Merkblatt Einbürgerungskategorien

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1 A) Besondere Einbürgerung Schweizer mit bürgerrecht: Schweizerbürger, die bereits Bürger des St. Gallen sind 5 Jahre Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Gesuchs-Einreichestelle: skanzlei Einzelpersonen und Familien: der erteilt das Bürgerrecht der Ortsgemeinde und Einbürgerungsgebühr Gemeinde = Fr Art. 105 KV B) Besondere Einbürgerung Schweizer ohne bürgerrecht: Schweizerbürger 5 Jahre Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Gesuchs-Einreichestelle: skanzlei der erteilt das Bürgerrecht der Ortsgemeinde und die Regierung des St. Gallen erteilt das Bürgerrecht des Einzelpersonen und Familien: Einbürgerungsgebühr Gemeinde = Fr Einbürgerungsgebühr Kanton = Fr Art. 105 KV

2 C) Allgemeine Einbürgerung Schweizer: Schweizerbürger weniger als 5 Jahre Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Vilters- Wangs Gesuchs-Einreichestelle: skanzlei der erteilt das Bürgerrecht der Ortsgemeinde und Einsprachemöglichkeit durch Stimmberechtigte; bei rechtmässiger Einsprache Entscheid durch die Bürgerversammlung die Regierung des St. Gallen erteilt das Bürgerrecht des, sofern die gesuchstellende Person das bürgerrecht noch nicht besitzt Einzelpersonen und Familien mit bürgerrecht: Einzelpersonen und Familien ohne bürgerrecht: Einbürgerungsgebühr Gemeinde = Fr Einbürgerungsgebühr Gemeinde = Fr Einbürgerungsgebühr Kanton = Fr Art. 104 Abs. 1 und Abs. 2 KV Art. 7 BRG Art. 20 ff. BRG D) Wiedereinbürgerung Schweizer: ehemalige Schweizerinnen und Schweizer, welche das Schweizer Bürgerrecht durch Verwirkung (im Ausland geboren und Botschaft nicht rechtzeitig gemeldet), Heirat oder Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht verloren haben Verbundenheit mit der Schweiz der Wiedereinbürgerung nicht offensichtlich unwürdig keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit zusätzliche Voraussetzungen je nach Gesetzesartikel Gesuchs-Einreichestelle: Bundesamt für Migration : Bund Kanton und Gemeinde haben ein Anhörungs- und Beschwerderecht Kanzleigebühr des Bundes Art. 21 BüG Art. 23 BüG Art. 58 BüG Seite - 2 -

3 E) Besondere Einbürgerung ausländische und staatenlose Jugendliche: Gesuch vor Vollendung des 20. Altersjahres stellen 12 Jahre in der Schweiz wohnen, davon während wenigstens 5 Jahren in der politischen Gemeinde Eignungskriterien erfüllen: Gesuchs-Einreichestelle: skanzlei in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein; mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und die schweizerische Rechtsordnung beachten; die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. der erteilt das Bürgerrecht der Ortsgemeinde und der politischen Gemeinde der Kanton holt beim Bund die eidg. Einbürgerungsbewilligung ein die Regierung des St. Gallen erteilt das Bürgerrecht des : Einbürgerungsgebühr Gemeinde = Fr. 1' Einbürgerungsgebühr Kanton = Fr Einbürgerungsgebühr Bund = Fr Art. 106 KV Art. 37 BRG Art. 12 bis 14 BRG Art. 38 ff. BRG Seite - 3 -

4 F) Allgemeine Einbürgerung Ausländer: Niederlassungsbewilligung 12 Jahre in der Schweiz wohnen (Niederlassungsbewilligung) 8 Jahre im Kanton St. Gallen wohnen 4 Jahre ununterbrochen in der Gemeinde Vilters-Wangs wohnen Eignungskriterien erfüllen: in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein; mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gesuchs-Einreichestelle: skanzlei die schweizerische Rechtsordnung beachten; die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Einzelpersonen: der erteilt das Bürgerrecht der Ortsgemeinde und Einsprachemöglichkeit durch Stimmberechtigte; bei rechtmässiger Einsprache Entscheid durch die Bürgerversammlung der Kanton holt beim Bund die eidg. Einbürgerungsbewilligung ein die Regierung des St. Gallen erteilt das Bürgerrecht des Einbürgerungsgebühr Gemeinde = Fr. 1' Einbürgerungsgebühr Kanton = Fr Einbürgerungsgebühr Bund = Fr Familien: Einbürgerungsgebühr Gemeinde = Fr. 1' Einbürgerungsgebühr Kanton = Fr bis Einbürgerungsgebühr Bund = Fr Art. 104 KV Art. 9 ff BRG Art. 4 ff. BRV Seite - 4 -

5 G) Erleichterte Einbürgerung Ausländer: ausländische Ehefrauen und Ehemänner von schweizerischen Ehepartnern 5 Jahre in der Schweiz wohnen, wovon 1 Jahr vor Gesuchseinreichung seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit SchweizerIn Eignungskriterien erfüllen: in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein; mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und die schweizerische Rechtsordnung beachten; Gesuchs-Einreichestelle: Bundesamt für Migration : Bund Kanton und Gemeinde haben ein Anhörungs- und Beschwerderecht Kanzleigebühr des Bundes Art. 26 ff. BüG KV = verfassung (sgs 111.1) BRG = Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht (sgs 121.1) BRV = Verordnung über das St. Galler Bürgerrecht (sgs ) BüG = Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (SR 141.0) Wangs, scpa T:\skanzlei\Verfahren ab 2011\Merkblätter\F_Einbürgerungskategorien und Kosten, Übersicht, Anwendung ab docx Seite - 5 -

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