschaftlicher und umweltplanerischer Disziplinen, - Kommunikations- und Integrationsfähigkeiten. (5) Als Anlage 1 ist ein Studienverlaufsplan beigefügt, der die Gliederung des Studiums verdeutlicht und eine Empfehlung für die Studierenden darstellt. (6) Die Wahlpflichtfächer des Grund- und Hauptstudiums sind aus den Anlagen 2 und 3 ersichtlich. In begründeten Fällen können die zuständigen Fachbereichsräte beschließen, dass Wahlpflichtfächer vorübergehend nicht angeboten werden. Dies ist den Studierenden rechtzeitig bekannt zu geben. Melden sich für ein Wahlpflichtfach weniger als drei Studierende, kann dieses für das jeweilige Semester abgesagt werden. (7) Die inhaltliche Beschreibung der Lehrveranstaltungen ergibt sich aus den Modulbeschreibungen, die durch Aushang im Fachbereich bekannt gegeben werden. 5 Formen von Lehrveranstaltungen Vorlesungen Übungen Praktika dienen der Einführung in das Fach und der systematischen Wissensvermittlung in Form von Vorträgen, vertiefen den Stoff an Hand beispielhafter Anwendungen, ermöglichen eine Vertiefung der Grundkenntnisse durch Bearbeitung typischer Aufgabenstellungen der angewandten Informatik, 4

Seminare Exkursionen dienen der selbstständigen Erarbeitung, Diskussion und Präsentation fachspezifischer Fragestellungen durch die Studierenden (Einzel- oder Gruppenbeiträge) unter Anleitung einer Lehrperson, ergänzen die übrigen Lehrveranstaltungen und dienen der Veranschaulichung von Lehrinhalten. Sie können in Form von Tages- o- der Mehrtagesexkursionen durchgeführt werden, Auswertungsseminar zur praktischen Studienphase dient der Reflektion der praktischen Studienphase. Studierende berichten unter Leitung der zuständigen Lehrperson im Rahmen einer Präsentation über ihre praktische Studienphase und tauschen ihre Erfahrungen aus. 6 Praktische Studienphase (1) Studierende des Studiengangs Angewandte Informatik müssen eine praktische Studienphase absolvieren. (2) Die praktische Studienphase soll die Studierenden mit Problemstellungen der angewandten Informatik in Betrieben und anderen Institutionen vertraut machen. Die Tätigkeit soll einerseits praktische Erfahrungen als Ergänzung der Lehrinhalte vermitteln, andererseits Anregungen für berufsnahe Themenstellungen für die Bachelorarbeit geben. Dabei sollen Studierende auch betriebliche Gegebenheiten und Zusammenhänge kennenlernen, insbesondere Teamarbeit, Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen und Bereichen, Kosten, Terminplanung, Firmenaufbau und Organisation. (3) Die praktische Studienphase kann nur in Betrieben und anderen Einrichtungen der Berufspraxis durchgeführt werden, die auf Grund ihrer Aufgabenstellung oder ihres Produktionsprogramms ständig Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit der Qualifikation einer Informatikerin oder eines Informatikers oder einer entsprechenden Qualifikation beschäftigen. Es muss sichergestellt sein, dass die Studierenden während der praktischen Studienphase von einer dieser Mitarbeiterinnen oder einem dieser Mitarbeiter betreut werden. (4) Vor Antritt der praktischen Studienphase haben die Studierenden an einem Vorbereitungsseminar teilzunehmen, das den Studierenden Entscheidungshilfen geben soll. Während der praktischen Studienphase wird jede bzw. jeder Studierende durch ein hierfür bestelltes Mitglied der Professorenschaft der zuständigen Fachbereiche (betreuende Professorin oder betreuender Professor) betreut. Diese Betreuung schließt in der Regel mindestens einen Besuch der oder des Studierenden am Einsatzort ein. Nach Beendigung der praktischen Studienphase haben die Studierenden an einem Auswertungsseminar teilzunehmen. (5) Zur praktischen Studienphase wird auf Antrag nur zugelassen, wer im Studiengang Angewandte Informatik mindestens im vierten Fachsemester eingeschrieben ist. 5

(6) Die praktische Studienphase dauert insgesamt acht Wochen. Sie ist in maximal zwei Teilen zu absolvieren. Die praktische Studienphase sollte im Anschluss an die Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters absolviert werden. (7) Über die Zulassung zur praktischen Studienphase, die Genehmigung des jeweiligen Praxisplatzes und die Bestellung der betreuenden Professorin oder des betreuenden Professors entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss kann diese Aufgaben auf ein Mitglied der Professorenschaft der zuständigen Fachbereiche übertragen. In Zweifelsfällen und über Widersprüche entscheidet der Prüfungsausschuss. (8) Die erfolgreiche Teilnahme an der praktischen Studienphase wird von der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor bestätigt, wenn sie bzw. er unter Berücksichtigung des Zeugnisses der Ausbildungsstelle und eines von der bzw. dem Studierenden anzufertigenden Berichts festgestellt hat, dass die bzw. der Studierende während der praktischen Studienphase die übertragenen Arbeiten zufriedenstellend ausgeführt hat, zweckentsprechend eingesetzt war und die aktive Teilnahme am Vorbereitungs- und Auswertungsseminar nachgewiesen hat; die aktive Teilnahme an dem Auswertungsseminar beinhaltet insbesondere eine Präsentation zur praktischen Studienphase. (9) Durch die erfolgreiche Teilnahme an der praktischen Studienphase einschließlich der aktiven Teilnahme am Vorbereitungs- und Auswertungsseminar werden 16 Credits erworben. 7 Studienberatung (1) Die Hochschule berät ihre Studierenden sowie Studieninteressentinnen und Studieninteressenten, Studienbewerberinnen und Studienbewerber in allen Fragen des Studiums. Sie arbeitet mit den für die Berufsberatung und die sonstige Bildungsberatung zuständigen Stellen zusammen. (2) Das Immatrikulationsamt informiert über das Studienangebot im Allgemeinen und berät in Fragen der Zulassung und Einschreibung. Die studienbegleitende Fachberatung ist Aufgabe der zuständigen Fachbereiche; hierfür stehen insbesondere alle Professorinnen und Professoren des jeweiligen Fachbereichs im Rahmen ihrer Sprechzeiten zur Verfügung. Über weitere Beratungsmöglichkeiten informieren die Hochschulverwaltung und die Dekane. 8 * ) In-Kraft-Treten, Veröffentlichung * ) Diese Vorschriften betreffen In-Kraft-Treten und Veröffentlichung der StO Angewandte Informatik/Umweltinformatik an der Fachhochschule Lippe und Höxter vom 21. Oktober 2003 (Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 2003/Nr. 8). Die Übergangsbestimmungen und die Regelungen zum In- Kraft-Treten und zur Veröffentlichung der Satzung zur Änderung der StO Angewandte Informatik/Umweltinformatik vom 10. August 2004 (Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 2004/Nr. 14) und der Satzung zur Änderung der StO Angewandte Informatik/Umweltinformatik vom 23. Mai 2006 (Verkündungsblatt der Fachhochschule Lippe und Höxter 2006/Nr. 14) ergeben sich aus diesen Änderungssatzungen. 6

Studienverlaufsplan Anlage 1 Studiengang: Angewandte Informatik Studienrichtung: Umweltinformatik Grundstudium Fach- Nr. Studienfach Semester Summe 1 2 3 SWS CR V/Ü/P/S CR V/Ü/P/S CR V/Ü/P/S CR 8000 Mathematik I 4 5 2/2/-/- 5 8001 Mathematik II 4 5 2/2/-/- 5 8002 Mathematik III 4 5 2/2/-/- 5 8003 Informatik I 4 6 2/2/-/- 6 8004 Informatik II 4 5 2/1/-/1 5 8017 Betriebs- und Datenverarbeitungssysteme I 8018 Betriebs- und Datenverarbeitungssysteme II 8 12 2/2/2/2 12 4 5 2/1/1/- 5 8008 Programmiersprachen I 4 5 1/1/1/1 5 8009 Programmiersprachen II 4 5 1/1/1/1 5 8010 CAD I 4 4 1/1/1/1 4 8011 GIS 4 4 1/1/1/1 4 8019 Einführung in Umweltanwendungen I: Umweltplanung 8020 Einführung in Umweltanwendungen II: Umwelttechnik 4 3 4/-/-/- 3 4 3 4/-/-/- 3 8014 Betriebswirtschaft 4 4 1/3/-/- 4 8015 Projektmanagement 4 3 -/2/-/2 3 Summe Pflichtfächer 64 74 20 26 28 30 16 18 Wahlpflichtfächer Grundstudium siehe Anlage 2 16 16 4 4 12 12 Summe Grundstudium 80 90 24 30 28 30 28 30 (V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum, S = Seminar, SWS = Semesterwochenstunden, CR = Credits) Hinweis: In den Fächern Nr. 8000 bis 8004, 8008 bis 8011, 8014, 8015 und 8017 bis 8020 ist je eine Prüfung zu erbringen. 7

Hauptstudium Fach- Nr. Studienfach Semester Summe 4 5 6 SWS CR V/Ü/P/S CR V/Ü/P/S CR V/Ü/P/S CR 8100 Software-Engineering 6 8 2/-/2/2 8 8101 Datenbanken 4 6 1/-/2/1 6 8102 Computergrafik 4 5 2/1/-/1 5 8103 Präsentationstechnik/ Mediengestaltung 4 4 1/-/2/1 4 8104 Kommunikationstechnik/Netzwerke 6 8 2/2/1/1 8 8105 Technisches Englisch 4 4 -/2/-/2 4 Bachelorarbeit + Kolloquium 8106 Informations- und Managementsysteme 4 5 1/2/-/1 5 8016 Praktische Studienphase mit Vorbereitungs- und Auswertungsseminar (8 Wochen) 2 16 -/-/-/2 16 Summe Pflichtfächer 34 56 18 22 14 18 Wahlpflichtfächer Hauptstudium siehe Anlage 3 20 20 8 8 12 12 Bachelorarbeit und Kolloquium 14 14 Summe Hauptstudium 54 90 26 30 26 30 2 30 Gesamtsumme Bachelor-Studium 134 180 (V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum, S = Seminar, SWS = Semesterwochenstunden, CR = Credits) Hinweis: In den Fächern Nr. 8100 bis 8106 ist je eine Prüfung zu erbringen. Hinsichtlich der praktischen Studienphase ist die erfolgreiche Teilnahme (siehe 6 Abs. 8 dieser Studienordnung) nachzuweisen. 8

Anlage 2 Wahlpflichtfächer Grundstudium Fach-Nr. Wahlpflichtfächer des Grundstudiums SWS CR 8051 Einführung in die Wasserchemie 4 4 8204 Physik II 4 6 8205 Bodenkunde/Geologie/Hydrogeologie 6 6 8202 Biotechnologie 4 5 8060 Umweltmesstechnik 4 4 8301 Wassertechnologie I 4 4 8307 Hydrologie und Wasserwirtschaft I 6 6 8050 Sensorik, Logik, Regelung 4 4 9011 Grundlagen der räumlichen Planung I 4 4 9022 Landschaftsplanung: Analyse 4 4 8070 Programmiersprachen III 4 4 8071 Webdesign/Internet 4 4 N.N. * N.N. * (SWS = Semesterwochenstunden, CR = Credits) In begründeten Fällen können die zuständigen Fachbereichsräte beschließen, dass Wahlpflichtfächer vorübergehend nicht angeboten werden. Dies wird den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. Melden sich für ein Wahlpflichtfach weniger als drei Studierende, kann dieses für das jeweilige Semester abgesagt werden. * Vom Prüfungsausschuss gemäß 23 Abs. 3 BPO Angewandte Informatik/Umweltinformatik zugelassenes ergänzendes Wahlpflichtfach aus dem Fächerangebot der FH Lippe und Höxter, der FH Bielefeld oder anderer Hochschulen. 9

Anlage 3 Wahlpflichtfächer Hauptstudium Fach-Nr. Wahlpflichtfächer des Hauptstudiums SWS CR 8150 Vermessung/GPS 4 4 8151 Fernerkundung/Satellitenbildauswertung 4 4 8391 Betrieblicher Umweltschutz 4 4 8152 Schadstofftransporte in der Atmosphäre 4 4 8162 EDV-Anwendungen im Abfallwesen 4 4 8163 Numerische Methoden der Stofftransportmodellierung 4 4 9012 Grundlagen der räumlichen Planung II 4 4 9023 Landschaftsplanung: Planung 4 4 8170 Sondergebiete Informatik I 4 4 8171 Sondergebiete Informatik II 4 4 8172 Sondergebiete Informatik III 4 4 8173 Internet/Multimedia 4 4 N. N. * N. N. * (SWS = Semesterwochenstunden, CR = Credits) In begründeten Fällen können die zuständigen Fachbereichsräte beschließen, dass Wahlpflichtfächer vorübergehend nicht angeboten werden. Dies wird den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. Melden sich für ein Wahlpflichtfach weniger als drei Studierende, kann dieses für das jeweilige Semester abgesagt werden. * Vom Prüfungsausschuss gemäß 25 Abs. 4 BPO Angewandte Informatik/Umweltinformatik zugelassenes ergänzendes Wahlpflichtfach aus dem Fächerangebot der FH Lippe und Höxter, der FH Bielefeld oder anderer Hochschulen. 10