Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand )"

Transkript

1 Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand )

2 Bürgerrechtsverordnung i Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen. 2 Art. 1 Übergeordnetes Recht 2 Art. 2 aufgehoben 2 Art. 3 Gebühr 2 II. Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern 2 Art. 4 Voraussetzungen 2 Art. 5 aufgehoben 3 Art. 6 Ehrenbürgerrecht 3 III. Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern 3 Art. 7 In der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer 3 Art. 8 Im Ausland geborene Ausländerinnen und Ausländer 3 IV. Schluss- und Übergangsbestimmungen 4 Art. 9 Behandlung hängiger Gesuche 4 Art. 10 Inkrafttreten 4

3 Bürgerrechtsverordnung 2 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1. Übergeordnetes Recht Für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts und für die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht der Stadt Adliswil gelten die folgenden Erlasse mit ihren jeweiligen Änderungen: 2 a) Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG) vom 29. September b) Gesetz über das Gemeindewesen (Gemeindegesetz; GG) vom 6. Juni c) Verordnung über das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung) vom 25. Oktober d) Gemeindeordnung der Stadt Adliswil vom 2. März 1997 Art. 2 aufgehoben 2 Art. 3 Gebühr 1 1 Für Personen mit Schweizer Bürgerrecht sowie Personen mit Anspruch auf Einbürgerung richten sich die Einbürgerungsgebühren der Stadt Adliswil nach den jeweils massgebenden Bestimmungen des kantonalen Rechts. 2 2 Für Personen ohne Anspruch auf Einbürgerung wird für die Stadt Adliswil eine Einbürgerungsgebühr von Fr. 1'500 pro Dossier erhoben. 2 3 Es werden keine Gebühren erhoben, wenn die Person das Gesuch auf Empfehlung des Einbürgerungsreferenten des Stadtrates zurückzieht. 2 II. Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern 2 Art. 4 Voraussetzungen 1 Jede Person mit Schweizer Bürgerrecht wird auf Verlangen in das Bürgerrecht der Stadt Adliswil aufgenommen, sofern sie 2 a) seit mindestens zwei Jahren tatsächlich in der Stadt Adliswil wohnt, b) sich selbst und ihre Familie zu erhalten vermag, 2 c) genügende Ausweise über ihre bisherigen Heimats- und Familienverhältnisse beibringt, 2 d) die schweizerische Rechtsordnung beachtet. 2 1 Fassung gemäss GRB vom , in Kraft seit

4 Bürgerrechtsverordnung 3 2 Ist die gesuchstellende Person bei der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen nebst den übrigen Voraussetzungen (Abs. 1 lit. b- d) zwei Jahre Wohnsitz im Kanton. 2 Art. 5 aufgehoben 2 Art. 6 Ehrenbürgerrecht 1 Der Grosse Gemeinderat kann Personen mit Schweizer Bürgerrecht, welche sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben, das Bürgerrecht ehrenhalber erteilen. 2 2 Das ehrenhalber erteilte Bürgerrecht ist kostenlos und hat die gleichen Wirkungen wie das normale Bürgerrecht. III. Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern 2 Art. 7 In der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer 2 In der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer müssen integriert sein, im Übrigen werden sie unter Vorbehalt der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechts im Recht auf Einbürgerung Personen mit Schweizer Bürgerrecht gleichgestellt. 2 Art. 8 Im Ausland geborene Ausländerinnen und Ausländer 2 1 Im Ausland geborene Ausländerinnen und Ausländer im Alter zwischen 16 und 25 Jahren sind gleich zu behandeln wie in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer, sofern sie nachweisen können, dass sie in der Schweiz während mindestens fünf Jahren den Unterricht auf Volksschul- oder Mittelschulstufe in einer der Landessprachen besucht haben. 2 2 Andere Ausländerinnen und Ausländer mit Geburtsort im Ausland können unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung in das Bürgerrecht der Stadt Adliswil aufgenommen werden, sofern 2 a) sie die Voraussetzungen nach Art. 4 lit. b-d erfüllen, 2 b) sie während den letzten fünf Jahren vor Gesuchstellung keine wirtschaftliche Sozialhilfe bezogen haben, 2 c) sie bei der Einreichung des Gesuchs mindestens während der letzten vier Jahre ununterbrochen in der Stadt Adliswil gewohnt haben, 2

5 Bürgerrechtsverordnung 4 d) sie den Nachweis erbringen, dass sie sich in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert haben und über die erforderlichen Deutschkenntnisse und über Kenntnisse ihrer Rechte und Pflichten verfügen, 2 e) die Eltern von minderjährigen Gesuchstellern zum Zeitpunkt der Gesuchstellung ihrer Kinder keine wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen und sich wirtschaftlich selbst zu erhalten vermögen. 2 IV. Schluss- und Übergangsbestimmungen Art. 9 Behandlung hängiger Gesuche 1 Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung hängige Gesuche werden nach neuem Recht beurteilt. 2 2 aufgehoben 2 Art. 10 Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1993 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil vom 4. Juli Die mit der Teilrevision vom (SRB Nr. 461) geänderten Bestimmungen sind mit Beschluss vom 1. April 1998 (Gesch. Nr. 64/1997) vom Gemeinderat genehmigt worden. 3 Die mit der Teilrevision vom (SRB 351/05) geänderten Bestimmungen sind mit Beschluss Nr.157/2005 vom Gemeinderat genehmigt und auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt worden. 4 Die mit Teilrevision vom (SRB Nr. 42) geänderten Bestimmungen sind mit Beschluss vom vom Gemeinderat genehmigt worden. 5 Die mit der Teilrevision vom (SRB 301/10) geänderten Bestimmungen sind mit Beschluss vom vom Gemeinderat genehmigt worden und treten auf den in Kraft. 1 6 Die mit Beschluss des Grossen Gemeinderates vom geänderten Bestimmungen treten auf den in Kraft. 2 Grosser Gemeinderat Adliswil 1 Fassung gemäss GRB vom , in Kraft seit

STADT DÜBENDORF. Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung)

STADT DÜBENDORF. Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung) STADT DÜBENDORF Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung) vom 4. September 1995 (revidiert am 2. März 1998) (revidiert am 3. Juni 2002) (gültig ab 1. Januar 2006) (gültig

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER

VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER Nr. B4.01 Ausgabe vom 30. Mai 2016 VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER www.uster.ch Seite 1 B4.01 Bürgerrecht in Uster INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeines... 2 Art. 1 Hinweis auf massgebliches

Mehr

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten (vom 4. September 2012)

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten (vom 4. September 2012) Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten (vom 4. September 2012) I. Allgemeine Bestimmungen...2 Massgebliches Recht...2 Bürgerrechtskommission...3 Stadtrat...3 Veröffentlichung...3 II. Die Aufnahme

Mehr

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 (inkl. Änderungen bis 17. Dezember 2014) Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 I. Allgemeines Rechtliche

Mehr

Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren Politische Gemeinde Eglisau

Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren Politische Gemeinde Eglisau Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren Politische Gemeinde Eglisau vom 13. Juli 2015 Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren 2 A. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

I. Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen

I. Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen 4.00 Bürgerrechtsgesetz vom. September 99 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen. Erwerb Art. Erwerb und Verlust des Gemeinde-

Mehr

Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung. vom 1. Januar 2017

Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung. vom 1. Januar 2017 Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung vom 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen 3 1.1. Rechtliche Grundlagen 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 2.1. Publikation der Entscheide

Mehr

Verordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung)

Verordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung) Verordnung über die Einbürgerung von Schweizern und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung) vom XX.XX.2015 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines...

Mehr

In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998 und Art. Art. 25 lit. d 4) der Stadtverfassung,

In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998 und Art. Art. 25 lit. d 4) der Stadtverfassung, Einbürgerungsverordnung 5. Einbürgerungsverordnung der Stadt Schaffhausen vom. April 000 Der Grosse Stadtrat Schaffhausen, In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 7. August 998 und Art.

Mehr

vom 21. November 1994 (Stand 1. Juli 2014)

vom 21. November 1994 (Stand 1. Juli 2014) Nr. Bürgerrechtsgesetz (kbüg) vom. November 994 (Stand. Juli 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaften des Regierungsrates vom 5. Dezember 99 und vom. Mai 994, * beschliesst:

Mehr

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen

Mehr

Merkblatt zum Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Vilters-Wangs

Merkblatt zum Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Vilters-Wangs in der Gemeinde Vilters-Wangs A) Allgemeines Anforderungen Für eine Einbürgerung wird die Erfüllung verschiedener Anforderungen zwingend vorausgesetzt (Wohnsitzjahre im Bund, im Kanton und in der Gemeinde

Mehr

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) 19. November 2009 H:\DSEI\Gemeinderat\2009\20091119\20090825 Einbürgerungsreglement der Stadt Kreuzlingen.doc Dokumenteninformationen

Mehr

Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüG)

Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüG) 0.00 Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden (KBüG) Vom. August 005 (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Graubünden ), gestützt auf Art. der Kantonsverfassung ), nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Leitfaden Einbürgerungsverfahren

Leitfaden Einbürgerungsverfahren Leitfaden Einbürgerungsverfahren für die ausländischen Bürgerrechtsbewerber mit bedingtem Rechtsanspruch Bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - - in der

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen . Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 09.09.996 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 7 der Kantonsverfassung ), auf Antrag des Regierungsrates,

Mehr

Verfahrensreglement. Gemeinderat Weiningen. über das Einbürgerungsverfahren der Gemeinde Weiningen

Verfahrensreglement. Gemeinderat Weiningen. über das Einbürgerungsverfahren der Gemeinde Weiningen Gemeinderat Weiningen Verfahrensreglement über das Einbürgerungsverfahren der Gemeinde Weiningen Gemeinde Weiningen Präsidiales Badenerstrasse 15 8104 Weiningen T 044 752 25 25 praesidiales@weiningen.ch

Mehr

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen vom 06. Juni 2008 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Läufelfingen, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993, beschliesst:

Mehr

Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBiiG) 2.1. Erwerb durch ordentliche Einbürgerung

Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBiiG) 2.1. Erwerb durch ordentliche Einbürgerung Vernehmlassungsentwurf Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBiiG) VOM I. 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 'Dieses Gesetz regelt den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes

Mehr

B. Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen für die Aufnahme

B. Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen für die Aufnahme Freiestrasse 6 - Postfach 895 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 78 4 Fax 044 78 5 90 Verordnung über die Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern in das Bürgerrecht von Schlieren (vom 9. Juli 0) SKR.0

Mehr

EINBÜRGERUNGS REGLEMENT

EINBÜRGERUNGS REGLEMENT BUERGERGEMEINDE ROTHENFLUH EINBÜRGERUNGS REGLEMENT vom 7. April 1995 Gültig ab 15. Mai 1995 Einbürgerungsreglement Seite 2 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Rothenfluh gestützt auf 26 Abs 1 des

Mehr

in Ausführung von 35 und 55 der Kantonsverfassung, 3

in Ausführung von 35 und 55 der Kantonsverfassung, 3 Bürgerrechtsgesetz 0.00 (Vom 0. April 0) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung von 5 und 55 der Kantonsverfassung, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Dieses Gesetz regelt

Mehr

Merkblatt Einbürgerungskategorien

Merkblatt Einbürgerungskategorien A) Besondere Einbürgerung Schweizer mit bürgerrecht: Schweizerbürger, die bereits Bürger des St. Gallen sind 5 Jahre Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Gesuchs-Einreichestelle: skanzlei

Mehr

Grundsätze Art. 2 Das Kantonsbürgerrecht beruht auf dem Bürgerrecht einer Einwohnergemeinde, einer gemischten Gemeinde oder einer Heimatgemeinde.

Grundsätze Art. 2 Das Kantonsbürgerrecht beruht auf dem Bürgerrecht einer Einwohnergemeinde, einer gemischten Gemeinde oder einer Heimatgemeinde. Fassung für Vernehmlassung Antrag des Regierungsrates Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 7

Mehr

- 1 - der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau. Art. 1bis 1

- 1 - der Funktion in gleicher Weise für Mann oder Frau. Art. 1bis 1 - 1 - Gesetz über das Walliser Bürgerrecht vom 18. November 1994 Der Grosse Rat des Kantons Wallis Eingesehen die Artikel 28, 29, 30 Absatz 1, 38 und 42 der Kantonsverfassung; Eingesehen die Bestimmungen

Mehr

Wie werde ich Schweizerin/Schweizer? Leitfaden zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Bern

Wie werde ich Schweizerin/Schweizer? Leitfaden zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Bern Wie werde ich Schweizerin/Schweizer? Leitfaden zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen im Kanton Bern Wie werde ich Schweizerin/Schweizer? Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen?

Mehr

Verordnung über das Bürgerrecht der Gemeinde Buchs ZH (Bürgerrechtsverordnung, BüVo)

Verordnung über das Bürgerrecht der Gemeinde Buchs ZH (Bürgerrechtsverordnung, BüVo) Verordnung über das Bürgerrecht der Gemeinde Buchs ZH (Bürgerrechtsverordnung, BüVo) vom 11. Dezember 2014 Bürgerrechtsverordnung Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 1 Art. 1 Zweck... 1 Art. 2 Rechtliche

Mehr

Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Langenthal. A. Allgemeines

Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Langenthal. A. Allgemeines der Burgergemeinde Langenthal Art. Geltungsbereich Art. Zuständigkeit Art. Beschluss Art. 4 Erleichterte Voraussetzungen A. Allgemeines Dieses Reglement regelt das Einburgerungsverfahren in der. Es basiert

Mehr

Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren. von Schweizerinnen und Schweizern

Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren. von Schweizerinnen und Schweizern Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren von Schweizerinnen und Schweizern I VORAUSSETZUNGEN 1. ALLGEMEINES Bei dieser Art von Einbürgerung geht es um die Aufnahme von Schweizerinnen und Schweizern, die

Mehr

Kanton Zug Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz)

Kanton Zug Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz) Kanton Zug.3 Gesetz betreffend Erwerb und Verlust des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz) Vom 3. September 99 (Stand 7. September 009) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf

Mehr

BÜRGERRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Allgemeines

BÜRGERRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Allgemeines BÜRGERRECHT Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Allgemeines 3. Inhalt des Schweizer Bürgerrechts Die Rechte des Schweizer Bürgers Die Pflichten des Schweizer Bürgers 4. Erwerb des Schweizer Bürgerrechts

Mehr

EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL

EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL EINBÜRGERUNGS-REGLEMENT GEMEINDE LIEDERTSWIL INHALTSVERZEICHNIS Seite A Geltungsbereich Grundsatz... 3 B VORAUSSETZUNGEN ZUR EINBÜRGERUNG Wohnsitz... 3 3 Eignung... 4 4 Leumund... 4 C ANSPRUCH AUF EINBÜRGERUNG

Mehr

Information über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren

Information über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren Information über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren Seit dem 01.01.2007 ist das geänderte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Das vereinfachte Einbürgerungsverfahren kann bei Ausländerinnen und Ausländern,

Mehr

Gemeinde Anwil. Einbürgerungsreglement

Gemeinde Anwil. Einbürgerungsreglement Gemeinde Anwil Einbürgerungsreglement vom 5. November 009 Gemeinde Anwil Einbürgerungsreglement Seite von 5 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Anwil, gestützt auf 6 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes

Mehr

Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) vom

Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) vom 1 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) vom 13.06.2017 Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: 121.1 Geändert: Aufgehoben: 121.1 Der Grosse Rat des Kantons

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN. Einbürgerungsreglement

EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN. Einbürgerungsreglement EINWOHNERGEMEINDE ZUNZGEN Einbürgerungsreglement vom 0. Dezember 008 Die Bürgergemeindeversammlung Zunzgen beschliesst, gestützt auf 6 Abs. des Bürgerrechtsgesetzes vom. Januar 99 A. Geltungsbereich Grundsatz

Mehr

2 Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen. Das Findelkind erwirbt das Bürgerrecht derjenigen Gemeinde, in welcher es gefunden wird.

2 Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen. Das Findelkind erwirbt das Bürgerrecht derjenigen Gemeinde, in welcher es gefunden wird. 0 Bürgerrechtsgesetz Vom. Januar 99 (Stand. März 04) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die 8 und 6 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 984 ), beschliesst:

Mehr

EINBÜRGERUNGSREGLEMENT

EINBÜRGERUNGSREGLEMENT BÜRGERGEMEINDE LAUSEN EINBÜRGERUNGSREGLEMENT Stand 22. Mai 2012 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Lausen, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993 beschliesst: A.

Mehr

Einwohnergemeinde Lenk

Einwohnergemeinde Lenk Einwohnergemeinde Lenk VERORDNUNG über Erwerb und Verlust des Gemeindebürgerrechts 2014 121.1 2 Verordnung über Erwerb und Verlust des Gemeindebürgerrechts 121.1 Die Personen- und Ämterbezeichnungen in

Mehr

Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht In Vollzug seit 1. Januar 2011

Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht In Vollzug seit 1. Januar 2011 Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht In Vollzug seit 1. Januar 2011 Informationsveranstaltung vom 27. August 2012 der Stimme der Migrantenvereine des Kantons St.Gallen Departement des Innern Inhaltsverzeichnis

Mehr

Einbürgerungs-Reglement der Bürgergemeinde Häfelfingen

Einbürgerungs-Reglement der Bürgergemeinde Häfelfingen Bürgergemeinde Häfelfingen Einbürgerungs-Reglement der Bürgergemeinde Häfelfingen vom 22. Juni 2010 In Kraft ab... Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Häfelfingen, gestützt auf 26 Absatz 1 Bürgerrechtsgesetz

Mehr

BURGERGEMEINDE HEIMBERG. Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht

BURGERGEMEINDE HEIMBERG. Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht BURGERGEMEINDE HEIMBERG Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Seite Grundsatz Erwerbsarten Ermessen Einschliessung Bürgerrecht Schweigepflicht II.

Mehr

Schweizer Bürgerrecht

Schweizer Bürgerrecht Schweizer Bürgerrecht Tragende Prinzipien 1. Grundsatz des ius sanguinis: (Abstammung bzw. Adoptionsverhältnis als Anknüpfungspunkt) 2. Einheitliches Bürgerrecht für die Familie 3. Vermeidung von Staatenlosigkeit

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts 1.2 Bürgerrechtsgesetz

Mehr

Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz)

Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz) Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz). Vom 6. Juni 99 (Stand. Januar 08) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 4 der Kantonsverfassung vom 8. Juni 986 ) nach

Mehr

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Reinach BL vom 18. Juni 2009

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Reinach BL vom 18. Juni 2009 Einbürgerungsreglement vom 18. Juni 2009 Einbürgerungsreglement der Gemeinde Reinach BL vom 18. Juni 2009 In diesem Dokument wird aufgrund der einfacheren Lesbarkeit nur die männliche Sprachform verwendet.

Mehr

Merkblatt Schweizer Bürgerrecht

Merkblatt Schweizer Bürgerrecht Merkblatt Schweizer Bürgerrecht Eine Wegleitung für ausländische Staatsangehörige Wie werde ich Schweizer/-in? Sie wollen das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Dieses Merkblatt gibt Ihnen Auskunft über das

Mehr

Einbü rgerüngsleitfaden der Gemeinde Grossdietwil

Einbü rgerüngsleitfaden der Gemeinde Grossdietwil Einbü rgerüngsleitfaden der Gemeinde Grossdietwil Erstellt im Jahr 2012 Inhalt 1 Grundlagen für die Einbürgerung... 2 1.1 1.2 1.3 Gesetzliche Grundlagen... 2 Voraussetzungen für die Einbürgerung... 2 Inhalt

Mehr

Einbürgerungsreglement

Einbürgerungsreglement Einbürgerungsreglement der Einwohnergemeinde HERSBERG INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis A GELTUNGSBEREICH 3 1 GRUNDSATZ 3 B VORAUSSETZUNG DER EINBÜRGERUNG 3 2 WOHNSITZ 3 3 INTEGRATION 3 4 LEUMUND 4

Mehr

Bürgergemeinde Liestal. Merkblatt für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen

Bürgergemeinde Liestal. Merkblatt für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen Bürgergemeinde Liestal Merkblatt für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen Stand Januar 2017 Gesetzesgrundlagen A. Bund Eidgenössisches Bürgerrechtsgesetz, in Kraft seit 01.01.2006 B. Kanton

Mehr

Informationen zum Einbürgerungsverfahren

Informationen zum Einbürgerungsverfahren Informationen zum Einbürgerungsverfahren Erwerb des Bürgerrechts in der Stadt Kreuzlingen durch ausländische Staatsangehörige (ordentliche Einbürgerung) 1 Inhalt 1. Allgemeines 3 2. Zuständigkeit 3 3.

Mehr

Geltendes Recht (BüG) Entwurf des Bundesrats vom

Geltendes Recht (BüG) Entwurf des Bundesrats vom Art. 15 Wohnsitzerfordernisse Art. 9 Formelle Voraussetzungen 1 Das Gesuch um Bewilligung kann nur der Ausländer stellen, der während insgesamt zwölf Jahren in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den

Mehr

Einbürgerungsreglement

Einbürgerungsreglement Einbürgerungsreglement der Bürgergemeinde Oberwil BL vom Dezember 008 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Oberwil, gestützt auf 6 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes vom. Januar 99, beschliesst: A.

Mehr

Reglement über das Ortsbürgerrecht

Reglement über das Ortsbürgerrecht Reglement über das Ortsbürgerrecht Reglement über das Ortsbürgerrecht 2 Die Ortsbürgergemeinde Möriken-Wildegg, gestützt auf 7 Abs. 2 lit. f des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden vom 19. Dezember 1978

Mehr

Ausgangslage. Kommunal geregelt werden muss gemäss Gemeindeamt noch:

Ausgangslage. Kommunal geregelt werden muss gemäss Gemeindeamt noch: Gemeinderat 13. Dezember 2017 Auszug aus dem Protokoll GR-17-112 B4.C Revision Bürgerrechtl Handlungsbedarf Gemeinde I Aufhebung Bürgerrechtsverordnung I Erlass Bürgerrechtsreglement Ausgangslage Die Rechtsgrundlagen

Mehr

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen Voraussetzungen Ausländischen Staatsangehörigen kann das Gemeindebürgerrecht zugesichert werden, wenn sie gemäss Art. 14 und 15 Bundgesetz über Erwerb und

Mehr

e) zur Beschwerdeführung gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Bundes in Bürgerrechtssachen (Art. 51 Abs. 2 BüG).

e) zur Beschwerdeführung gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Bundes in Bürgerrechtssachen (Art. 51 Abs. 2 BüG). Bürgerrechtsverordnung 0. (Vom 5. Juni 0) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 9. September 95 (BüG) und gestützt

Mehr

Erwerb des Ortsbürgerrechts

Erwerb des Ortsbürgerrechts Q:\Gemeindekanzlei Bettwil\Reglemente und Tarife\Ortsbürgergemeinde Einbürgerung Merkblatt Stand 29.11.2010.doc Erwerb des Ortsbürgerrechts Merkblatt Stand 29. November 2010 Seite 2 A) Allgemeines Die

Mehr

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Gültig ab 1. Januar 2018

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Gültig ab 1. Januar 2018 Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Gültig ab 1. Januar 2018 Gesetzliche Grundlagen Eidg. Bürgerrechtsgesetz (BüG, SR noch nicht bekannt) Eidg. Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR noch nicht bekannt) Kant.

Mehr

Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren

Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren von ausländischen Bürgerrechtsbewerbern mit bedingten Rechtsanspruch Bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - in der

Mehr

Richtlinien. für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller

Richtlinien. für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller Inhalt. Gesetzliche Grundlagen. Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz). Bürgerrechtsgesetz

Mehr

Verordnung über das Einbürgerungsverfahren (Einbürgerungsverordnung, EbüV) vom (Stand )

Verordnung über das Einbürgerungsverfahren (Einbürgerungsverordnung, EbüV) vom (Stand ) . Verordnung über das Einbürgerungsverfahren (Einbürgerungsverordnung, EbüV) vom 0.0.006 (Stand 0.07.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel, Absatz 7 und 5 Absatz des Gesetzes vom

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG zum BewG)

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG zum BewG) 3. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes vom 6. Dezember 983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG zum BewG) vom 6. April 987 (Stand. Januar 06) Die Landsgemeinde des Kantons

Mehr

Merkblatt zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Merkblatt zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen Merkblatt zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen In der Gemeinde Wikon wohnhafte ausländische Staatsangehörige können nach Erfüllen folgender Voraussetzungen das Gesuch um Erteilung des Schweizer

Mehr

Reglement über den Erwerb des Bürgerrechts der Politischen Gemeinde Frauenfeld (Einbürgerungsreglement)

Reglement über den Erwerb des Bürgerrechts der Politischen Gemeinde Frauenfeld (Einbürgerungsreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über den Erwerb des Bürgerrechts der Politischen Gemeinde Frauenfeld (Einbürgerungsreglement) Stand 20. August 2014 141.1.0 R E G L E M E N T ÜBER DEN ERWERB DES BÜRGERRECHTS

Mehr

Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz)

Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz) Gesetz über den Erwerb und den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz) Nachtrag vom. Mai 07 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden beschliesst: I. Der Erlass GDB. (Gesetz über den

Mehr

Richtlinien. für das Einbürgerungsverfahren. ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller

Richtlinien. für das Einbürgerungsverfahren. ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller vom 17. Dezember 2008 A. Allgemeines 1. Grundsatz und Ziele In der Gemeinde Emmen ist die von den Stimmberechtigten

Mehr

Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil. Informationsbroschüre

Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil. Informationsbroschüre Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil Informationsbroschüre Inhaltsverzeichnis Seite 3 Die Idee 4-5 Verfahrensablauf 6 Fragen zum Verfahrensablauf 7 Hinweis auf Orientierungsversammlungen

Mehr

Verordnung über die für den Lehrberuf erforderliche Berufsausübungsbewilligung und Qualifikation (VBAB)

Verordnung über die für den Lehrberuf erforderliche Berufsausübungsbewilligung und Qualifikation (VBAB) 4. Verordnung über die für den Lehrberuf erforderliche und Qualifikation (VBAB) Vom 4. November 004 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 50a Abs., 50b und 9 Abs. des Schulgesetzes vom

Mehr

Verordnung über das kantonale Strafregister und die Ausstellung von Leumundszeugnissen (Strafregisterverordnung) 1)

Verordnung über das kantonale Strafregister und die Ausstellung von Leumundszeugnissen (Strafregisterverordnung) 1) 33.0 Verordnung über das kantonale Strafregister und die Ausstellung von Leumundszeugnissen (Strafregisterverordnung) ) vom 3. August 988 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6

Mehr

Fragenkatalog. Änderung der Bürgerrechtsregelung (Bundesverfassung und Bürgerrechtsgesetz) Vernehmlassungsverfahren. Bern, den

Fragenkatalog. Änderung der Bürgerrechtsregelung (Bundesverfassung und Bürgerrechtsgesetz) Vernehmlassungsverfahren. Bern, den Änderung der Bürgerrechtsregelung (Bundesverfassung und Bürgerrechtsgesetz) Vernehmlassungsverfahren Bern, den Fragenkatalog I. Einbürgerungserleichterungen für Ausländer der zweiten Generation (vgl. Schlussbericht

Mehr

über das freiburgische Bürgerrecht (BRG)

über das freiburgische Bürgerrecht (BRG) 4.. Gesetz vom 5. November 996 über das freiburgische Bürgerrecht (BRG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel 8 der Bundesverfassung vom 8. April 999; gestützt auf das Bundesgesetz

Mehr

Einbürgerung Schweizer. ProzessEinheit

Einbürgerung Schweizer. ProzessEinheit Einbürgerung Schweizer ProzessEinheit Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...- 2 - Planungsblatt...- 3 - Arbeitsumfeld...- 4 - Arbeitsort...- 4 - Gesetzliche Grundlagen...- 5 - Flussdiagramm...- 6 - Kurzbericht...-

Mehr

Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller

Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller Ausgabe vom: 15. Februar 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen... 3 1.1 Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer

Mehr

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen Voraussetzungen Ausländischen Staatsangehörigen kann das Gemeindebürgerrecht zugesichert werden, wenn sie gemäss Art. 14 und 15 Bundgesetz über Erwerb und

Mehr

Leitfaden Einbürgerungsverfahren

Leitfaden Einbürgerungsverfahren Leitfaden Einbürgerungsverfahren für die ausländischen Bürgerrechtsbewerber ohne bedingten Rechtsanspruch Keinen bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - -

Mehr

Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht *

Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht * . Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht * Vom 6. Mai 003 (Stand. März 03) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf Artikel 8 und 9 der Verordnung vom 4. Oktober 007 ) über

Mehr

e) zur Beschwerdeführung gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Bundes in Bürgerrechtssachen (Art. 51 Abs. 2 BüG).

e) zur Beschwerdeführung gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Bundes in Bürgerrechtssachen (Art. 51 Abs. 2 BüG). Bürgerrechtsverordnung 0. (Vom 5. Juni 0) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 9. September 95 (BüG) und gestützt

Mehr

vom 24. November 1973 (Stand 1. Juli 2017)

vom 24. November 1973 (Stand 1. Juli 2017) Nr. 57 Verordnung über die Prüfung der Notare vom. November 97 (Stand. Juli 07) Das Obergericht des Kantons Luzern, in Vollziehung von 6 Abs. des Gesetzes über die öffentlichen Beurkundungen vom 8. September

Mehr

Einbürgerungsverordnung (EVO) 19. November 2013

Einbürgerungsverordnung (EVO) 19. November 2013 1 Einbürgerungsverordnung (EVO) 19. November 2013 Inhaltsverzeichnis 2 EINBÜRGERUNGSVERORDNUNG (EVO)... 3 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 ZWECK... 3 VORAUSSETZUNGEN... 3 VERMUTUNG DER INTEGRATION... 3 EINBÜRGERUNGSTEST...

Mehr

Wie erwerbe ich das Schweizer Bürgerrecht?

Wie erwerbe ich das Schweizer Bürgerrecht? Wie erwerbe ich das Schweizer Bürgerrecht? Informationen für Einbürgerungswillige zum Verfahren der allgemeinen Einbürgerung April 2017 Kontaktperson: Esther Gmür Brunner E Mail: esther.gmuer@kaltbrunn.ch

Mehr

VERNEHMLASSUNG ZUM GESETZ ÜBER DAS KANTONS- UND GEMEINDEBÜR- GERRECHT (KANTONALES BÜRGERRECHTSGESETZ KBÜG)

VERNEHMLASSUNG ZUM GESETZ ÜBER DAS KANTONS- UND GEMEINDEBÜR- GERRECHT (KANTONALES BÜRGERRECHTSGESETZ KBÜG) Polizei- und Militärdirektion Generalsekretariat Kramgasse 20 3011 Bern mitberichte@pom.be.ch 28. September 2016 VERNEHMLASSUNG ZUM GESETZ ÜBER DAS KANTONS- UND GEMEINDEBÜR- GERRECHT (KANTONALES BÜRGERRECHTSGESETZ

Mehr

Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom (Stand )

Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom (Stand ) . Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom.09.985 (Stand 0.0.03) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 45 der Bundesverfassung ) und Artikel 80 der Staatsverfassung

Mehr

Neuerungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018

Neuerungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018 Neuerungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018 Änderung der gesetzlichen Grundlagen Dominik Fluri, Leiter Bürgerrecht, Amt für Gemeinden 1 Ausgangslage Totalrevision des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes

Mehr

Das Burgerrecht wird durch behördlichen Beschluss erworben in Form der

Das Burgerrecht wird durch behördlichen Beschluss erworben in Form der Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Steffisburg Die Burgergemeinde Steffisburg, Grundsätzliches Art. Zuständigkeit Art. gestützt auf Artikel 50 Absatz und Artikel Absatz Buchstabe

Mehr

Datum: Donnerstag, 15. Juni Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau. 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Sek-Mättmi

Datum: Donnerstag, 15. Juni Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau. 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde Sek-Mättmi P r o t o k o l l Datum: Donnerstag, 15. Juni 2017 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Anwesend: Mehrzweckgebäude Stampfi, Knonau 20:10 Uhr, im Anschluss an die Versammlung der Sekundarschulgemeinde

Mehr

gestützt auf die 18 und 63 Absatz 1 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai , beschliesst:

gestützt auf die 18 und 63 Absatz 1 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai , beschliesst: 1 Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft (BüG BL) Vom [Datum] Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die 18 und 63 Absatz 1 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 17. Mai 1984 1,

Mehr

Fragenkatalog. Revision Bürgerrechtsgesetz (BüG) Vernehmlassungsverfahren. Revisionsvorschlag Ja Nein Begründung / Bemerkungen / Vorschläge

Fragenkatalog. Revision Bürgerrechtsgesetz (BüG) Vernehmlassungsverfahren. Revisionsvorschlag Ja Nein Begründung / Bemerkungen / Vorschläge Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Revision Bürgerrechtsgesetz (BüG) Vernehmlassungsverfahren Bern, den 16.12.2009 Fragenkatalog Hinweis: Allgemeine Bemerkungen können am Ende des Fragenkatalogs

Mehr

Das neue Bürgerrechtsgesetz: Herausforderungen und Chancen

Das neue Bürgerrechtsgesetz: Herausforderungen und Chancen Forum Integration der Anlaufstelle Integration Aargau 11. Mai 2017 Das neue Bürgerrechtsgesetz: Herausforderungen und Chancen Annarita Rombini, Sektion Einbürgerungen Deutsche Schweiz 1, SEM Themenübersicht

Mehr

bürgerrechtskommission

bürgerrechtskommission bürgerrechtskommission Grüezi Anhang II Sie interessieren sich für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts und des Bürgerrechts von Grosswangen. Dieses Merkblatt soll Ihnen den Weg dazu aufzeigen. Für allfällige

Mehr

MERKBLATT ÜBER DEN ERWERB DES SCHWEIZER BÜRGERRECHTS

MERKBLATT ÜBER DEN ERWERB DES SCHWEIZER BÜRGERRECHTS MERKBLATT ÜBER DEN ERWERB DES SCHWEIZER BÜRGERRECHTS VORAUSSETZUNGEN nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) sowie des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes (kbüg). Erfordernisse

Mehr

Merkblatt 1. Ordentliche Einbürgerung ausländischer Personen. im Kanton Obwalden. Ausgabe vom 1. April 2013

Merkblatt 1. Ordentliche Einbürgerung ausländischer Personen. im Kanton Obwalden. Ausgabe vom 1. April 2013 Sicherheits- und Justizdepartement SJD Amt für Justiz AJ Amtsleitung Ordentliche Einbürgerung ausländischer Personen im Kanton Obwalden Merkblatt 1 Ausgabe vom 1. April 2013 1 Abrufbar unter: www.ow.ch

Mehr

über das freiburgische Bürgerrecht (BRR)

über das freiburgische Bürgerrecht (BRR) .. Reglement vom 9. Mai 009 über das freiburgische Bürgerrecht (BRR) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 5 des Gesetzes vom 5. November 996 über das freiburgische Bürgerrecht (BRG);

Mehr

Änderungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018 Ordentliche Einbürgerung

Änderungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018 Ordentliche Einbürgerung Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Abteilung Einbürgerungen Änderungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018 Ordentliche Einbürgerung Diese Aufstellung dient der Übersicht über die

Mehr

Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren für ausländische Gesuchstellende

Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren für ausländische Gesuchstellende Richtlinien zum Einbürgerungsverfahren für ausländische Gesuchstellende vom 27. November 2008 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 3 1.1 Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer

Mehr

Über die Wiedereinbürgerung und die erleichterte Einbürgerung entscheidet die Bundesbehörde 1).

Über die Wiedereinbürgerung und die erleichterte Einbürgerung entscheidet die Bundesbehörde 1). .. Dezember 00 Die Stimmberechtigten der Burgergemeinde Bern, gestützt auf die Satzungen ) der Burgergemeinde Bern vom 7. Juni 998 ), in Berücksichtigung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des

Mehr

Volksabstimmung. Kanton Zürich. vom 11. März 2012. Vorlagen

Volksabstimmung. Kanton Zürich. vom 11. März 2012. Vorlagen Kanton Zürich Volksabstimmung vom 11. März 01 1 Vorlagen A. Beschluss des Kantonsrates Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten 11 Die Beleuchtenden Berichte zu den

Mehr

über das freiburgische Bürgerrecht (BRG)

über das freiburgische Bürgerrecht (BRG) ILFD/[Vor-]entwurf vom 0.0.07 Gesetz vom über das freiburgische Bürgerrecht (BRG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung vom 8. April 999; gestützt auf das Bundesgesetz

Mehr

Nr 601 RICHTLINIEN ÜBER DAS EINBÜRGE- RUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDE- RINNEN UND AUSLÄNDER

Nr 601 RICHTLINIEN ÜBER DAS EINBÜRGE- RUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDE- RINNEN UND AUSLÄNDER Nr 60 RICHTLINIEN ÜBER DAS EINBÜRGE- RUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDE- RINNEN UND AUSLÄNDER Präsidialabteilung Schiessplatzweg Telefon +4 90 4 4 Postfach 0 Telefax +4 90 4 70 info@ostermundigen.ch CH-07 Ostermundigen

Mehr