Abteilung für Grünraum- und Gewässer

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Transkript:

Abteilung für Grünraum- und Gewässer A 8 - K 37672/06-2 Graz, 14.12.2006 A 10/5-000735/2002-17 NaturErlebnisPark-Andritz Abschluss einer Förderungsvereinbarung Voranschlags-, Finanz- und mit dem Verein für Stadtökologie und Liegenschaftsausschuss Umweltpädagogik NaturErlebnisPark für das Kalenderjahr 2007 BerichterstatterIn:... Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung BerichterstatterIn:... B e r i c h t an den G e m e i n d e r a t Der Verein Stadtökologie und Umweltpädagogik NaturErlebnisPark konnte dank der Unterstützung der Stadt Graz und weiterer Projektpartner und Subventionsgeber wie dem Bund, dem Land Steiermark, dem AMS u.a. in den letzten 9 Jahren das Schulbiologiezentrum NaturErlebnisPark Andritz entwickeln, aufbauen und betreiben. Für die Stadt Graz bietet diese Institution eine Reihe von Dienstleistungen mit Arbeitsschwerpunkt in der naturwissenschaftlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Die Leistungen, die die Stadt Graz bekommt, betreffen u.a. die

Aufrechterhaltung der vorhandenen Infrastruktur: (laufende Pflege und Instandhaltung des ca. 5,5 ha großen Areals und des Seminargebäudes) Betreuung des Naturschutzgebietes Rielteich Angebot von naturwissenschaftlichen Bildungsprogrammen für verschiedene Zielgruppen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Gewährung von freiem Zutritt in die Parkanlage und unentgeltliche Nutzung der Parkeinrichtungen für die breite Öffentlichkeit Entgeltliche Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten und des Inventars im NaturErlebnisHaus für Veranstaltungen anderer Vereine und Institutionen Die Basis dafür bildete in den letzen drei Jahren ua eine Fördervereinbarung, abgeschlossen mit der Stadt Graz, GZ: A 8-K 402/1997-14 bzw. A 10/5-735/2002-9, gefertigt aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.10.2003, welche am 31.12.2006 ausläuft. Der Verein hat mit Schreiben vom 19.Sep.2006 um Verlängerung der Fördervereinbarung ersucht und dazu entsprechende Unterlagen vorgelegt, aus der die bisherigen und zukünftig geplanten Aktivitäten, Aufgaben und Funktionen, sowie die Finanzierung und Kostenaufstellung des laufenden Betriebes hervorgehen. Die beantragte Fördersumme wurde mit ursprünglich 137.555 veranschlagt, das entspricht der bisherigen Vertragssumme in Höhe von 126.615 inkl. der vertraglich geregelten Indexanpassung von 5 %. Im Rahmen der zwischenzeitlich abgeschlossenen Nachverhandlungen mit dem Verein bzw. dem Liegenschaftseigentümer und Verpächter der Liegenschaft, Familie Riel, konnte die benötigte und nunmehr beantragte Subventionssumme auf 110.000 für das kommende Jahr 2007 fixiert werden. Die für die fachliche Abwicklung der Subvention und für die Kontrolle des vereinbarten Leistungsspektrums zuständige Abteilung 10/5 Abteilung für Grünraum und Gewässer befürwortet die Verlängerung der per 31.12.2006 auslaufenden Fördervereinbarung. Die in diesem Zusammenhang eingeholte Stellungnahme der Bezirksnaturschutzbeauftragten führt im wesentlichen aus, dass der NaturerlebnisPark Andritz in langjähriger Arbeit zu einer öffentlich zugänglichen Parkanlage mit unterschiedlichen Lebensräumen gestaltet wurde. Durch die angebotenen themen- und zielgruppenorientierten Dienstleistungen im Rahmen der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen wird der Grazer Bevölkerung der Wert und die Bedeutung heimischer Ökosysteme näher gebracht. Die vorliegende Einrichtung zählt zu einer der wichtigsten Bildungseinrichtungen die im Rahmen der Europaratskampagne Naturschutz außerhalb von Schutzgebieten seitens der Stadt Graz unterstützt wird. 2

Der guten Ordnung halber wird seitens der Abteilung 10/5 Grünraum und Gewässer darauf hingewiesen, dass eine über das Jahr 2007 hinausgehende Regelung über den Weiterbestand des Schulbiologiezentrums und des Natur- ErlebnisParks spätestens bis Ende Mai 2007 getroffen werden muss, da andernfalls eine vertragliche Auflösung des Pachtvertrages mit dem Liegenschaftseigentümer (Fam. Riel) bis Ende des Jahres 2007 nicht mehr möglich ist. Mit der Subvention durch die Stadt Graz soll dem Verein eine wesentliche Unterstützung für die Weiterführung dieses Projektes im Kalenderjahr 2007 gewährt werden. Darüber hinaus erwachsen der Stadt Graz aus dem Betrieb dieses NaturErlebnisParkes keinerlei weitere Verpflichtungen. Mit der abzuschließenden Förderungsvereinbarung soll sichergestellt sein, dass nach Vorlage eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplanes bezogen auf die vorgesehenen Verwendungszwecke eine Darstellung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt und eine bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel sichergestellt ist. Der Förderungsempfänger hat insbesondere während des gesamten Förderungszeitraums erfolgende Änderungen des Namens, des Sitzes oder der Rechtsform unverzüglich der Stadt Graz mitzuteilen. Die gewährte Förderung ist auf Verlangen des Förderers zur Gänze oder teilweise zurückzuerstatten, wenn der Förderungsempfänger wissentlich unrichtige Angaben gemacht hat die Förderung widmungswidrig verwendet worden ist die vorgeschriebenen Berichte und/oder Verwendungsnachweise trotz angemessener Nachfrist nicht beigebracht worden sind die bei Gewährung der Subvention erteilten Bedingungen. Auflagen und Befristungen nicht eingehalten wurden, im übrigen gelten die Bestimmungen des 7 der Subventionsordnung. Weiters hat der Förderungswerber seine Bereitschaft zu erklären, in geeigneter Form auf die Förderung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Die Einhaltung der Subventionsordnung der Stadt Graz in der geltenden Fassung durch den Förderungswerber ist eine unabdingbare Voraussetzung des abzuschließenden Förderungsvereinbarung. 3

Im Sinne des vorstehenden Motivenberichtes stellen der Voranschlags-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss und der Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung den A n t r a g, der Gemeinderat wolle gem. 1 Abs 3 der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz, in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.6.2006 beschließen: 1. Der Abschluss der Förderungsvereinbarung zur Finanzierung des NaturErlebnisParkes Graz Andritz zwischen der Stadt Graz als Förderer einerseits und dem Verein für Stadtökologie und Umweltpädagogik NaturErlebnisPark andererseits, für das Kalenderjahr 2007, wird wie folgt genehmigt: Der Verein für Stadtökologie und Umweltpädagogik NaturErlebnisPark erhält für das Kalenderjahr 2007 eine Förderung in Höhe von 110.000,-- zur Weiterführung des NaturErlebnisParkes Graz Andritz. Die Auszahlung von je 50% der Fördersumme erfolgt durch die Stadt Graz bis zum 10. Jänner bzw. 10. Juli 2007. Die Einhaltung der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Graz, in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.6.2006, ist eine unabdingbare Voraussetzung der abzuschließenden Förderungsvereinbarung. Die haushaltsplanmäßigen Vorsorgen für die betreffenden Förderungsjahre sind in den entsprechenden Voranschlägen zu treffen. 2. Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis, dass eine Neuregelung über den Weiterbestand des Schulbiologiezentrums und des NaturErlebnisParks spätestens bis Ende Mai 2007 von Seiten des Vereines getroffen werden muss, da andernfalls mangels langfristiger Subventionszusage der Stadt Graz rechtzeitig eine vertragliche Auflösung des Pachtvertrages mit dem Liegenschaftseigentümer (Fam. Riel) per Ende des Jahres 2007 zu veranlassen wäre. Beilage Entwurf der Förderungsvereinbarung Subventionsordnung Die Bearbeiterin: Der Abteilungsvorstand-Mag.Abt. 8: Mag. Ulrike Temmer Mag. Dr. Karl Kamper 4

Der Leitungsbeauftragte der Mag.Abt. 10/5: Der Baudirektor: DI Robert Wiener DI Mag. Bertram Werle Der Finanzreferent: Der Stadtrat: StR.Mag.Dr.Wolfgang Riedler DI.Dr.Gerhard Rüsch Angenommen in der Sitzung des Voranschlags-, Finanz- und Liegenschaftsausschusses am... Der Vorsitzende: Die Schriftführerin: GR Mag. Klaus Frölich Angenommen in der Sitzung des Ausschusses für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung am... Die Vorsitzende: Die Schriftführerin: GRin Dagmar Krampl 5