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Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1728 7. Wahlperiode 12.04.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Befristet beschäftigte Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung ist sich der Herausforderungen im Bereich der Gewinnung von qualifizierten Lehrkräften in den kommenden Jahren bewusst. Vor diesem Hintergrund ergreift die Landesregierung alle möglichen Maßnahmen, Lehrerinnen und Lehrer für den Schuldienst des Landes zu gewinnen. 1. Welche Anzahl der Stellen ist in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 befristet ausgeschrieben worden (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Arbeitsplätze, die befristet ausgeschrieben wurden/werden, hatten/haben einen Beschäftigungsumfang von zehn Wochenstunden bis zu einer vollen Stelle und eine Beschäftigungsdauer von ca. zwei Monaten bis zu einem gesamten Schuljahr. Vom 1. August 2016 bis einschließlich 8. März 2018 waren in der Online-Stellenbörse 544 Arbeitsplätze ausgeschrieben (Doppelzählungen können nicht ausgeschlossen werden.), die befristet zu besetzen waren. Diese teilen sich wie folgt auf die Schularten auf: Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. April 2018 beantwortet.

Drucksache 7/1728 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Schulart Anzahl der in der Online-Stellenbörse ausgeschriebenen befristet zu besetzenden Arbeitsplätze gesamt darunter in den Schulbehörden Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Berufliche Schulen (Bildungsministerium) Grundschule 115 0 20 0 95 Regionale Schule 144 0 31 2 111 Gesamtschule 52 0 10 0 42 Gymnasium 65 0 17 0 48 Förderschule 44 0 11 0 33 Berufliche Schule 124 124 Summe 544 0* 89 2* 329 124 * In diesen Schulämtern erfolgt die Ausschreibung in der Regel nicht in der Online-Stellenbörse. Im Staatlichen Schulamt Greifswald erfolgt die Ausschreibung von zu vertretenden Unterrichtsstunden direkt auf der Seite des Staatlichen Schulamtes. Die Daten hierzu werden durch das Bildungsministerium nicht erhoben. Das Staatliche Schulamt Rostock verfügt über einen Fristlehrerpool, aus dem Lehrkräfte gewonnen werden, wenn entsprechender Bedarf besteht. 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Stellen konnten nicht mit der ersten Ausschreibung besetzt werden? Von den zu Frage 1 genannten Arbeitsplätzen konnten 368 nicht mit der ersten Ausschreibung besetzt werden. 3. Welche Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 sind a) sachgrundlos befristet oder b) mit Sachgrund befristet (bitte getrennt nach Schularten angeben)? Die Fragen 3 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Anzahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte im Schuljahr 2016/2017 und am Stichtag 15. Oktober 2017 für das Schuljahr 2017/2018 gemäß 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz kann der folgenden Übersicht entnommen werden: 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1728 Schulart Schuljahr Schuljahr Summe Schuljahr Schuljahr Summe nach Grundtyp 2016/2017 2016/2017 Schuljahr 2017/2018 2017/2018 Schuljahr der Schule Zulässigkeit der Befristung gemäß 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz 2016/2017 Zulässigkeit der Befristung gemäß 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz 2017/2018 Absatz 1 Absatz 2 Absatz 1 Absatz 2 Berufliche Schulen 97 2 99 64 0 64 Förderschulen 106 4 110 94 7 101 Gesamtschulen 125 10 135 113 8 121 Grundschulen 274 19 293 228 16 244 Gymnasien 198 31 229 117 18 135 Regionale Schulen 225 30 255 173 29 202 Gesamtergebnis 1.025 96 1.121 789 78 867 Befristete sachgrundlose Beschäftigungsverhältnisse werden im Schulbereich überwiegend mit Studenten und Personen ohne Ausbildung entsprechend Lehrerbildungsgesetz vereinbart. Ziel der Landeregierung ist es nach wie vor, regulär ausgebildete Lehrkräfte für den Schuldienst des Landes zu gewinnen. 4. Welche Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse ist mit Stichtag 31. Dezember 2017 mit Lehrkräften ohne Lehrbefähigung geschlossen? Am 31. Dezember 2017 waren 451 Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung in einem befristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. 5. Welche Zahl der befristet eingestellten Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung ist auf einer unbefristet besetzbaren Stelle beschäftigt? Von den 451 befristet beschäftigten Lehrkräften ohne Lehrbefähigung wurden 395 Lehrkräfte auf unbefristet besetzbare Planstellen und Stellen des Einzelplanes 07 Kapitel 0751 bis 0756 unter Berücksichtigung der Regelungen des 8 Absatz 7 des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Haushaltsgesetz 2016/2017) vom 17. Dezember 2015 geführt. Zwei befristet beschäftigte Lehrkräfte wurden auf befristet besetzbaren Stellen (Leerstellen im vorgenannten Einzelplan) geführt und 54 Lehrkräfte wurden nicht auf einer Stelle geführt. 3

Drucksache 7/1728 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6. Welche Gründe führt die Landesregierung an, Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften weiter zu befristen (z. B. bei Vertretung von Schwangerschaft und Krankheit), obwohl das Land künftig mehr Lehrkräfte benötigt, als derzeit tätig sind? Die Dauer von Arbeitsverhältnissen bemisst sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten der Stellenbesetzung. Die Stellenbesetzung ist insbesondere in 49 der Landeshaushaltsordnung und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie 8 des Haushaltsgesetzes 2018/2019 geregelt. Entsprechend 8 Absatz 7 Haushaltsgesetz 2018/2019 sind Stellen unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich nur befristet mit einer weiteren Kraft besetzbar. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklungen bei der Gewinnung von Lehrkräften prüft die Landesregierung aktuell die Möglichkeiten, Lehrkräfte perspektivisch bis auf Weiteres generell unbefristet in den Schuldienst zu übernehmen. 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um derzeit befristet tätige Lehrkräfte so schnell wie möglich in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu überführen, um so den künftigen Lehrkräftebedarf zu sichern? Die Landesregierung ist nach wie vor bestrebt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen allen tätigen Lehrkräften eine unbefristete Übernahme in den Schuldienst zu ermöglichen, auch wenn zu Beginn ihrer Tätigkeit im Landesdienst zunächst eine befristete Beschäftigung steht. Die personalführenden Dienststellen wurden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur angehalten, die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen für Stellenbesetzungen konsequent zu nutzen. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Das bedeutet, dass die personalführenden Dienststellen in jedem Einzelfall prüfen, ob anstatt eines befristet zu schließenden Arbeitsverhältnisses eine unbefristete Übernahme in den Landesdienst zum Einstellungszeitpunkt möglich ist. Ist dies zunächst nicht möglich, prüfen die personalführenden Dienststellen fortlaufend die Möglichkeiten, befristet beschäftigte Lehrkräfte im Laufe des befristeten Beschäftigungsverhältnisses auf frei werdende, unbefristet besetzbare Stellen zu übernehmen. 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1728 8. Welche Gründe führt die Landesregierung an, dass die zusätzlich und vorzeitig eingestellten Vertretungslehrer nicht für die Vertretung bei Schwangerschaft und Krankheit eingesetzt und stattdessen befristete Stellen ausgeschrieben werden? Durch die Landesregierung werden zusätzliche Stellen oder Planstellen für Lehrkräfte als Leerstellen zur vorfristigen Personalgewinnung für die Absicherung der zukünftigen Regelversorgung bereitgestellt. Bis zum Einsatz der vorfristig eingestellten Lehrkräfte für die Regelversorgung werden diese Lehrkräfte unter anderem auch für die Vertretung bei Schwangerschaft und Krankheit eingesetzt (Einsatz als Vertretungslehrkraft ). Gleichwohl ist es - zum Beispiel auch aus Fürsorgegründen - nicht in allen Fällen möglich, die vorgenannten bereits beschäftigten Vertretungslehrkräfte einzusetzen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass in Fällen, in denen keine Lehrkraft aus dem Bestandslehrkörper für eine Vertretung eingesetzt werden kann, diese Bedarfe unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen ausgeschrieben werden, um eine Vertretung absichern zu können. 5