Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Der Präsident Anlage zur Beauftragung der Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) (BHLG) mit der Durchführung der Leistungsprüfung bei Hengsten und Stuten der Zuchtrichtung Reiten vom 20.12.2007 Prüfordnung des Landes Brandenburg für die Durchführung der Veranlagungsprüfung von Hengsten der Populationen des Deutschen Reitpferdes 1. Allgemein Die Veranlagungsprüfung (VP) wird auf Grundlage des Tierzuchtgesetzes (BGBl. I S. 3294) in der Fassung der Bekanntgabe vom 27. Dezember 2006, der Beauftragung durch das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) vom 20. Dezember 2007 sowie der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Pferden, der Satzung des Pferdezuchtverbandes Brandenburg-Anhalt e.v. (PZVBA) und der Rahmenbestimmungen für die Populationen der Deutschen Reitpferdezucht 200f (1) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.v. (FN) in den jeweils gültigen Fassungen durchgeführt. Des Weiteren wird die VP in Anlehnung an die Leitlinien für die Veranlagungsprüfung von Hengsten der deutschen Reitpferdezuchten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft durchgeführt. 2. Fachaufsicht Zuständige Behörde entsprechend 2 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Tierzuchtgesetz (TierZGZV) vom 05.12.1992 (GVBl. II S. 760, geändert durch VO vom 26.08.1998) ist das LVLF. 3. Grundsätze 3.1. Prüfungsdauer Die VP ist eine Stationsprüfung und dauert 30 Tage. Sie besteht aus einer Vorprüfung (Training) und einem abschließenden Test. Der Prüfungsbeginn für dreijährige Hengste ist frühestens der 1. März eines jeden Jahres. Der Prüfungsbeginn für dreijährige Hengste die nach dem 1. Juni geboren sind, ist frühestens am 1. Mai eines jeden Jahres. Die VP wird in einem ununterbrochenen Durchgang durchgeführt. Die Hengste dürfen somit zwischenzeitlich die Prüfstation nicht verlassen. Ausnahmen sind nur nach Absprache zulässig für tierärztliche Diagnosestellungen und notwendige Behandlungen, die vor Ort nicht durchführbar sind. Bei akuter Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Hengstes (Notsituation) ist eine vorherige Absprache entbehrlich. Ein Deckeinsatz der Hengste oder deren Absamung während der Durchführung der Leistungsprüfung ist unzulässig. Die VP wird in der Prüfstation des BHLG durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt beim BHLG. Die Prüfungstermine werden im Mitteilungsblatt Pferdesport und Pferdezucht in Berlin und Brandenburg bekannt gegeben. 3.2. Mindestgruppengröße Die Prüfung wird in Gruppen durchgeführt, die so gebildet werden, dass möglichst viele Hengste miteinander geprüft und verglichen werden können. 3.3. Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind drei- bis sechsjährige Hengste. Die Hengste müssen geritten sein. Zur Anlieferung der Hengste für die Aufnahme in die Prüfstation muss der Equidenpass als Originaldokument vorgelegt werden. Es müssen Impfnachweise über die ordnungsgemäße Immunisierung gegen Influenza, Tetanus, Herpes und Pilze vorliegen. Im Einzelfall können bei entsprechender Seuchenlage zusätzlich notwendig werdende Immunisierungen zur Teilnahmevoraussetzung erhoben werden. Veranlagungsprüfung 20 12 07.doc Seite 1 von 5
3.4. Veterinärmedizinische Überwachung und Kontrolle Für die veterinärmedizinische Überwachung und Kontrolle der Veranlagungsprüfung sowie für die tierärztliche Betreuung der Hengste ist mit einem Tierarzt ein Betreuungsvertrag abzuschließen. Dieser Stationstierarzt ist zugleich auch Mitglied der Qualitätsmanagement-Kommission (QM-K) gemäß Nr. 3.5 dieser Prüfordnung. Bei erforderlichen Behandlungen ist er von sämtlichen angewendeten Medikationen in Kenntnis zu setzen. 3.5. Qualitätsmanagement-Kommission (QM-K) In Überprüfung allgemeiner Anforderungen und veterinärmedizinischer Kriterien werden die Teilnahmevoraussetzungen von der QM-K zum Anlieferungstermin sowie vor dem abschließenden Test festgestellt und protokolliert. Das Protokoll wird durch den Stationstierarzt geführt. Die QM-K setzt sich zusammen aus: - Stationstierarzt - Vorprüfungsleiter - Vertreter des LVLF Die QM-K ist berechtigt Hengste die konditionell, konstitutionell bzw. gesundheitlich nicht der Norm entsprechen bzw. die aufgrund von Charaktereigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit der Bereiter darstellen, nicht zur Stationsprüfung zuzulassen bzw. vom weiteren Training sowie von der Prüfung auszuschließen. Die QM-K ist arbeitsfähig bei Anwesenheit des Stationstierarztes sowie des Vorprüfungsleiters. 3.6. Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: - dem Vorprüfungsleiter der Prüfstation. Der Vorprüfungsleiter ist für die Leistungsbewertung der Hengste während des Trainings und für die Vergabe der Vorprüfungsnoten zuständig. Er trägt die Verantwortung für die Trainingsbeurteilung und die fachgerechte Ausbildung im Prüfungszeitraum. - zwei Sachverständigen als Richter Diese sind für die Beurteilung der Prüfungsmerkmale Trab, Galopp, Schritt und Freispringen beim abschließenden Leistungstest zuständig. (Mindestqualifikation: geprüfter Turnierrichter mit Qualifikation für Basis- und Aufbauprüfungen). - zwei Sachverständigen als Testreiter Ihnen obliegt die Beurteilung der Hengste im Prüfungsmerkmal Rittigkeit. (Mindestqualifikation: Pferdewirt Schwerpunkt Reiten bzw. vergleichbare Qualifikationen). Die Sachverständigen werden durch das BHLG eingeladen. Es ist darauf zu achten, dass keine Besorgnis der Befangenheit bei den Mitgliedern der Prüfungskommission geltend gemacht werden kann. Dem LVLF sind vor Prüfungsbeginn die Sachverständigen mit Angabe der Qualifikation mitzuteilen. 3.7. Beurteilungsrichtlinien Die Mitglieder der Prüfungskommission bewerten jeweils getrennt die Merkmale in sinnvoller Anpassung an die Normalverteilung nach folgendem Notensystem: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Die Anwendung von halben Noten ist zulässig. Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die Verbesserung der Reitpferdeigenschaften der Populationen. Veranlagungsprüfung 20 12 07.doc Seite 2 von 5
4. Durchführung der Prüfung 4.1. Vorprüfung Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die Hengste vor Beginn des abschließenden Tests vom Vorprüfungsleiter in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Interieur : Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft, Konstitution (die Teilnoten der Merkmale sind auszuweisen sowie zu gleichen Teilen zu gewichten) 2. Trab 3. Galopp 4. Schritt 5. Rittigkeit 6. Springanlage: Freispringen (Manier und Vermögen) Bei der Beurteilung der Grundgangarten werden die Hengste unter dem Reiter vorgestellt. Im Freispringen werden die Hengste hinsichtlich der Manier und des Vermögens beurteilt. Die Hengste sind während der gesamten Trainingszeit hinsichtlich ihrer Kondition, Konstitution und Gesundheit genauestens zu beobachten. 4.2. Abschließender Test Beim abschließenden Test werden die Hengste getrennt durch die Sachverständigen der Prüfungskommission bewertet. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden den Sachverständigen nicht bekannt gegeben. Das Alter der Hengste ist den Sachverständigen bekannt zu machen. Jeder Sachverständige vergibt eine eigene Note. Aus den Einzelnoten für das jeweilige Merkmal wird eine Gesamtnote gebildet. Im Einzelnen werden die Hengste in folgenden Merkmalen bewertet: 1. Trab 2. Galopp 3. Schritt 4. Rittigkeit 5. Springanlage: Freispringen (Manier und Vermögen) Bei der Beurteilung der Grundgangarten durch die Richter werden die Hengste unter dem Reiter vorgestellt. Bei der Beurteilung der Rittigkeit durch die Testeiter wird jeder Hengst von jedem Testreiter geritten und hinsichtlich seiner Rittigkeit beurteilt. Bei der Überprüfung der Springanlage durch die Richter werden die Hengste im Freispringen hinsichtlich ihrer Manier und ihres Vermögens beurteilt. Der abschließende Test erfolgt an den beiden letzten Tagen der Veranlagungsprüfung nach folgendem Ablauf: 1. Tag: Beurteilung der Grundgangarten zunächst kurz unter dem Vorprüfungsreiter anschließend unter Testreiter 1 bzw. 2, während die Testreiter die Rittigkeit beurteilen. 2. Tag: Beurteilung der Grundgangarten zunächst kurz unter dem Vorprüfungsreiter anschließend unter Testreiter 2 bzw. 1, während die Testreiter die Rittigkeit beurteilen; Freispringen. An jedem der beiden Prüfungstage werden die Hengste nur von einem der beiden Testreiter bewertet. Die Beurteilung der Grundgangarten durch die Richter ergibt sich aus der zweimaligen Beurteilung der Hengste unter Vorprüfungs- bzw. Testreitern. 5. Bekanntgabe und Veröffentlichung der Einzelbenotungen Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt durch das BHLG eine öffentliche Bekanntgabe der Einzelbenotungen eines jeden Hengstes in den Einzelprüfungsmerkmalen. Eine Rangierung der Hengste erfolgt nicht. Es ist die erreichte Durchschnittsnote in den Merkmalsblöcken: Interieur, aus Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft, Konstitution zu (1:1:1:1) Trab, aus Noten Vorprüfungsleiter, Sachverständige (Richter) zu (1:1) Galopp, aus Noten Vorprüfungsleiter, Sachverständige (Richter) zu (1:1) Schritt, aus Noten Vorprüfungsleiter, Sachverständige (Richter) zu (1:1) Veranlagungsprüfung 20 12 07.doc Seite 3 von 5
Rittigkeit, aus Noten Vorprüfungsleiter, Sachverständige (Testreiter) zu (1:1) Springanlage, aus Noten Vorprüfungsleiter, Sachverständige (Richter) zu (1:1) bekannt zu geben. Die Merkmalsblöcke ergeben sich aus den jeweiligen Einzelmerkmalen zu gleichen Teilen. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Ergebnisprotokoll über die Benotungen seines Hengstes, aus dem die einzelnen Bewertungen für jedes Merkmal sowie die Durchschnittsleistung der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Dem LVLF sind die Prüfungsergebnisse nach Einzelnoten zum Zwecke der Veröffentlichung per Datenträger zur Verfügung zu stellen. 6. Zentrale Auswertung der Prüfungsergebnisse bei der FN Die Auswertung der Prüfungsergebnisse erfolgt zentral durch die FN. Bei der Ermittlung der Endergebnisse (gewichtete Endnoten) jedes einzelnen Hengstes werden die beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Der Quotient aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das Endergebnis als gewichtete Endnote. Die Berechnung des Endergebnisses als gewichtete Endnote ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Gewichtete Endnote Vorprüfungsleiter Richter Testreiter (TR) (Note TR 1 + Note TR 2)/2 Interieur* 10,0 Trab 3,0 7,0 Galopp 3,0 7,0 Schritt 3,0 7,0 Rittigkeit 10,0 20,0 Springanlage 10,0 20,0 Summe A= 39,0 B= 41,0 C= 20,0 Endergebnis A + B + C / 100 *Interieur = Charakter, Temperament, Leistungsbereitschaft, Konstitution (zu gleichen Teilen) Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung entsprechend der Schwerpunkte in den Disziplinen Dressur und Springen als "dressurbetont" gewichtete Endnote sowie "springbetont" gewichtete Endnote. Disziplinbetonte Vorprüfungsleiter Richter Testreiter (TR) Endnoten** (Note TR 1 + Note TR 2)/2 Dre. / Spr. Dre. / Spr. Dre. / Spr. Trab 10,0 / 0,0 15,0 / 0,0 Galopp 10,0 / 0,0 15,0 / 0,0 Schritt 10,0 / 5,0 15,0 / 10,0 Rittigkeit 10,0 / 5,0 15,0 /10,0 Springanlage 0,0 / 25,0 0,0 / 45,0 Summe A= 40,0 / 35,0 B= 45,0 / 55,0 C= 15,0 / 10,0 Endergebnisse A + B + C / 100 **Dre.= "dressurbetonte" Endnote, Spr.="springbetonte" Endnote Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der Hengst mindestens in 2/3 (66,67%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist. Das entspricht allen sechs Bewertungsmerkmalen der Vorprüfung (Interieur, Trab, Galopp, Schritt, Rittigkeit, Freispringen) und mindestens zwei der sechs Bewertungsmerkmale des abschließenden Tests (Trab, Galopp, Schritt, Rittigkeit -Testreiter 1, Rittigkeit- Testreiter 2, Freispringen). Bei Hengsten, die in mehr als 2/3 (66,67%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der Vorprüfung hochgerechnet. Die hochgerechneten Noten werden im Ergebnisblatt gekennzeichnet. Die Anerkennung der Prüfungsergebnisse obliegt den Züchtervereinigungen. Es werden nur Ergebnisse anerkannt, die mit einem von den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen anerkannten Rechenprogramm ausgewertet wurden. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Vorprüfungsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Veranlagungsprüfung 20 12 07.doc Seite 4 von 5
7. Wiederholung einer Prüfung Die VP kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten VP. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Vorprüfungsdauer aus, so liegt eine VP nicht vor. In-Kraft-Treten Die Prüfungsordnung tritt am 01. Januar 2008 in Kraft. Frankfurt (Oder), den 20. 12. 2007 Ilgenstein Präsident Veranlagungsprüfung 20 12 07.doc Seite 5 von 5