Preisliste. Stiftung Alterszentrum Region Bülach. Allmendstrasse Bülach

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Transkript:

Preisliste Stiftung Alterszentrum Region Bülach Allmendstrasse 1 8180 Bülach 044 861 80 00 www.alterszentrum-buelach.ch

Pensionstaxen pro Tag / Person Im Grampen Einerzimmer (ca. 35 m²) 165 Einerzimmer (Norm) 165 Einerzimmer (Eckzimmer 1.+ 2. Stock) 175 Einerzimmer (Eckzimmer 3. Stock) 175 Einerzimmer (ohne Nasszelle) 130 Zweierzimmer 135 Ferienzimmer 160 1 ½ Zimmerwohnung (Betreutes Wohnen in Wohnung) 180 2 ½ Zimmerwohnung (Betreutes Wohnen in Wohnung) 200 3 ½ Zimmerwohnung (Betreutes Wohnen in Wohnung) 220 Im Grampen Pflegewohngruppe Einerzimmer (Norm) 170 Einerzimmer ohne Nasszelle 155 Zweierzimmer 140 Rössligasse Einerzimmer mit eigener Nasszelle 150 Einerzimmer mit Lavabo/WC (ca. 15-19 m²) 138 Einerzimmer mit geteilter Nasszelle (ca. 15-19 m²) 145 Ferienzimmer 150 Bergli Pflegewohngruppe Einerzimmer mit eigener Nasszelle (18-35 m²) 170 Zweierzimmer mit eigener Nasszelle (ca. 22 m²) 145 Gringglen Pflegewohngruppe Einerzimmer mit geteilter Nasszelle (ca. 16-18 m²) 165 Zweierzimmer mit eigener Nasszelle (je ca. 30,5 m²) 145 Im Baumgarten Pflegewohngruppe Einerzimmer mit eigener Nasszelle (ca. 19,5 m²) 165 Zweierzimmer mit gemeinsamer Nasszelle (ca. 26,1 m²) 145 Soligänter Pflegewohngruppe Einerzimmer mit eigener Nasszelle (ca. 19,5 m²) 165 Zweierzimmer mit eigener Nasszelle (je ca. 19 m²) 145

Pensionstaxen pro Tag / Person Tagesgäste Pflegewohngruppen 08.00 - max. 20.00 Uhr (inkl. Mahlzeiten) 100 Weitere Bedingungen Auswärtigenzuschlag 25 Auswärtige Bewohner benötigen vor Eintritt eine Kostengutsprache ihrer Gemeinde. Pflegezuschläge (in ) BESA-Stufe Beitrag Bewohner Beitrag Krankenkasse Beitrag Wohngemeinde Total Kosten/ BESA-Stufe 1 6.20 9.00 0.00 15.20 2 21.60 18.00 4.60 44.20 3 21.60 27.00 24.60 73.20 4 21.60 36.00 44.55 102.15 5 21.60 45.00 64.55 131.15 6 21.60 54.00 84.55 160.15 7 21.60 63.00 104.55 189.15 8 21.60 72.00 124.50 218.10 9 21.60 81.00 144.50 247.10 10 21.60 90.00 164.50 276.10 11 21.60 99.00 184.45 305.05 12 21.60 108.00 204.45 334.05 Die ab 1. Januar 2018 von der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich festgelegten Normkosten je Pflegetag für Pflegeheime mit BESA Abrechnungssystem werden wie in der obigen Preistabelle übernommen.

Betreuungstaxen Im Grampen Pflege 40 Ferienzimmer 40 Rössligasse Pflege 40 Ferienzimmer 40 Bergli Gringglen Im Baumgarten Soligänter Die Betreuungstaxe enthält folgende Leistungen: - Tagesgestaltung, Aktivierungsangebote - 24-Stunden Pflegepräsenz - Koordination involvierter Dienste (Pflege, Ärzte, Therapien usw.)

Ein- und Austrittspauschalen Situation Neueintritt 150 Definitiver Austritt 300 Wiedereintritt (Ferien- und Temporärgäste) 100 Austritt (Ferien- und Temporärgäste) 100 Schlussreinigung nach Austritt 350 Zuschläge für besondere Leistungen Leistungen /Std Kennzeichnen der privaten Wäsche nach Eintritt pauschal 150 Näh- und Flickarbeiten, private Wäsche und chemische Reinigung 80 Begleitdienste durch Mitarbeiter 80 Telefon, Fernsehen und Internet separate Preisliste Restauration, Coiffeur, Podologie, Pedicure separate Preisliste Zimmerräumung nach Todesfall 80 Ausserordentliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen in persönlichen Angelegenheiten 80 Ausgeführte Arbeiten durch den Technischen Dienst 80 Ausserordentliche Zimmerreinigung 42 Ausserordentliche administrative Leistungen 80

Allgemeine Bedingungen Abwesenheiten Bei vorübergehenden Abwesenheiten während mehr als vier aufeinander folgenden Tagen werden ab dem fünften Tag 40.- pro Tag der Pensionstaxe erlassen. Die Betreuungstaxe reduziert sich um 20.- resp. 25.-. Während den Abwesenheiten werden die Pflegezuschläge nur am Ein- und Austrittstag verrechnet. Reservationszuschlag betreutes Wohnen Zimmerreservationen können für maximal 14 Tage vorgenommen werden. Dafür wird die in dieser Preisliste aufgeführte Pensionstaxe abzüglich 40.- pro Tag erhoben. Kündigung / Austritt Es gilt eine schriftliche einmonatige Kündigungsfrist auf das Ende des Folgemonats. Befristete Verträge sind gültig bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraumes. Die Stiftung Alterszentrum Region Bülach behält sich vor, unter Einhaltung der oben erwähnten Kündigungsfrist den Pensionsvertrag zu kündigen, wenn... - Sie nach schriftlicher Mahnung wiederholt gegen die Bestimmungen des Pensionsvertrages verstossen. - Sie trotz wiederholter, schriftlicher Ermahnung die Pensionsrechnung nicht bezahlen. - über eine Änderung der Taxordnung bzw. über eine sonstige Vertragsänderung keine Einigung erzielt werden kann. - sich nach Ansicht Ihres behandelnden Arztes ein Wechsel aufdrängt. Im Todesfall erlischt der Vertrag nach Ablauf von 30 Tagen nach dem Todestag. Während dieser Zeit ist die Pensionstaxe abzüglich 40.00 pro Tag geschuldet. Die Pflegezuschläge sowie die Betreuungstaxe werden ab dem auf den Todesfall folgenden Tag nicht mehr verrechnet. Das Zimmer muss innerhalb von 30 Tagen geräumt werden. Wenn sich bei Auflösung des Pensionsverhältnisses oder bei einem Zimmerwechsel Abnützungen oder Beschädigungen des Zimmers zeigen, die über das übliche Mass hinausgehen, so müssen die notwendigen Renovierungsarbeiten auf Ihre Kosten von einem Fachgeschäft vorgenommen werden. Es gelten die Regelungen des Mietrechts gemäss OR, Schweizerisches Obligationenrecht. Für alle Streitigkeiten aus den Verträgen mit der Stiftung Alterszentrum Region Bülach ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Bülach vereinbart. Bülach, 1. Januar 2018