Physik. Curriculum für den Lehrgang. Pädagogischen. Hochschule Tirol. Studienplanversion V01. Begutachtet durch. Mai 2013
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1 Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang Physik Studienplanversion V01 Begutachtet durch die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Tirol am 15. Mai 2013 Genehmigung durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Tirol am 27. Mai 2013
2 Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang Physik Studienplanversion V01
3 1. Qualifikationsprofil: Präambel: Gemäß des Erlasses zur Lehrer/innenfort- und -weiterbildung an Pädagogischen Hochschulen, basierend auf dem Hochschulgesetz 2005, ist Lehrer/innenfort- und weiterbildung entsprechend modernem Qualitätsmanagement in erster Linie als notwendiges Instrument der Personalentwicklung zu sehen. Die Angebote der Pädagogischen Hochschulen haben, wie in 9, Abs. 2 HSchG verankert, diesem Umstand im Sinne einer zeitgemäßen Schul- und Unterrichtsentwicklung und einem Aus-, Fort- und Weiterbildungskontinuum Rechnung zu tragen. Weiters haben die Angebote die Kontinuität im Hinblick auf vorangegangene Aus- und Weiterbildungsmodule sowie den aktuellen Bedarf zu beachten und in der inhaltlichen Gestaltung zu berücksichtigen. Wie unter Punkt genauer ausgeführt, ist nachhaltiger Bedarf am Lehrgang Physik gegeben, wobei vorliegendes Curriculum in seiner inhaltlichen Gestaltung auf dem Curriculum vom Jahre 2010 basiert und mit dieser vorliegenden Version 1, gemäß den Empfehlungen des BMUKK aktualisiert wurde Aufgaben, leitende Grundsätze und Bildungsziele: Mit dem vorliegenden Curriculum des Lehrganges Physik orientiert sich die Pädagogische Hochschule Tirol an den leitenden Prinzipien der Vielfalt und der Freiheit wissenschaftlichpädagogischer Theorien, Methoden und Lehrmeinungen gemäß 40 Abs. 1 Hochschulgesetz Unter besonderer Berücksichtigung der leitenden Grundsätze und Bildungsziele der 8 und 9 des Hochschulgesetzes 2005 sowie des 3 der Hochschul-Curriculaverordnung 2006 werden die Studien so gestaltet, dass diese zu berufsbezogenen Kompetenzen führen und das grundlegende Berufswissen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht gemäß den zu erfüllenden Aufgaben und deren inhaltliche und methodische Gestaltung. Mit dem Lehrgang Physik sollen Lehrpersonen, die bereits Physik an einer AHS-Unterstufe, an einer Haupt- bzw. Neuen Mittelschule oder einer BMHS (HAK, HUM, BAKIP) gemäß dem Studienplan unterrichten, für diese Aufgabe qualifiziert werden. Die Teilnehmer/innen des Lehrganges erwerben fundierte fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse und Kompetenzen, um einen qualitätsvollen Physikunterricht in diesen Schultypen sicher zu stellen. Die Erstellung des Konzeptes orientiert sich bezüglich der fachwissenschaftlichen Inhalte an den Lehrplänen der Sekundarstufe 1, der Handelsakademie und der höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe. Um die (geringen) Abweichungen in den Lehrplänen zu berücksichtigen, werden Lehrveranstaltungen mit vorwiegend fachwissenschaftlichen Inhalten fallweise in schultypenbezogener Gruppenzusammenstellung durchgeführt. Da nicht alle fachwissenschaftlichen Inhalte in das Detail gehend bearbeitet werden können, sollen die Teilnehmer/innen die Kompetenz erwerben, schulrelevante Inhalte selbstständig im Eigenstudium bzw. im betreuten Selbststudium zu erwerben. Ein Schwerpunkt im
4 Lehrgang ist die Auswahl, Planung und Durchführung von Demonstrations-, Freihand- und Schüler/innen-Experimenten. Fachdidaktische Inhalte berücksichtigen insbesondere das Experimentieren im Physikunterricht, neue Lehr- und Lernformen (selbstständiges Arbeiten, entdeckendes, forschendes Lernen etc.), kompetenzorientierten Physikunterricht, zukünftige Bildungsstandards in den naturwissenschaftlichen Fächern sowie eine neue Leistungsbewertung und Prüfungskultur. Sowohl die Inhalte als auch die Durchführung des Lehrgangs sind durch Praxisbezug gekennzeichnet. Im Mittelpunkt der Selbststudienanteile des Lehrgangs steht die Reflexion und Entwicklung des eigenen Physikunterrichtes. Außerdem wird fächerüberschreitendes Denken und Arbeiten berücksichtigt und gefördert. Die Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges sind in fachlicher, didaktischer und schulpraktischer Hinsicht befähigt, an der Unterstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schulen, an Haupt- und Neuen Mittelschulen sowie an Berufsbildenden Höheren Schulen (HAK und HUM) den Unterrichtsgegenstand Physik zu lehren. Der Lehrgang ist berufsbegleitend, kann und will ein reguläres Lehramtsstudium nicht ersetzen Vergleichbarkeit mit Curricula gleichartiger Studienangebote an anderen Pädagogischen Hochschulen: Das Curriculum (Version 1) beruht auf dem vom Rektorat der Pädagogischen Hochschule Tirol bereits genehmigten und im SS 2011/WS 2011/12 bereits durchgeführten Lehrgang Physik für Biologiekräfte an der Pädagogischen Hochschule Tirol. Alle im Lehrgang angebotenen Module stehen in einem direkten Zusammenhang und führen in Summe zu Kompetenzen, die einen zeitgemäßen, qualitätsvollen Physikunterricht ermöglichen. Das Qualifikationsprofil, die modulare Gesamtkonstruktion, die Gesamtanzahl der ECTS- Credits, der Titel des Lehrgangs, die Bezeichnung der einzelnen Module und die Zuteilung von ECTS-Credits zu den einzelnen Modulen und Studienfachbereichen entsprechen den Empfehlungen von Artur Habicher und Michael Schwarzer. Angaben zum Curriculum: 1.3. Allgemeine Angaben: Der Lehrgang vermittelt den Teilnehmer/innen, aufbauend auf deren einschlägigen Voraussetzungen, die nötigen Zusatzkompetenzen um die, laut dem für die jeweilige Schulart (Haupt- und Neue Mittelschulen sowie Berufsbildende Schulen, wie HAK, HUM und BAKIP) gültigen Lehrplan vorgesehenen Inhalte des Unterrichtsgegenstandes Physik didaktischmethodisch schüler/innenadäquat aufzubereiten und zu vermitteln. Dauer des Lehrgangs 2 Semester 1.4. ECTS-Credits 12 ECTS-Credits
5 1.5. Beabsichtigter Beginn des Lehrgangs: Wintersemester 2013/ Angabe der Version/des Erstellungsdatums des Dokuments: Version 01/ 14. Februar Curriculum-Entwicklung: Artur Habicher, MA; Dr. Michael Schwarzer; Mag. a Alexandria Bott 1.8. Ansprechperson: Mag. a Alexandria Bott (Lehrgangskoordinatorin) Pädagogische Hochschule Tirol Institut für berufsbegleitende Professionalisierung Adamgasse 22, A-6020 Innsbruck +43 (0)512/ Datum der Genehmigung durch das Rektorat: Angaben zum Bedarf: Der anhaltend große Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften in Physik wird durch den Landesschulrat Tirol (Herrn Dr. LSI Plankensteiner, Frau Dr. Adolfine Gschließer) bestätigt. Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des neuen Unterrichtsfaches Naturwissenschaften ist von einem weiteren Anstieg der großen Nachfrage nach Lehrgangsplätzen auszugehen Umfang und Dauer des Lehrgangs: Dauer: 2 Semester Umfang : 12 ECTS-Credits 2. Kompetenzenkatalog: 2.1. Zertifizierbare Kompetenzen in Mechanik und Optik: Die Studierenden erklären Bewegungsabläufe aus dem Alltag physikalisch erklären Wärmetransport und Wärmekraftmaschinen sowie Aggregatzustände. führen einfache Experimente, insbesondere Freihandversuche durch und setzen diese didaktisch fundiert im Unterricht ein
6 konstruieren Strahlengänge und erklären optische Geräte beschreiben wellenoptische Phänomene erklären die Entstehung von Licht und Farben führen Schülerexperimente durch, bereiten diese didaktisch auf und setzen sie im Unterricht ein 2.2. Zertifizierbare Kompetenzen in Elektrizität und Magnetismus und Radioaktivität: Die Studierenden erklären einfache Schaltungen und führen Berechnungen durch. erklären Alltagsphänomene aus der Elektrostatik. können den Elektromagneten, Elektromotor und den Generator qualitativ erklären erklären die Arbeitsweise von Sicherheitseinrichtungen im Stromkreis. beschreiben die Radioaktivität und zeigen an Beispielen ihre Anwendungen und Gefahren. bereiten Demonstrationsexperimente didaktisch auf und setzen sie gezielt im Unterricht ein. berücksichtigen Schülervorstellungen bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts. entwickeln kompetenzorientierte Aufgaben in Zusammenhang mit dem Kompetenzmodell Naturwissenschaft der geplanten Nawi-Bildungsstandards 3. Zulassungsvoraussetzungen: Für die Teilnahme als ordentliche/r Studierende/r am Lehrgang gelten folgende Voraussetzungen: Lehrpersonen, mit abgeschlossenem Lehramt, die in einem aufrechten Dienstverhältnis als Bundes- oder Landeslehrer/-in bzw. als Bundes- oder Landesvertragslehrer/-in an einer öffentlichen Schule in Österreich stehen und die im Unterrichtsfach Physik eingesetzt werden. Maximale Anzahl der Teilnehmer/innen: 27 Reihungskriterien: Das Kriterium für die Reihung ist die Reihenfolge der Anmeldung.
7 4. Modulraster: 1. Semester 2. Semester M 1 M 2 Mechanik/Optik Elektrizität/Radioaktivität 6 EC 4,5 SWSt. 6 EC. 4,25 SWSt. 6,0 EC 6,0 EC Summe 1. Semester: 4,5 SWSt. 6,0EC Summe 2. Semester: 4,25 SWSt. 6,0 EC Summe Lehrgang: 12 EC 8,75 SWSt. 5. Modulübersicht: LV-Art Semesterwochenstunden Echtstunden zu 60 Minuten Physik M 1 Mechanik/Optik Mathematische Grundlagen und Mechanik Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Betreute Anteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS SE 1 0, ,50 1,5 Wärme SE 0,5 0,25 9 9,75 0,75 Optik SE 1 0, ,50 1,5 Freihand- und Schülerexperimente SE 2,0 0, ,25 2,25 Summen 4,50 2, M 2 Elektrizität/Radioakti vität Elektrizität SE 1,75 1, ,50 2,50 Radioaktivität SE 0,5 0,25 9 9,75 0,75 Unterrichtskonzepte/ Methodenwerkzeuge Demonstrationsexperi mente SE 0,5 0,00 6 6,50 0,5 SE 0,5 0,25 9 9,75 0,75
8 Schülervorstellungen/ Modellbildung Bildungsstandards und kompetenzorientierter Unterricht SE 0,5 0,25 9 9,75 0,75 SE 0,5 0,25 9 9,75 0,75 Summen 4,25 2, M 1-2 Gesamtsummen 8,75 4, Modulbeschreibungen: 6.1. Modul 1: Modellbildung und Mechanik / Optik Kurzzeichen: Modulthema: Sprache(n): MECH Mathematische Grundbildung und Mechanik / Optik Deutsch Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Physik Mag. a Alexandria Bott Studienjahr: Semester: Dauer und Häufigkeit des Angebots: ECTS: 2013/14 WS 2013/14 6,0 Kategorien: Niveaustufe (Studienabschnitt) Pflichtmodul Voraussetzungen für die Teilnahme: Lehr- und Lernformen: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Seminar, Übung, Selbststudium Verbindung zu anderen Modulen: Leistungsnachweise: Immanenter Prüfungscharakter Literatur: HALLIDAY, David, RESNICK, Robert, WALKER, Jearl (2007). Halliday Physik. Bachelor Edition. Verlag Wiley VCH GIRWIDZ, Raimund, HÄUßLER, Peter, KIRCHER Ernst (2006). Physikdidaktik: Theorie und Praxis. Springer Verlag MIKELSKIS, Helmut (2006). Physik-Didaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II. Cornelsen Scriptor Bildungsziele Die Studierenden können Bewegungsvorgänge auf konkrete Beispiele aus dem Alltag anwenden. können Wärmekraftmaschinen erklären. verstehen das Grundkonzept von Schwingungen und Wellen. erhalten Verständnis über die Entstehung, das Ausbreitungsverhalten und die Eigenschaften von Licht
9 können den Strahlenverlauf bei optischen Phänomenen und das Funktionsprinzip optischer Geräte erklären. können Experimente mit dem Schwerpunkt Freihandversuche didaktisch aufbereiten und durchführen. können Experimente mit dem Schwerpunkt Schülerversuche didaktisch aufbereiten und durchführen. Bildungsinhalte Kinematik: Bewegungsarten; Geschwindigkeit, Beschleunigung, Kraft, Kräftezerlegung, mechanische Energieformen, Erhaltungssätze, Beispiele aus dem Alltag, Kreisbewegung Temperatur, Wärme, Druck und Aggregatzustände; Entropie; Hauptsätze der Wärmelehre; Wärmeübertragung; Wärmekraftmaschinen Schwingungen und Wellen Entstehung von Licht; Absorption von Licht; Frequenz und Farbe; Mischfarben Geometrische Optik: Ausbreitungsverhalten; Reflexion an ebenen und gewölbten Spiegeln; Brechung und Totalreflexion Wellenoptik, elektromagnetische Welle Einsatz von Experimenten mit Schwerpunkt Freihandexperimenten Didaktische Grundlagen und der richtige Einsatz von Schülerversuchen Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen Die Studierenden erklären Bewegungsabläufe aus dem Alltag physikalisch erklären Wärmetransport und Wärmekraftmaschinen sowie Aggregatzustände. konstruieren Strahlengänge und erklären optische Geräte beschreiben wellenoptische Phänomene erklären die Entstehung von Licht und Farben führen einfache Experimente, insbesondere Freihandversuche durch und setzen diese didaktisch fundiert im Unterricht ein führen Schülerexperimente durch, bereiten diese didaktisch auf und setzen sie im Unterricht ein Lehrveranstaltungsüberblick:
10 Modul 1 LV- Art Studienfachbereich ECTS Semesterwochenstunden 1 Echtstunden zu 60 Minuten Mechanik / Optik Fachwissenschaft und Fachdidaktik Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Betreute Anteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Mathematische Grundlagen und Mechanik SE 1,50 1,00 0, ,50 1,50 Wärme SE 0,75 0,50 0,25 9 9,75 0,75 Optik SE 1,50 1,00 0, ,50 1,50 Freihand- und Schülerexperimente SE 2,25 2,00 0, ,25 2,25 Summen 6 4,50 2, Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
11 Modul 2: Elektrizität und Magnetismus / Radioaktivität Kurzzeichen: Modulthema: Sprache(n): ELEK Elektrizität und Magnetismus / Radioaktivität Deutsch Lehrgang: Physik Modulverantwortliche/r: Mag. a Alexandria Bott Studienjahr: Semester: Dauer und Häufigkeit des Angebots: ECTS: 2013/14 SS ,0 Kategorien: Pflichtmodul Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfüllung der Zulassungsbedingungen Verbindung zu anderen Modulen: Niveaustufe (Studienabschnitt) Lehr- und Lernformen: Seminar, Übung, Selbststudium Leistungsnachweise: Immanenter Prüfungscharakter Literatur: HALLIDAY, David, RESNICK, Robert, WALKER, Jearl (2007). Halliday Physik. Bachelor Edition. Verlag Wiley VCH GIRWIDZ, Raimund, HÄUßLER, Peter, KIRCHER Ernst (2006). Physikdidaktik: Theorie und Praxis. Springer Verlag MIKELSKIS, Helmut (2006). Physik-Didaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II. Cornelsen Scriptor Bildungsziele Die Studierenden lernen die für die Physik typische Denkweise kennen und erkennen Unterschiede zwischen physikalischen und nicht-physikalischen Denkvorgängen. können den Gleichstromkreis mit Hilfe von Modellen erklären. können elektrostatische und elektromagnetische Phänomene und technische Anwendungen erklären. kennen Sicherheitsvorschriften beim Experimentieren mit Strom. können die Entstehung, die Anwendung und Gefahren radioaktiver Strahlung erklären. können Experimente mit dem Schwerpunkt Demonstrationsexperimente didaktisch aufbereiten und durchführen. erwerben einen Überblick über methodische Großformen, spezifische Unterrichtskonzepte und Methodenwerkzeuge (Lehr- und Lernwerkzeuge) erkennen die Bedeutung von Schülervorstellungen im Physikunterricht. kennen die Bildungsstandards und die Grundlagen kompetenzorientierten Unterrichts. Bildungsinhalte Gleichstrom: Stromleitung, Spannung, Stromstärke, Widerstand, Ohmsches Gesetz, Serienund Parallelschaltung; elektrische Arbeit und Leistung; Sicherheitsvorschriften Elektrostatik und Elektromagnetismus: Elektromotor, Generator, Transformator Feldbegriff, Blitze; Wechselstrom
12 Arten, Entstehung, Anwendung und Gefahren radioaktiver Isotope Didaktische Grundlagen der verschiedenen handlungsorientierten und schülerzentrierten Unterrichtsmethoden kompetenzorientierter Physikunterricht und Bildungsstandards Didaktische Grundlagen und Einsatz von Demonstrationsexperimenten. Schülervorstellungen Weltbilder der Physik; Grenzen der Weltbilder, Physikalische Denkweise, Modellbildung Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen Die Studierenden erklären einfache Schaltungen und führen Berechnungen durch. erklären Alltagsphänomene aus der Elektrostatik. können den Elektromagneten, Elektromotor und den Generator qualitativ erklären erklären die Arbeitsweise von Sicherheitseinrichtungen im Stromkreis. beschreiben die Radioaktivität und zeigen an Beispielen ihre Anwendungen und Gefahren. bereiten Demonstrationsexperimente didaktisch auf und setzen sie gezielt im Unterricht ein. berücksichtigen Schülervorstellungen bei der Planung und Gestaltung des Unterrichts. entwickeln kompetenzorientierte Aufgaben in Zusammenhang mit dem Kompetenzmodell Naturwissenschaft der geplanten Nawi-Bildungsstandards Lehrveranstaltungsüberblick: Modul 2 LV- Art Studienfachbereich ECTS Semesterwochenstunden 2 Echtstunden zu 60 Minuten Elektrizität und Magnetismus / Radioaktivität Fachwissenschaft und Fachdidaktik Präsenzstudienanteile Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Betreute Anteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits Elektrizität SE 2,50 1,75 1, ,50 2,50 Radioaktivität SE 0,75 0,50 0,25 9 9,75 0,75 Unterrichtskonzepte/ Methodenwerkzeuge SE 0,50 0,50 0,00 6 6,50 0,50 Demonstrationsexperimente SE 0,75 0,50 0,25 9 9,75 0,75 Schülervorstellungen/ Modellbildung Bildungsstandards und kompetenzorientierter Unterricht SE 0,75 0,50 0,25 9 9,75 0,75 SE 0,75 0,50 0,25 9 9,75 0,75 Summen 6 4,25 2, Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
13 PRÜFUNGSORDNUNG Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die in den einzelnen Modulbeschreibungen formulierten Studienanforderungen als Leistungsnachweise für die einzelnen Lehrveranstaltungen der jeweiligen Module zu beachten. 1.1 GELTUNGSBEREICH Diese Prüfungsordnung gilt für den zweisemestrigen Lehrgang Physik an der Pädagogischen Hochschule Tirol. 1.2 PRÜFUNGEN UND LEISTUNGSNACHWEISE ART UND UMFANG DER PRÜFUNGEN BZW. LEISTUNGSNACHWEISE (1)Die Prüfungsanforderungen der Module sind auf die für das jeweilige Modul bzw. den Lehrgang gültigen (Teil)Kompetenzen abgestimmt und entsprechen somit der in 3 Absatz 1 der Hochschul-Curricula-Verordnung genannten Kompetenzorientierung des Studiums bz. Des Lehrganges. (2)Die Arten der Leistungsfeststellung haben eine differenzierte Einschätzung der Kompetenzentwicklung der einzelnen Studierenden zuzulassen ART DER PRÜFUNGEN BZW. LEISTUNGSNACHWEISE (1) Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls hat, durch den in der jeweiligen Modulbeschreibung angeführten Leistungsnachweis zu erfolgen. (2) Bei den Leistungsnachweisen handelt es sich um schriftliche oder mündliche kommissionelle Prüfungen, schriftliche Arbeiten oder Präsentationen. Leistungsnachweise haben sich studienfachübergreifend auf das gesamte Modul zu beziehen UMFANG DER PRÜFUNGEN (1) Schriftliche Modulprüfungen dürfen eine Dauer von 45 Minuten nicht unter- und eine Dauer von 120 Minuten nicht überschreiten. (2) Mündliche Modulprüfungen dürfen eine Dauer von 15 Minuten nicht unter- und eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. (Zusätzlich zu dieser Dauer ist eine Vorbereitungszeit von mindestens 10 Minuten zu gewähren.)
14 1.2.4 BEURTEILUNG GRUNDLAGEN FÜR DIE LEISTUNGSBEURTEILUNG (1) Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Curriculums unter Berücksichtung der in den Modulen ausgewiesenen (Teil)Kompetenzen. (2)Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß 63 Abs. 1 Ziffer 7 Hochschulgesetz 2005 sowie 4 Absatz 5 Hochschul-Curricula-Verordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss BEURTEILUNGSKRITERIEN (1) Der positive Erfolg von Prüfungen oder anderer Leistungsfeststellungen ist mit Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4), der negative Erfolg ist mit Nicht genügend (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind nicht zulässig. (2) Bei der Heranziehung der fünfstufigen Notenskala für die Beurteilung von Leistungs- Nachweisen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit Sehr gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständige adäquate Lösungen präsentiert werden. Mit Gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden. Mit Befriedigend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. Mit Genügend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit Nicht genügend sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Genügend nicht erfüllen. (3)Weiters ist eine davon abweichende Beurteilungsform (positive Beurteilung mit Erfolg teilgenommen, negative Beurteilung ohne Erfolg teilgenommen ) möglich, welche in der Rubrik Leistungsnachweise der einzelnen Modulbeschreibungen vermerkt ist. (4)Werden Leistungen mit der Beurteilung Mit Erfolg teilgenommen oder Ohne Erfolg teilgenommen zertifiziert, wird Mit Erfolg teilgenommen beurteilt, wenn die in den Modulen beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Die negative Beurteilung Ohne Erfolg teilgenommen erfolgt dann, wenn Leistungen die Erfordernisse für eine Beurteilung Mit Erfolg teilgenommen nicht erfüllen.
15 MODULBEURTEILUNG (1) Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls erfolgt gemäß Modulbeschreibung durch eine mündliche oder schriftliche kommissionelle Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis über das gesamte Modul. (2) Umfang, Zeit und Art der Modulprüfung wird in den Modulbeschreibungen festgelegt und den Studierenden zu Beginn des Moduls nachweislich bekanntgegeben. (3) Mündliche Modulprüfungen sind öffentlich. Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende kann jedoch Zuhörer bzw. Zuhörerinnen vom weiteren Verlauf der Prüfung ausschließen wenn sie die Prüfung stören INFORMATIONSPFLICHT DER/DES MODULVERANTWORTLICHEN (1) Die/Der Modulverantwortliche hat die Studierenden nachweislich zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung eines Moduls über die Ziele, die inhaltlichen Schwerpunkte, die zu erwerbenden Kompetenzen und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren. (2) Den Studierenden ist auf Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen zu gewähren. Die Studierenden sind berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen BESTELLUNGSWEISE DER PRÜFER/-INNEN (1) Ist über ein Modul eine kommissionelle Prüfung vorgesehen, hat die Institutsleitung eine Prüfungskommission zu bilden, die aus dem/der Lehrgangskoordinator/-in, einer/einem Lehrenden aus dem betreffenden Modul und einer/einem weiteren fachkundigen Lehrenden besteht. (2) Den Vorsitz führt der/die Lehrgangskoordinator/in. (3) Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst ANMELDEERFORDERNISSE UND ANMELDEVERFAHREN (1) Modulprüfungen oder andere Leistungsnachweise für den Abschluss eines Moduls sind nach Möglichkeit studienbegleitend zeitnah zu den Lehrveranstaltungen, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte erarbeitet worden sind, abzulegen. Der positive Abschluss eines Moduls hat spätestens bis zum Ende des Folgesemesters zu erfolgen. (2) Der/die Lehrgangskoordinator/in hat für die kommissionelle Modulprüfung für das jeweilige Modul jedenfalls 2 Prüfungstermine festzusetzen. (3) Der/die Studierende hat sich rechtzeitig spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin zur Modulprüfung in PH-Online anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden.
16 (4) Die Zulassung zur Modulprüfung setzt die Erfüllung aller Studienanforderungen gemäß Modulbeschreibung und eine Mindestanwesenheit von 75 % bei allen Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls voraus. Bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (z.b. Krankenhausaufenthalt), kann auf Antrag des/der Studierenden an die Institutsleitung, ein Unterschreiten der Mindestanwesenheit um höchstens 25% toleriert werden, wenn dafür eine, dem Umfang der Fehlzeiten entsprechende, Studienersatzleistung erbracht wird. (5) Abgabetermine sind so festzulegen, dass den Studierenden die Einhaltung der festgelegten Studiendauer ermöglicht wird PRÜFUNGSWIEDERHOLUNGEN (1)Bei negativer Beurteilung einer Modulprüfung durch Nicht genügend oder Ohne Erfolg teilgenommen stehen dem/der Studierenden gemäß 43 Absatz 5 Hochschulgesetz 2005 insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. (2)Auf Ansuchen des/der Studierenden sind, sofern dies organisatorisch möglich ist, bei der zweiten und dritten Wiederholung der Prüfung andere Lehrende als Prüfer/innen einzusetzen. (3)Bei negativer Beurteilung der Schulpraktischen Studien durch Nicht genügend oder Ohne Erfolg teilgenommen steht dem/der Studierenden gemäß 59 Absatz 2 Ziffer 6 Hochschulgesetz 2005 nur eine einmalige Wiederholung zu. (4)Eine negativ beurteilte Prüfung darf frühestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung wiederholt werden. (5)Die Prüfungskommission für die letzte Wiederholung besteht aus drei vom Rektorat unter Berücksichtigung von Abs. 2 bestellten Lehrenden im betreffenden Fachgebiet, wobei das Rektorat ein Mitglied für den Vorsitz der Prüfungskommission bestellt. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. (6)Eine nicht abgelegte Prüfung ist auch dann nicht auf die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten anzurechnen, wenn keine fristgerechte Abmeldung von der Prüfung erfolgt ist. (7)Hat der/die Studierende die Prüfungsaufgaben übernommen, diese aber nicht bearbeitet, ist diese Prüfung zu beurteilen. (8)In die Zahl der Wiederholungen ist gemäß 59 Abs. 2 Ziffer 4 und Ziffer 6 Hochschulgesetz 2005 auch die Zahl der Prüfungswiederholungen an anderen Pädagogischen Hochschulen einzurechnen RECHTSSCHUTZ Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt 44 Hochschulgesetz NICHTIGKEITSERKLÄRUNG VON BEURTEILUNGEN Betreffend die Nichtigkeitserklärung von Prüfungen gilt 45 Hochschulgesetz 2005.
17 1.3 BEENDIGUNG DES STUDIUMS (1) Das Studium ist beendet, wenn alle Module positiv beurteilt sind. (2) Die Gesamtdauer des Studiums darf die doppelte Anzahl der im Curriculum vorgesehenen Semester nicht überschreiten. Andernfalls gilt das Studium als beendet. 7. Zeugnis, Befähigung Der Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module positiv beurteilt sind und die in einer allfälligen speziellen Prüfungsordnung ausgewiesenen abschließenden Anforderungen erfüllt sind. Der Abschluss des Lehrganges wird mit einem Lehrgangszeugnis bestätigt.
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