Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Subventionen für Hagelschutznetze Deutscher Bundestag WD /19

Ähnliche Dokumente
Umfang abgerufener Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) durch einzelne Bundesländer

Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz)

Fragen zur geplanten Reform der Bundesauftragsverwaltung im Bereich der Bundesfernstraßen

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Französisches Kindergeld für EU-Bürger mit Kindern in anderen EU-Staaten

Bruttoinlandsprodukt (BIP) und Bruttonationaleinkommen (BNE) im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR)

Elektrifizierungsgrad der Schieneninfrastruktur

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Liquefied Petroleum Gas (LPG), sog. Autogas Deutscher Bundestag WD /17 - WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachbarrecht Deutscher Bundestag WD /16

Rechtliche Regelungen der Organisation des Bäcker- und Konditorenhandwerks

Genehmigungsvoraussetzungen für Windkraftanlagen

Bestandteile des Portfolios von Immobilienfonds

Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland

Überblick zur Förderung des Inlandstourismus in Deutschland

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfrage zur Risikoausgleichsrücklage Deutscher Bundestag WD /18

Einzelfrage zur Berechnung von Investitionen des Sektors Staat

Statistiken zu Betriebsgrößen in der Nutztierhaltung

Verlängerung des Zeitraums des Kindergeldanspruchs auf Grund von Wehrdienstzeiten

Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union

Umsatzsteuerliche Regelung juristischer Personen des öffentlichen Rechts bei unternehmerischer Tätigkeit

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Wissenschaftliche Dienste. Dokumentation. Zulässigkeit von Windkraftanlagen Deutscher Bundestag WD /17

Kfz-Versicherungsbeiträge für Senioren mit Blick auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Privatrechtliche Handlungsfähigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Nutzung der Business Class bei Auslandsdienstreisen Vergleich der Regelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Obersten Bundesbehörden

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Europarechtlich harmonisierte Steuern Deutscher Bundestag WD /17

Zur Möglichkeit der Aussetzung der Heranführungshilfe der EU an die Türkei

Einzelfrage zur Eigenkapitalerhöhung bei der Deutschen Bahn AG

Freihandelsabkommen und Exportentwicklung Deutschlands

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtliche Fragen zur Münzproduktion Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Fragen zur Luftverkehrsteuer in Deutschland Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Deutscher Bundestag WD /17

Marktanteile deutscher Hersteller bei elektrisch betriebenen Personenkraftwagen in ausgewählten Staaten

Minderheitsregierungen in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949

Informationen zur Einkommenssituation von Selbständigen und ihrer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung

Abgasnormen und Grenzwerte von Stickoxiden in den USA

Verbandsklage im Tierschutzrecht Landesrechtliche Regelungen und aktuelle Verfahren

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Kaufkraftvergleiche historischer Geldbeträge Deutscher Bundestag WD /16

Maßnahmen zur Bankenrettung infolge der Finanzkrise und Bankenregulierung

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum BAföG

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Binnenschifffahrt Anforderungen an Schiffsführer Deutscher Bundestag WD /18

Soziale Ungleichheit und Segregation in deutschen Städten Aktuelle Studien und Erhebungen

Statistische Angaben zu Störfällen in der Luftfahrt

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Zweitwohnungsteuer bei Gartenlauben Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Zentrales Fahrzeugregister Deutscher Bundestag WD /17

Integrierte Stadtentwicklungskonzepte und Wertsteigerung von Grundstücken

Auswirkungen der Elektromobilität auf den Bundeshaushalt

Sanierungsbedarf von mit bioziden Holzschutzmitteln behandelten Einfamilienhäusern

Strafrechtliche Konsequenzen bei der Weitergabe von Informationen

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Benzolgehalt von Kraftstoffen Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfrage zum Bundeshaushalt Deutscher Bundestag WD /18

Gesetzgebungsvorhaben zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken Materialien

Ausschreibungspflicht von Sondernutzungsverträgen Im Hinblick auf die EU-Konzessionsvergaberichtlinie

Überblick zur europäischen Finanz- und Staatsschuldenkrise

Einzelfragen zu kommunalen Finanzausgleichsystemen

Aktuelle Rechtspolitik Ausgewählte Quellen am Übergang von der 18. zur 19. Wahlperiode

Zur Frage der Veranschlagung von Mindereinnahmen im Bundeshaushalt

Steuern und Abgaben in Bezug auf Jahrmärkte und Vergnügungsparks

Aktuelle Fragen zur steuerlichen Freistellung von Sanierungsgewinnen

Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in anderen EU-Mitgliedsstaaten

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Historische Entwicklung der Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /18

Goldreserven der Deutschen Bundesbank in den USA

Wissenschaftliche Dienste. Dokumentation. Rechtsfragen zur Zulassung von Motorrädern Deutscher Bundestag WD /18

Staatliche Förderungen für Milchviehbetriebe in Frankreich, Irland und den Niederlanden

Überblick zu Entwicklung und aktuellem Stand des Rechts der erneuerbaren Energien

Zuwanderungsbedingte Ausgaben der Bundesländer

Stickoxid-Belastungen ausgewählter nordamerikanischer Städte Los Angeles, New York, Toronto und Montréal

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Wissenschaftliche Dienste. Dokumentation. Karlsruhe Residenz des Rechts Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Müllverbrennung und Müllmitverbrennung Deutscher Bundestag WD /18

Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rangfolge von Insolvenzforderungen Deutscher Bundestag WD /18

Erhöhung der kommunalen Beteiligung an der Wertschöpfung durch Windenergieanlagen

Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf Bundesländerebene für die Jahre 2008 bis 2016

Tourismusförderung aus EU- und Bundesmitteln

Einzelfragen zum kommunalen Anteil am Umsatzsteueraufkommen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Versicherungsmaklern

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Markierung von Wanderwegen Deutscher Bundestag WD /16

Übernachtungsteuer für Abgeordnete Rechtliche Rahmenbedingungen am Beispiel Berlins

Fragen zum deutschen und israelischen Staatsangehörigkeitsrecht

Einsparungen des Bundes bei den Ausgaben für Verzinsung seit 2008

Ansprüche aus der Bundeswehr ausscheidender Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf staatliche Leistungen im Krankheitsfall

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Kündigung eines völkerrechtlichen Vertrages Deutscher Bundestag WD /18

Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Steuerliche Förderung der Elektromobilität Deutscher Bundestag WD /18

Mögliche Auswirkungen einer Senkung der Mehrwertsteuer

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Fragen zum Verkehrsflughafen Berlin-Tegel Deutscher Bundestag WD /17

Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten

Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages

Sonderabschreibungen für den Wohnungsbau 1980 bis 2015

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtsstellung der Bundesnetzagentur Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Nachtarbeitszuschlag Deutscher Bundestag WD /17

Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Beitragsbemessung in der Künstlersozialversicherung

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Grundsteuer Deutscher Bundestag WD /16

Aufnahme, Speicherung und Weitergabe von Stimmproben durch die Polizei

Finanzierung Olympischer Spitzensport im internationalen Vergleich

Sachstand. Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben. Wissenschaftliche Dienste

Transkript:

Subventionen für Hagelschutznetze 2019 Deutscher Bundestag

Seite 2 Subventionen für Hagelschutznetze Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 1. März 2019 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Einleitung 4 2.1. Baden-Württemberg 5 2.2. Bayern 5 2.3. Nordrhein-Westfalen 6 2.4. Rheinland-Pfalz 6 2.5. Sachsen 7

Seite 4 1. Fragestellung Gefragt wurde, ob Landwirte für Hagelschutznetze Subventionen erhalten, und wenn ja, wer diese zahlt. Des Weiteren sind neben der Höhe auch die Bedingungen für die Gewährung der Subventionen von Interesse. 2. Einleitung In Deutschland sind Hagelschutznetze in einigen Bundesländern förderfähig. So sehen z. B. einige der 13 Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) 1, die durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2 bezuschusst werden, eine investive Förderung von Hagelschutznetzen vor. Alternativ können auch anerkannte Erzeugerorganisationen 3 für den Obstbau, die in den meisten Bundesländern organisiert sind, im Rahmen ihrer operationellen Programme Hagelschutznetze bezuschussen. Einen Überblick über den Flächenanteil, den Hagelschutznetze in den einzelnen Bundesländern an der Gesamtfläche einnehmen, gibt die folgende Tabelle. Demnach ist diese Fläche in Baden- Württemberg am größten, gefolgt von Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen: Quelle: Wiebusch/Hilbers (2017). 4 1 Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) - Rural Development Programmes. https://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/country-files/de_en 2 https://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/country-files/de_en 3 BMEL (2018). Nationale Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in Deutschland. Stand 23.05.2018. https://www.bmel.de/shareddocs/downloads/broschueren/natstrategieobstgemuese.pdf? blob=publicationfile 4 Wiebusch, Jan-Henrik; Hilbers, Joerg (2017). Hagelschutz an der Niederelbe. Mitt. OVR 72 12/2017. http://kp.eufrin.eu/fileadmin/user_upload/documents/977-234ffdd2754b313f3a7c6dbf3c0c8e14.pdf

Seite 5 Nachfolgend wird die investive Förderung von Hagelschutznetzen in einigen ausgewählten Bundesländern beschrieben: 2.1. Baden-Württemberg In Baden-Württemberg sind Hagelschutznetze im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms Teil A förderfähig, sofern keine Förderung im Rahmen eines operationellen Programmes einer Erzeugergemeinschaft erfolgt. 5 Es gelten bestimmte Fördervoraussetzungen. Als Basisförderung kann ein Zuschuss von bis zu 20 % gewährt werden. 6 Die Mittel stammen aus dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) 7. 8 2.2. Bayern In Bayern sind auf Grundlage der Richtlinie Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft, die in Anwendung des Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 9 erlassen und bei der EU-Kommission freigestellt wurde 10, u. a. Investitionen zuwendungsfähig, die der Abwehr von Witterungsschäden für Dauerkulturen im Obst-, Garten-, Weinbau und bei sonstigen Sonderkulturen dienen. 11 Die 5 Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III). https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/mlr.foerderung,lde/startseite/foerderwegweiser/agrarinvestitionsfoerderungsprogramm+_afp_+_+teil+a 6 Ebenda. 7 https://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020/country-files/de_en, dann weiter unter Rural Development Programme - Baden-Württemberg full text. https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/mlr.foerderung,lde/startseite/agrarpolitik/mepliii 8 https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/mlr.foerderung,lde/startseite/foerderwegweiser/agrarinvestitionsfoerderungsprogramm+_afp_+_+teil+a 9 Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. ABl. L 193, 1.7.2014, S.. 1 75. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/txt/pdf/?uri=celex:32014r0702&from=de 10 http://www.foerderdatenbank.de/foerder-db/navigation/foerderrecherche/suche.html?get=6dbfb491a3ce9404c25474caf3af142a;views;document&doc=12367&typ=rl 11 Siehe 3.1. unter dem Buchstaben d der Richtlinie Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft. Die Richtlinie galt bis zum 31. Dezember 2018, Anträge können nicht mehr gestellt werden. Die Wiedereröffnung der Antragstellung ist zu Beginn des zweiten Quartals 2019 geplant. http://www.foerderdatenbank.de/foerder-db/navigation/foerderrecherche/suche.html?get=6dbfb491a3ce9404c25474caf3af142a;views;document&doc=12367&typ=rl

Seite 6 Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 12 Der Zuschuss beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 13 2.3. Nordrhein-Westfalen Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen antwortete: Hagelschutznetze können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Der Fördersatz beträgt 20 %. In den letzten 10 Jahren wurde nur ein Förderantrag für Hagelschutznetze bewilligt. 14 2.4. Rheinland-Pfalz Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland- Pfalz führte aus: In Rheinland-Pfalz können Investitionen in Hagelschutznetze gefördert werden. Die Konditionen unterscheiden sich, je nachdem ob der betreffende Erzeuger Mitglied einer Erzeugerorganisation ist (z.b. VOG Ingelheim) oder nicht. Für Mitglieder von Erzeugerorganisationen gilt: Wenn die Erzeugerorganisation Investitionen in Hagelschutznetze in ihr operationelles Programm aufgenommen und ausreichend Mittel dafür vorgesehen hat, können die entsprechenden Investitionen mit einem Fördersatz von 50 % gefördert werden. Die öffentlichen Mittel stammen dabei ausschließlich aus dem EU-Haushalt (EGFL-Mittel). Die Erzeugerorganisationen nehmen regelmäßig solche Kulturschutzanlagen in ihr operationelles Programm auf. Wenn ein Erzeuger kein Mitglied einer Erzeugerorganisation ist, kann er eine Förderung über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) erhalten. Der Fördersatz beläuft sich hier auf 20 %. In den zurückliegenden Jahren hat es keinen derartigen Förderfall gegeben. 15 12 http://www.foerderdatenbank.de/foerder-db/navigation/foerderrecherche/suche.html?get=6dbfb491a3ce9404c25474caf3af142a;views;document&doc=12367&typ=rl 13 Siehe 6.2. Satz 2 der Richtlinie Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft. 14 E-Mail-Antwort vom 26.02.2019. 15 E-Mail-Antwort vom 26.02.2019.

Seite 7 2.5. Sachsen Laut telefonischer Auskunft aus dem Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft in Sachsen kann die Errichtung von Schutzeinrichtungen in Weinbau- und Baumobstanlagen auf Grundlage von Punkt 1.1.2.3 der Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer 16 vom 15. Dezember 2014 zu 25 % bezuschusst werden (Basisförderung). Die gilt nur für Antragsteller, die nicht Mitglied in einer anerkannten Erzeugerorganisation sind. 17 *** 16 Grundlage für die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft, der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP AGRI) und des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer RL LIW/2014) ist das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) in der Förderperiode 2014 2020. (SächsABl.SDr. 2015 S. S 74), die zuletzt durch die Richtlinie vom 15. Mai 2018 (SächsABl. S. 721) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2017 (SächsABl.SDr. S. S 433). https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/14196-foerderrichtlinie_landwirtschaft Innovation Wissenstransfer#romII; https://www.smul.sachsen.de/foerderung/4769.htm Erläuterungen zur Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft, der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP AGRI) und des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer - RL LIW/2014). https://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/erlaeuterungen_liw_20022019.pdf 17 Telefonische Auskunft vom 25.02.2019.