Berufsorientierung und Lebenskunde

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Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang Berufsorientierung und Lebenskunde Studienplanversion V Begutachtet durch die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Tirol am 5. Mai Genehmigung durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Tirol am 7. Mai

Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang Berufsorientierung und Lebenskunde Studienplanversion V

Inhaltsverzeichnis Qualifikationsprofil... Curriculum... 5. Allgemeines... 5.. Umfang und Dauer des Lehrgangs... 5. Kompetenzenkatalog... 6. Zulassungsvoraussetzungen..... Allgemeine Voraussetzungen..... Besondere Voraussetzungen.... Reihungskriterien....5 Modulraster....6 Modulübersicht....7 Modulbeschreibungen....8 Prüfungsordnung... 8.8. Geltungsbereich... 8.8. Art und Umfang der Prüfungen... 8.8. Generelle Beurteilungskriterien... 9.8. Informationspflicht der/des Modulverantwortlichen....8.5 Bestellungsweise der Prüfer/-innen....8.6 Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren....8.7 Art der Modulbeurteilung....8.8 Prüfungswiederholungen....8.9 Rechtsschutz bei Prüfungen....8. Nichtigerklärung von Beurteilungen....9 Beendigung des Studiums.... Zertifizierung... Fehler! Textmarke nicht definiert.. Inkrafttreten und allfällige Übergangsbestimmungen... Dokumente für das BMUKK... 5. Angaben zum Curriculum... 5

Qualifikationsprofil Aufgaben, leitende Grundsätze und Bildungsziele Studien an der Pädagogischen Hochschule Tirol orientieren sich an den leitenden Prinzipien der Vielfalt und Freiheit wissenschaftlich-pädagogischer Theorien, Methoden und Lehrmeinungen gemäß, Abs., Hochschulgesetz 5. Dies bezieht sich auf die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen der zu erfüllenden Aufgaben und deren inhaltliche und methodische Gestaltung. Darüber hinaus kommen die Bestimmungen des 9 Abs. bis der Hochschul- Curriculaverordnung 6 zur Anwendung. Unter besonderer Berücksichtigung der leitenden Grundsätze und Bildungsziele der 8 und 9 des Hochschulgesetzes 5 sowie des der Hochschul- Curriculaverordnung 6 werden die Studien so gestaltet, dass diese zu berufsfeldbezogenen Kompetenzen führen und das grundlegende Berufswissen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Der berufsbegleitende Lehrgang Berufsorientierung und Lebenskunde vermittelt notwendige fachwissenschaftliche und didaktische Kompetenzen zur Professionalisierung des pädagogischen Handelns der Lehrer/-innen an Polytechnischen Schulen im Pflichtgegenstand Berufsorientierung und Lebenskunde und im Pflichtgegenstand Berufsorientierung sowie einschlägigen verbindlichen oder unverbindlichen Übungen an der Sekundarstufe I. Berufsorientierung heißt Lebensorientierung und ist als Prozess zu verstehen, der über die Pflichtschulzeit hinausgeht. Wesentlich ist die Fähigkeit, Entscheidungen vorbereiten, treffen und umsetzen zu können sowie über eigene Stärken und Schwächen Bescheid zu wissen, sich Ziele zu setzen und ergebnisorientiert zu verfolgen. Ebenso wichtig ist es, Wissen durch gezielte Informationssuche zu erweitern, Informationen und Angebote zu bewerten und auf persönliche Relevanz hin zu überprüfen. Die Studierenden werden im Rahmen dieses Lehrgangs zu Expert/-innen für das Unterrichtsfach Berufsorientierung und Lebenskunde qualifiziert. Die Absolvent/- innen sind offen für neueste Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse unter

permanenter Berücksichtigung von forschendem Weiterentwickeln der eigenen Professionalität im Rahmen des lebenslangen Lernens, um die aktuellen erziehungsund unterrichtwissenschaftlichen Anforderungen bestmöglich an Polytechnischen Schulen und an der Sekundarstufe I erfüllen zu können. Die Studienangebote werden wissenschaftlich fundiert und berufsfeldbezogen gestaltet, sodass die Studierenden befähigt werden, unter Beachtung der gesellschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen ihren Unterricht zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Inhaltliche Schwerpunkte wie integrative/inklusive Pädagogik, Gender und Diversity, Förderdidaktik, Stärkung sozialer und personaler Kompetenzen sind ein integrierter Bestandteil des Lehrgangs. Das Kompetenz-Strukturmodell für Berufsorientierung und Lebenskunde ist der Leitfaden für die Gestaltung des Lehrgangs. Schülerinnen und Schüler in ihrer Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung zu unterstützen und Grundkompetenzen zu fördern, ist Aufgabe der Schule und kommt sowohl in den allgemeinen Lehrplanbestimmungen und grundlegenden Bildungszielen der Schulen als auch in den Lehrplänen zum Ausdruck.

Curriculum. Allgemeines.. Umfang und Dauer des Lehrgangs Der Lehrgang Berufsorientierung und Lebenskunde umfasst 8 ECTS-Punkte, setzt sich aus drei Modulen zu je 6 ECTS-Punkte zusammen und dauert mindestens drei Semester. Der Lehrgang wird berufsbegleitend angeboten.... Studienfachbereiche Humanwissenschaften: Fachwissenschaften: Schulpraktische Studien: Ergänzende Studien: Abschlussarbeit:, ECTS-Punkte,5 ECTS-Punkte, ECTS-Punkte,5 ECTS-Punkte, ECTS-Punkte... Stundenausmaß Der Workload des Lehrgangs umfasst 5 Echtstunden (8 ECTS-Punkte). Dieser ist durch betreute Studienanteile (Präsenzstudium und betreute Studienanteile gem. 7 HG 5) und im Rahmen des unbetreuten Selbststudiums zu erbringen. Betreute Studienanteile: Unbetreute Studienanteile: Echtstunden 9 Echtstunden 5

. Kompetenzenkatalog Die Entwicklung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und von der Bereitschaft orientiert sich an folgenden Grundkompetenzen ( Career Management Skills ): - Berufliche und lebensorientierte Handlungskompetenz: Bildungsund Berufsentscheidungen sind wichtige Lebensentscheidungen. Die Einbeziehung der gesamten Persönlichkeit, das Gewinnen einer möglichst klaren Vorstellung von dem, wofür oder wogegen sich eine Person ausspricht, führt zu gut reflektierten ganzheitlichen Entscheidungen, die Erfolg versprechend sind. Es geht um die Fähigkeit, Fertigkeit und Bereitschaft, die eigene Position in beruflichen und lebensorientierten Fragen zu formulieren und zu artikulieren und Entscheidungen zu treffen. Handlungskompetenz schließt die Bereitschaft zum Einholen von Information, den Kompromiss, die Fähigkeit zur Kommunikation und eine kritische (Selbst)Reflexion ein. - Berufs- und lebensorientierte Methodenkompetenz: Es geht um das Beherrschen von (Verfügen können über) Verfahren und Methoden, die es erlauben, Jugendliche auf ihrem Weg zu begleiten und sie mittels Entscheidungshilfen zu coachen. Dies umfasst auch die Kompetenz zum Entschlüsseln der eigenen Zukunftsvorstellungen. Damit sollen die Studierenden über Verfahrensweisen verfügen, die es ihnen ermöglichen, in einen Diskurs mit verschiedenen Kommunikationspartnern zu treten und die Grundlagen von Informationen zu reflektieren und diese Kompetenzen auf der Grundlage neuester erziehungswissenschaftlicher / pädagogischer Erkenntnisse und Verfahren ihren Schüler/-innen zu vermitteln. - Berufs- und lebensorientierte Sachkompetenz: Darunter ist ein Kompetenzenbündel zu verstehen, das Fähigkeiten, Fertigkeiten und die Bereitschaft mit einschließt, Prozesse der Berufsentscheidung zu verstehen, über sie zu verfügen sowie sie kritisch weiter entwickeln zu können. 6

Planungskompetenz Module Modul,, Modul Modul, Die Studierenden planen eine Unterrichtseinheit unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Schüler/-innen, führen diese durch und reflektieren kritisch Planung, Verlauf und Ergebnis. setzen die Vorgaben der Rahmen- und Landeslehrpläne, IBOBB Maßnahmen (IBOBB steht für Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf) um und berücksichtigen die Vorgaben des Rundschreibens Nr. 7/ BMUKK bei der Planung von Unterricht in Bezug auf individuelle Bedürfnisse von Lernenden. setzen IKT in der persönlichen Planung, Organisation und beim Recherchieren von Ressourcen ein. planen Unterrichtseinheiten unter besonderer Berücksichtigung der Handlungsorientierung und Individualisierung und führen diese reflektiert durch. Methodenkompetenz Module M,, M, M Die Studierenden planen eine Unterrichtseinheit unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Schüler/-innen, führen diese durch und reflektieren kritisch deren Planung, Verlauf und Ergebnis. weisen Kennnisse über wissenschaftliche Methoden zeitgemäßen Lehrens und Lernens nach. integrieren und reflektieren Methoden und Strategien zur Selbstfindung und reflektieren über wichtige Themenbereiche von Menschen mit Migrationshintergrund und berücksichtigen diesen in ihrer Unterrichtsplanung. planen Unterrichtseinheiten unter besonderer Berücksichtigung der Handlungsorientierung und der Individualisierung und führen diese reflektiert durch. Individualisierung und Differenzierung des Unterrichts Module Modul Modul Die Studierenden setzen die Vorgaben der Rahmen- und Landeslehrpläne bei der Planung von Unterricht in Bezug auf individuelle Bedürfnisse von Lernenden um. planen eine Unterrichtseinheit unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Schüler/-innen, führen diese durch und reflektieren kritisch Planung, Verlauf und Ergebnis. 7

Modul stellen Leistungen der Schüler/-innen fest und geben Rückmeldung über Lernergebnis und Lernprozess. unterstützen die Schüler/-innen mit dem Instrument der Berufsorientierungsmappe My future (AK Tirol) bzgl. von Maßnahmen der Selbsterfahrung. planen eine Unterrichtseinheit unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Lernenden, führen diese durch und reflektieren sie kritisch. stellen Leistungen von Schüler/-innen trotz heterogener Voraussetzungen fest berücksichtigen diese im leistungs- und verhaltensniveauangepassten Unterricht. Evaluationskompetenz Module Die Studierenden Modul planen Unterrichtseinheiten hinsichtlich des Berufsfindungsprozesses unter besonderer Berücksichtigung der Handlungsorientierung und Individualisierung und führen diese reflektiert durch. bereiten verschiedene Materialien zielorientiert auf und setzen diese im Unterricht reflektiert ein. Modul planen eine Unterrichtseinheit unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Lernvoraussetzungen der Schüler/-innen, führen diese durch und reflektieren kritisch Planung, Verlauf und Ergebnis. stellen Leistungen der Schüler/-innen fest und geben Rückmeldung über Lernergebnis und Lernprozess. evaluieren Unterrichtssituationen auf Basis der Aktionsforschung und geben konstruktives Feedback. Modul analysieren und reflektieren ihre Lernerfahrungen in einem Prozessportfolio. Lebenslanges Lernen Module Modul Modul Die Studierenden entwickeln Methoden und Strategien für den eigenen lebenslangen Lernprozess sowie Fähigkeiten und Bereitschaft sich diesem im Sinne des Professionalisierungskontinuums zu stellen. setzen zeitgemäße Lernmethoden im Sinne des lebensbegleitenden Lernens und der Nachhaltigkeit des Lernens ein. Kulturelle und interkulturelle Kompetenz Module M, Die Studierenden stellen verschiedene Kulturen in ihrer Unterschiedlichkeit dar. 8

M, M M weisen im Rahmen der Unterrichtsgestaltung und -durchführung interkulturelles Verständnis im beruflichen und persönlichen Kontext nach. integrieren Methoden und Strategien zur Kulturvermittlung in ihre Unterrichtsplanung und sind fähig, darüber zu reflektieren.. können Jugendliche mit Migrationshintergrund beim Reflektieren und Dokumentieren individueller Lebensgeschichten unterstützen. Kenntnisse über das Berufsfeld (Betriebspraktikum) Module Modul Die Studierenden bereiten ein Betriebspraktikum vor, führen dieses durch und erstellen eine Nachbereitung. analysieren ein Betriebspraktikum und dokumentieren dieses abschließend. beschreiben die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung eines Betriebspraktikums. dokumentieren und präsentieren Prozesse des Betriebspraktikums in einem Portfolio. bereiten Voraussetzungen und Anforderungen unterschiedlicher Berufsfelder didaktisch auf und vermitteln diese schüler/-innengerecht. Gender Mainstreaming Module Modul Die Studierenden berücksichtigen eine geschlechtersensible Didaktik im Rahmen des Unterrichts. zeigen Gender- und Sozialkompetenz bei Unterrichtsplanung und - durchführung. Wissenschaftliche Diskursfähigkeit Module Modul, Die Studierenden wenden wissenschaftliche Forschungsmethoden zielorientiert an und analysieren und interpretieren die Ergebnisse. 9

. Zulassungsvoraussetzungen.. Allgemeine Voraussetzungen Gemäß den Bestimmungen des 9 Abs. Hochschul-Curricula-Verordnung 6 in Verbindung mit 9 Abs. Hochschulgesetz 5 bauen Lehrgänge auf eine abgeschlossene Erstausbildung auf. Als Zulassungsvoraussetzung gilt daher ein abgeschlossenes Lehramts- oder Diplomstudium oder ein Bakkalaureatsstudium für das Lehramt an Polytechnischen Schulen oder an Schulen der Sekundarstufe I... Besondere Voraussetzungen Es sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.. Reihungskriterien Für den Lehrgang werden maximal Teilnehmer/innen zugelassen. Die Reihung der Teilnehmer/innen für die Aufnahme in den Lehrgang erfolgt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung. Lehrer/-innen von Schulen mit aktuellem Bedarf, können auf Antrag der Schulleitung und im Einvernehmen mit der Dienstbehörde vorgereiht werden.

.5 Modulraster.6 Modulübersicht

.7 Modulbeschreibungen

5

6

7

.8 Prüfungsordnung Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die in den einzelnen Modulbeschreibungen formulierten Studienanforderungen als Leistungsnachweise für die einzelnen Lehrveranstaltungen der jeweiligen Module zu beachten..8. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den dreisemestrigen Lehrgang Berufsorientierung und Lebenskunde an der Pädagogischen Hochschule Tirol..8. Art und Umfang der Prüfungen Die Prüfungsanforderungen der Module sind auf die für das jeweilige Modul bzw. den Lehrgang gültigen (Teil)Kompetenzen abgestimmt und entsprechen somit der in Abs der HCV 6 genannten Kompetenzorientierung des Lehrganges. Die Arten der Leistungsfeststellung lassen eine differenzierte Einschätzung der Kompetenzentwicklung der einzelnen Studierenden zu..8.. Art der Prüfungen bzw. Leistungsnachweise Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls kann durch eine mündliche oder schriftliche kommissionelle Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis über das gesamte Modul erfolgen. Die mündliche kommissionelle Prüfung ist öffentlich. Die/Der Prüfer/-in bzw. die/der Vorsitzende der Prüfungskommission hat jedoch das Recht, einzelne Zuhörer/-innen auszuschließen, wenn dies aus räumlichen Gründen erforderlich ist oder wenn die Anwesenheit der Zuhörer/-innen das Prüfungsgeschehen beeinträchtigt..8.. Umfang der Prüfungen Schriftliche Prüfungen über Module dürfen eine Dauer von 5 Minuten nicht unterund eine Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten. Mündliche Prüfungen über Module dürfen eine Dauer von Minuten nicht unterund eine Dauer von Minuten nicht überschreiten. Präsentationen von Abschlussarbeiten dürfen einschließlich Diskussion eine Dauer von Minuten nicht unter- und eine Dauer von Minuten nicht überschreiten. 8

.8. Generelle Beurteilungskriterien.8.. Grundlagen für die Leistungsbeurteilung Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Curriculums unter Berücksichtigung der in den Modulen ausgewiesenen (Teil)Kompetenzen. Die Leistungsfeststellung kann je nach Festlegung in den einzelnen Modulanforderungen durch Beobachtung der Leistungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen, durch Kontrolle der Erfüllung von Arbeitsaufträgen, durch Beurteilung von Seminar-, Projektarbeiten, Portfolios etc. und / oder durch mündliche und schriftliche Prüfungen im Sinne dieser Prüfungsordnung erfolgen. Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß 6 Abs. Z 7 Hochschulgesetz 5 sowie Abs. 5 Hochschul-Curriculaverordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsverfahren zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss..8.. Kriterien für die Leistungsbeurteilung Der positive Erfolg von Prüfungen oder anderer Leistungsfeststellungen ist mit "Sehr gut" (), "Gut" (), "Befriedigend" () "Genügend", der negative Erfolg ist mit Nicht genügend (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind nicht zulässig. Bei der Heranziehung der fünfstufigen Notenskala für die Beurteilung von Leistungsnachweisen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: - Mit Sehr gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständige adäquate Lösungen präsentiert werden. - Mit Gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden. - Mit Befriedigend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. - Mit Genügend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. - Mit Nicht genügend sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Genügend nicht erfüllen. Weiters ist eine davon abweichende Beurteilungsform (positive Beurteilung mit Erfolg teilgenommen, negative Beurteilung ohne Erfolg teilgenommen ) möglich, welche in der Rubrik Leistungsnachweise der einzelnen Modulbeschreibungen zu vermerken ist. Werden Leistungen mit der Beurteilung mit Erfolg teilgenommen oder ohne Erfolg teilgenommen zertifiziert, wird mit Erfolg teilgenommen beurteilt, wenn die in den Modulen beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend 9

erfüllt werden. Die negative Beurteilung ohne Erfolg teilgenommen erfolgt dann, wenn Leistungen die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Erfolg teilgenommen nicht erfüllen..8. Informationspflicht der/des Modulverantwortlichen Die/Der Modulverantwortliche hat die Studierenden nachweislich zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung eines Moduls über die Ziele, die inhaltlichen Schwerpunkte, die zu erwerbenden Kompetenzen und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren. Den Studierenden ist auf Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen zu gewähren. Die Studierenden sind berechtigt, von diesen Unterlagen Kopien anzufertigen..8.5 Bestellungsweise der Prüfer/-innen Ist über ein Modul eine kommissionelle Prüfung vorgesehen, hat die Institutsleitung eine Prüfungskommission zu bilden, die aus der/dem Modulverantwortlichen und zwei weiteren im Modul Lehrenden besteht. Den Vorsitz führt die/der Modulverantwortliche. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst..8.6 Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren Die/Der Studierende hat sich rechtzeitig spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin zur Modulprüfung in PH-Online anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden. Die Zulassung zur Modulprüfung setzt die Erfüllung aller Studienanforderungen gemäß Modulbeschreibung und die Anwesenheit bei allen Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls voraus. Bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Gründen (z.b. Krankenhausaufenthalt) kann eine besondere Vereinbarung (z.b. Studienauftrag) zum Ersatz von höchstens 5 Prozent der tatsächlich entfallenen Studienveranstaltungseinheiten getroffen werden. Abgabetermine sind so festzulegen, dass den Studierenden die Einhaltung der festgelegten Studiendauer ermöglicht wird Modulprüfungen oder andere Leistungsnachweise für den Abschluss eines Moduls sind studienbegleitend zeitnah zu den Lehrveranstaltungen, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte erarbeitet worden sind, abzulegen. Der Abschluss eines

Moduls muss spätestens zwei Wochen vor Beginn des Moduls im darauf folgenden Semester nachgewiesen werden. Die/Der Modulverantwortliche hat für die kommissionelle Modulprüfung für das jeweilige Modul jedenfalls drei Prüfungstermine festzusetzen..8.7 Art der Modulbeurteilung Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls erfolgt gemäß Modulbeschreibung durch eine mündliche oder schriftliche Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis über das gesamte Modul. Umfang, Zeit und Art der Modulbeurteilung wird in den Modulbeschreibungen festgelegt und den Studierenden zu Beginn des Moduls nachweislich bekanntgegeben..8.8 Prüfungswiederholungen Bei negativer Beurteilung einer Modulprüfung durch Nicht genügend oder ohne Erfolg teilgenommen stehen der/dem Studierenden gemäß Abs 5 Hochschulgesetz 5 insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei auch die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Auf Ansuchen der/des Studierenden sind bei der zweiten und dritten Wiederholung der Prüfung andere Lehrende des jeweiligen Moduls als Prüfer/-innen einzusetzen, wenn dies organisatorisch möglich ist. Eine negativ beurteilte Prüfung darf frühestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung wiederholt werden. Die Prüfungskommission für die letzte Wiederholung besteht aus drei vom Rektorat unter Berücksichtigung von Abs. bestellten Lehrenden im betreffenden Fachgebiet, wobei das Rektorat ein Mitglied für den Vorsitz der Prüfungskommission bestellt. Die Festlegung des Prüfungstermins dieser kommissionellen Prüfung obliegt der/dem Vorsitzenden der Kommission. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Eine nicht abgelegte Prüfung ist auch dann nicht auf die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten anzurechnen, wenn keine fristgerechte Abmeldung von der Prüfung erfolgt ist.

Hat die/der Studierende jedoch die Prüfungsaufgaben übernommen, diese aber nicht bearbeitet, ist diese Prüfung jedenfalls zu beurteilen. In die Zahl der Wiederholungen ist gemäß 59 Abs Ziffer und Z 6 Hochschulgesetz 5 auch die Zahl der Prüfungswiederholungen an anderen Pädagogischen Hochschulen einzurechnen..8.9 Rechtsschutz bei Prüfungen Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt Hochschulgesetz 5..8. Nichtigerklärung von Beurteilungen Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen gilt 5 Hochschulgesetz 5..9 Beendigung des Studiums Das Studium gilt als beendet, wenn alle Module positiv beurteilt sind. Die Gesamtdauer des Studiums darf die doppelte Anzahl der im Curriculum vorgesehenen Semester nicht überschreiten. Anderenfalls erfolgt Exmatrikulation. Nach Abschluss des Lehrganges ist der/dem Studierenden ein Lehrgangszeugnis auszustellen.. Inkrafttreten Dieses Curriculum tritt mit dem Studienjahr / in Kraft.

. Kostenkalkulation: DARLEGUNG DER PERS. UND FINANZ. RESSOURCEN Berufsorientierung und Lebenskunde Kalkulierte Studierendenzahl M Bezeichnung der LVA Art der LVA Gruppen GWSt Einstufung Lehrer Satz/Stunde Einstufung Lehrbeauftragte Satz/Stunde Lehrerstunden Kosten Lehrer Kosten Lehrbeauftragte Grundlagenwissen Berufskunde V,75 LPH 7,9 6 7,6 5, Grundlagenwissen Lebenskunde V,75 LPH 7,9 6 7,6 5, Kooperationspartner und Vernetzungsmöglichkeiten S,75 L 5,6 5, 6,7 68, betreute Studienanteile dazu Ü,5 La 6,9 7, 8 75,9 96,8 Gesetzliche Grundlagen V,75 LPH 7,9 6 7,6 5, Sozialisation in Klasse und Schule S,75 LPH 7,9 6 7,6 5, betreute Studienanteile dazu Ü,5 L 5,6 5,,57 6, M Arbeit und Beruf (Vorlesung) V,75 LPH Arbeit und Beruf (Seminar) S,5 LPH 7,9 7,9 6 7,6 5, 8 58,5 6, betreute Studienanteile dazu Ü,5 L 5,6 5,,57 6, Beschäftigungsverhältnisse V,5 L 5,6 5,,57 6, Firmenanalyse, Wirtschafts- und Unternehmensstrukturen V,5 LPH 7,9 9,75, Soziales vs. dissoziales Verhalten S,65 LPH 7,9 79,8 755, betreute Studienanteile dazu Ü,75 L 5,6 5, 6,85, Konflikte, Konfliktfähigkeit, Konfliktbewältigung S,5 LPH 7,9 8 58,5 6, betreute Studienanteile dazu Ü,75 L 5,6 5, 6,85,

Grundlagen Betriebs- und Volkswirtschaft S,75 LPH 7,9 6 7,6 5, betreute Studienanteile dazu Ü,5 L 5,6 5, 7,8 8, Bildungs- und Ausbildungswege S,75 L 5,6 5, 6,85, betreute Studienanteile dazu Ü,5 La 6,9 7, 9,87 7, Informations- und Beratungsmöglichkeiten S,75 L 5,6 5, 6,85, betreute Studienanteile dazu Ü,5 La 6,9 7, 9,87 7, Mobbing, Bullying unter Jugendlichen S,875 LPH 7,9, 57, betreute Studienanteile dazu Ü,5 L 5,6 5,,57 6, Zivilcourage im Alltag S,5 L 5,6 5, 8 9,, M betreute Studienanteile dazu Ü,5 La 6,9 7, 9,87 7, Berufswahl als Prozess und bestimmende Faktoren V,75 L 5,6 5, 6,85, Potenzanalysen und Kompetenzen S,5 LPH 7,9 8 58,5 6, betreute Studienanteile dazu Ü,5 L 5,6 5,,57 6, Theoriemodelle und Ansätze bei der Berufswahl V,5 LPH 7,9 8 58,5 6, Jugend und Finanzkompetenzen V,75 L 5,6 5, 6,85, Schulden, Schuldenprävention Ü,75 L 5,6 5, 6,7 68, betreute Studienanteile dazu Ü,5 La 6,9 7, 9,87 7, Konsumverhalten Jugendlicher S,75 L 5,6 5, 6,85, betreute Studienanteile dazu Ü,5 La 6,9 7, 9,87 7, Migrationshintergrund und Ausbildung V,75 LPH 7,9 6 7,6 5, M Chancengleichheit in der Ausbildung S,65 L 5,6 5, 56, 5, betreute Studienanteile dazu Ü,5 La 6,9 7, 87,75 8,

Genderkompetenz in Schule und Beruf Ü,875 L 5,6 5, 8 5,97 5, betreute Studienanteile dazu Ü,5 La 6,9 7, 87,75 8, Lebenslanges Lernen, Lerntechniken Ü,65 L 5,6 5, 56, 5, betreute Studienanteile dazu Ü,5 La 6,9 7, 87,75 8, Vorbereitung und Planung S,5 L 5,6 5,,57 6, betreute Studienanteile dazu Ü,5 La 6,9 7, 9,87 7, Betriebspraktikum Ü, La 6,9 7, 6,9 7, betreute Studienanteile dazu Ü,5 La 6,9 7, 87,75 8, Dokumentation, Reflexion und Präsentation des Praktikums Ü,5 L 5,6 5, 8 9,, betreute Studienanteile dazu Ü,75 La 6,9 7, 6 8,6,6 Summen 9,5 6 78,6 57,6 Kosten pro Studierende/-r 9,5,88 Dokumente für das BMUKK. Angaben zum Curriculum Beginn des Lehrgangs: Studienjahr / Zuordnung zum öffentlich-rechtlichen Bereich Der Lehrgang führt zu einer zusätzlichen Qualifikation für den Unterricht im Pflichtgegenstand Berufsorientierung und Lebenskunde an Polytechnischen Schulen und für den Unterricht im Pflichtgegenstand Berufsorientierung sowie einschlägigen verbindlichen und unverbindlichen Übungen an Schulen der Sekundarstufe I und ist daher dem öffentlich-rechtlichen Bereich zuzuordnen. Zum Bedarf 5

Da ein Großteil der Lehrkräfte an der PTS diesen Pflichtgegenstand ungeprüft unterrichtet, soll durch diesen Lehrgang ein qualitätsvoller Unterricht an Polytechnischen Schule durch spezifisch qualifizierte Lehrer/-innen sichergestellt werden. Ansprechperson: VRin Mag. Andrea Gandler-Pernlochner, MSc Pädagogische Hochschule Tirol Pastorstraße 7 6 Innsbruck Tel.: + 5-599- Email: andrea.gandler@ph-tirol.ac.at 6