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Transkript:

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2017 Heilbad Heiligenstadt, den 04.07.2017 Nr. 21 A Inhalt Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Öffentliche Stellenausschreibung Teamleiterin/Teamleiter im Hausmeisterservice für den Bereich Heilbad Heiligenstadt und Umgebung im Liegenschaftsamt Seite 150 B Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt Bekanntmachung Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 151 153 154 Herausgeber: Landkreis Eichsfeld Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld/Stabsstelle Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel. : 03606 650-1050 / -1051 / -1052; Preis je Doppelseite 0,10 zuzüglich Versandkosten. Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt) - 149 -

Öffentliche Stellenausschreibung Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Teamleiterin/Teamleiter im Hausmeisterservice für den Bereich Heilbad Heiligenstadt und Umgebung im Liegenschaftsamt Der Landkreis Eichsfeld beabsichtigt, frühestens zum 01.09.2017, die Stelle einer Teamleiterin/eines Teamleiters im Hausmeisterservice für den Bereich Heilbad Heiligenstadt und Umgebung im Liegenschaftsamt in Vollzeitbeschäftigung (40 WoStd.) unbefristet zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst u. a. folgende Arbeitsschwerpunkte: Leitung eines Hausmeisterteams Einsatzplanung und Teamorganisation sowie Aufgabenkoordinierung Qualitätskontrolle der erledigten Arbeitsaufträge und der extern erbrachten Dienstleistungen Schadenserfassung und Dokumentation Überwachung der Verkehrssicherungspflichten die Tätigkeit einer/eines Sicherheitsbeauftragten Mitarbeit im Hausmeisterteam in den Bereichen Objektbetreuung und Pflege der Außenanlagen Die Bewerberinnen/Bewerber müssen eine abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen Beruf sowie eine mehrjährige Berufserfahrung vorweisen können. Ein Meisterbrief oder Technikerabschluss ist von Vorteil. Des Weiteren sind sehr gute Kenntnisse/Fortbildungen auf dem Gebiet der Gebäudeinstandhaltung und Erfahrungen in der Objektbetreuung sowie gute bis sehr gute EDV Kenntnisse (MS-Office) und ein großes Engagement bei der Einführung neuer EDV-Lösungen wünschenswert. Eine umfassende Führungserfahrung, verknüpft mit einer eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Arbeitsweise sowie eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, wird als Grundlage vorausgesetzt. Gesucht werden selbstständige, verantwortungsbewusste und belastbare Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die sich auf unterschiedliche Situationen einstellen können und über ein gutes Einfühlungsvermögen für den schulischen Dienstbetrieb verfügen. Organisationsfähigkeit und Konfliktkompetenz werden vorausgesetzt. Der Besitz des Führerscheins der Klasse BE ist zwingend erforderlich. Die Verfügbarkeit und die Bereitschaft zur Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges sind wünschenswert. Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD/VKA). Aufgrund des vorzunehmenden Winterdienstes ist die Inanspruchnahme des Urlaubes in der Winterzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Falls Sie eine den Anforderungen der Stelle entsprechende Qualifikation vorweisen können und Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie bitte Ihre Online-Bewerbung über das Bewerbermanagementportal INTERAMT (mithilfe des Links auf der Internetseite, mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, Befähigungs- und Tätigkeitsnachweise) schriftlich bis zum 24.07.2017 (Bewerbungseingang) an den Landkreis Eichsfeld. - 150 -

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt Bekanntmachung Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung I. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016, der mit einer Bilanzsumme für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 22.736.054,01 für den Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von 141.222.146,49 und im Bereich Wasserversorgung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 4.954,02 im Bereich Abwasserentsorgung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 15.304,86 abschließt, wird festgestellt und genehmigt. 2. Gemäß 8 der Thüringer Eigenbetriebsverordnung werden der Jahresüberschuss im Bereich Wasserversorgung und der Jahresüberschuss im Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von 4.954,02 in Höhe von 15.304,86 der Allgemeinen Rücklage zugeführt und dienen als Ausgleichsrücklage für zukünftige Geschäftsjahre. 3. Dem Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt. II. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. - 151 -

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Kassel, den 24. März 2017 sb+p Strecker Berger + Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte Andreas Fehr Wirtschaftsprüfer Marco Schumacher Wirtschaftsprüfer III. Auslegungshinweis Der Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 04.07.2017 bis 18.07.2017 im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Philipp-Reis-Str. 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Nachrichtlich liegen in dem genannten Zeitraum der Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht zu den Sprechzeiten im Sitz der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft sowie zu den Sprechzeiten der Bürgermeister der zum Zweckverband gehörenden Verbandsgemeinden öffentlich aus. Heilbad Heiligenstadt, 30.06.2017 gez. Ottmar Föllmer - Siegel Verbandsvorsitzender - 152 -

Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis 2. Nachtragshaushaltssatzung 2017 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 1. Mit Beschluss Nr. VV 03/17 vom 29.06.2017 hat die Verbandsversammlung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 mit Wirtschaftsplan und Anlage beschlossen. 2. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Eichsfeld hat mit Schreiben vom 30.06.2017 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 des Zweckverbandes genehmigt. 3. Der Nachtragswirtschaftsplan 2017 liegt in der Zeit vom 04.07.2017 bis 18.07.2017 im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Nachrichtlich liegt in dem genannten Zeitraum der Nachtragswirtschaftsplan im Sitz der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft sowie zu den Sprechzeiten der Bürgermeister der zum Zweckverband gehörenden Verbands-gemeinden öffentlich aus. Die Wirtschaftspläne können bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Philipp- Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Heilbad Heiligenstadt, 30.06.2017 gez. Ottmar Föllmer Verbandsvorsitzender - Siegel - - 153 -

1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Auf der Grundlage des 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201), i. V. m. 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.04.2017 (GVBl. S. 91, 95) und der 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017: Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 festgesetzt: 1 (Angaben in ) E r f o l g s p l a n Erträge Aufwendungen Bereich Wasserversorgung von 4.380.000,00 4.380.000,00 festgesetzt auf 4.380.000,00 4.380.000,00 Bereich Abwasserentsorgung von 12.024.000,00 12.024.000,00 festgesetzt auf 12.024.000,00 12.024.000,00 Gesamt von 16.404.000,00 16.404.000,00 festgesetzt auf 16.404.000,00 16.404.000,00 (Angaben in ) V e r m ö g e n s p l a n Einnahmen Ausgaben Bereich Wasserversorgung von 1.542.000,00 1.542.000,00 festgesetzt auf 1.542.000,00 1.542.000,00 Bereich Abwasserentsorgung von 16.160.000,00 16.160.000,00 vermindert um 484.000,00 484.000,00 festgesetzt auf 15.676.000,00 15.676.000,00 Gesamt von 17.702.000,00 17.702.000,00 vermindert um 484.000,00 484.000,00 festgesetzt auf 17.218.000,00 17.218.000,00-154 -

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bleiben für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 0,00 unverändert und für den Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von 5.200.000,00 unverändert 2 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan bleibt für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 362.000,00 unverändert und wird für den Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von bisher 8.969.000,00 um 2.513.000,00 erhöht und damit auf 11.482.000,00 festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan bleibt für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 730.000,00 unverändert und für den Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von 2.004.000,00 unverändert. Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. 5 ausgefertigt: Heilbad Heiligenstadt, 30.06.2017 gez. Ottmar Föllmer - Siegel Verbandsvorsitzender Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung. - 155 -