Inhaltsverzeichnis: 3 Kosten und Finanzierung 4. 4 Antrag 5. Verfasst durch die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Luzern, 16.

Ähnliche Dokumente
Leistungsauftrag. zwischen den

In der Beilage senden wir Ihnen den Jahresbericht 2008 der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI).

Jahresbericht 2007 der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI)

Die Hälfte verstehen ist nicht genug: Interkulturellen Dialog im Alltag der Institutionen ermöglichen Bonn, Juli 2012, Workshop 6

Inhaltsverzeichnis: 3 Kosten und Finanzierung 4. 4 Antrag 6. Verfasst durch die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Altdorf, 17.

Einsatzkonzept des Dolmetschdienstes Zentralschweiz für Dolmetschen 1 und interkulturelles Vermitteln

Spitex-Statistik 2009

LEISTUNGSVEREINBARUNG

HEKS Linguadukt interkultureller Dolmetschdienst AG/SO

Professionalität im community interpreting : Das Schweizer Modell des Interkulturellen Übersetzens

1. Zwischenbericht der Europa-Delegation zum VRE-Programm EURODYSSÉE

Fast 7 von 10 Betagten im Heim sind Frauen

LUSTAT News 17. Dezember 2015 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Obwalden Weniger neue Sozialhilfefälle

LUSTAT News 27. November 2018 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Luzern Sozialhilfequote steigt auf 2,5 Prozent

Einwohnergemeinde Thayngen. Konzept zur - Informations- und Beratungsstelle und - Koordination Freiwilligenarbeit in Thayngen

Erkenntnisse aus 25 Jahren interkulturellem Übersetzen und Vermitteln

Erfolgreich dolmetschen bei Behörden und Gerichten

Einblick ins Berufsfeld «Interkulturelles Übersetzen und Vermitteln»

Verfasst durch Vit Styrsky, Präsident der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Zug, 2. März 2017

HEKS Linguadukt AG/SO. Apéro Social

Integration als Verbundaufgabe: Rolle von Bund, Kantonen und Gemeinden

Verein für Tagesfamilien Stäfa/Ürikon Kredit Franken je für die Jahre 2012 bis 2015

Erfolgreich dolmetschen bei Behörden und Gerichten

LEISTUNGSVEREINBARUNG

KIP Finanzen Beratung

HEKS Linguadukt interkultureller Dolmetschdienst AG/SO

Veränderte Migration: Profil von Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus der Migration

2. Auftrag Fachausschuss " Asylverfahren und Unterbringung"

Mehr Dossiers mit langer Bezugsdauer abgeschlossen

Interkulturelles Dolmetschen in den Regelstrukturen der IIZ-Partner

Bereits 7. Durchführung! Kursort Luzern Dolmetschen bei Behörden und Gerichten. Erfolgreich dolmetschen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren

Qualitätsmanagement. Konzept 2016

LUSTAT News 15. November 2016 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Luzern Sozialhilfequote verharrt bei 2,2 Prozent

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt

Weisung. ÖREB-Kataster Bundesabgeltungen. vom (Stand am )

Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus

Nationaler Austausch Statistik 2017

Mehrsprachigkeit und interkulturelle Öffnung in der Arbeitsverwaltung

Nationales Programm Migration und Gesundheit (14-17)

Gebührenpflichtige Dokumente

Vereinbarung der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden über die Zusammenarbeit im Datenschutz

Leistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter

Gesuch um Zuweisung und Kostengutsprache zum Validierungsverfahren (Art. 31 BBV)

Parlamentssitzung 12. November 2012 Traktandum 14

Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug

Rechtliche und strukturelle Steuerung des interkulturellen Übersetzens

Umfrage über die Ladenöffnungszeiten Resultate. Unia Sektor Tertiär

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2019

Kanton Zug Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps im Bereich Logistik

HEKS Linguadukt interkultureller Dolmetschdienst. Kantone Aargau und Solothurn

Integration = Arbeitsmarktintegration? Chancen und Herausforderungen des KIP2 Veranstaltung = Willkommen auf Suaheli

Quelle: Folie IAZI, Schweizer Immobilien-Kongress 13. November 2012

M4 Luzern: 30. August bis 6. Dezember 2019 Erfolgreich dolmetschen bei Behörden und Gerichten

Kursorte Zürich und St. Gallen Dolmetschen bei Behörden und Gerichten. Bereits 6. Durchführung!

LUSTAT News 27. November 2018 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Obwalden Sozialhilfequote steigt auf 1,2 Prozent

Rohstoff. Steuerausschöpfungsindex Datum: 4. Dezember Der Index in Kürze

Gemeindevertrag. zwischen den. Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen. für die Koordination und Subventionierung

Verwaltungsvereinbarung über die Hilfeleistung und Zusammenarbeit im A-Bereich; Strahlenwehr der Zentralschweiz (Strahlenwehr-Vereinbarung)

Sachbericht zum Dolmetscherpool Germersheim

Interkulturelles Dolmetschen im Case Management Berufsbildung

Verfasst durch Vit Styrsky, Präsident der Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Zug, 27. Februar 2018

Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

Damit die Bundesbeiträge ausbezahlt werden, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

Erfolgreich dolmetschen bei Behörden und Gerichten

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit in den Bereichen Ordnungsdienst und Intervention

Merkblatt Bundesbeiträge an die Kurskosten

Alters- und Pflegeheime im Kanton Luzern. Mehr als Personen leben im Alters- oder Pflegeheim

BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION. Leitbild Integration. Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft. 11. März 2014 Ansprechstelle Integrationsfragen

Medienmitteilung. 13 Soziale Sicherheit Nr Seit 2013 unveränderte Sozialhilfequote

Jahresbericht Jahresbericht Erfolgsrechnung 2011 Entwicklung der Eigenmittel Kennzahlen. Januar Monika Studer Ursi Bürkle-Huber

Sozialhilfequote seit 5 Jahren stabil bei 1,7 Prozent

Sozialhilfequote bleibt stabil bei 1,7 Prozent

Mehr Eintritte in Alters- und Pflegeheime

Informationsveranstaltung, 17. August Finanzdepartement FD Steuerverwaltung STV

SwissDRG Forum Stefan Kaufmann, santésuisse

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Politische Arbeitsgruppe der Kantone «Finanzausgleich» Anhang zum Schlussbericht

Gemeinde Egg Reglement für Elternbeiträge an die Tagesstrukturen

Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-VASm)

Information für Spitex- Klienten/innen Pflege und Finanzierung von Spitex- Leistungen 2018

Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 und 3 bis EnV)

betreffend Leistungserbringung im Bereich des interkulturellen Dolmetschens

Sozialhilfequote steigt wieder auf 1,1 Prozent

Nationale Strategie Palliative Care

Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung der Allgemeinen Weiterbildung (AWB)

LUSTAT News 15. November 2016 Medienmitteilung. Sozialhilfe im Kanton Uri Sozialhilfequote sinkt auf 1,1 Prozent

Vereinbarungen mit dem BSC Young Boys (YB) und dem Schlittschuhclub Bern (SCB) betreffend Abgeltung Sicherheitskosten; Auswertung

Sage 200 Personal Jahresendarbeiten Sage Schweiz AG

medien information Geschäftslage der Projektierungsbüros im 3. Quartal 2010 Weiterhin gute Geschäftslage

Geburten, Eheschliessungen und Scheidungen im Trend

Sechs von zehn Höchstbetagten leben im Heim

einzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand : Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach)

Integrierte Versorgung ein Gebot der Stunde

Kanton Zug Verwaltungsvereinbarung betreffend gemeinsamer

Erfolgreich dolmetschen in der Beratung im beschleunigten Asylverfahren

Transkript:

ZENTRALSCHWEIZER FACHGRUPPE INTEGRATION Bericht und Antrag zur Genehmigung des Leistungsauftrages der Zentralschweizer Fachgruppe Integration mit der Caritas Luzern zur Weiterführung des Dolmetschdienstes Zentralschweiz (2012 bis 2013) Verfasst durch die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Luzern, 16. Februar 2011 Inhaltsverzeichnis: 1 Ausgangslage 2 1.1 Auftrag 2 1.2 Erfahrungen mit dem Dolmetschdienst Zentralschweiz seit 2006 3 2 Verlauf der Verhandlungen und Vertragsentwurf 3 3 Kosten und Finanzierung 4 4 Antrag 5 Zentralschweizer Fachgruppe Integration, Kollegiumsstrasse 28, Postfach 2161, 6431 Schwyz

2 1 Ausgangslage 1.1 Auftrag Die Caritas Luzern führt seit dem 1. Januar 2006 im Auftrag der beteiligten Kantone und des Bundes den Dolmetschdienst Zentralschweiz primär für den Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich. Die Vermittlung steht auch für weitere kommunale und kantonale Dienststellen zur Verfügung (z.b. Zivilstandsämter, Migrationsämter, Polizei, Strafverfolgung, Gerichte). Dazu steht der Caritas Luzern ein Pool von Dolmetschenden für über 40 Sprachen zur Verfügung. Der Dolmetschdienst Zentralschweiz erfüllt folgende Aufgaben: Die eigentliche Vermittlung von Dolmetschenden: Entgegennahme des Auftrags, Kundenberatung, die Auswahl und das Rekrutieren einer geeigneten dolmetschenden Person, die schriftliche Bestätigung des Einsatzes für Kundinnen, Kunden und Dolmetschende, Rechnungsstellung zu Handen der Kundinnen und Kunden sowie (monatliche) Lohnzahlungen an die Dolmetschenden. 1 Personalwesen: namentlich die Einstellung und Entlassung von Dolmetschenden, die Definition von Aufnahmekriterien für den Dolmetscherpool, Erstellen der Arbeitsverträge, Personalentwicklungsmassnahmen (Mitarbeitendegespräche, Unterstützungsmassnahmen und Aufgaben im Rahmen der Zertifizierung Interpret ) Organisation der Aus- und Weiterbildung der Dolmetschenden Pflege der Kundenkontakte: regelmässige Zusammenarbeit mit den KundenInnen und Organisation von Informations- und Weiterbildungsangeboten Qualitätssicherung: Ausarbeitung von Feedback-Formularen und systematische Erhebung und Auswertung der Kundenzufriedenheit, gegebenenfalls Einleitung unterstützender Massnahmen Öffentlichkeitsarbeit: Umsetzung von Massnahmen zur Sensibilisierung bezüglich Themen der interkulturellen Vermittlung Regionale und nationale Zusammenarbeit: namentlich die Umsetzung von Koordinations- und Entwicklungsmassnahmen Controlling: Führen einer Kostenstellenrechnung, regelmässiges Reporting, sowie statistische Auswertungen Der Bund hat sich im Rahmen der Schwerpunkteprogramme des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zur Integrationsförderung für die Jahre 2004 bis 2007 und 2008 bis 2011 beteiligt. Das laufende Schwerpunkteprogramm wird um zwei Jahre verlängert, damit ist auch die Bundesbeitrag für den Dolmetschdienst Zentralschweiz für 2012 und 2013 gesichert. Die Beiträge von Bund und Kantonen decken einen Teil der Strukturkosten für die Vermittlung, damit den einsetzenden Institutionen nicht die Vollkosten der Dolmetschstunde verrechnet werden muss. 1 Für die Einsatzadministration wird durchschnittlich mit 15 Minuten pro Auftrag gerechnet.

3 1.2 Erfahrungen mit dem Dolmetschdienst Zentralschweiz seit 2006 Die Dienstleistungen des Dolmetschdienstes Zentralschweiz haben sich bewährt. Die Vermittlung wird als speditiv, unkompliziert und kundenfreundlich wahrgenommen. In den allermeisten Fällen ist die Kundschaft mit der Qualität der Übersetzungsleistung zufrieden. Die 80 zertifizierten Dolmetschenden haben im Jahre 2010 knapp 70 % der Einsätze geleistet. Die Nachfrage hat sich über Erwarten entwickelt. Im ersten Jahr hat der Dolmetschdienst knapp 8 000 Stunden in den Kantonen vermittelt. Im Jahre 2010 waren es rund 14 000 Stunden. Der Anstieg lässt sich nicht auf eine spezifische Herkunftsgruppe oder einen Einsatzbereich zurückführen. Im Vergleich mit dem Jahr 2006 weisen alle Kantone eine höhere Nachfrage auf: Der Dolmetschdienst wurde erfreulicherweise durch neue Kunden weiter bekannt gemacht. Er ermöglicht unsern Fachinstitutionen, ihre Aufgabe auch mit Klientinnen und Klienten professionell zu erfüllen, deren Deutschkenntnisse in komplexen und belasteten Situation nicht genügen. An den Sprachen, für die Dolmetscheinsätze vermittelt werden, wird deutlich, dass die sprachliche Vielfalt der Zugewanderten immer grösser wird. Für verschiedene Sprachen wie Portugiesisch oder Tigriniya (Eritrea) ist die Nachfrage stark gestiegen. In den Sprachen Albanisch, Serbokroatisch/Bosnisch und Türkisch sind die Einsatzzahlen leicht rückläufig. Aus diesen Ländern reist auch eine relativ geringe Anzahl Personen neu ein. Die Deutschkenntnisse dieser Gruppen beginnen mehr und mehr zu greifen. Im gesamtschweizerischen Vergleich kann gesagt werden, dass der Dolmetschdienst Zentralschweiz zu den leistungsfähigsten Vermittlungsstellen der Schweiz gehört. Seine Strukturkosten sind die niedrigsten in der deutsprachigen Schweiz. 2 Verlauf der Verhandlungen und Vertragsentwurf Der laufende Vertrag vom 6. Februar 2008 gilt bis zum 31. Dezember 2011. Da das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement das Schwerpunkteprogramm für die Jahre 2012 und 2013 verlängert und damit auch die Vermittlungsstellen für das Dolmetschen weiter unterstützt, hat die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Vertragsverhandlungen mit Caritas Luzern aufgenommen mit dem Ziel, einen möglichst unveränderten neuen Vertrag abzuschliessen. Der Auftrag wird unverändert weitergeführt. Aufgrund des erhöhten Volumens und einer anderen Berechnung des Bundesbeitrags gibt es eine Anpassung bei der Finanzierung (siehe Punkt 3). Der neue Leistungsauftrag für die Caritas Luzern liegt bereit zur Entscheidung vor. Dazu gehört auch das bereinige Einsatzkonzept des Dolmetschdienstes und die weiterhin gültige Definition der Leistungsbereiche der Vermittlungsstelle, welche das Bundesamt für Migration im November 2010 bestätigt hat.

4 3 Kosten und Finanzierung Dem bisherigen Vertrag lag ein erwartetes Volumen von 9'500 bis 10'000 vermittelten Einsatzstunden zugrunde. Die Strukturkosten pro Einsatzstunde betrugen damals Fr. 37.-. Daraus ergaben sich berechnete Strukturkosten von ungefähr Fr. 350'000.-. Durch die höheren Einsatzzahlen stiegen die Strukturkosten bis ins Jahr 2010 auf Fr. 506 000.-. Die Strukturkosten pro Einsatzstunde konnten auf leicht unter Fr. 37.- gesenkt werden. Die Beiträge von Bund und Kantonen werden für die Strukturkosten eingesetzt. In der Periode 2006/07 betrugen die Beiträge des Bundes und der Kantone je Fr. 125 000.-. Von 2008 bis 2011 hatte der Bund einen anderen Schlüssel für die Beiträge, der die Einsatzstunden, die Anzahl neuer Kunden und die Einsätze mit zertifizierten Dolmetschenden speziell gewichtete. Aufgrund des Erfolgs und der Qualität des Dolmetschdienstes Zentralschweiz stieg der Bundesbeitrag bis ins Jahr 2010 bis auf Fr. 205 000.- an. Der Beitrag der Zentralschweizer Kantone blieb seit 2008 mit Fr. 130 000.- konstant. Für die Jahre 2012 und 2013 gilt für den Bundesbeitrag wieder ein neuer Schlüssel. Der Beitrag wird sich auf ungefähr Fr. 140 000.- beschränken. Ab 2014 wird der Bund nicht mehr einzelne Verträge mit den Vermittlungsstellen abschliessen, sondern die ganze spezifische Integrationsförderung über Programmvereinbarungen mit den Kantonen unterstützen. Die Vermittlungsstellen für das Dolmetschen können in diese Programme aufgenommen werden und so indirekt weiter von Bundesgeldern profitieren. Zur Überbrückung bis zum neuen Programm beantragt die Zentralschweizer Fachgruppe Integration für die Jahre 2012 und 2013 je einen Beitrag von Fr. 190 000.-. So kann der Dolmetschdienst Zentralschweiz in etwa mit dem gleichen Totalbetrag von Bund und Kantonen rechnen wie im Jahre 2011. Der Betrag von Fr. 190 000.- soll - wie bisher - aufgrund der Erfahrungszahlen 2 und des Entwicklungspotenzials wie folgt unter die Kantone verteilt werden: Luzern 86,7% 164'730.- Uri 1,1% 2'090.- Schwyz 3,7% 7'030.- Obwalden 2,1% 3'990.- Nidwalden 1,9% 3'610.- Zug 4,5% 8'550.- Total 100% 190 000.- Mit den Beiträgen von Bund und Kantonen (total Fr. 330 000.-) bleiben jährlich Fr. 170 000.- an Strukturkosten ungedeckt. Diese sollen durch einen angepassten Tarif für die einsetzenden Institutionen abgegolten werden. Auf den 1. Januar 2012 wird der Tarif für eine Einsatzstunde erhöht werden müssen (bisher seit 2008 Fr. 60.-/plus Spesen). Die genaue Höhe wird in Verhandlungen mit der Caritas festgelegt. Darin 2 Es wurden die Zahlen der Jahre 2009 und 2010 beigezogen.

5 ist auch eine berechtigte kleine Lohnanpassung für zertifizierte Dolmetschende enthalten. Auch mit einem beispielsweise um 20% höheren Tarif liegt der Dolmetschdienst Zentralschweiz immer noch bei den günstigeren Vermittlungsstellen in der Deutschschweiz. Eine allfällige weitere Tarifanpassung wird nicht vor 2014 erfolgen. Die einfache Spesenregelung hat sich bewährt. Sie wird nur für Vermittlungen innerhalb des Kantons Luzern von Fr. 22.- auf Fr. 25.- pro Einsatz angehoben. In den übrigen Kantonen bleibt der Spesentarif bei Fr. 30.-/Einsatz. 4 Antrag Die Zentralschweizer Fachgruppe Integration beantragt den Kantonsregierungen: 1. Die Kantonsregierungen nehmen den Bericht und Antrag zur Genehmigung des Leistungsauftrages der Zentralschweizer Fachgruppe Integration mit der Caritas Luzern zur Weiterführung des Dolmetschdienstes Zentralschweiz für die Jahre 2012 und 2013 zur Kenntnis. 2. Die Kantonsregierungen stimmen dem ausgehandelten Vertrag zu und ermächtigen den Präsidenten der Zentralschweizer Fachgruppe Integration, ihn zu unterzeichnen. 3. Sie beauftragen die Zentralschweizer Fachgruppe Integration, die Umsetzung gemäss den Vertragsbestimmungen zu kontrollieren und dem Ausschuss jährlich darüber Bericht zu erstatten.