Der Weg zum Schweizer Pass

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Transkript:

Der Weg zum Schweizer Pass

Liebe ausländische Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Wohnen Sie seit einigen Jahren im Kanton Basel-Stadt? Nehmen Sie aktiv am Alltagsleben teil und möchten sich noch mehr einbringen? Mit der Schweizer Staats bürgerschaft können Sie das politische Leben durch ihr Stimm- und Wahlrecht mitgestalten. Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Wenn Sie Schweizerin oder Schweizer werden, erwerben Sie gleichzeitig das Kantonsbürgerrecht wie auch ein Gemeindebürgerrecht. Im Kanton Basel-Stadt ist das je nach Wohnort entweder das Bürgerrecht der Stadt Basel, von Riehen oder von Bettingen. Das vorliegende Informationsblatt gibt Ihnen Auskunft zu den wichtigsten Fragen zur Einbürgerung. Alle weiteren Informationen zu Voraussetzungen, Verfahren und Dokumenten erteilen Ihnen das Migrationsamt Basel-Stadt sowie die zuständigen Bürgergemeinden. Regierungsrat Baschi Dürr Vorsteher des Justiz-und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt

Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen? Wohnsitzfrist und Aufenthaltsstatus Sie haben bereits zehn Jahre in der Schweiz gelebt; zwei Jahre Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde innerhalb des Kantons Basel-Stadt; eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) erhalten. Integration Die Aufnahme in das Bürgerrecht setzt voraus, dass Sie in der Schweiz erfolgreich integriert sind. Dies bedeutet, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und sich im Alltag verständigen können; am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen; die Werte der Bundes- und Kantonsverfassung respektieren; mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund vertraut sind; am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen; Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern pflegen; keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren aufweisen; keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine haben; in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. 1

Sprachkenntnisse Für die Einbürgerung müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf den Kompetenzstufen B1 (mündlich) und A2 (schriftlich) des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen können. Kein Nachweis ist nötig, wenn Sie die deutsche Sprache als Muttersprache sprechen und schreiben; während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache und im deutschsprachigen Raum besucht haben; eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitätsschulen oder berufliche Grundbildung) oder Tertiärstufe (Fachhochschule oder Universität) in deutscher Sprache und im deutschsprachigen Raum abgeschlossen haben; über einen anerkannten Sprachnachweis verfügen. Zulässig ist ein Nachweis der Anbieter telc, Goetheinstitut, ÖSD oder fide. Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, können sich ab 12 Jahren und mit Zustimmung der Eltern oder des Inhabers der elterlichen Sorge alleine einbürgern lassen. Die Aufenthaltszeit in der Schweiz zwischen dem vollendeten 8. und 18. Altersjahr wird doppelt gerechnet. 2

Wieviel kostet meine Einbürgerung? Gebühren Die Kosten für die Einbürgerung sind gesetzlich geregelt. Sie setzen sich zusammen aus eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Gebühren. Jugendliche Einzelperson Ehepaar mit oder ohne Kinder Bund unter 18 Jahren CHF 50 ab 18 Jahren CHF 100 CHF 150 Kanton bis 25 Jahre CHF 600 ab 25 Jahren CHF 850 CHF 950 Stadt Basel Riehen Bettingen bis 25 Jahre CHF 900 bis 25 Jahre CHF 1250 bis 25 Jahre CHF 950 ab 25 Jahren CHF 1300 ab 25 Jahren CHF 1950 ab 25 Jahren CHF 1400 In der Schweiz geborene Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Altersjahr sind von den Kantons- und Gemeindegebühren befreit, es fällt lediglich die Bundesgebühr an. 3

Wie kann ich mich erleichtert einbürgern lassen? Voraussetzung Wenn Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind, ist eine erleichterte Einbürgerung möglich, wenn Sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben; seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft leben. Die Aufnahme in das Bürgerrecht setzt voraus, dass Sie in der Schweiz erfolgreich integriert sind. Dies bedeutet, dass Sie über ausreichende Kenntnisse einer Landessprache (mündlich B1, schriftlich A2) verfügen und sich im Alltag verständigen können; am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen; die Werte der Bundesverfassung respektieren; mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund vertraut sind; keine Einträge im Strafregister oder laufende Strafverfahren aufweisen; keine unbezahlten Betreibungen oder Verlustscheine haben; in den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. Zuständigkeit Für erleichterte Einbürgerungen ist das Staatssekretariat für Migration (SEM), Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zuständig. Die Kantone werden angehört. Gebühren Für die erleichterte Einbürgerung wird eine Bundesgebühr von 900 Franken erhoben. 4

Was sind meine Schritte zur Einbürgerung? Verfahrensdauer und Ablauf Die zuständigen Behörden prüfen die Einbürgerungsvoraussetzungen anhand der eingereichten Unterlagen und in einem persönlichen Einbürgerungsgespräch. Ihre Einbürgerung setzt den positiven Entscheid der zuständigen Bürgergemeinde Basel, Riehen oder Bettingen, des Bundes sowie des Kantons Basel-Stadt voraus. Das gesamte Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel eineinhalb bis zwei Jahre. Ihr Einbürgerungsverfahren beinhaltet die folgenden Schritte: 1. Beratung und Entgegennahme des Einbürgerungsgesuchs durch das Migrationsamt Basel-Stadt. 2. Durchführung des Erhebungsgesprächs durch das Migrationsamt. 3. Einladung zum Einbürgerungsgespräch durch die Bürgergemeinde Ihres Wohnorts und Aufnahme in das kommunale Bürgerrecht. 4. Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM). 5. Erteilung des Bürgerrechts des Kantons Basel-Stadt durch den Regierungsrat. Mit diesem Schritt erhalten Sie gleichzeitig das Schweizer Bürgerrecht. Familien Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner können sich einzeln oder gemeinsam einbürgern lassen, wenn beide die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Minderjährige können in die Einbürgerung der Eltern einbezogen werden. 5

Wo erhalte ich Auskunft und persönliche Beratung? Erste Anlaufstelle Für eine persönliche Beratung steht Ihnen das Migrationsamt Basel-Stadt jeden Donnerstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie auf unserer Website: www.bdm.bs.ch So finden Sie uns: Migrationsamt Basel-Stadt 3. Stock (Kundenzone) Spiegelgasse 12 4051 Basel Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit Die Schweiz lässt die doppelte Staatsbürgerschaft zu. Erkundigen Sie sich bei der Vertretung Ihres Herkunfts landes, ob Sie bei Erwerb der Schweizer Staatsange hörigkeit Ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten können. 6

Wo erhalte ich allgemeine Informationen? Justiz- und Sicherheitsdepartement Bevölkerungsdienste und Migration Migrationsamt Spiegelgasse 12, Postfach 4001 Basel Telefon +41 61 267 70 70 migrationsamt@jsd.bs.ch www.bdm.bs.ch Bürgergemeinde Basel Stadthausgasse 13 4001 Basel Telefon +41 61 269 96 10 stadthaus@bgbasel.ch www.bgbasel.ch Bürgergemeinde Riehen Wettsteinstrasse 1 4125 Riehen Telefon +41 61 64171 24 buergergemeinde@riehen.ch www.buergergemeinde-riehen.ch Bürgergemeinde Bettingen Ressort: Bürgerwesen 4126 Bettingen Telefon +41 79 675 91 26 sarah.schmitz1@icloud.com www.bettingen.bs.ch/ueber-uns/politik/buergergemeinde 7

Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Bevölkerungsdienste und Migration Justiz- und Sicherheitsdepartement Bevölkerungsdienste und Migration Spiegelgasse 6-12, Postfach CH 4001 Basel www.bdm.bs.ch Basel, 2018 BÜRGERGEMEINDE BETTINGEN