BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN. Artenschutzfachliche Betrachtung

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Transkript:

Stadt Elstra Teil E BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN An der Hohle Artenschutzfachliche Betrachtung Gemarkung: Kindisch Gemeinde: Landkreis: Stadt Elstra Bautzen ENTWURF Aufsteller: Stadt Elstra Am Markt 1 01920 Elstra Planverfasser: GLI-PLAN Bautzener Straße 34 01877 Bischofswerda Stand vom 25.08.2017

Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung... 3 2 Vorhaben... 3 3 Ortsbesichtigungen... 4 4 Artenliste... 5 5 Hinweise zu möglichen Vermeidungsmaßnahmen... 8 5.1 Vermeidungsmaßnahmen im engeren Sinn... 8 5.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF)... 8 6 Artenschutzfachliche Bewertung... 9 7 Fazit... 9 8 Quellen... 10 Seite 2

1 Anlass und Aufgabenstellung Aufgrund 44 BNatSchG ergibt sich bei allen Planungen die Notwendigkeit einer Artenschutzrechtlichen Prüfung, sofern aufgrund ernst zu nehmender Hinweise sog. planungsrelevante Arten eingriffsrelevant betroffen sein könnten. Zur Klärung der artenschutzrechtlichen Belange sowie ob und wenn ja welche planungsrelevanten Arten betroffen sein könnten, wurde die vorliegende Artenschutzfachliche Betrachtung (Stufe I der Artenschutzprüfung: Vorprüfung ) erstellt. Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Einzelarten-Betrachtung in Stufe II erforderlich. 2 Vorhaben Der Stadtrat von Elstra hat am 24.04.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes An der Hohle im Ortsteil Kindisch beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 426 der Stadt Elstra, Gemarkung Kindisch. Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück zur Sicherung von Kleingewerbe in der Ortslage und Schaffung einer Betriebswohnung für eine junge Familie. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes An der Hohle wird begrenzt - im Norden: landwirtschaftlich genutzte Flächen - im Süden: Dorfgebietsflächen - im Osten: Mischgebietsflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen - im Westen: Mischgebietsflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen Seite 3

3 Ortsbesichtigungen Es erfolgten Ortsbesichtigungen am 30.03. / 21.04./ 28.04.2017. Hierbei wurde die betroffene Fläche, nach Hinweisen auf planungsrelevante Arten abgesucht (insb. mögliche Vogel-Brutplätze sowie Baumhöhlen). Das Plangebiet umfasst vorrangig Garten- und Grünland mit geringen Gehölzbestand. Auf dem Grundstück befinden sich ebenso teilversiegelte Flächen (Zufahrtsweg und Stellplatzflächen) und Flächen für Nebengebäude (Garagen und Geräteunterstellplätze, Geräteschuppen). Die übrigen Flächen sind unversiegelt und mit artenarmem Rasen (Zierrasen mit sehr geringen Anteil an Kräutern) begrünt, teilweise mit niedrigen Gehölzen, vorrangig standortfremd und einem großkronigen Laubbaum (Wal-Nußbaum) bepflanzt. Eine Laubgehölzhecke (Liguster) friedet das Flurstück im nordwestlichen und teilweise im nordöstlichen Bereich ein. Das Plangebiet wird als Erholungs- und Gartenfläche für das südöstlich befindliche Wohnhaus genutzt. Südöstlich des Flurstückes befindet sich das Fließgewässer Schwarze Elster, welches zu 2/3 verrohrt ist, der übrige Teil des Fließgewässers ist mit Stützmauern eingefasst, im Bereich des Flurstückes. In den unverbauten Bereichen, außerhalb des Plangebietes hat das Fließgewässer eine wesentliche Bedeutung für den Biotopverbund und stellt mit angrenzenden hochwertigen Biotopflächen einen wertvollen Biotopkomplex dar. Der Biotopwert des Fließgewässers ist innerhalb des Geltungsbereiches auf Grund von Verbau und naturferner Gewässergestaltung gemindert. Vorkommen von Amphibien, Reptilien, geschützten Säugetieren und/oder besonders / streng geschützte Arten der Avifauna sowie Vogel-Dauernester und/oder Baumhöhlen wurden bisher nicht gefunden. Weitere Nachweise von streng geschützen und besonders geschützten Arten der Fauna sind nicht bekannt. Infolge der Lage des Plangebietes und der o.g. Biotopausstattung wurde eine nachvollziehbare artenschutzfachliche Betrachtung für die im ländlichen Gebiet vorkommenden Brutvogelarten (Kulturvölker) vorgenommen. Seite 4

4 Artenliste Im Folgenden werden die Arten benannt, für welche auf Grund der Biotoptypenausstattung im weiteren Umfeld des Eingriffsbereiches, eine Vorkommenswahrscheinlichkeit besteht und diese daher hinsichtlich der artspezifischen Projektwirkungen weiterhin betrachtet werden sollten. Wiss. Name Dt. Name FFH Anhang I Rote Liste Allg. Vorkommen in Ortslage und weiterem Umfeld Quelle Vögel D/S Acrocephalus arundinaceus Drosselrohrsänger x LfULG Acrocephalus palustris Sumpfrohrsänger x LfULG Accipiter gentilis Habicht x LfULG Accipiter nisus Sperber x LfULG Aegithalos caudatus Schwanzmeise x LfULG Aegolius funereus Rauhfußkauz x x LfULG Alauda arvensis Feldlerche 3/V x BVA Anthus pratensis Wiesenpieper V/2 x LfULG Anthus trivialis Baumpieper V/3 x LfULG Apus apus Mauersegler x LfULG Asio otus Waldohreule x LfULG Bubo bubo Uhu x -/V x LfULG Buteo buteo Mäusebussard x BVA Carduelis cannabina Bluthänfling V/V x LfULG Carduelis carduelis Stieglitz x BVA Carduelis chloris Grünfink x LfULG Carduelis spinus Erlenzeisig x LfULG Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer x LfULG Certhia familiaris Waldbaumläufer x LfULG Charadrius dubius Flußregenpfeifer x LfULG Chloris chloris Grünfink BVA Ciconia ciconia Weißstorch x 3/V x LfULG Circus aeruginosus Rohrweihe x x LfULG Coccothraustes coccothraustes Kernbeißer x LfULG Columba livia Straßentaube x LfULG Columba palumbus Ringeltaube x BVA Cortunix cortunix Wachtel x LfULG Corvus corax Kolkrabe x LfULG Corvus corone cornix Nebelkrähe x LfULG Corvus corone Aaskrähe x LfULG Corvus frugilegus Saatkrähe -/2 x LfULG Cuculus canorus Kuckuck V/3 x BVA Cygnus olor Höckerschwan x LfULG Delichon urbica Mehlschwalbe V/3 x LfULG Dendrocopos major Buntspecht x BVA Dryocopus martius Schwarzspecht x x LfULG Dendrocopos minor Kleinspecht V/- x LfULG Emberiza citrinella Goldammer x BVA Emberiza hortulana Ortolan x 3/3 x LfULG Emberiza schoeniclus Rohrammer x LfULG Erithacus rubecula Rotkehlchen x BVA Falco subbuteo Baumfalke 3/3 x LfULG Falco tinnunculus Turmfalke x LfULG Ficedula hypoleuca Trauerschnäpper -/V x LfULG Fringilla coelebs Buchfink x BVA Fulica atra Bleßralle x LfULG Galerida cristata Haubenlerche 1/1 x LfULG Gallinago gallinago Bekassine 1/1 x LfULG

Wiss. Name Dt. Name FFH Anhang I Rote Liste Allg. Vorkommen in Ortslage und weiterem Umfeld Quelle Vögel D/S Gallinula chloropus Teichralle V/V x LfULG Garrulus glandarius Eichelhäher x BVA Glaucidium passerinum Sperlingskauz x LfULG Hirundo rustica Rauchschwalbe V/3 x LfULG Locustella fluviatilis Schlagschwirl x LfULG Locustella naevia Feldschwirl V/- x LfULG Loxia curvirostra Fichtenkreuzschnabel x LfULG Luscinia megarhynchos Nachtigall x BVA Milvus migrans Schwarzmilan X x LfULG Milvus milvus Rotmilan x x LfULG Motacilla flava Schafstelze -/V x LfULG Motacilla alba Bachstelze x BVA Muscicapa striata Grauschnäpper x LfULG Oenanthe oenanthe Steinschwätzer 1/1 x LfULG Oriolus oriolus Pirol V/V x LfULG Parus ater Tannenmeise x LfULG Parus caeruleus Blaumeise x BVA Parus cristatus Haubenmeise x LfULG Parus major Kohlmeise x BVA Parus montanus Weidenmeise x LfULG Parus palustris Sumpfmeise x LfULG Passer domesticus Haussperling x LfULG Passer montanus Feldsperling V/- x BVA Perdix perdix Rebhuhn 2/1 x LfULG Phasianus colchicus Fasan x LfULG Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz x LfULG Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz -/3 x LfULG Phylloscopus collybita Zilpzalp x LfULG Phylloscopus sibilatrix Waldlaubsänger -/V x LfULG Phylloscopus trochilus Fitis -/V x LfULG Pica pica Elster x BVA Picus viridis Grünspecht x BVA Podiceps cristatus Haubentaucher x LfULG Podiceps nigricollis Schwarzhalstaucher -/1 x LfULG Prunella modularis Heckenbraunelle x LfULG Pyrrhula pyrrhula Gimpel x LfULG Rallus aquaticus Wasserralle V/V x LfULG Regulus ignicapillus Sommergoldhähnchen x LfULG Regulus regulus Wintergoldhähnchen -/V x LfULG Remiz pendulinus Beutelmeise -/V x LfULG Riparia riparia Uferschwalbe x LfULG Saxicola Braunkehlchen 3/2 x LfULG Scolopax rusticola Waldschnepfe V/V x LfULG Serinus serinus Girlitz x LfULG Sitta europaea Kleiber x LfULG Streptopelia turtur Turteltaube 3/3 x LfULG Strix aluco Waldkauz x LfULG Sturnus vulgaris Star x BVA Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke x BVA Sylvia borin Gartengrasmücke -/V x BVA Sylvia communis Dorngrasmücke -/V x BVA Sylvia curruca Klappergrasmücke -/V x LfULG Tachybaptus ruficollis Zwergtaucher -/V x LfULG Tringa ochropus Waldwasserläufer -/R x LfULG Seite 6

Wiss. Name Dt. Name FFH Anhang I Rote Liste Allg. Vorkommen in Ortslage und weiterem Umfeld Quelle Vögel D/S Turdus philomelos Singdrossel x LfULG Turdus pilaris Wacholderdrossel x LfULG Turdus viscivorus Misteldrossel x LfULG Tyto alba Schleiereule -/2 x LfULG Vanellus vanellus Kiebitz 2/1 x LfULG Zeichenerklärung: Rote Liste D: Rote Liste Deutschland: -, 2, 3, V (Art der Vorwarnliste) Rote Liste S: Rote Liste Sachsen, 1999: 2, 3, -, (geschützt nach Bundesartenschutzverordnung) FFH: FFH-Richtlinie (92/93/EWG) vom 21.05.1992, Vogelschutzrichtlinie I BVA: Brutvogelatlas, aber keine 100%ige Sicherheit des Vorkommens der Art im Plangebiet, da Erfassungseinheit größer als Plangebiet x... in umliegenden Lebensräumen vorhanden Ortslage bedingt, Wald- und Gehölzflächen, Feldflur (Quelle: Selektive Biotopkartierung d. LFUG 1.+2. Durchgang (1992/1999)) Das Plangebiet und die Ortslage sind Lebensraum für die weit verbreiteten Brutvogelgesellschaften der Dörfer, Klein- und Obstgärten mit Leitarten wie: Blaumeise, Trauerschnäpper, Rotkehlchen, Singdrossel, Waldbaumläufer, Gartenbaumläufer, Girlitz, Grünfink, Hänfling, Amsel, Türkentaube, mit Begleitern wie Kohlmeise, Kleiber, Haussperling etc., außerdem Eulen und Kleingreifen. Vom Vorhaben sind keine Lebensräume von besonders und/oder streng geschützten Arten betroffen. Seite 7

5 Hinweise zu möglichen Vermeidungsmaßnahmen 5.1 Vermeidungsmaßnahmen im engeren Sinn Bauzeitbeschränkung: Nach 44 BNatSchG ist es u.a. verboten, Tiere der besonders geschützten Arten (z.b. alle heimischen Vogelarten und alle heimischen Fledermausarten) zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören Um diese Verbotstatbestände zu vermeiden, dürfen aus Gründen der Vorsorge Baumfällungen und Gehölzrodungen nur außerhalb der Vogel-Brutzeit erfolgen, im vorliegenden Fall also grundsätzlich von 1. Oktober bis 28. Februar. 5.2 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) Maßnahmen zur Wahrung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF- Maßnahmen, continuous ecological functionality-measures) setzen unmittelbar am betroffenen Bestand der geschützten Arten an. Sie dienen dazu, die Funktion der konkret betroffenen Lebensstätte für die betroffene (Teil-)Population in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu erhalten. Dabei muss die Kontinuität der Lebensstätte gesichert sein. CEF- Maßnahmen müssen den Charakter kompensatorischer Vermeidungsmaßnahmen besitzen und einen unmittelbaren räumlichen Bezug zum betroffenen Habitat erkennen lassen, z.b. in Form einer Vergrößerung eines Habitats oder der Neuschaffung von Habitaten in direkter funktioneller Beziehung zu diesem. CEF-Maßnahmen werden, gem. BNatSchG, als Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen bezeichnet. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Arten sind derzeit nicht ableitbar, da evtl. betroffene Fortpflanzungsstätten bisher nicht nachgewiesen wurden und Nahrungsbereiche bzw. Jagdhabitate nur geschützt sind, wenn sie von essenzieller Bedeutung für die lokalen Populationen sind (was hier aufgrund Kleinflächigkeit, Ortsrandlage, hoher Vorbelastung durch menschliche Störungen und besserer Ausweichmöglichkeiten im weiteren Umfeld auszuschließen ist). Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für landesweit ungefährdete ubiquitäre Vogelarten (z.b. Amsel, Buchfink usw.) sind nicht notwendig, da keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Seite 8

6 Artenschutzfachliche Bewertung Die im Plangebiet nicht zu erwartenden planungsrelevanten Arten und auch die nur als Nahrungsgäste möglichen planungsrelevanten Arten werden bei der weiteren Betrachtung nicht mehr berücksichtigt, da Nahrungshabitate nur geschützt sind, wenn sie von essenzieller Bedeutung für die lokale Population sind (was hier aufgrund Kleinflächigkeit, Ortsrandlage, hoher Vorbelastung durch menschliche Störungen und besserer Ausweichmöglichkeiten im weiteren Umfeld auszuschließen ist). Eine weitergehende artenschutzrechtliche Beurteilung für die planungsrelevanten Arten erübrigt sich somit. Zwar sind alle heimischen Vogelarten besonders geschützt, jedoch ist eine artenschutzrechtliche Betrachtung nur auf Vogelarten mit einem Gefährdungsgrad von mindestens gefährdet sowie auf Koloniebrüter und streng geschützte Arten anzuwenden. Nach Art. 5 Vogelschutz-Richtlinie ist es jedoch grundsätzlich u.a. verboten, Nester und Eier von Vögeln zu zerstören oder zu beschädigen (unabhängig, ob planungsrelevante Art oder nicht). Bei konsequenter Umsetzung der Vermeidungsmaßnahme tritt der Verbotstatbestand des Art. 5 Vogelschutz-Richtlinie nicht ein. Bei den landesweit ungefährdeten ubiquitären Vogelarten (z.b. Amsel, Buchfink usw.) sind keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen zu erwarten, weshalb diese Vogelarten im Folgenden nicht weiter betrachtet werden. Aus fachgutachterlicher Sicht ist durch das Vorhaben keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen der o.g. Arten zu erwarten. 7 Fazit Bei Berücksichtigung der o.g. Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von planungsrelevanten Arten (sowie sonstiger Vogelarten) zu erwarten, zumal - die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird - der Erhaltungszustand der lokalen Populationen der o.g. Arten sich nicht verschlechtert (es liegt auch keine erhebliche Störung vor) Aus fachgutachterlicher Sicht ist durch das Vorhaben derzeit keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Populationen der o.g. Arten zu erwarten. Sollten bei der Baumfällung, wider Erwarten, doch noch Baumhöhlen in zu fällenden Bäumen gefunden werden, dann würde hierfür ersatzweise die Aufhängung entsprechender Nistkästen im Umfeld vorgesehen.

8 Quellen Literatur Literatur BASTIAN O., SCHREIBER K. F. 1999: Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft, Stuttgart AKADEMIE-VERLAG BERLIN 1983. Werte unserer Heimat Lausitzer Bergland um Pulsitz und Bischofswerda BASTIAN O., SCHREIBER K. F. 1999: Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft, Stuttgart BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ. 1998: Rote Liste für gefährdete Tiere Deutschland, Stuttgart DEUTSCHES INSTITUT FÜR URBANISTIK, BERLIN 2005: Umweltprüfung in der Bauleitplanung LANDRATSAMT BAUTZEN 2014 - UMWELTAMT: Ergebnisse der selektiven Biotopkartierung in Sachsen 1. und 2. Durchgang. Artenlisten LFULG 2015: Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens REGIONALER PLANUNGSVERBAND BAUTZEN Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien, Bautzen RGOUMWELT DR. KRÖBER DR. URLAND GBR, 2017 Schalltechnische Untersuchung - Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen, Radeberg Gesetze / Verordnungen / Richtlinien (jeweils aktuelle Fassung) BNATSCHG SÄCHSNATSCHG BAUGB Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) Sächsisches Naturschutzgesetz Baugesetz FFH-RL Vogelschutz-RL Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Richtlinie 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Richtlinie 79/409/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

Sonstige Quellen Geoportal Sachsenatlas http://.www.geosn.sachsen.de Mündliche und Schriftliche Auskünfte der Bauherren / Grundstückseigentümer 2017 Mündliche und schriftliche Auskünfte des Landratsamtes Bautzen 2015 / 2017 Bauaufsichtsamt (Frau Graf, Frau Krupka), Untere Naturschutzbehörde (Frau Läsker, Frau Rötschke, Herr Gesk), Untere Wasserbehörde (Herr Baumgärtel), Umweltamt / SG Immisionsschutz (Herr Kretschmer) Stadtverwaltung Elstra, Bauamt, mündliche und schriftliche Hinweise (Frau Wünsche, Herr Schäfer) Planungsgrundlagen 2017 Mittelmaßstäbige landwirtschaftliche Standortkartierung 1:100 000, Blatt 52 Bautzen Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - http://www.smul.sachsen.de/lfulg/ Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Juli / August 2017 Im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung zum Vorhaben 11