Verfahrenstechnologe Metall

Ähnliche Dokumente
Verfahrenstechnologe Metall

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker

Infoveranstaltung Neuordnung Verfahrenstechnologin / Verfahrenstechnologe Metall. SIHK zu Hagen. 22. März 2018

Neuordnung. Zweiradmechatroniker. Stand: Juni /2014 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Metall / zur Verfahrenstechnologin Metall

Neuordnung Verfahrensmechaniker und Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik Stand: März 2012 DIHK 03/2012 1

Neuordnungsverfahren zur Modernisierung der Berufsausbildung in der Hütten- und Halbzeugindustrie

Neuordnung. Fluggerätmechaniker Stand: Juni 2013 DIHK 06/2013 1

Neuordnung Fertigungsmechaniker Stand: Januar 2013

Neuordnung Fertigungsmechaniker Stand: Januar mittelpunkt unternehmen 1

Berufe der Bekleidungsindustrie Textil- und Modenäher sowie Textil- und Modeschneider (Modenäher und Modeschneider) 28. Juli 2015

Verfahrenstechnologe Getreidewirtschaft (Müller) Stand: Januar 2017

Neuordnung. Werkstoffprüfer Stand: Juni 2013 DIHK 06/2013 1

Holzmechaniker. Stand: Oktober 2014 DIHK 10/2014 1

Holzmechaniker. Stand: Februar 2015

Neuer Ausbildungsberuf. Stanz- und Umformmechaniker

Neuer Ausbildungsberuf Stanz- und Umformmechaniker. Stefan Bauernfeind, IHK für Oberfranken Bayreuth 1

Holzmechaniker. Stand: Februar 2015

Gießereimechaniker. (Neuordnung ) Stand: Februar 2015

AUSBILDUNG GESTALTEN. Verfahrenstechnologe Metall/ Verfahrenstechnologin Metall

Neue Ausbildungsordnung ab 1. August Anlagenmechaniker SHK / Anlagenmechanikerin SHK

3834 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 76, ausgegeben zu Bonn am 7. Dezember 2017

Workshop zur Umsetzung des KMK - Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in

Die neue Fachkraft für Veranstaltungstechnik. Infoveranstaltung am 19. September 2016

Fluggerätmechaniker Fluggerätmechanikerin. Information für Ausbildungsbetriebe zu Neuordnungen von industriell-technischen Ausbildungsberufen

Information für Ausbildungsbetriebe zu Neuordnungen von industriell-technischen Ausbildungsberufen

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 (Verordnung vom 10. Juni 2014)

Neuordnung. Werkstoffprüfer Stand: Januar Geschäftsbereich Berufsbildung Martin Eckmann / Bernd Hirschberger

Sachliche und zeitliche Gliederung

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Gießereimechaniker

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin. ModellBTechAusbV

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Formteile Abschlussprüfung Teil 2

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer / zur Technischen Modellbauerin

Werkstoffprüfer/-in. Modernisierte Ausbildung zum 1. August Anja Schwarz, DIHK Ausbilderbesprechung am 11. Juli 2013 in Selb DIHK 06/2013 1

Neuordnung Automobilkaufmann/frau

Neuer Ausbildungsberuf. Fachkraft für Metalltechnik

Werkstoffprüfer/-in Modernisierte Ausbildung. Ralph Buus Prüfungswesen

Verfahrensmechaniker/-in in der Hütten- und Halbzeugindustrie nach der Verordnung vom 28. Mai 1997

Neuer Ausbildungsberuf Fachkraft für Metalltechnik

Neuordnung Konstruktionsberufe

Neuer Ausbildungsberuf. Fachkraft für Metalltechnik

Neuordnung Technischer Produktdesigner Technischer Systemplaner. Stand: Juni 2011

Werkstoffprüfer/-in Abschlussprüfung Teil 2 (Verordnung vom 25. Juni 2013)

Neuordnung Technischer Systemplaner

Neuer Ausbildungsberuf

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker zur Industrieelektrikerin

Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Herzlich willkommen!

Information für Ausbildungsbetriebe zu Neuordnungen von industriell-technischen Ausbildungsberufen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin. IndElekAusbV

TECHNISCHER MODELLBAUER / TECHNISCHE MODELLBAUERIN. Was ist neu? Bisher zwei Berufe:

Neue Ausbildungsordnung im Bootsbauer - Handwerk ab 1. August Bootsbauer / Bootsbauerin

Information zur neuen Verordnung über die Berufsausbildung zur Vermessungstechnikerin/ zum Vermessungstechniker

KAUFMANN/-FRAU FÜR BÜROMANAGEMENT (KBM) UPDATE 2016

Informationen für die Praxis

Fachkraft für Schutz und Sicherheit Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Neuheiten und Änderungen

Neue Berufe in der Metallindustrie

Fachkraft für Veranstaltungstechnik Die neue Ausbildungsverordnung

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Halbzeuge Abschlussprüfung Teil 2

Neuordnung Berufsbild Automobilkaufmann/-frau

Neuordnung Büroberufe: Aus Drei mach Eins

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker / Kraftfahrzeugservicemechanikerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker / zur Gießereimechanikerin

Werkstoffprüfer/-in Abschlussprüfung Teil 2 (Verordnung vom 25. Juni 2013)

Sachliche und zeitliche Gliederung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker/zur Gießereimechanikerin und zum Verfahrensmechaniker/zur

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Verfahrenstechniker / zur Verfahrenstechnikerin in der Hütten- und Halbzeugindustrie

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik (Verordnung vom 21. Mai 2012) Fachrichtung Bauteile Abschlussprüfung Teil 2

Sachliche und zeitliche Gliederung

Sachliche und zeitliche Gliederung

Sachliche und zeitliche Gliederung

Aktueller Stand der Neuordnung der Büroberufe

Informationen für die Praxis

Sachliche und zeitliche Gliederung

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. vom 07. April 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 18 vom 24. April 2006)

Der neue Ausbildungsberuf: Kaufmann / Kauffrau im E-Commerce

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker / zur Fertigungsmechanikerin

Neuordnung der Einzelhandelsberufe. Herzlich willkommen!

Neuordnung der Ausbildungsberufe. Textil- und Modeschneider/Textil- und Modeschneiderin Textil- und Modenäher/Textil- und Modenäherin

Kaufmann/ -frau für Büromanagement. Informationen zum neuen Ausbildungsberuf

Neuer Ausbildungsberuf: Stanz- und Umformmechaniker/-in DIHK

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Neuordnung Kraftfahrzeugmechatroniker Stand: Juni 2013

Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin. Auszug TPDesign/TSysPlAusbV

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Technischen Produktdesigner. und zur Technischen Produktdesignerin

Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen. Industriemechaniker/-in

Transkript:

Verfahrenstechnologe Metall

Hintergrund ehem. Verfahrensmechaniker in der Hütten- und Halbzeugindustrie Auslöser der Neuordnung des Verfahrensmechanikers war die Neuordnung des Gießereimechanikers (in Kraft seit 1. August 2015) und damit die Trennung der gemeinsamen Ausbildungsordnung Ziel der Neuordnung war v.a. die Integration des Berufes in die Berufsgruppe Metall, die Umstellung auf die Gestreckte Abschlussprüfung und nicht zuletzt die Umbenennung des Ausbildungsberufes mit einer passenderen und zugleich attraktiveren Berufsbezeichnung 2

Verfahrenstechnologe Metall Ausbildungsdauer 3,5 Jahre Struktur der Ausbildung unverändert, Ausbildungsberuf mit den vier Fachrichtungen: Eisen- und Stahlmetallurgie, Stahlumformung, Nichteisenmetallurgie, Nichteisenmetallumformung Zeitliche Gliederung: Zeitrichtwerte in Wochen mit Trennung vor und nach Teil 1 der AP (1.-18. Monat/19.-42.Monat) Prüfungsform Gestreckte Abschlussprüfung Aufgabenerstellung IHK Region Stuttgart / PAL 3

Fachrichtungsübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Fachrichtungsübergreifende, berufsprofilgebende Inhalte Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen 9 Handhaben und Warten von Arbeits- und Betriebsmitteln 4 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen 30 Aufbauen und Anwenden von Steuerungs- und Regelungstechnik Anwenden von Logistik 2 Steuerung von Produktionsprozessen 17 Beeinflussen von chemischen Vorgängen 4 Anwenden von Wärmebehandlungsverfahren 2 2 Prüfen von Werkstoffen 2 Instandhalten von Produktionssystemen und Anlagen 4 3 15 TAP 1 TAP 2 4

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachrichtungen Berufsprofilgebende Ausbildungsinhalte: FR Eisen- und Stahlmetallurgie Aufbereiten und Lagern von Einsatzstoffen 8 Durchführen von metallurgischen Prozessen 40 Urformen von Stahl 12 TAP 2 Berufsprofilgebende Ausbildungsinhalte: FR Stahlumformung Vorbereiten und Lagern von Vormaterialien 12 Umformen von Stahl 48 TAP 2 5

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fachrichtungen Berufsprofilgebende Ausbildungsinhalte: FR Nichteisenmetallurgie Aufbereiten und Lagern von Einsatzstoffen 8 Durchführen von metallurgischen Prozessen 40 Urformen von Nichteisenmetallen 12 TAP 2 Berufsprofilgebende Ausbildungsinhalte: FR Nichteisenmetallumformung Vorbereiten und Lagern von Vormaterialien 12 Umformen von Nichteisenmetallen 48 TAP 2 6

integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Fachrichtungsübergreifende, integrative Ausbildungsinhalte Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht * * Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes * * Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit * * Umweltschutz * * Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung 4 6 Planen und Organisieren der Arbeit 8 4 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen 2 4 TAP 1 TAP 2 7

Prüfung Verfahrenstechnologe Metall FR Eisen- und Stahlmetallurgie Teil 1 der Abschluss prüfung 30% Teil 2 der Abschlussprüfung Metalltechnik Prüfungsprodukt einschließlich Dokumentation (7h) sowie schriftliche Arbeitsauftrag Auftrags- und Fertigungsplanung Eisen- u. stahlmetallurgische Prozesse Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitsaufgabe (4 h) einschließlich situativem Fachgespräch (max. 30 Minuten) (60 Minuten) 70% 40% 10% 10% 10% Bestehensregelung mit Sperrfach Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend, im Arbeitsauftrag mindestens ausreichend, mindestens zwei der übrigen e von Teil 2 mindestens ausreichend und kein von Teil 2 ungenügend 8

Prüfung Verfahrenstechnologe Metall FR Stahlumformung Teil 1 der Abschluss prüfung 30% Teil 2 der Abschlussprüfung Metalltechnik Prüfungsprodukt einschließlich Dokumentation (7h) sowie schriftliche Arbeitsauftrag Auftrags- und Fertigungsplanung Stahlumformprozesse Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitsaufgabe (4 h) einschließlich situativem Fachgespräch (max. 30 Minuten) (60 Minuten) 70% 40% 10% 10% 10% Bestehensregelung mit Sperrfach Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend, im Arbeitsauftrag mindestens ausreichend, mindestens zwei der übrigen e von Teil 2 mindestens ausreichend und kein von Teil 2 ungenügend 9

Prüfung Verfahrenstechnologe Metall FR Nichteisenmetallurgie Teil 1 der Abschluss prüfung 30% Teil 2 der Abschlussprüfung Metalltechnik Prüfungsprodukt einschließlich Dokumentation (7h) sowie schriftliche Arbeitsauftrag Auftrags- und Fertigungsplanung Nichteisenmetallurgische Prozesse Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitsaufgabe (4 h) einschließlich situativem Fachgespräch (max. 30 Minuten) (60 Minuten) 70% 40% 10% 10% 10% Bestehensregelung mit Sperrfach Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend, im Arbeitsauftrag mindestens ausreichend, mindestens zwei der übrigen e von Teil 2 mindestens ausreichend und kein von Teil 2 ungenügend 10

Prüfung Verfahrenstechnologe Metall FR Nichteisenmetallumformung Teil 1 der Abschluss prüfung 30% Teil 2 der Abschlussprüfung Metalltechnik Prüfungsprodukt einschließlich Dokumentation (7h) sowie schriftliche Arbeitsauftrag Auftrags- und Fertigungsplanung Nichteisenmetallumformprozesse Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitsaufgabe (4 h) einschließlich situativem Fachgespräch (max. 30 Minuten) (60 Minuten) 70% 40% 10% 10% 10% Bestehensregelung mit Sperrfach Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend, im Arbeitsauftrag mindestens ausreichend, mindestens zwei der übrigen e von Teil 2 mindestens ausreichend und kein von Teil 2 ungenügend