ARBEITNEHMERVERANLAGUNG WAS IST ABSETZBAR?

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Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Unternehmensberatung Gutachtenerstellung ARBEITNEHMERVERANLAGUNG WAS IST ABSETZBAR? ArbeitnehmerInnen, denen Ausgaben im Zusammenhang mit Ihrem Beruf anfallen, können im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung Geld vom Staat zurückholen. Es gibt daneben einige privat veranlasste Ausgaben, die aufgrund von Gesetzen ebenfalls absetzbar sind. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die absetzbaren Kosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung. WERBUNGSKOSTEN Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die in Beziehung mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen. Dazu zählen insbesondere: Arbeitskleidung nur typische Berufskleidung (z.b. Arbeitsmäntel, Uniform) oder Arbeitsschutzkleidung Arbeitsmittel und Werkzeuge z.b. Ausgaben für Computer/Laptop, Büromaterial, ein Privatanteil ist auszuscheiden Arbeitszimmer anteilige Kosten nach Quadratmeter, nur wenn der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer liegt Aus- und Fortbildung, sowie Umschulungskosten Betriebsratsumlage Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten wenn der Beschäftigungsort vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist, eventuelle zeitliche Beschränkungen sind zu beachten (z.b. bei Alleinstehenden)

Fachliteratur Gewerkschaftsbeiträge Internet beruflich veranlasste Verwendung eines Internetanschlusses, ein Privatanteil ist auszuscheiden Reisekosten bei Dienstreisen, sofern die Kosten nicht von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber erstattet werden. Eine Dienstreise liegt vor, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer im Auftrag der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers außerhalb des Dienstortes tätig wird. Fahrtkosten Bahn, Flug, Taxi, nur wenn nicht von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber ersetzt, nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort (außer bei Dienstreisen) Tagesgelder wenn eine beruflich veranlasste Reise mehr als drei Stunden dauert, können bei Inlandsreisen für jede angefangene Stunde EUR 2,20 an Taggeldern als Werbungskosten abgesetzt werden. Für Auslandsreisen gibt es je nach Land verschiedene Tagessätze. Nur sofern die Kosten nicht von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber erstattet werden. Nächtigungskosten bei Dienstreisen, entweder die Kosten inkl. Frühstück laut Hotelrechnung oder das Nächtigungspauschale von EUR 15,00 pro Nächtigung. Nur sofern die Kosten nicht von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber erstattet werden. Sprachkurse wenn beruflich erforderlich, sofern die Kosten nicht von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber erstattet werden Telefon, Handy beruflich veranlasste Verwendung eines Telefons/Handys, ein Privatanteil ist auszuscheiden SONDERAUSGABEN Sonderausgaben sind bestimmte privat veranlasste Ausgaben, die steuerlich begünstigt werden. Einige dieser Sonderausgaben werden in einen Topf geworfen (sogenannte Topfsonderausgaben) und können nur innerhalb eines gemeinsamen Höchstbetrages geltend gemacht werden: Bestimmte Versicherungsprämien (wenn der Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde, von der Versicherungsanstalt erhält man eine Bestätigung über die einbezahlten Beiträge): Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen Beiträge zu Pflegeversicherungen, wenn sie den Charakter einer Krankenversicherung oder einer Rentenversicherung ab Eintritt einer Pflegebedürftigkeit haben Beiträge zu Pensionskassen - innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages, wenn vor dem 1. Jänner 2016 angefallen Diese Ausgaben sind nur bis zum Höchstbetrag von EUR 2.920,00 jährlich abzugsfähig.

Darüber hinaus können folgende Ausgaben als Sonderausgaben geltend gemacht werden: Spenden (nur in Höhe von maximal 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte, die empfangende Organisation muss in der Liste der begünstigen Spendenempfänger aufscheinen. Diese ist auf der BMF-Homepage abrufbar): Spenden an bestimmte Lehr- und Forschungsinstitutionen und an Dachverbände zur Förderung des Behindertensports Spenden an humanitäre Einrichtungen (mildtätige Organisationen, Entwicklungshilfeoder Katastrophenhilfeorganisationen) Spenden für Umwelt-, Natur- und Artenschutz Spenden für behördlich genehmigte Tierheime Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände Bestimmte Renten (insbesondere Leibrenten) und dauernde Lasten in unbeschränkter Höhe Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten, z.b. von Schulzeiten in unbeschränkter Höhe Kirchenbeiträge bis zu EUR 400,00 Steuerberatungskosten in unbeschränkter Höhe AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN Außergewöhnliche Belastungen sind ebenso wie die Sonderausgaben privat veranlasst, bewirken jedoch ein erhöhtes Existenzminimum. Sie müssen außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Die Berücksichtigung einiger dieser Aufwendungen erfolgt nur, wenn ein individueller Selbstbehalt überschritten wird. Der Selbstbehalt beträgt, je nach Einkommen: Einkommen Selbstbehalt bis EUR 7.300,00 6% von EUR 7.300,00 bis EUR 14.600,00 8% von EUR 14.600,00 bis EUR 36.400,00 10% mehr als EUR 36.400,00 12% Der Selbstbehalt vermindert sich für AlleinverdienerInnen bzw. AlleinerzieherInnen.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt zählen insbesondere folgende Ausgaben: Krankheitskosten (über dem Selbstbehalt) Arzt- und Krankenhaushonorare Kosten für Medikamente Aufwendungen für Heilbehelfe (Gehhilfe, Hörgeräte, etc.) Kosten für den Zahnersatz und Zahnbehandlungen (z.b. Zahnprothese, Kronen, Brücken) Kosten für Sehbehelfe (Brille und Kontaktlinsen) Entbindungskosten Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital (dafür sind Aufzeichnungen über diese Fahrten erforderlich. Diese müssen z.b. mittels Fahrtenbuch geführt werden) Für spezielle Diätverpflegung aufgrund einer Krankheit können Pauschalbeträge angesetzt werden: Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie, Aids, Gallenleiden, Leberleiden, Nierenleiden, andere vom Arzt verordnete Diäten wegen innerer Krankheiten (Magen, Herz) Kurkosten nur mit ärztlicher Verordnung Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim oder für die Hausbetreuung unter bestimmten Voraussetzungen Begräbniskosten wenn nicht vom Nachlass (Aktiva) gedeckt und nur bis zu EUR 5.000,00 Zu den außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt zählen insbesondere folgende Ausgaben: Kosten izm einer Behinderung (auch für Kind oder Partner) es können bestimmte Pauschalbeträge oder Kosten ohne Selbstbehalt angesetzt werden, wenn der Grad der Behinderung nachweislich mindestens 25 % beträgt Kurkosten aufgrund einer mindestens 25%igen Behinderung nur mit ärztlicher Verordnung Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim oder für die Hausbetreuung, wenn ein Behinderungsgrad von mindestens 25% besteht (unter bestimmten Voraussetzungen) auswärtige Berufsausbildung eines Kindes wenn im Umkreis von 80 km keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden: insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch, Vermurungs-, Lawinen- und Schneekatastrophenschäden sowie Sturmschäden Kinderbetreuungskosten max. EUR 2.300,00 pro Jahr und Kind (Altersgrenze 10 Jahre)

ECOVIS DAS UNTERNEHMEN IM PROFIL Aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung wurden in den letzten Jahrzehnten zunehmend komplexe und anspruchsvolle Beratungsdienstleistungen. Ein hohes Maß an Branchen-kenntnis, Expertenwissen sowie langjährige Erfahrung sind erforderlich, um ein kompetenter und leistungsfähiger Partner zu sein. Seit nunmehr 30 Jahren beraten wir Klein- und Mittelbetriebe, national und international tätige Unternehmen und Freiberufler in Wirtschafts- und Steuerfragen umfassend, praxisnah und leistungsorientiert. Das partnerschaftliche Vertrauensverhältnis, die persönliche Beratung sowie effektive Lösungen zur Verwirklichung Ihrer Ziele das sind die Dinge, die Sie als Mandantin/Mandant von uns ganz selbstverständlich erwarten können. Jede Mandantin/jeder Mandant hat seinen festen persönlichen Ansprechpartner. Das ist für uns Voraussetzung für kontinuierliche und hochwertige Beratung und Betreuung. ECOVIS Austria mit den Standorten in Wien, St. Pölten, Salzburg, Scheibbs und Wieselburg betreut Sie mit ca. 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in sämtlichen Bereichen der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Darüber hinaus bieten wir als Teil eines internationalen Beratungsnetzwerkes unseren Mandantinnen und Mandanten in über 70 Ländern weltweit starke Partner vor Ort, die auf Know-how und Back- Office der gesamten Unternehmensgruppe zurückgreifen. Herausgeber: ECOVIS AUSTRIA WIRTSCHAFTSPRÜFUNGS- UND STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Schmalzhofgasse 4, 1060 Wien, Tel. + 43 (0) 1 599 22 0, Fax + 43 (0) 1 599 22 5 ECOVIS Info basiert auf Informationen die wir als zuverlässig ansehen. Eine Haftung kann jedoch aufgrund der ich ständig ändernder Gesetzeslage nicht übernommen werden.