Prüfung von Verkehrsbauwerken in Kreisverwaltungen und Kommunen Verkehrssicherungspflicht der Kommunen

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Transkript:

Aktuelle Seminare Seminarausschreibung S-2018/17/BWI, S-2019/9/BWI Prüfung von Verkehrsbauwerken in Kreisverwaltungen und Kommunen Verkehrssicherungspflicht der Kommunen Die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 setzt fachkundiges Personal und kompetente Bauherren voraus. Die Bauakademie Hessen-Thüringen e. V. veranstaltet in Abstimmung mit dem Verein zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieurinnen / Ingenieuren der Bauwerksprüfung (VFIB) diesen Lehrgang. Bei der Durchführung der Bauwerksprüfung durch Dritte verbleibt die Verantwortung für die Stand- und Verkehrssicherheit immer beim Baulastträger. Am ersten Tag werden die Grundsätze und die rechtlichen Verantwortlichkeiten bei der Bauwerksprüfung vermittelt. Die erforderlichen Kenntnisse für die Ausschreibung und Vergabe von Bauwerksprüfungen gemäß DIN 1076 werden ebenso vermittelt wie der verwaltungstechnische Umgang mit den Ergebnissen der Bauwerksprüfungen. Die Beschaffung und Bewirtschaftung der Mittel der Bauwerksprüfung schließt den ersten Tag ab. Am zweiten Tag werden technische Inhalte und Grundlagen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 in Theorie und Praxis vorgestellt. Zielgruppe Technische Führungskräfte von kommunalen Baubehörden / Bauaufsichtsämtern, Kreisbauämter, Landesbauverwaltungen sowie von Ingenieur- / Architekturbüros. Dieses Seminar bietet sich auch für interessierte Mitarbeiter von Landesbehörden und Ingenieurbüros an, z. B. für Assistenten von Brückenprüfern. Termin III/18 25. 26. 10. 2018 (S-2018/17/BWI) I/19 09. 10. 05. 2019 (S-2019/ 9/BWI) Beginn 1. Tag: 09:00 Uhr, Ende 2. Tag: 17:15 Uhr) Programm / Inhalte Bedeutung der Bauwerksprüfung für die Kommunen Verantwortung des Baulastträgers Programm SIB-Bauwerke und RI-EBW PRÜF Kosten und Ausschreibung der Bauwerksprüfungen Ablauf und Auswertung der Bauwerksprüfung, Mittelbeschaffung und Mittelbewirtschaftung Schäden und Schadensursachen an Brücken Klassische und weiterführende Prüfmethoden Verkehrssicherheit an Brücken und Ausstattung Umgang mit den Ergebnissen der Bauwerksprüfung Veranstalter Bauakademie Hessen-Thüringen e. V. Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt/Main Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Hartmut Schwieger Sekretariat: Frau Ulrike Gartmann Telefon (0 69) 9 58 09-181 www.bauhut.de Veranstaltungsort Lehrbauhof Lauterbach Rhönstraße 5, 36341 Lauterbach Telefon (0 66 41) 45 48 Ansprechpartner: Herr Ekkehard Pfister Seminargebühr 600,00 p. P. Nichtmitglieder 500,00 p. P. Mitarbeiter von VFIB-Mitgliedern, IngKH, DST, DStGB, DLT Die Gebühr schließt umfangreiche Seminarunterlagen sowie das Mittagessen und die Pausengetränke ein. Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Beginn des Seminars zu überweisen. Besondere Teilnahmebedingungen Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des postalischen Eingangs berücksichtigt. Bei Absagen innerhalb von 14 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr i. H. v. 200,00 erhoben. Bei Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage bzw. bei Nichtantritt des Lehrgangs ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten. Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt diese Gebühr. Übernachtung Im Landgasthaus Jägerhof besteht ein Zimmerkontingent, welches mit Bezug auf diesen Lehrgang abgerufen werden kann. Die Übernachtungskosten einschl. Frühstück pro Person/Tag betragen: EZ: 55,00 gilt nur bei Bar-/EC-/ Vorauszahlung DZ: 42,50 gilt nur bei Bar-/EC-/ Vorauszahlung Meldeschluss III/18 08. 10. 2018 I/19 22. 04. 2019 Fortbildungspunkte Mitglieder der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Hessen erhalten auf Antrag Fortbildungspunkte entsprechend der jeweiligen Nachweis-VO. Anmeldeformular Seite 2

Fax-Antwort Anmeldung zum Seminar S-2018/17/BWI, S-2019/9/BWI Telefax-Nr. 069 / 9 58 09 9181 Bauakademie Hessen-Thüringen e.v. - Frau Ulrike Gartmann - Postfach 50 02 51 60392 Frankfurt am Main Prüfung von Verkehrsbauwerken in Kreisverwaltungen und Kommunen Verkehrssicherungspflicht der Kommunen Ort 36341 Lauterbach (Hessen) Termin III/18 25. 26. 10. 2018 (Meldeschluss: 08. 10. 2018) Termin I/19 09. 10. 05. 2019 (Meldeschluss: 22. 04. 2019) Hiermit melde/n ich/wir zu den bekannten Bedingungen folgende Personen an: 1. Name/Vorname geb. am Geb.-Ort Titel 2. Name/Vorname geb. am Geb.-Ort Titel Mitglied des VFIB Mitglied in der Ing.-Kammer: Land: Mg.-Nr.: Landesstraßenbauverwaltung: Name, Ort: mit Übernachtung ja (Vorreservierung im Jägerhof, Lauterbach) EZ/ÜF DZ/ÜF nein (keine Reservierung durch Bauakademie / Jägerhof) Firma/Anschrift: Ansprechpartner: Tel., Fax und E-Mail: Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie unter: www.bauhut.de/datenschutz Ort, Datum, Firmenstempel, Unterschrift

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bauakademie Hessen-Thüringen e. V. Mit der Anmeldung werden vom Teilnehmer die folgenden Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen anerkannt. Dies gilt zugleich für etwaige Besondere Teilnahmebedingungen, die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden. 1. Anmeldung Die Anmeldung zu den Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen und wird in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Im Falle der Umbuchung wird der Bestgeller unverzüglich informiert. 2. Seminargebühr Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-Nr. zu zahlen. Die in den Ausschreibungen benannten Preise verstehen sich einschließlich Seminarunterlagen und Pausenverpflegung. 3. Rücktritt / Stornierung Der Rücktritt vom Seminar durch den Teilnehmer muss schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr erstattet. Bei späterem Rücktritt wird 50% der Seminargebühr erstattet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist bis zum Seminarbeginn kostenfrei möglich. 4. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter Die Seminarveranstaltung kann bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl abgesagt werden. Die bereits gezahlten Gebühren werden dann erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht. Ein Wechsel von Dozenten berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung. 5. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. BAUAKADEMIE HESSEN-THÜRINGEN E. V., Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt/Main, www.bauhut.de Stand: Mai 2013

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO 1. Name, Anschrift und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle Bauakademie Hessen-Thüringen e.v., Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069 / 9 58 09-0, Telefax: 069 / 9 58 09-233, E-Mail: info@bauhut.de 2. Vertretungsberechtigter Geschäftsführer Rechtsanwalt, Dipl.-Betriebswirt (DH) Rainer von Borstel 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Telefon: 069 / 9 58 09-300, Telefax: 069 / 9 58 09-9300, E-Mail: datenschutz@bau-ht.de 4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung/-verarbeitung - Registrierung der Seminarteilnehmer - Registrierung der Referenten - Durchführung des Seminars: o Erstellung von Seminarunterlagen o Schriftverkehr mit Teilnehmern o Schriftverkehr mit Referenten o Rechnungsstellung 6. Regelfristen für die Löschung der personenbezogenen Daten Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Erhebung/Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Mindestens setzt dies den Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten voraus. 7. Datenübermittlung an Drittstaaten oder internationale Organisationen Es besteht keine Absicht, die personenbezogenen Daten an einen Drittstaat oder eine internationale Organisation zu übermitteln. 8. Betroffenenrechte Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen bzw. Ihre ausdrücklich gegebene Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. In diesem Falle ist der Widerspruch per Post oder per E-Mail an die unter Ziffer 1. genannten Kontaktdaten zu richten. Nach dem Widerspruch werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen - es sei denn, dass eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (z.b. gesetzliche Aufbewahrungspflichten). Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft zu den bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung bzw. die Einschränkung der Verarbeitung zu fordern oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten. Zusätzlich steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (dem Hessischen Datenschutzbeauftragten, Postfach 31 63, 65021 Wiesbaden, Telefon: 0611 / 14 08-0, Telefax: +49 (611) 1 40 89 00, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de, Homepage: www.datenschutz.hessen.de zu. 9. Information bzgl. der Bereitstellung personenbezogenen Daten Sämtliche Daten, welche uns durch Sie bereitgestellt werden, sind notwendig, um die Durchführung eines Seminars oder einer Fachveranstaltung gewährleisten zu können. In jedem dieser Fälle bezieht sich die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen auf ein entsprechendes Vertragsverhältnis oder die Anbahnung eines Vertragsverhältnisses oder auf sonstige gesetzliche Erlaubnistatbestände. Des Weiteren werden personenbezogene Daten im Rahmen des Newsletter-Versands ausschließlich aufgrund von diesbezüglichen Einwilligungen durchgeführt. Stand: September 2018

Zimmerreservierung zum Seminar am Lehrbauhof Der Lehrbauhof Lauterbach hat für Seminarteilnehmer im Landgasthaus Jägerhof-Maar, Hauptstraße 9, 36341 Lauterbach ein Kontingent an Zimmern reserviert. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung bevorzugt per E-Mail an info@jaegerhof-maar.de vor oder senden dieses Formular ausgefüllt per Fax an: 06641 / 62132 Absender / Rechnungsanschrift: Firma: Abteilung: Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: Email: Lehrgang/Termin: Für folgende Teilnehmer zum o.g. Seminar/Lehrgang reservieren wir verbindlich Zimmer: 1. Name, Vorname: 2. Name, Vorname: 3. Name, Vorname: Zahlung: Vom Mitarbeiter vor Ort in bar, per ec-karte oder VISA / Mastercard. Bei Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung kann eine Rechnung an die Firma gesendet werden. Rücktritt: Sie können jederzeit die Zimmerreservierungen direkt im Landgasthaus Jägerhof schriftlich stornieren. Bis vier Wochen vor der angemeldeten Anreise entstehen Ihnen dadurch keine Kosten. Bei kürzeren können Stornierungsgebühren erhoben werden, die Sie unter http://www.jaegerhof-maar.de/hotel/agb.html finden. Sollte das Seminar seitens der Bauakademie abgesagt werden, werden die Zimmer selbstverständlich auch bei kürzeren Fristen kostenfrei storniert. Bitte beachten: Sollten bereits alle Zimmer aus dem Kontingent der Bauakademie in unserem Haus ausgebucht sein, z.b. aufgrund mehrere zeitgleich stattfindender Seminare, werden wir Ihre Mitarbeiter in einer anderen, gleichwertigen Unterkunft in der Nähe der Bauakademie unterbringen. Die endgültige Zimmeraufteilung kann dadurch manchmal leider erst kurzfristig erfolgen und wird spätestens zum Seminarbeginn im Lehrbauhof bekannt gegeben. Mit Ihrer Reservierung per Mail (oder Fax) erhalten Sie aber in jedem Fall die gebuchten Zimmer im Jägerhof oder einem Partnerhotel.