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DMSB - Ausschreibung Rundstreckenrennen 2017 Vom DMSB genehmigte Rundstreckenrennen werden nach dem Internationalen Sportgesetz der FIA einschließlich der Anhänge, dem DMSB-Rundstrecken-Reglement (inkl. Anhang 1 und 2), dem DMSB-Veranstaltungsreglement, den DMSB- Lizenzbestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), den Rechts- und Verfahrensregeln der FIA, Beschlüssen und Bestimmungen des DMSB, den Umweltrichtlinien des DMSB, den allgemeinen und besonderen Prädikatsbestimmungen des DMSB, dem Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA, den Sportlichen und Technischen Serienbestimmungen mit den vom DMSB genehmigten Änderungen und Ergänzungen (Bulletins), den Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen, dem Ethikkodex und dem Verhaltenskodex der FIA und dem Ethikkodex des DMS sowie den sonstigen Bestimmungen der FIA und des DMSB durchgeführt. Für andere Serien gelten zusätzlich die Ausschreibungsbestimmungen (Sportliches- und Technisches-Reglement) der jeweiligen Serie. Es sind ebenfalls die DMSB-Richtlinien für die Genehmigung einer Serie/Veranstaltung im Automobilsport zu berücksichtigen. Soweit durch diese Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen der o.a. Reglements. Das Zutreffende ist angekreuzt bzw. ausgefüllt. Nationale Sporthoheit (ASN) DMSB Deutscher Motor Sport Bund e. V. Hahnstraße 70 60528 Frankfurt / Main T: +49 69 633007-0 F: +49 69 633007-30 E-Mail: dmsb@dmsb.de Art. 1 Veranstaltung Titel der Veranstaltung: AMERICAN FAN FEST HOCKENHEIM Datum: 28.-30. Juli 2017 Strecke/Ort Hockenheimring Baden-Württemberg Art. 2 Status der Veranstaltung International Int./NEAFP/NSAFP: Alle Bewerber/Fahrer mit einer ausländischen Lizenz benötigen eine Auslandsstart-Genehmigung ihres ASN. Art. 3 Veranstaltung Veranstalter Badischer Motorsport Club e. V. im DMV Vertreter des Veranstalters Franz Josef SERR Strasse Motodrom PLZ, Wohnort D 68766 Hockenheim Telefon +49 (0) 6205 950 170 Fax +49 (0) 6205 950 149 E-Mail bmc@hockenheimring.de Homepage www.bmc-hockenheim.de Dokumentenabnahme in: Sachshaus, Hockenheimring Zeiten: werden durch die Serienbetreiber veröffentlicht Rennsekretariat und Rennleitungsbüro eingerichtet ab 27. Juli 2017: in: Start- und Zielgebäude, Hockenheimring Baden-Württemberg ab 27.07.2017 Uhr: 14.00 Telefon: +49 (0) 6205 950 136 Fax: +49 (0) 6205 tba. DMSB-Ausschreibung Rundstreckenrennen 2017 - DMSB Seite 1 von 6

Art. 4 Vorläufiger Zeitplan Dokumentenprüfung am 28. Juli 2017 Technische Abnahme am 28. Juli 2017 von/bis/uhr: Zeiten werden durch die Serienbetreiber veröffentlicht von/bis/uhr: Zeiten werden durch die Serienbetreiber veröffentlicht Fahrerbesprechung der Serien Ort: gem. gesondertem Zeitplan Hockenheimring, Baden-Württemberg-Center, 5. Etage Alle Fahrer sind verpflichtet, an der Fahrerbesprechung/den Fahrerbesprechungen teilzunehmen. Qualifikation Qualifikation am 29. Juli 2017 ab 09.00 Uhr Rennen Rennen am 29. Juli 2017 ab 09.00 Uhr Rennen am 30. Juli 2017 ab 09.00 Uhr Aushang Ergebnisse Ort/Zeit Unmittelbar nach Training/Qualifikation/Rennen am offiziellen Aushang am Durchgang zum Start-/Ziel-Gebäude Siegerehrung/Preisverleihung Siegerehrung/Preisverleihung Ort/Zeit Vorläufige Siegerehrung/Preisverteilung findet für die 3 Erstplatzierten des jeweiligen Rennens unmittelbar nach der Auslaufrunde auf dem Podium am Kongress-Pavillon statt. Diese Ehrungen erfolgen unter Vorbehalt (z. B. Ablauf der Protestfrist, Abschluss der technischen Untersuchungen), sie sind Bestandteil der Veranstaltung, Teilnahme ist Pflicht. Weitere Ehrungen erfolgen nach Ablauf der Protestfrist, Zeit und Ort werden durch die Serienorganisationen benannt. Art. 5 Nennschluss/Nennbestätigung Nennungen zu den ausgeschriebenen Wettbewerben sind nur über die jeweilige Serienorganisation bis zu deren festgelegten Nennungsschluss zulässig. Nennungsbestätigungen werden über die jeweilige Serienorganisation versandt. Art. 6 Nenngeld Die Höhe des Nenngeldes sowie die Modalitäten der Zahlung regelt die jeweilige Serienorganisation. Art. 7 Wettbewerbe, die während der Veranstaltung zur Durchführung kommen Wettbewerbe Status Fahrerlizenz ASN-Reg. Nr.: P9 Challenge (Rennen 1, 4 und 8) International International D SE 08/2017 (AMF) FHR Hockenheim Legends (100 Meilen Trophy und FHR HTGT (Rennen 3 und 7) National A inkl. NEAFP/International mind. National A/International, mind. D-historisch 941/17 + 918/17 (DMSB) DMSB-Ausschreibung Rundstreckenrennen 2017 - DMSB Seite 2 von 6

Art. 8 Zugelassene Fahrzeuge und Klasseneinteilung Zugelassene Fahrzeuge und Klasseneinteilung gemäß den Reglements und Rahmenausschreibungen der Serien in: Rennen 1, 4 und 8 P9 Challenge Fahrzeuge und Klasseneinteilung gem. P9-CHALLENGE MOTORSPORTREGLEMENT 2017, genehmigt durch die AMF am 07.02.2017 mit Genehmigungsnummer: SE 08/2017 Die Fahrzeuge der Serie P9 Challenge müssen mit einem Katalysator gem. DMSB-Abgasvorschriften (siehe DMSB-Handbuch blauer Teil) ausgerüstet sein. Ausgenommen sind Fahrzeuge nach Anhang K (Klasse 1a gem. Art. 29.2 der Technischen Bestimmungen). Präzisierung zum Motorsportreglement Art. 8 Fahrzeuge und Klasseneinteilung und Art. 29.1 Allgemeines der Techn. Bestimmungen: bei Gruppe E II sind zugelassen/teilnahmeberechtigt Formelfreie Rennwagen E II SH und E II SC gemäß Artikel 277 Anhang J zum ISG der FiA. - Rennen 3 und 7 FHR Hockenheim Legends Fahrzeuge und Klasseneinteilung gemäß DMSB Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport FHR 100 Meilen Trophy, genehmigt durch den DMSB am 07.02.2017 mit Reg.-Nr. 941/17 und FHR HTGT um die Dunlop-Trophy, genehmigt durch den DMSB am 10.03.2017 mit Reg.-Nr. 918/17 Art. 9 Starterzahl Die zulässige Starterzahl gemäß DMSB Streckenlizenz für Training und Rennen beträgt: Tourenwagen (FIA-Gruppen) Training 50 Rennen 42 Gruppe E (formelfreie Fahrzeuge) Training 32 Rennen 29 Gruppe GT Training 50 Rennen 42 Historische Fahrzeuge (nach Anhang K zum ISG) Tourenwagen/GT-Fahrzeuge Training 32 Rennen 29 Rennwagen Training 32 Rennen 29 Sportwagen Training 32 Rennen 29 Art. 10 Angaben zur Strecke Alle Wettbewerbe werden auf der Rennstrecke Hockenheimring Baden-Württemberg ausgetragen. Die Streckenlänge beträgt ca. 3,700 km. Rennrichtung: mit dem Uhrzeigersinn Art. 11 Training/Qualifikation das Training findet wie in Artikel 4 beschrieben statt Qualifikation Mindestrundenzahl: 3, oder die in der Serienausschreibung angegebene Anzahl von Runden. Fahrer, die diese Qualifikation nicht erreichen, werden grundsätzlich zum Start nicht zugelassen. Die endgültige Endscheidung hierüber trifft der Rennleiter. Die Rennstrecke darf nur während der in der Ausschreibung oder später mitgeteilten Zeiten für Training und Qualifikation und nur von den für das Fahrzeug genannten Fahrern befahren werden. Die gesamte Boxengasse muss nach Beendigung jedes Test Run/Training/Qualifikation/Rennen/Präsentation umgehend geräumt werden. Dies gilt auch für den Arbeitsbereich vor den Boxen. Die Teilnahme am Training/der Qualifikation ist nur nach Absolvieren der Dokumenten- und Technischen Abnahme möglich. DMSB-Ausschreibung Rundstreckenrennen 2017 - DMSB Seite 3 von 6

Art. 12 Startart Rollender Start für alle Rennen: Die Pole-Position befindet sich beim rollenden Start in Fahrtrichtung rechts Art. 13 Rundenzahl/Distanz Nachfolgend aufgeführte Rennen gehen über folgende Zeiten: Rennen Rennen 1 und 8 P9 Challenge Rennen 3 und 7 FHR Hockenheim Legends Rennen 4 P9 Challenge Minuten / Stunden 2 x 30 Min. 2 x 40 Min. 1 x 60 Min. Art. 14 Wertung Eine Wertung erfolgt nur, wenn das führende Fahrzeug mind. 75% der vorgeschriebenen Distanz/Dauer zurückgelegt hat. Die nachfolgenden Teilnehmer werden nur dann gewertet, wenn sie 75% der Distanz/der gefahrenen Zeit des führenden Fahrzeugs zurückgelegt/erreicht haben. Bei abweichenden Regelungen in den Reglements der jeweiligen Serien gelten die Serienreglements Art. 15 Parc-Fermé Alle teilnehmenden Fahrzeuge der einzelnen Serien/Rennen sind nach dem Qualifikationstraining und den Rennen gemäß den Bestimmungen der Serien- oder Rahmenausschreibung im Parc-Fermé abzustellen. Fahrzeuge, die am Training oder dem Rennen teilgenommen haben, jedoch nicht die Ziellinie überfahren haben und/oder nicht mit eigener Kraft den Parc-Fermé aufsuchen können, unterliegen gleichfalls den Parc-Fermé-Bestimmungen. Der Parc-Fermé für alle Fahrzeuge befindet sich im Bereich hinter dem Start-/Ziel-Gebäude bzw. im Fahrerlager gemäß den Bestimmungen der einzelnen Serien. Fahrzeuge welche nicht in das Parc-Fermé einfahren, unterliegen im gesamten Veranstaltungsgelände (z. B. im Fahrerlager und den Boxen) den Parc-Fermé-Bestimmungen bis zum Ende der Aufhebung des Parc-Fermé. Gemäß ISG dürfen die Fahrzeuge vor Ablauf der Protestfrist nicht entfernt werden. Sie müssen für Nachuntersuchungen zur Verfügung stehen. Art. 16 Preise Ehrenpreise: (Pokale) für die 3 Erstplatzierten des jeweiligen Rennen. Siehe auch Art. 4 vorläufiger Zeitplan (Siegerehrung/Preisverleihung - Ort/Zeit). Preise werden nicht nachgesandt. Art. 17 Sportwarte/Offizielle Organisationskomitee: Jörg BENSEMANN, Jochen NERPEL, Franz Josef SERR Rennleiter: Franz Josef SERR Liz. -Nr. SPA1015695 Stellvertretender Rennleiter: Volker EHEKIRCHER Liz. -Nr. SPA1095940 DMSB-Ausschreibung Rundstreckenrennen 2017 - DMSB Seite 4 von 6

Stellvertretender Rennleiter: Wolfgang VIEREN Liz. -Nr. SPA1062061 Assistent Rennleiter: Ralph GERBER Liz. -Nr. ASS3179 Rennsekretär: Marcus KUNTZ Liz. -Nr. SPA1131516 Leiter der Streckensicherung: Stephan ARENDS Liz. -Nr. SPA1125198 Stellv. Leiter der Streckensicherung: Gerhard KÖHLER Liz. -Nr. SPA1107580 Sportwartanwärter Leiter der Streckensicherung: Thomas KALTENBRUNNER Liz. -Nr. SPA1175256 Einsatzleiter DMSB-Staffel: Marcus VOGELGSANG Liz. -Nr. SPA1107582 Zeitnahme (Obmann): Bernd JUNG Liz. -Nr. SPA1058764 Techn. Kommissare (Obmann): Werner DECKER Liz. -Nr. SPA1060255 Werner AMEND Liz. -Nr. SPA1036366 Andreas RAUSCH Liz. -Nr. SPA1098390 Manfred SCHNEDL Liz. -Nr. AMF 137 Weitere Techn. Kommissare werden mittels Bulletin benannt. Chief medical officer: Dr. Michael SCHOLZ Liz. -Nr. SPA1069110 Medizinischer Einsatzleiter Peter MÜNCH Liz. -Nr. SPA1132106 Medical car doctor: tba. Liz. -Nr. tba. Medical car driver: tba. Liz. -Nr. tba. Umweltbeauftragter: Sachrichter werden via Bulletin benannt. Art. 18 DMSB Sportkommissare Dr. Bernd SCHWARZ DMSB Lizenznummer Sportkommissare (Vorsitzender) Detlef KRAMP SPA1058557 Arthur HIRNING Robert MAGIN SPA1061215 SPA1076149 Sportwartanwärter Sportkommissar Florian KOZIOL SPA1151589 Art. 19 Weitere Bestimmungen a) Soweit die Originale der Lizenzen und Startgenehmigungen in Sprachen verfasst sind, die eine einwandfreie Erkennung der Lizenz oder Startgenehmigung nicht ermöglichen, obliegt es dem Bewerber/FahrerIn eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste, beglaubigte Kopie vorzulegen. b) Für die Lizenznehmer ausländischer ASN ist das DMSB-Veranstaltungsreglement und das DMSB- Rundstreckenreglement bei der Dokumentenabnahme oder auf www.dmsb.de einsehbar. c) Während der Veranstaltung werden noch folgende weitere Wettbewerbe durchgeführt: - vier Rennen zur NASCAR WHELEN EURO SERIES (Rennen 2, 5, 6 und 9), siehe gesonderte Ausschreibung (DMSB Reg. Nr.: 00/2017) d) Zur Signalgebung werden die in Anhang H des Internationalen Sportgesetzes genannten Flaggen und Lichtzeichen benutzt. DMSB-Ausschreibung Rundstreckenrennen 2017 - DMSB Seite 5 von 6

Die Fahrer sind verpflichtet, bei jedem Passieren der Signalstelle des Rennleiters/Renndirektors auf Höhe der Start-/Ziellinie auf die Signalgebung und/oder Flaggenzeichen zu achten. Diese können durch Lichtzeichen (weißes Blitzlicht) unterstützt werden. Der Artikel g) Code 60 Flagge (pinke Flagge) gem. Art. 10 (4) g) Signalgebung des DMSB- Rundstreckenreglements kommt nicht zur Anwendung. e) Adressat der Proteste Proteste müssen an den Vorsitzenden der Sportkommissare gerichtet werden. Sie müssen an den Rennleiter oder seinen Assistenten, falls vorhanden, übergeben werden. Bei Abwesenheit des Rennleiters oder seines Assistenten sind diese Proteste an den Vorsitzenden der Sportkommissare zu übergeben. (Art. 13 ff. ISG). f) Geräuschvorschriften/Geräuschbegrenzung: es gelten die Auflagen/Vorschriften des DMSB sowie der Hockenheimring GmbH. Art. 20 Protest und Berufung Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechtsund Verfahrensordnung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA. Protestkaution: Status National A 300,00 Status International 500,00 Berufungskaution: Status National A 1.000,00 Status International 1.500,00 Berufungskaution (FIA) 6.000,00 zuzgl. DMSB-Kostenpauschale für Internationale Berufung (FIA) 3.000,00 (Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei) Der Veranstalter erklärt, dass die Veranstaltung nach den Bestimmungen des ISG, des DMSB und dieser Ausschreibung durchgeführt wird. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Beteiligte, die keiner Lizenzierung unterliegen und im Rahmen der sportlichen Organisation mit Aufgaben betraut werden, je nach Veranstaltungsstatus verpflichtet werden die Bestimmungen der FIA und des DMSB anzuerkennen und einzuhalten. DMSB-Ausschreibung Rundstreckenrennen 2017 - DMSB Seite 6 von 6