KEINE SORGEN, DAUERCAMPER. Die Versicherung für DauerCamper Ihr Schutz für Wohnwagen und Mobilheime. Neue Tarifgeneration: 163,22 Euro* Sicher und unabhängig im Urlaub! Mit Ihrem fixen bzw. ständig abgestellten Wohnwagen/Mobilheim genießen Sie Unabhängigkeit, Freiheit und Urlaubsstimmung. Sie verbringen einen großen Teil Ihrer Freizeit bzw. Ihres Urlaubs dort und es ist schon wie ein kleines Zuhause für Sie geworden. Dieses Zuhause ist jedoch auch einigen Risiken ausgesetzt. Genau wie ein Haus ist es durch Naturgewalten gefährdet und kann rasch Schaden nehmen. Die umfassende Produktlösung DauerCamper der Oberösterreichischen Versicherung sichert Sie gegen zahlreiche Risiken ab, sodass Sie das Keine Sorgen Gefühl auch an Ihrem Campingplatz genießen können. Alle wichtigen Neuigkeiten zu Produkten, Tarifen und Aktionen finden Makler in unserem Partnerportal: makler.keinesorgen.de/partnerportal - Jederzeitiger Online Zugriff - Tagesaktuelle Bestands- und Vertragsdaten - Schnelle Angebotserstellung * bei einem 3-Jahresvertrag, exklusive Haftpflichtversicherung
Versicherung für DauerCamper Die wichtigsten Details im Überblick: DauerCamper Gesamtpaket Ihr umfassender Versicherungsschutz enthält folgende Bausteine: DauerCamper Wohnwagen/Mobilheim für fix bzw. ständig auf Campingplätzen abgestellte Wohnwagen/Mobilheime, die nicht zum Straßenverkehr zugelassen sind. Versichertes Objekt Wohnwagen/Mobilheim mit Dauerstandzelt, Boden und Schutzdach zum Neuwert Deckungsumfang - Feuer, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz - Sturm, Hagel (Selbstbehalt 300,00 Euro) - bis zu einer Höchstentschädigungssumme von 60.000,00 Euro DauerCamper Inhaltsversicherung für die im fix bzw. ständig auf Campingplätzen abgestellten, nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Wohnwagen/Mobilheime befindlichen Gegenstände des persönlichen Gebrauchs. Versichertes Objekt Bewegliche Sachen im Wohnwagen/Mobilheim sowie im Dauerstandzelt (sofern Türen und Fenster versperrt sind) Deckungsumfang - Feuer, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz - Sturm, Hagel - Leitungswasser und Frost - Einbruch sowie Vandalismus - bis zu einer Höchstentschädigungssumme von 10.000,00 Euro DauerCamper Glasbruchversicherung für die fix bzw. ständig auf Campingplätzen abgestellten, nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Wohnwagen/Mobilheime sowie für das darin befindliche Mobiliar. DauerCamper Haftpflichtversicherung Haus- und Grundbesitzhaftpflicht für am Standplatz fix abgestellte bzw. nicht zugelassene Wohnwagen/Mobilheime mit einer Versicherungssumme von 3.000.000,00 Euro. Kann auf Wunsch ausgeschlossen werden (Nachlass 18,00 Euro/jährlich bei 3-Jahresvertrag). Ihre Prämie Die Jahresbruttoprämie für Ihr DauerCamper-Gesamtpaket beträgt bei einem 3-Jahresvertrag 163,22 Euro (inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuern, exkl. Haftpflichtversicherung). Anmerkung: Versicherungsschutz besteht ausschließlich nach Maßgabe der in der Police angeführten allgemeinen und besonderen Bedingungen. Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung, welche von der Oberösterreichischen Versicherung AG ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Medieninhaber und Hersteller: Oberösterreichische Versicherung AG, Linz. Druckfehler und Irrtum vorbehalten. 032133-1.000 - Stand 09/18.
Wohngebäudeversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG Niederlassung Deutschland Register-Nr.: HRB 94746, Registergericht: AG Hanau Version: PIBVGB.2018 Produkt: Wohngebäude ZuHaus, Wohngebäude ZuHaus Premium Wichtiger Hinweis Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Wohngebäudeversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem Gebäude. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versicherte Sachen Versichert sind Ihr Gebäude, das Gebäudezubehör, die Gebäudebestandteile und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen, die beschädigt oder zerstört werden oder infolge eines Versicherungsfalls abhandenkommen. Versicherbare Gefahren Jede der folgenden Gefahren kann je nach Bedarf einzeln versichert werden: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung; Leitungswasser; Naturgefahren wie Sturm, Hagel; Weitere Naturgefahren. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch (nur in Verbindung mit Naturgefahren versicherbar). Versicherter Schaden Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls; Mietausfall infolge eines Versicherungsfalls. Photovoltaikanlagen nebst zugehörigen Installationen; In das Gebäude nachträglich eingefügte nicht aber ausgetauschte - Sachen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:! Krieg;! Innere Unruhen;! Kernenergie;! Schwamm;! Sturmflut ;! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.!! Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht. Bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag. Versicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten; Aufräumungs- und Abbruchkosten und Bewegungs- und Schutzkosten. Der Versicherer ersetzt bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Wohngebäudeversicherung PIBVGB.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
entstandenen Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalls. Versicherungssumme und Versicherungswert Folgender Versicherungswert kann vereinbart werden: Höchstentschädigung von 750.000 Euro Neubauwert. Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die Angaben zum Gebäude zutreffend sind. Wo bin ich versichert? Sie haben für den in dem Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, auch die Fragen zu früheren Wohngebäudeverträgen und früheren Versicherungsfällen. Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. Insbesondere rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr, schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Sorgen Sie dafür, dass der Schaden nachvollziehbar bleibt. Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Darüber hinaus können Sie einen Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, zum Schluss des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Wohngebäudeversicherung PIBVGB.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2
Hausratversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG Niederlassung Deutschland Register-Nr.: HRB 94746, Registergericht: AG Hanau Version: PIBVHB.2018 Produkt: Hausrat DaHeim, Hausrat Daheim Premium Wichtiger Hinweis Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen beispielsweise: Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen, z.b.: dieser die Gefahr trägt; Möbel, Teppiche, Bekleidung; Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger; elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z.b. Wasch- Luft- und Wasserfahrzeuge; maschine, TV, Computer); Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel oder Schmutz Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung gehören; durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster; Bargeld und andere Wertsachen (z. B. Schmuck) in begrenz- Schäden durch einfachen Diebstahl. ter Höhe. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Versicherte Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungs- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch so- schutz eingeschränkt sein kann. wie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; Leitungswasser; In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Naturgefahren wie Sturm, Hagel; zum Beispiel: Zusätzlich versicherbare Gefahren:! Krieg; Weitere Naturgefahren, soweit diese gesondert vereinbart! Innere Unruhen; sind. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung,! Kernenergie; Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck,! Schwamm; Lawinen und Vulkanausbruch.! Sturmflut ;! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben. Versicherte Schäden Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder! Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom Entschä- Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines digungsbetrag in Abzug gebracht. Versicherungsfalls.! Bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag. Versicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten; Aufräumungskosten; Bewegungs- und Schutzkosten; Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Hausratversicherung PIBVHB.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
Hotelkosten; Transport- und Lagerkosten; Schlossänderungskosten; Bewachungskosten; Kosten für provisorische Maßnahmen; Reparaturkosten für Nässeschäden; Reparaturkosten für Gebäudeschäden. Versicherungssumme und Versicherungswert Die Höchstentschädigungssumme stellt im Versicherungsfall die maximale Entschädigungsleistung dar. Wo bin ich versichert? Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise begrenzt versichert. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Darüber hinaus können Sie einen Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, zum Schluss des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Hausratversicherung PIBVHB.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2
Glasbruchversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG Niederlassung Deutschland Register-Nr.: HRB 94746, Registergericht: AG Hanau Version: PIBAGlB.2018 Produkt: Glasbruch Komfortschutz, Glasbruch Superschutz Wichtiger Hinweis Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Glasversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sachen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Versichert ist Glas in Form von beispielsweise: Hohlgläser; fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Photovoltaikanlagen; Spiegeln aus Glas. Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind; In begrenzter Höhe versichert sind: optische Gläser; künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und Geschirr; spiegel. Beleuchtungskörper und Handspiegel; Zusätzlich versicherbar sind: Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kom- Scheiben und Platten aus Kunststoff; Lichtkuppeln, Portale aus Glas oder Kunststoff; munikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays). Kochflächen aus Glas, Sichtverglasung von Koch- und Heizgeräten; Kühlschrank- und Aquariumverglasungen; Gibt es Deckungsbeschränkungen? Sauna- und Klimakabinenverglasungen; Balkon- und Terrassenverglasungen. Versicherte Gefahren und Schäden Die Zerstörung oder Beschädigung durch Bruch der versicherten Sachen. Versicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen); das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten). Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:! Krieg;! Innere Unruhen;! Kernenergie;! Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche);! Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben- Isolierverglasungen;! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben. Versicherungssumme! Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom Entschädigungsbetrag in Abzug gebracht. Variante für die Hausratversicherung: Tarifierung auf Basis der Wohnfläche in Quadratmetern.! Bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag. Variante für die Wohngebäudeversicherung: Tarifierung auf Basis der Wohnfläche in Quadratmetern. Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Glasbruchversicherung PIBAGlB.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
Wo bin ich versichert? Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Bewegliche Sachen sind innerhalb des Versicherungsortes versichert. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Darüber hinaus können Sie einen Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, zum Schluss des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Glasbruchversicherung PIBAGlB.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: Oberösterreichische Versicherung AG Niederlassung Deutschland Register-Nr.: HRB 94746, Registergericht: AG Hanau Version: PIBHuG.2018 Wichtiger Hinweis Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Produkt: Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Superschutz Wir bieten Ihnen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden stehen, die von Ihrem Grundstück oder Gebäuden ausgehen. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Gegenstand der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte abzuwehren. Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden ausgehen. Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie gegebenenfalls eine separate Absicherung. Dazu gehören beispielsweise: berufliche Tätigkeit; Schäden, welche auf Grund eines Vertrages oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftung hinausgehen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Der Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer (z.b. als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer) umfasst bei- Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. spielsweise Schäden durch: Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlan- Schadhaftigkeit von Treppen und Wegen; mangelhafte Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung gen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, beispielsweise alle Schäden: von Gehwegen;! aus vorsätzlicher Handlung; sich lösende Gebäudeteile;! zwischen Mitversicherten; kleinere Bauvorhaben.! durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraftoder Luftfahrzeugs; Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz für folgende Schadensereignisse! an gepachteten oder geliehenen Sachen. während der Wirksamkeit dieses Vertrages: den Tod, die Verletzung bzw. Gesundheitsschädigung von! Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Menschen (Personenschäden); Versicherungssummen. die Beschädigung bzw. Vernichtung von Sachen (Sachschaden)digungsbetrag! Wird ein Selbstbehalt vereinbart, wird dieser vom Entschä- in Abzug gebracht. einen Vermögensschaden, der sich aus einem Personenoder Sachschaden ergibt. Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung PIBHuG.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 1 von 2
Wo bin ich versichert? Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf das im Versicherungsschein genannte Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden im Inland zurückzuführen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und regulierung zu unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). Darüber hinaus können Sie einen Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, zum Schluss des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Ebenfalls können Sie oder wir auch z.b. nach einem Schadenfall oder bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos -etwa Veräusserung des Hauses- den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Oberösterreichische Versicherung AG, Produktinformationsblatt Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung PIBHuG.2018, 23.02.2018, hoepe, Seite 2 von 2