INFORMATION, BERATUNG UND ENTLASTUNG

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Transkript:

www.homecare.ch INFORMATION, BERATUNG UND ENTLASTUNG Wenn Angehörige Hilfe und Unterstützung benötigen Spitex für Stadt und Land AG Hauptsitz Worbstrasse 46 Postfach 345 3074 Muri b. Bern T 0844 77 48 48 info@homecare.ch www.homecare.ch

MEIST SIND ES ANGEHÖRIGE, DIE HELFEN, WENN BETAGTE, KRANKE, VERUNFALLTE ODER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG UNTER- STÜTZUNG IM ALLTAG BENÖTIGEN. Oft kommt es plötzlich und überraschend manchmal zeichnet es sich über längere Zeit hinweg ab: Die Lebenssituation und der Gesundheitszustand eines nahestehenden Menschen ändern sich. Er oder sie braucht Hilfe und kann den Alltag immer schlechter allein bewältigen. Nicht selten unterstützen, betreuen und pflegen Partner, Kinder, Geschwister, aber auch gute Freunde und Nachbarn ihre Lieben über lange Zeit zu Hause. Sie tun dies aus Zuneigung und Fürsorge. Ihre Nächsten sollen in der vertrauten Umgebung bleiben und liebevoll und sicher umsorgt sein. Die Mehrheit der meist betagten Personen will ihren Lebensabend in vertrauter Umgebung verbringen. Um dies zu ermöglichen, engagieren sich Angehörige enorm. Nicht selten gelangen sie mit dieser vertrauens- und anspruchsvollen Aufgabe an ihre Grenzen. DIE SPITEX FÜR STADT UND LAND HILFT Wir bieten mit unserer grossen Auswahl an Angeboten Unterstützung und Entlastung bei der Pflege, Betreuung und Hilfe im Haushalt alles aus einer Hand. Unsere Dienstleistungen stimmen wir flexibel auf individuelle Bedürfnisse und Wünsche ab. Immer mit dem Ziel, dass unsere Kundinnen und Kunden die bestmögliche Lebensqualität erhalten und sich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung bis ins hohe Alter sicher und gut aufgehoben fühlen. Als private Spitex-Organisation sind wir seit über 30 Jahren in der ganzen Schweiz tätig. Mit rund 30 Filialen und über 1500 Mitarbeitenden sind wir marktführend und besitzen in allen Kantonen eine Spitex-Bewilligung und die Anerkennung durch die Krankenkassen (Santésuisse).

ANGEHÖRIGE BENÖTIGEN ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN, EINE INDIVIDUELLE BERATUNG SOWIE UNTERSTÜTZUNG UND DIES MEIST SEHR RASCH. Nur wenn eine ganzheitliche Beratung sowie die individuelle Entlastung gut aufeinander abgestimmt werden, ergeben sich für alle Beteiligten passende Lösungen und ein glücklicher Alltag zu Hause. Angehörige übernehmen grosse Verantwortung und benötigen die richtigen Informationen und Partner. Information und Beratung Wo erhalten Sie die nötigen Informationen und kompetente Unterstützung? Brauchen Sie dringend Entlastung? Wer kann weiterhelfen? Angebote und Leistungen Welche Dienstleistungen benötigen Sie? Welche Angebote stehen zur Verfügung? Wer entscheidet? Wie organisieren Sie sich in der Familie? Information und Beratung Finanzielle Unterstützung Angebote und Leistungen Arbeiten bei der Spitex Finanzielle Unterstützung Welche finanzielle Entlastung können Sie wo beantragen? Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse? Wo erhalten Sie die richtigen Auskünfte? Pflegende Angehörige als Mitarbeitende Wird Ihr Engagement anerkannt und werden Sie dabei unterstützt? Wie können Sie die Pflege zu Hause mit einer Anstellung bei unserer Spitex verbinden?

WIR VON DER SPITEX FÜR STADT UND LAND BERATEN UND HELFEN GERNE. Gemeinsam mit allen Beteiligten sprechen wir über Wünsche und Bedürfnisse. Unsere Mitarbeitenden sind empathisch, sensibel und respektieren die Gewohnheiten unserer Kundinnen und Kunden. Sie sind kompetent und auch im Umgang mit Menschen mit Demenz geschult. Wir übernehmen sämtliche Abklärungen mit den Krankenversicherern. Wir helfen bei der Klärung von finanziellen Belangen und können die entsprechenden Kontakte vermitteln. Wenden Sie sich an Ihre Spitex für Stadt und Land-Filiale oder rufen Sie uns unter 0844 77 48 48 an. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite www.homecare.ch

ALLES AUS EINER HAND RASCH, VERTRAUENSWÜRDIG UND KOMPETENT. Unser Leistungsangebot zur Hilfe im Haushalt, Betreuung und Pflege ist umfassend. Dabei sind stets die gleichen vertrauten Mitarbeitenden im Einsatz zuverlässig und pünktlich zur vereinbarten Zeit. Unsere Kunden und deren Angehörige schenken uns ihr Vertrauen und fühlen sich gut aufgehoben. Hier einige unserer Leistungen: Einkaufen und Zubereiten der Mahlzeiten Regelmässig anfallende Reinigungsund Haushaltarbeiten wie Staubsaugen, Waschen und Bügeln Nachtwachen, Begleitung bei Besorgungen, beim Gang zum Arzt und beim Spaziergang Unterstützung und Anleitung bei der Mund- und Körperpflege*, beim An- und Auskleiden*, bei Aktivierung und Mobilisation* Wundversorgung*, Bereitstellen von Medikamenten*, Verabreichen von Injektionen und Infusionen* Dementia Home Care: fachkompetente und individuelle Betreuung und Pflege* von Menschen mit demenziellen Erkrankungen * Diese und weitere Leistungen werden von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bezahlt. Leistungen der Grundversicherung im KVG Das Krankenpflegeversicherungsgesetz (KVG) definiert in der dazugehörigen Verordnung alle Pflegeleistungen der Grundversicherung. Werden diese vom Arzt verordnet und durch qualifiziertes Pflegepersonal erbracht, übernimmt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse die Kosten. Es sind dies Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Behandlungs- und Grundpflege. Zusatzversicherungen für Haushalthilfe Zahlreiche Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen für hauswirtschaftliche Leistungen, die vom Arzt verordnet werden. Die Aufnahmebedingungen und der Leistungsumfang der Kassen sind unterschiedlich. Die Kostenübernahme ist meist auf eine Höchstzahl an Stunden oder einen jährlichen Maximalbetrag beschränkt. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich in jedem Fall.

ALS ANGEHÖRIGE/R BEI DER SPITEX FÜR STADT UND LAND ARBEITEN Das Engagement der Angehörigen ist gross und wir von der Spitex für Stadt und Land sind der Meinung, dass dafür auch finanzielle Anerkennung möglich sein soll. Deshalb stellen wir unter bestimmten Bedingungen pflegende Angehörige ein. Diese fühlen sich oft mit ihrer Pflegeaufgabe alleingelassen und überfordert. Als Mitglied eines Teams unserer Spitex werden sie für einen Teil ihrer Leistungen entschädigt sowie unterstützt, gefördert und begleitet. Bei Notfällen, in schwierigen Situationen oder bei eigener Krankheit, erhalten sie rasche Hilfe und Beratung sowie eine Vertretung durch Arbeitskolleginnen. Dies ist für die Angehörigen beruhigend und gut zu wissen auch, dass die geleistete Pflege Anerkennung findet. Interessiert? Bei Fragen zu den Voraussetzungen und Bedingungen einer Anstellung wenden Sie sich bitte an Ihre Spitex für Stadt und Land-Filiale oder rufen Sie uns unter 0844 77 48 48 an.

FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG IN ANSPRUCH NEHMEN Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in bestimmten Lebenssituationen oder finanziellen Notlagen die entsprechende Unterstützung zu erhalten. Diverse Leistungen und Institutionen helfen weiter. Ergänzungsleistungen (EL) Wo das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt, helfen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates. Weitere Auskünfte sind bei den zuständigen kantonalen EL-Stellen, die sich meist bei den AHV-Ausgleichskassen befinden, erhältlich. Hilflosenentschädigung Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie beispielsweise dem Ankleiden, Aufstehen oder Hinsetzen, dem Essen oder der Körperpflege sowie bei Verrichtungen und sozialen Kontakten ausserhalb der Wohnung auf die Hilfe von anderen angewiesen ist, gilt als «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung beantragen. Die Entschädigung erfolgt nach Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer) und ist nicht abhängig vom Einkommen oder Vermögen. Unsere Filialund Pflegedienstleitungen kennen das Vorgehen beim Antragstellen und beraten Sie gerne. Betreuungsgutschriften Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, welche Hilflosenentschädigung beziehen (mittlerer oder schwerer Grad), haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Bei der Rentenberechnung können diese angerechnet werden. Es sind jedoch keine direkten Geldleistungen. Weitere Informationen sind bei der kantonalen Ausgleichskasse erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Altersbeauftragten und Kontaktstellen für das Alter in Städten und Regionen, Pro Senectute und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

IN DER GANZEN SCHWEIZ ERREICHBAR Aarau 062 824 05 75 Aarberg 032 392 42 32 Affoltern a.a. 044 760 03 44 Altdorf 041 871 13 05 Appenzell 071 787 01 70 Baden 056 221 17 07 Basel 061 693 19 80 Bellinzona 091 826 21 04 Bern 031 326 61 91 Biel 032 322 05 02 Brugg 056 441 02 22 Buchs 081 740 06 03 Bülach 044 860 03 33 Burgdorf 034 422 18 11 Cham 041 781 44 40 Chur 081 253 11 41 Davos 081 413 86 00 Dielsdorf 044 860 30 01 Dietikon 044 740 50 00 Echallens 021 881 66 55 Frauenfeld 052 721 03 00 Freiburg 026 322 21 21 Genf 022 340 40 95 Glarus 055 640 11 90 Grenchen 032 652 03 80 Heiden 071 787 01 40 Herisau 071 351 52 72 Hochdorf 041 911 30 20 Horgen 044 725 21 25 Interlaken 033 823 30 50 Köniz 031 971 26 26 Kreuzlingen 071 672 55 22 Langenthal 062 923 44 77 Langnau 034 402 61 71 Lausanne 021 311 19 11 Lenzburg 062 891 48 50 Liestal 061 922 05 00 Locarno 091 751 14 39 Lugano 091 950 85 85 Luzern 041 210 12 80 Martigny 027 722 11 44 Meilen 044 923 27 23 Montreux 021 963 25 50 Morges 021 802 17 40 Münsingen 031 722 01 22 Muri/Gümligen 031 950 40 50 Murten 026 672 15 08 Neuenburg 032 721 14 50 Nyon 022 361 48 00 Olten 062 293 33 20 Rapperswil-Jona 055 210 20 90 Romanshorn 071 460 16 66 Rorschach 071 840 06 07 Sarnen 041 660 16 40 Schaffhausen 052 625 00 66 Schwyz 041 810 14 18 Siders 027 455 55 11 Sitten 027 322 22 21 Solothurn 032 622 14 40 St. Gallen 071 278 60 50 Stans 041 610 01 01 Sursee 041 922 10 40 Thun 033 336 21 84 Vevey 021 922 16 10 Wettingen 056 430 20 20 Wetzikon 044 930 01 10 Wil 071 910 10 11 Willisau 041 970 29 00 Winterthur 052 212 03 69 Wollerau 044 785 05 00 Yverdon-les-Bains 024 425 30 50 Zug 041 710 14 18 Zürich 044 342 20 20 Hauptsitz Muri b. Bern T 031 950 99 99 Zentrale für alle Regionen und Kantone T 0844 77 48 48 www.homecare.ch In Partnerschaft mit AN_D_2018