Antrag auf Bestellung eines nichtanwaltlichen Vertreters gemäß 53 Abs. 2 Satz 3 i.v.m. 53 Abs. 4 BRAO Stand 04/2015

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Transkript:

Antrag auf Bestellung eines nichtanwaltlichen Vertreters gemäß 53 Abs. 2 Satz 3 i.v.m. 53 Abs. 4 BRAO Stand 04/2015 Rechtsanwaltskammer Stuttgart Königstraße 14 70173 Stuttgart Beglaubigte Kopie des zweiten juristischen Staatsexamens des nichtanwaltlichen Vertreters oder bei Antrag auf Bestellung eines Referendars Bestätigung der Ausbildungsbehörde über die Beschäftigung im Vorbereitungsdienst, die bereits seit mindestens 12 Monaten bestehen muss Nachweis über die Mitversicherung des nichtanwaltlichen Vertreters in der Kanzleiversicherung des Vertretenen Name, Vorname Mitgliedsnummer der RAK Stuttgart: Kanzleianschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Erreichbar unter Tel.-Nr. Fax E-Mail Antrag auf Bestellung eines Vertreters für einen von vornherein bestimmten Zeitraum Ich beantrage gemäß 53 Abs. 2 Satz 2 BRAO für die Zeit von bis Frau/Herrn Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Tel.- und Fax-Nummer, E-Mail, Homepage zu meiner Vertreterin/meinem Vertreter zu bestellen. Seite 1 von 5

Antrag auf Bestellung eines ständigen Vertreters : Ich beantrage für alle Verhinderungsfälle des Jahres Frau Herrn Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Tel.- und Fax-Nummer, E-Mail, Homepage zu meiner Vertreterin/meinem Vertreter zu bestellen. Falls bereits ein Vertreter bestellt ist: Die Bestellung von soll mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Ort und Datum Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR habe ich auf das Konto der RAK überwiesen ist als Verrechnungsscheck beigefügt Bankverbindung (Kreditinstitut) IBAN BIC BW-Bank Stuttgart DE16 6005 0101 7871 5220 26 SOLADEST600 Kontoinhaber Rechtsanwaltskammer Stuttgart 70173 Stuttgart, Königstraße 14 Mir ist bekannt, dass die Zahlung der Gebühr Antragsvoraussetzung ist und der Antrag erst nach Eingang der Gebühr bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart bearbeitet wird. Ort und Datum Seite 2 von 5

Fragebogen zum Antrag Bestellung eines nichtanwaltlichen Vertreters gemäß 53 Abs. 4 BRAO Dieser Fragebogen ist vom durch die Rechtsanwaltskammer zu bestellenden Vertreter auszufüllen. Er dient der Prüfung etwaiger Versagungsgründe gemäß 7 i.v.m. 53 Abs. 4 Satz 2 BRAO. Zutreffendes bitte ankreuzen und ggf. durch zusätzliche Angaben ergänzen. Reicht der Platz nicht aus, bitte vollständige Angaben auf unterschriebenem, gesondertem Blatt beifügen. Frage Erläuterung Antworten 1 Haben Sie nach einer Entscheidung 7 Nr. 1 BRAO des BVerfG ein Grundrecht verwirkt? 2 Fehlt Ihnen infolge strafrechtlicher 7 Nr. 2 BRAO Verurteilung die Fähigkeit zur Beklei- Wer wegen eines Verbrechens ( 12 dung öffentlicher Ämter? Abs. 1 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr verurteilt wurde, verliert für die Dauer von 5 Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden ( 45 Abs. 1 StGB) 3 Wurden Sie durch rechtskräftiges 7 Nr. 3 BRAO Urteil aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossen und sind seit Rechts- kraft des Urteils noch nicht 8 Jahre verstrichen? 4 Sind Sie im Verfahren über die 7 Nr. 4 BRAO Richteranklage aus dem Richteramt entlassen worden? Ist gegen Sie im Disziplinarverfahren auf Entlassung aus dem Dienst in der Rechtspflege rechtskräftig erkannt worden? 5 Sind gegen Sie strafgerichtliche Ver- 7 Nr. 5 BRAO urteilungen ( 4 bis 8 BZRG) ver- Die Rechtsanwaltskammer hat nach hängt worden? 36 Abs. 1 und 2 BRAO ein Recht Sind gegen Sie Entscheidungen von auf ugeschränkte Auskunft aus Verwaltungsbehörden oder Gerichten dem Bundeszentralregister gem. gemäß 10 BZRG ergangen? 41 BZRG zu 7 Nr. 1 bis 5 BRAO. Im BZR getilgte Verurteilungen müssen nicht mehr angegeben werden. Seite 3 von 5

6 Sind oder waren gegen Sie a) Strafverfahren b) Disziplinarverfahren c) anwaltsgerichtliche Verfahren oder Ermittlungsverfahren (zu diesen Verfahrensarten) anhängig? 7 Nr. 5 BRAO Eingestellte Ermittlungsverfahren sind anzugeben, soweit sie gemäß - 170 Abs. 2 StPO wegen Schuldunfähigkeit ( 20 StGB) oder Vorliegen eines Verfahrenshinder- nisses - 153, 153 a bis f StPO - 154 a bis e StPO - 205 StPO vorläufig oder endgültig eingestellt wurden. Eingestellte Straf-, Disziplinar- oder anwaltsgerichtliche Verfahren, deren Einstellungsverfügungen länger als 5 Jahre zurück liegen, sind nicht mehr anzugeben. 7 Bekämpfen Sie die freiheitliche de- 7 Nr. 6 BRAO mokratische Grundordnung in strafbarer Weise? 8 Leiden Sie an einer Sucht oder beste- 7 Nr. 7 BRAO hen sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die Sie nicht nur vo- rübergehend an der ordnungsgemäßen Ausübung Ihres Anwaltsberufes hindern können? 9 a) Befinden Sie sich in 7 Nr. 9 BRAO a) Vermögensverfall? Wenn Angaben zu Frage 12 beht b) Ist gegen Sie ein Insolvenzver- werden, wird um nähere Angaben, b) verfahren eröffnet worden? insbesondere über gegen Sie gerich- tete Zwangsvollstreckungs- c) Sind Sie in einem der vom maßnahmen, auf einem gesonderten c) Insolvenz- oder Vollstreckungsge- Blatt gebeten richt zu führenden Verzeichnisse ( 26 Abs. 2 InsO, 915 ZPO) eingetragen? Seite 4 von 5

10 Sind oder waren Sie Richter, Beamter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit? 7 Nr. 10 BRAO Ausgenommen ist der Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar, 7 Nr. 10 BRAO. Die vorstehenden Fragen habe ich in Kenntnis des 36 Abs. 1 und 2 BRAO vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet. Meine Mitwirkungspflicht ergibt sich aus 32 S. 1 BRAO i.v.m. 26 VwVfG. Name Vorname Ort, Datum Datenschutzrechtliche Hinweise: a) 56 Abs. 3 BRAO i.v.m. 4 Abs. 1 Nr. 1 LDSG berechtigt die RAK zur Verarbeitung (Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Nutzen, Sperren und Löschen) Ihrer personen- und kanzleibezogenen Daten (Mitgliedsdaten), soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. b) Die RAK Stuttgart speichert Ihre Mitgliedsdaten. c) Ab dem Zeitpunkt Ihrer Zulassung übermittelt die RAK Stuttgart Ihre kanzleibezogenen Daten im Rahmen des 31 BRAO an ein öffentlich einsehbares, elektronisches, bundeseinheitliches Anwaltsverzeichnis ( 31 BRAO, 16 LDSG) d) Ihre personenbezogenen Daten können auch an andere Behörden im Rahmen derer Zuständigkeit übermittelt werden ( 16 LDSG). e) Wenn Sie gegenüber der RAK Stuttgart freiwillig Spezialkenntnisse oder Sprachkenntnisse angeben, so erklären Sie damit gleichzeitig Ihr Einverständnis mit der Weitergabe dieser Daten im Anwaltssuchservice der RAK Stuttgart ( 14 Abs. 1 LDSG). f) Ihre personen- und kanzleibezogenen Daten können Sie bei der RAK Stuttgart jederzeit (z.b. über das Intranet www.rak-stuttgart.de) einsehen und aktualisieren. Ort, Datum Seite 5 von 5