Anmeldung und Vereinbarung für Teilnehmende

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Transkript:

FBA gewerbsmässige Züchter/innen Kleintiere Schweiz Anmeldung und Vereinbarung für Teilnehmende Persönliche Angaben Name / Vorname... Adresse... Adresszusatz... PLZ/Ort... Telefon 1... Telefon 2 (Natel)... Email... Geburtsdatum... Heimatort... AHV-Nr.... Ausbildung(en)...... Weiterbildungen...... Ich möchte mich anmelden für für Kaninchen und Meerschweinchen (Gruppe 1) für Geflügel, Tauben und Vögel (Gruppe 2) Wie sind Sie auf unseren Kurs aufmerksam geworden? ᴑ Inserat in... ᴑ Internet ᴑ Kantonales Veterinäramt ᴑ Freunde/Bekannte (Name...) ᴑ andere... Bitte die Vereinbarung auf der letzten Seite unterschreiben und an das Verbandssekretariat von Kleintiere Schweiz retournieren. Anmeldeformular und Vereinbarung FBA Teilnehmer, Kurs 1-01.05.2018

Praktikumsbetrieb/e Diese Seite kann auch nachträglich an das Verbandssekretariat von Kleintiere Schweiz geschickt werden, wenn der Praktikumsbetrieb bei der Anmeldung noch nicht bekannt ist. Bewerbungen bitte in schriftlicher Form an die Praktikumsbetriebe. Name, Vorname Kursteilnehmende/r... Ich absolviere das Praktikum in folgenden/m Praktikumsbetrieb/en: 1. Betrieb: Betriebsname, Ort Verantwortliche Person Start/Ende Praktikum............ (Bitte vom Praktikumsbetrieb vor Abgabe unterschreiben lassen) Hiermit wird bestätigt, dass das Praktikum gemäss der Vereinbarung für Praktikumsbetriebe der FBA von Kleintiere Schweiz sowie den Anforderungen an die Praktikumsbetriebe sichergestellt wird. Verantwortliche Person... Datum / Unterschrift... Bemerkungen...... 2. Betrieb (sofern vorhanden): Betriebsname, Ort... Verantwortliche Person... Start/Ende Praktikum... (Bitte vom Praktikumsbetrieb vor Abgabe unterschreiben lassen) Hiermit wird bestätigt, dass das Praktikum gemäss der Vereinbarung für Praktikumsbetriebe der FBA von Kleintiere Schweiz sowie den Anforderungen an die Praktikumsbetriebe sichergestellt wird. Verantwortliche Person... Datum / Unterschrift... Bemerkungen...... Alle Rechte vorbehalten 2

Vereinbarung A. Einleitende Bestimmungen 1. Geltung der Vereinbarung Die Vereinbarung gilt zwischen den Kursteilnehmenden der FBA gewerbsmässige Züchter/innen Kleintiere Schweiz und Kleintiere Schweiz. 2. Vertragsgegenstand Auftragsgegenstand ist die Organisation und Durchführung der fachspezifischen berufsunabhängigen Ausbildung FBA gewerbsmässige Züchter/innen Kleintiere Schweiz. 3. Datenschutz Der/die Kursteilnehmende willigt in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner/ihrer personenbezogenen Daten ein, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Der/die Kursteilnehmende willigt ferner in die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an Dritte ein, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Im Übrigen findet eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte nicht statt. 4. Rekursinstanz Rekursinstanz ist Kleintiere Schweiz, Zofingen. B. Allgemeine Bestimmungen zur Ausbildung 5. Änderungen im Kursablauf / Absage des Kurses Kleintiere Schweiz behält sich vor, den Kursablauf zu ändern oder den Kurs abzusagen. 6. Absenzen Theorie, praktische Übungen, Praktikum Für die Theorie und die praktischen Übungen gilt eine Anwesenheitspflicht von 80%. Die Teilnehmenden sind selber dafür verantwortlich, die verpassten Inhalte zu lernen, damit die Prüfung bestanden werden kann. Weitere Abwesenheiten während des Theoriekurses und der praktischen Übungen müssen sobald als möglich kostenpflichtig nachgeholt werden, auch wenn die Prüfung bestanden wurde. Für das Praktikum gilt eine Anwesenheitspflicht von 100%. Verpasste Tage müssen in Absprache mit dem Praktikumsbetrieb kostenpflichtig nachgeholt werden. 7. Krankheit / Unterbruch des Kurses Bei Krankheit/Unfall muss ein Arztzeugnis an das Verbandssekretariat von Kleintiere Schweiz eingereicht werden. Die verpassten Kurs- oder Praktikumstage sind sobald als möglich nachzuholen. Alle Rechte vorbehalten 3

Ohne Vorweisen eines Arztzeugnisses müssen die verpassten Tage kostenpflichtig nachgeholt werden. 8. Abbruch des Kurses Bei ärztlich bestätigtem Abbruch des Kurses werden die Kurskosten anteilsmässig zurückerstattet, abzüglich eines Administrationskostenbeitrags von CHF 250.-. Bei Abbruch des Kurses ohne Vorweisen eines Arztzeugnisses werden keine Kurskosten zurückerstattet. 9. Dispensation von Lerninhalten Theorie, praktische Übungen, Praktikum Das kantonale Veterinäramt oder in dessen Auftrag Kleintiere Schweiz entscheidet über Dispensationen von Theorie, praktischen Übungen oder Praktikum. 10. Teilnahme an der für die FBA-Qualifikation erforderlichen Prüfung Die Teilnahme an der Prüfung ist obligatorisch. 11. Benotung und Bestehen der Prüfung Die Leistungen an der Prüfung werden mit Noten von 6 bis 1 bewertet, gerundet auf halbe Noten. Bedeutung der Noten: 6 = sehr gut, 5 = gut, 4 = genügend, 3 = ungenügend, 2 = schwach, 1 = schlecht Für das Bestehen der Prüfung muss mindestens die Note 4 erreicht werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholung ist frühestens drei Monate nach der letzten nicht bestandenen Prüfung möglich. Über den Zeitpunkt der Wiederholung entscheidet Kleintiere Schweiz. Jede Wiederholung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. 12. Versicherungen (Unfall- und Haftpflichtversicherung) Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Kleintiere Schweiz übernimmt keine Haftung. 13. Impfpflicht Die Impfungen sind Sache der Teilnehmenden und werden empfohlen. 14. Störungen von Theorie, praktischen Übungen, Praktikum Kleintiere Schweiz behält sich vor, bei Störungen des Theorieunterrichts, der praktischen Übungen oder des Praktikums Teilnehmende aus dem Kurs auszuschliessen. Es bestehen keine Ansprüche auf Rückvergütung der Kurskosten. 15. Rauchen Während des Theoriekurses und den praktischen Übungen ist das Rauchen nur in den Pausen gestattet. Während des Praktikums richten sich die Teilnehmenden nach den Regelungen des Praktikumsbetriebes oder der individuellen Absprache mit dem Verantwortlichen des Betriebes. Alle Rechte vorbehalten 4

16. Benützung von Mobiltelefonen Während des Theoriekurses und den praktischen Übungen ist das Benützen von Mobiltelefonen nur in den Pausen gestattet. Während des Praktikums richten sich die Teilnehmenden nach den Regelungen des Praktikumsbetriebes oder der individuellen Absprache mit dem Verantwortlichen des Betriebes. 17. Mitbringen von Tieren Während des Theoriekurses und den praktischen Übungen ist das Mitbringen von Tieren nicht erlaubt. Während des Praktikums ist das Mitbringen von Tieren nur nach Genehmigung des Praktikumsbetriebes gestattet. 18. Lehrmittel und Kursunterlagen Die Inhalte der Ausbildung basieren auf dem Lehrmittel Tierpflege Grundausbildung des Schweizerischen Verbandes für Bildung in Tierpflege SVBT, welcher alle Urheberrechte besitzt. Das Lehrmittel ist für den Kurs obligatorisch und wird den Teilnehmenden zusammen mit anderen Kursunterlagen am Kurs abgegeben. Allfällige weitere Unterlagen der Referenten werden an den entsprechenden Kurstagen abgegeben. 19. Nutzungsrechte Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Präsentationen, Bildern und anderen bei der Ausbildung verwendeten Materialien verbleiben bei Kleintiere Schweiz. 20. Kursbeitrag Kursbeitrag Theorie, praktische Übungen (6 Kurstage, inkl. Lehrmittel): Mitglieder Kleintiere Schweiz: CHF 1'950.00 Nicht-Mitglieder: CHF 2 200.00 Die Kosten für die Teilnahme an einzelnen Modulen sind beim Verbandssekretariat von Kleintiere Schweiz anzufragen. Prüfungswiederholungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden. 21. Einzahlung Kursbeitrag Theorie Die Anmeldung für die wird erst gültig mit der Bezahlung des Kursbeitrages (spätestens 3 Tage vor Kursbeginn bei Kleintiere Schweiz eintreffend). Die Teilnehmenden erhalten die Rechnungen und Einzahlungsscheine vom Verbandssekretariat von Kleintiere Schweiz. 22. Stornierung der Anmeldung / Nicht-Erscheinen Anmeldungen können bis 30 Tage vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis 21 Tagen vor Kursbeginn werden 50% der regulären Kurskosten verrechnet. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt werden die vollen regulären Kurskosten in Rechnung gestellt. Bei Nicht-Erscheinen am Kurs wird der Kursbetrag nicht zurückerstattet resp. die vollen Kurskosten in Rechnung gestellt. Alle Rechte vorbehalten 5

Wird eine Ersatzperson gefunden, so werden die Kurskosten erlassen und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00 erhoben. C. Bestimmungen zum Praktikum 23. Praktikumsbetrieb Das Praktikum wird in einem Betrieb absolviert, welcher von Kleintiere Schweiz anerkannt ist (siehe Liste FBA-Praktikumsbetriebe) oder die Anforderungen von Kleintiere Schweiz an die Praktikumsbetriebe erfüllt. Falls der Betrieb die Anforderungen erfüllt, jedoch noch nicht auf der Liste der FBA-Praktikumsbetriebe steht, muss der Betrieb von Kleintiere Schweiz genehmigt werden. Allfällige Kosten für eine detaillierte Prüfung (z.b. Besichtigung des Betriebes) werden dem/der Teilnehmenden verrechnet. 24. Bewerbung Praktikumsbetrieb Die Bewerbung bei den Praktikumsbetrieben erfolgt in schriftlicher Form. Die Auswahl der Praktikantinnen und Praktikanten ist Sache der Praktikumsbetriebe. 25. Finanzielle Entschädigung Eine allfällige gegenseitige finanzielle Entschädigung und deren Modalitäten für das Praktikum ist alleine Sache zwischen dem Praktikumsbetrieb und der Praktikantin/ dem Praktikanten und wird vorgängig in der Vereinbarung für Praktikumsbetriebe geregelt. 26. Ferienregelung während Praktikum Die Teilnehmenden haben keinen Ferienanspruch während des Praktikums. 27. Arbeitszeiten während Praktikum Die Arbeitszeiten während des Praktikums gelten gemäss den Vorgaben des Betriebes. 28. Wochenend- und Feiertagsarbeit Nach Absprache ist Wochenend- und Feiertagsarbeit möglich, die Betreuung der Praktikantin/des Praktikanten muss gewährleistet sein. Für Wochenend- und Feiertagsarbeit kann kein zusätzlicher Arbeitszeitanspruch geltend gemacht werden. Die Arbeitszeit zählt wie Wochenarbeit. 29. Führen des persönlichen Praktikumsnachweises Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, selbstständig den persönlichen Praktikumsnachweis zu führen. Am Ende des Praktikums muss die Richtigkeit der Angaben vom Praktikumsbetrieb im Praktikumsnachweis bestätigt und der Praktikumsnachweis an Kleintiere Schweiz eingereicht werden. 30. Ausbildungsbericht Praktikum In der Hälfte und am Ende des Praktikums wird je ein Ausbildungsbericht zusammen mit dem Praktikumsverantwortlichen ausgefüllt. Dem Verbandssekretariat von Klein- Alle Rechte vorbehalten 6

tiere Schweiz wird je eine Kopie zugestellt (die Unterlagen werden vertraulich behandelt). 31. Änderungen im Praktikumsablauf Änderungen im Praktikumsablauf müssen von den Teilnehmenden unverzüglich an Kleintiere Schweiz gemeldet werden. 32. Kundenabwerbung Praktikantinnen und Praktikanten dürfen keine Kunden des Praktikumsbetriebes abwerben. D. Teilnahmebestätigung 33. Erteilen Teilnahmebestätigung Die Teilnahmebestätigung wird erteilt, wenn alle Kursstunden der Theorie und der praktischen Übungen (Module 1 5) sowie alle 510 Arbeitsstunden (entspricht mindestens 60 Arbeitstagen) im Praktikum absolviert sind. Zudem muss die Prüfung (Modul 6) bestanden und alle Lernziele des Praktikums (gemäss Praktikumsnachweis) erfüllt sein. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Vereinbarung über die Teilnahme an der gelesen und zur Kenntnis genommen habe. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich in meiner Tierhaltung das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) einhalte. Bemerkungen Name / Vorname:... Ort / Datum:... Unterschrift Teilnehmende/r:... Alle Rechte vorbehalten 7