Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft



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Transkript:

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 1 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft des Fachbereichs Media der Hochschule Darmstadt - University of Applied Sciences vom 20.12.2005, geändert am 13.06.2006 und 15.12.2009 Aufgrund von 50, Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Media der Hochschule Darmstadt die nachfolgenden Änderungen der Besonderen Bestimmungen für den Studiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft (Bachelor of Engineering) erlassen. Inhalt 7 Praxismodul (ÄNDERUNGEN: ALT NEU) 9 Bachelormodul (Abschlussmodul) (ÄNDERUNGEN: ALT NEU) Anlage 2: Kataloge der Wahlpflichtmodule (ÄNDERUNGEN: ALT NEU)

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 2 ALT: 7 Praxismodul (2) Als Voraussetzung zur Zulassung zum Praxismodul müssen alle Module des ersten Studienjahres bis auf eines bestanden sein. NEU: 7 Praxismodul (2) Als Voraussetzung zur Zulassung zum Praxismodul müssen alle Module des ersten Studienjahres bis auf eines bestanden sein. Eine Zulassung ist auch möglich, wenn alle Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres abgeleistet und die zugehörigen Leistungsnachweise bestanden sind. ALT: 9 Bachelormodul (Abschlussmodul) (1) Das Abschlussmodul des Studiengangs im Sinne von 21 ABPO ist im Studienplan im 6. Semester vorgesehen und besteht aus der Bachelorarbeit mit Kolloquium und einer begleitenden Lehrveranstaltung. Es wird in diesen Besonderen Bestimmungen als "Bachelormodul" bezeichnet. (2) Die Meldung zur Bachelorarbeit erfolgt in der Regel unmittelbar nach Abschluss des berufspraktischen Projekts zu dem vom Prüfungsausschuss oder seinem vorsitzenden Mitglied festgesetzten Termin über das elektronische Prüfungssystem... (4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen. Sie ist fristgereicht in dreifacher Form schriftlich und gebunden im Fachbereichssekretariat einzureichen. Auf Anforderung ist zusätzlich eine elektronische Fassung einzureichen. (5) Die Kandidatin oder der Kandidat wird zum Kolloquium zugelassen, wenn a) alle sonstigen Module des Studienganges erfolgreich beendet sind, b) die Abschlussarbeit bestanden ist, und c) die Leistungsnachweise der begleitenden Lehrveranstaltungen vorliegen. NEU: 9 Bachelormodul (Abschlussmodul) (1) Das Abschlussmodul des Studiengangs im Sinne von 21 ABPO ist im Studienplan im 6. Semester vorgesehen und besteht aus der studienbegleitenden Bachelorarbeit mit Kolloquium und einer begleitenden Lehrveranstaltung. Es wird in diesen Besonderen Bestimmungen als "Bachelormodul" bezeichnet. (2) Die Meldung zur Bachelorarbeit erfolgt zu dem vom Prüfungsausschuss oder seinem vorsitzenden Mitglied festgesetzten Termin über das elektronische Prüfungssystem.. (4) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt drei Monate. Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher Form schriftlich und gebunden im Fachbereichssekretariat einzureichen. Auf Anforderung ist zusätzlich eine elektronische Fassung einzureichen.

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 3 (5) Die Kandidatin oder der Kandidat wird zum Kolloquium zugelassen, wenn die Abschlussarbeit bestanden ist und der Leistungsnachweis der begleitenden Lehrveranstaltung zur Bachelorarbeit vorliegt.. Bachelorstudiengang Information Science & Engineering / Informationswissenschaft Anhang 2 zur BBPO: Kataloge der Wahlpflichtmodule Katalog V (Vertiefender Wahlpflichtbereich) Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs vgl. Modulbeschreibungen 30 33. Die Module des Katalog V können nur in der festgelegten Form belegt werden. Im Katalog V sind die Modultitel und die jeweils zwei zugehörigen WPs thematisch festgelegt. Studierende im individuellen Profil müssen 2-4 Module aus Katalog V wählen, Studierende der Studienrichtungen müssen 1-2 WP-Module aus Katalog V ANMERKUNGEN ZUR TABELLARISCHEN AUFLISTUNG DER WPs - NEU: Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs vgl. Modulbeschreibungen 30 33. Die Module des Katalog V können nur in der festgelegten Form belegt werden. Im Katalog V sind die Modultitel und die jeweils zwei zugehörigen WPs thematisch festgelegt. Studierende der Studienrichtungen müssen 1 WP-Modul aus Katalog V belegen, und können 1 weiteres als ergänzendes WP-Modul Studierende im individuellen Profil müssen 2 WP-Module aus Katalog V belegen, und können 2 weitere als ergänzende WP-Module

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 4 Katalog A (Allgemeiner Wahlpflichtbereich) Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs vgl. Modulbeschreibungen 40 49. Für ein WP-Modul aus dem Katalog A sind jeweils 2 WPs mit 4 SWS aus der entsprechenden Liste auszu Für ein Projekt-Modul aus dem Katalog A sind 2 Projekte aus der entsprechenden Liste auszu Unter jedem Modul kann eine dynamische Liste von WP- und Projektveranstaltungen geführt werden. Studierende im individuellen Profil müssen 2 WP-Module aus Katalog A wählen, Studierende der Studienrichtungen müssen 1 WP-Modul aus Katalog A ANMERKUNGEN ZUR TABELLARISCHEN AUFLISTUNG DER WPs - NEU: Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs vgl. Modulbeschreibungen 40 49. Für ein WP-Modul aus dem Katalog A sind jeweils 2 WPs mit zusammen 4 SWS aus der entsprechenden Liste auszu Unter den Modulen kann eine dynamische Liste von WP-Lehrveranstaltungen geführt werden. Studierende der Studienrichtungen müssen 1 WP-Modul aus Katalog A Studierende im individuellen Profil müssen aus Katalog A das WP-Modul Angewandte Informationswissenschaft und das WP-Modul Informationsmanagement mit frei wählbaren Teilmodulen im Gesamtumfang von je 6 LP Studierende mit individuellem Profil müssen ein Projekt aus dem Katalog A belegen, das 2. kann aus Katalog A, B, M, W gewählt werden. Studierende der Studienrichtungen Medien- und Wirtschaftsinformation müssen ein Projekt aus Katalog A belegen. Katalog B (Wahlpflichtbereich Bibliotheksmanagement) Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs vgl. Modulbeschreibungen 52 59. Für ein WP-Modul aus dem Katalog B sind 2 WPs mit 4 SWS aus der entsprechenden Liste auszu Für das Projektmodul Bibliotheksmanagement sind 2 Projekte aus der entsprechenden Liste auszu Unter jedem Modul kann eine dynamische Liste von WP- und Projektveranstaltungen geführt werden. Studierende mit individuellem Programm können bis zu 2 WP-Module aus Katalog B wählen, Studierende der Studienrichtung Bibliothek müssen 1 Modul aus Katalog B wählen, Studierende anderer Studienrichtungen können 1 Modul aus Katalog B Die kursiv gesetzten Module können nur von Studierenden außerhalb der Studienrichtung Bibliothek gewählt werden. ANMERKUNGEN ZUR TABELLARISCHEN AUFLISTUNG DER WPs NEU: Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs vgl. Modulbeschreibungen 52 59. Für ein WP-Modul aus dem Katalog B sind jeweils 2 WPs mit zusammen 4 SWS aus der entsprechenden Liste auszu Für das Projektmodul Bibliotheksmanagement sind 2 Projekte aus der entsprechenden Liste auszu Unter den Modulen kann eine dynamische Liste von WP- und Projektveranstaltungen geführt werden. Studierende der Studienrichtung Bibliotheksmanagement müssen das Modul 54 WP-Modul Bibliotheksmanagement belegen. Die kursiv gesetzten WPs (Nummern 52.x und 53.x) können dabei nicht gewählt werden.

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 5 Studierende anderer Studienrichtungen können 1 WP-Modul aus Katalog B als ergänzendes WP-Modul Studierende mit individuellem Profil können bis zu 2 WP-Module aus Katalog B als ergänzende WP-Module Die kursiv gesetzten WPs können nur von Studierenden außerhalb der Studienrichtung Bibliotheksmanagement gewählt werden. Katalog M (Wahlpflichtbereich Medieninformation) Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs M vgl. Modulbeschreibungen 62 69. Für ein WP-Modul aus dem Katalog M sind jeweils 2 WPs mit 4 SWS aus der entsprechenden Liste auszu Für das Projektmodul Medieninformation ist je 1 Projekt aus den entsprechenden Liste der Kataloge A bzw. M auszu Unter jedem Modul kann eine dynamische Liste von WP- und Projektveranstaltungen geführt werden. Studierende mit individuellem Programm können bis zu 2 WP-Module aus Katalog M wählen, Studierende der Studienrichtung Medieninformation müssen 1 Modul aus Katalog M wählen, Studierende anderer Studienrichtungen können 1 Modul aus Katalog M Die kursiv gesetzten Module können nur von Studierenden außerhalb der Studienrichtung Medieninformation gewählt werden. ANMERKUNGEN ZUR TABELLARISCHEN AUFLISTUNG DER WPs NEU: Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs M vgl. Modulbeschreibungen 62 69. Für ein WP-Modul aus dem Katalog M sind jeweils 2 WPs mit zusammen 4 SWS aus der entsprechenden Liste auszu Für das Projektmodul Medieninformation ist je 1 Projekt aus den entsprechenden Listen der Kataloge A bzw. M auszu Unter den Modulen kann eine dynamische Liste von WP- und Projektveranstaltungen geführt werden. Studierende der Studienrichtung Medieninformation müssen das Modul 64 WP-Modul Medieninformation belegen. Die kursiv gesetzten WPs (Nummern 62.x und 63.x) können dabei nicht gewählt werden. Studierende anderer Studienrichtungen können 1 WP-Modul aus Katalog M als ergänzendes WP-Modul Studierende mit individuellem Profil können bis zu 2 WP-Module aus Katalog M als ergänzende WP-Module Die kursiv gesetzten WPs können nur von Studierenden außerhalb der Studienrichtung Medieninformation gewählt werden. Katalog W (Wahlpflichtbereich Wirtschaftsinformation) Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs W vgl. Modulbeschreibungen 72 79. Für ein WP-Modul aus dem Katalog W sind jeweils 2 WPs mit 4 SWS aus der entsprechenden Liste auszu Für das Projektmodul Wirtschaftsinformation ist je 1 Projekt aus den entsprechenden Liste der Kataloge A bzw. W auszu Unter jedem Modul kann eine dynamische Liste von WP- und Projektveranstaltungen geführt werden. Studierende mit individuellem Programm können bis zu 2 WP-Module aus Katalog W wählen, Studierende der Studienrichtung Wirtschaftsinformation müssen 1 Modul aus Katalog W wählen, Studierende anderer Studienrichtungen können 1 Modul aus Katalog W Die kursiv gesetzten Module können nur von

Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung - Bachelor 6 außerhalb der Studienrichtung Wirtschaftsinformation gewählt werden. ANMERKUNGEN ZUR TABELLARISCHEN AUFLISTUNG DER WPs NEU: Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs W vgl. Modulbeschreibungen 72 79. Für ein WP-Modul aus dem Katalog W sind jeweils 2 WPs mit zusammen 4 SWS aus der entsprechenden Liste auszu Für das Projektmodul Wirtschaftsinformation ist je 1 Projekt aus den entsprechenden Listen der Kataloge A bzw. W auszu Unter den Modulen kann eine dynamische Liste von WP- und Projektveranstaltungen geführt werden. Studierende der Studienrichtung Wirtschaftsinformation müssen das Modul 74 WP-Modul Wirtschaftsinformation belegen. Die kursiv gesetzten WPs (Nummern 72.x und 73.x) können dabei nicht gewählt werden. Studierende anderer Studienrichtungen können 1 WP-Modul aus Katalog W als ergänzendes WP-Modul Studierende mit individuellem Profil können bis zu 2 WP-Module aus Katalog W als ergänzende WP-Module Die kursiv gesetzten WPs können nur von Studierenden außerhalb der Studienrichtung Wirtschaftsinformation gewählt werden. Katalog S (Begleitstudium der Sozial- und Kulturwissenschaften) ANMERKUNGEN ZUR TABELLARISCHEN AUFLISTUNG ALT: Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs vgl. Modulbeschreibung 22. Für das SuK-WP-Modul des sozial- und kulturwissenschaftlichen Begleitstudiums sind jeweils 2 WPs mit 4 SWS aus der Liste auszu Alle Studierenden müssen 1 Modul aus Katalog S ANMERKUNGEN ZUR TABELLARISCHEN AUFLISTUNG NEU: Zu den Lern- und Qualifikationszielen des Katalogs vgl. SuK-Modul 22. Für das SuK-WP-Modul des sozial- und kulturwissenschaftlichen Begleitstudiums sind jeweils 2 WPs mit zusammen 4 SWS aus der Liste auszu Alle Studierenden müssen 1 Modul aus Katalog S Zusätzlich ist die aktive Teilnahme am Informationswissenschaftlichen Kolloquium verpflichtend. Wahlfächer und module ALT: Zusätzliche Wahlmodule nach 5 (7) ABPO: Alle Wahlpflichtmodule können zusätzlich als Wahlmodule gewählt werden, dabei sind mehrfache Belegungen von Modulen möglich, die jedoch Lehrveranstaltungen enthalten müssen, die im Wahlpflichtbereich nicht gewählt wurden. NEU: Alle Wahlpflichtmodule und WPs dieser Katalog können zusätzlich als Wahlfächer und module über das Pflichtstudienprogramm hinaus gewählt werden. Nach 5 Absatz 7 ABPO sind Wahlfächer außerhalb des Studienprogramms frei wählbare Lehrveranstaltungen. Es kann sich dabei um komplette Module oder um Teile von Modulen handeln. Wahlfächer werden auf Antrag im Zeugnis mit Note bescheinigt.