Nennformular Prüf- und Einstellfahrt

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Gerne möchten wir Euch heute die Ausschreibungsunterlagen übersenden und darüber informieren was wir für dieses Jahr planen.

Auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zu folgenden veranstaltungsrelevanten Themen:

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Anmeldung für Teilnehmer

Transkript:

Nennformular Prüf- und Einstellfahrt Tourenwagen Legenden GmbH Friedrich-Wilhelm-Deus-Str. 3 26135 Oldenburg Deutschland info@tourenwagen-legenden.de Tel. +49 (0) 44 11 33 44 Da es sich um ein Testgelände handelt, sind Foto- und Filmaufnahmen untersagt. Kameras von Fotohandys werden versiegelt. Fotos werden vor Ort gemacht. Bitte unbedingt den Anhang des ATP beachten! Es wird keine Lizenz benötigt, ein Führerschein ist Mindestvoraussetzung. Ein Mittagessen in der Cafeteria ist inklusive. Wird vom Veranstalter ausgefüllt Nenneingang am: START-NR.: Versand Nennbestätigung am: Gruppe: Klasse: Fax +49 (0) 44 11 77 43 Nenngeld: bar Überweisung PayPal vorl. Nennschluss: 01. April um 24:00 Uhr Nennschluss: 15. April um 24:00 Uhr Das Nenngeld ist bei Abgabe der Nennung zu entrichten. Bei Überweisung: IBAN DE76 2805 0100 0092 8089 63 250 Das Nenngeld wird in Höhe von bar bezahlt überwiesen PayPal Titel der Veranstaltung: Prüf- und Einstellfahrt Datum: 20. April 2019 Strecke/Ort: ATP Testgelände Papenburg, Johann-Bunte-Str. 176, 26871 Papenburg Bewerber/Fahrer bewerben sich um die Teilnahme in der Gruppe in der Klasse Bewerber Bitte nicht ausfüllen Vermerke Str. PLZ/Wohnort Dokumentenprüfung Nennbestätigung Telefon Lizenz-Nr. Wagenpass Kfz.-Schein E-Mail Homepage Fahrer-Lizenz Bewerber-Lizenz Sponsor DMSB-Sponsor-Card-Nr. Sponsor-Card Fahrername geb. am Vermerke techn. Prüfung Str. PLZ/Wohnort Telefon Lizenz-Nr. E-Mail Staatsangehörigkeit Fahrerlizenz Int. D Int. C Int. B Int. A Int. C/D-Historisch Fahrzeug/Fabrikat: Typ: Hubraum: cm³ Kennzeichen/Wagenpass-Nr.: Hersteller Schlüssel-Nr.: Typ-Schlüssel-Nr.: ABE/EWG-Betriebserl.-Nr.: LG-Klasse: TWL Stand 18. März 2019 Seite 1 von 3

Zutreffendes bitte unbedingt ankreuzen! Bewerber Fahrer ist Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Bewerber, Fahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung ab. Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung. Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer (Bewerber, Fahrer = Teilnehmer) Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Die Teilnehmer versichern, dass - die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind, - sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind, - das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht, - das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und - sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden. - sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l Automobile) mit Anhängen, dem CIK-Reglement, den Rechts- und Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), den einschlägigen DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA-, CIK und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden. Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass - Sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen, - der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen festzusetzen unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten, - sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping Bestimmungen der FIA definiert sind. Protest und Berufungsvollmacht Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen. Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Entbindung von der Schweigepflicht Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Leitender Rennarzt, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungs-Schadensbüro. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses des DMSB. Zweck ist der Schutz der Lizenznehmer bei Sportveranstaltungen. Dieser Verarbeitung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. TWL Stand 18. März 2019 Seite 2 von 3

Der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, die ADAC Regionalclubs und Veranstalter nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil. FREISTELLUNGSERKLÄRUNG BEI FILM-/ FOTO-PRODUKTIONEN und Datenschutzhinweise Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von seiner Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen gegenüber dem DMSB, seinen Mitgliedsorganisationen, den ADAC Regionalclubs und dem Veranstalter. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über das Rennen, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print-, Radio-, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere auch die Internet-/Facebook-Auftritte des DMSB, seiner Mitgliedsorganisationen, der ADAC Regionalclubs und Veranstalter, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung. Sendet der Teilnehmer Bildmaterial an den Veranstalter erklärt der Teilnehmer darüber hinaus sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung durch den DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, den ADAC Regionalclubs und dem Veranstalter. Ich willige ferner ein, dass der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, die ADAC Regionalclubs und ADAC Ortsclubs sowie der Veranstalter meine in den Antragsformularen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet: Veröffentlichung (auch im Internet) von Teilnehmer- und Ergebnislisten und von Entscheidungen des Renn-/Rallyeleiters sowie der Sportkommissare und ggf. in Folge der Verbandsgerichte sowie Übermittlung der Unterlagen an den DMSB, die Mitgliedsorganisationen, die ADAC Regional-/und Ortsclubs sowie den Serienausschreiber/Veranstalter. Hinweis: Falls die Einwilligung nicht erteilt oder vor der Teilnahme an der Rennveranstaltung widerrufen wird, ist eine Teilnahme an diesem Rennen (Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich. Zusätzlich bin ich damit einverstanden, dass der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen und der Veranstalter mich auch künftig per E-Mail über weitere Veranstaltungen und Informationen rund um den Motorsport des DMSB und seiner Mitgliedsorganisationen informiert. Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft unter der Fax-Nummer 069/63300720 oder datenschutz@dmsb.de unter Angaben der Veranstaltung und des Veranstaltungsdatums - widerrufen. Wenn der Teilnehmer/in noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie den Datenschutzbestimmungen unter www.dmsb.de. Ort/Datum Name des Fahrers in Blockschrift und Unterschrift bzw. bei Minderjährigen des/r gesetzlichen Vertreter(s) Bei Unterschrift durch einen gesetzlichen Vertreter bitte ankreuzen Obige Unterschrift erfolgte nicht nur im eigenen Namen sondern auch im Namen des anderen Elternteils Bzw. ich bin zur alleinigen Vertretung meines Kindes berechtigt. Name des Bewerbers in Blockschrift und Unterschrift - falls nicht personengleich- Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn Bewerber und Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben) Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (= ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ort/Datum Unterschrift Name und Anschrift des Eigentümers in Blockschrift TWL Stand 18. März 2019 Seite 3 von 3

Veranstaltungshandbuch Regelungen und Informationen zur Durchführung einer Veranstaltung Ersteller: Ingo Stoehr ATP 4149; Ver. 1.3 (März 2017) Seite 1 von 11

Informationen zur Durchführung einer Veranstaltung Allgemeine Hinweise Den Anweisungen der Instruktoren, Betreuer und der Werksicherheit ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Missachtung kann zum Abbruch der Veranstaltung führen. Die Informationen zur Durchführung einer Veranstaltung sind vor Veranstaltungsbeginn den Teilnehmern zu vermitteln. Der Zutritt für Personen unter 16 Jahren sowie Besuchern, die keinen direkten Bezug zu Erprobungsaufgaben haben, ist nur nach Genehmigung durch die ATP Geschäftsführung gestattet. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Arbeiten wie Reparaturen etc. an Fahrzeugen sind nur auf den zugewiesenen Werkstattflächen gestattet. Auf dem Prüfgelände gilt absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot! Rauchen außerhalb von Gebäuden sowie in nicht entsprechend gekennzeichneten Räumen ist verboten! Die aushängende Brandschutzordnung der ATP ist einzuhalten. Bei Verdacht auf Drogen oder Alkohol kann der Instruktor oder Betreuer einen Test durch den ATP-Rettungsdienst vornehmen lassen. Ein positives Ergebnis kann zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Instruktor bzw. Betreuer im Vorfeld mitzuteilen. Bei Überforderung des Teilnehmers kann der Instruktor bzw. Betreuer den Teilnehmer von der Übung ausschließen. Auf dem gesamten Prüfgelände gilt ein striktes Verbot von Bildaufzeichnungen aller Art (Foto-, Film-, Video- oder magnetische Bildaufzeichnungsgeräte sowie insbesondere Mobiltelefone mit Kamera). Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Fa. ATP Automotive Testing Papenburg GmbH. Für den Fall der Verletzung von Verpflichtungen aus der Geheimhaltungsvereinbarung in Bezug auf vertrauliche Informationen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten, wobei allerdings die Vertragsstrafe auf Schadensersatzansprüche angerechnet wird. Bei Verlassen des Fahrzeuges ist auf den Teststrecken eine Warnweste zu tragen (gilt nicht bei Exklusivnutzung). Auf geeignetes Schuhwerk (keine Hackenschuhe, Sandalen, o.ä.) ist zu achten. Ersteller: Ingo Stoehr ATP 4149; Ver. 1.3 (März 2017) Seite 2 von 11

Fahrberechtigungen Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen amtlichen Führerscheins der erforderlichen Klasse sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Fahrern unter 18 Jahren kann die Benutzung gestattet werden, wenn die Eignung zum Führen des Fahrzeugs - z.b. durch die entsprechende Sportfahrer-Lizenz - nachgewiesen wird und das jeweilige Streckenmodul dem Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht oder die Regelungen des 48a FeV (begleitetes Fahren) angewendet werden können. Voraussetzung für das Befahren der Teststrecken gemeinsam mit anderen Testteams ist die erfolgreiche Teilnahme an der Einweisungsschulung. Diese ist online unter wbt.atppbg.de möglich. Für neue Testteilnehmer ist zusätzlich zur Online-Einweisung eine Einweisungsfahrt über das Prüfgelände notwendig, nur so wird die Ersteinweisung anerkannt. Bei einer Exklusivnutzung kann eine Einweisung auch in Form einer Kurzeinweisung durch das ATP-Betreuungspersonal erfolgen. Für die Nutzung der Strecken gemeinsam mit anderen Testteams ist eine so genannte Mindestfahrerqualifikation notwendig. U.a. erkennen wir verschiedene Prüfgeländeführerscheine und die Lizenzen NA, IC, IB, IA und SL des DMSB an. Bei Veranstaltungen mit aktiven Teilnehmern ohne Fahrerqualifikation bzw. bei der Verwendung von Formel-Fahrzeugen, Rekordfahrten, Filmaufnahmen, etc. ist eine Exklusivnutzung der Strecken notwendig. Für den Ovalrundkurs gelten gesonderte Regelungen. Für so genannte Shuttle-Fahrten zwischen den einzelnen Strecken ist der Besitz eines gültigen amtlichen Führerscheins der erforderlichen Klasse, aber keine Mindestfahrerqualifikation notwendig. Fahrzeuge Für den technischen Zustand des Fahrzeugs und die Einhaltung der aufgeführten Hinweise ist in jedem Fall der Fahrer verantwortlich. Es muss sichergestellt werden, dass eine Kommunikation mit den aktiven Teilnehmern möglich ist. Die Scheiben der Fahrzeuge sind während der Übungen geschlossen zu halten. Die Höchstgeschwindigkeits- und Tragfähigkeitsbeschränkung der montierten Reifen muss eingehalten werden. An- und Einbauteile wie Gepäckstücke, Dachträger, Verkleidungen etc. müssen sicher befestigt sein, um Gefährdungen auszuschließen. Ersteller: Ingo Stoehr ATP 4149; Ver. 1.3 (März 2017) Seite 3 von 11

Fortsetzung Fahrzeuge Alle Fahrzeuginsassen müssen bei Fahrbetrieb Sicherheitsgurte anlegen. Es ist auf allen Strecken verboten, während der Fahrt zu essen, zu trinken, zu rauchen oder zu telefonieren. Fahrzeuge mit hohen Geräuschemissionen (>100 dba) dürfen die Strecken nur Montag bis Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr bzw. von 15:00 bis 19:00 Uhr und Samstag von 07:00 bis 13:00 Uhr nutzen. An Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sind Fahrzeuge mit Geräuschemissionen >100 dba nicht zulässig. Fahrzeuge mit einer Lärmemission von >120 dba sind auf dem Prüfgelände nicht zugelassen. Jede Beschädigung an angemieteten Fahrzeugen ist dem Instruktor, Betreuer und dem Dispatcher zu melden. Unfall Stellen Sie Ihre Fahraktivitäten sofort ein und warnen Sie durch das Einschalten des Warnblinklichtes andere Fahrer. Leisten Sie Erste Hilfe und bewegen Sie verletzte Personen ausschließlich in lebensbedrohlichen Situationen (z.b. Fahrzeugbrand). Jedoch gilt Eigensicherung vor Rettung. Verunfallte Teilnehmer sollen im Fahrzeug verbleiben bis der Instruktor ihnen hilft (außer, wenn z.b. das Fahrzeug brennt). Jeder Unfall ist dem Dispatcher und jeder Verunfallte ist dem Rettungsassistenten zu melden. Die ATP behält sich das Recht vor, Verunfallte vom aktiven Teil der Veranstaltung auszuschließen. Den Anweisungen des Rettungsteams ist unbedingt Folge zu leisten. Ersteller: Ingo Stoehr ATP 4149; Ver. 1.3 (März 2017) Seite 4 von 11

Verhaltensregeln auf Strecken Handlingkurs (HAK) Das Befahren des HAK erfolgt in der Fahrtrichtung, die bei der Einfahrt durch die Ampelanlage angezeigt wird. Bei der Auffahrt ist der fließende Verkehr zu beachten. Bei einer Exklusivnutzung gibt es keine Beschränkung der maximalen Fahrzeuganzahl. Die zulässige Fahrzeuganzahl ist mit dem Instruktor bzw. Betreuer abzustimmen. Bei einer Streckenmitnutzung beträgt die Fahrzeuganzahl max. 8 Fahrzeuge. An der Ausfahrt ist mit höchster Aufmerksamkeit zu fahren. Fahrzeuge, die sich zwecks Ausfahrt eingeordnet haben und dies durch Blinker anzeigen, dürfen auf der freien Seite (d.h. auf der Kurveninnenseite) überholt werden. Überholt werden darf nur, wenn der Vordermann durch Blinken und entsprechende Fahrweise das Überholen ermöglicht. An der blinkenden Seite darf nicht überholt werden. Nach einer Fahrt abseits der Fahrbahn vorsichtig wieder zur Präsentationsfläche fahren (wenn möglich), Instruktor oder Betreuer benachrichtigen und Fahrzeug reinigen. Verunreinigungen der Fahrbahn sind dem Instruktor bzw. Betreuer durch den Verursacher sofort zu melden, damit eine evtl. Reinigung veranlasst werden kann. Auf ausreichenden Sicherheitsabstand ist zu achten. Ersteller: Ingo Stoehr ATP 4149; Ver. 1.3 (März 2017) Seite 5 von 11

Nasshandlingkurs (NHK) Auf dem Nasshandlingkurs gilt ein Überholverbot. Bei einer Exklusivnutzung gibt es keine Beschränkung der maximalen Fahrzeuganzahl. Die zulässige Fahrzeuganzahl ist mit dem Instruktor bzw. Betreuer abzustimmen. Beim Befahren des Rundkurses ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten. Zum Halten und Parken darf ausschließlich die Auffangfläche genutzt werden, wenn das Queraquaplaningmodul (QAK) nicht in Betrieb ist. Die Nutzung mit mehreren Fahrzeugen ist nur bei Dauerberegnung sinnvoll, bei der Steuerung der Bewässerung über Induktionsschleifen ist aufgrund der gegenseitigen Beeinflussung nur ein Fahrzeug erlaubt. Nach ungeplantem Verlassen der Fahrbahn sind die Fahrmanöver abzubrechen und die Reifen sowie Felgen auf der Auffangfläche auf einklemmte Steine zu kontrollieren. Diese können die Reifen beschädigen und zu plötzlichem Druckverlust führen. Ersteller: Ingo Stoehr ATP 4149; Ver. 1.3 (März 2017) Seite 6 von 11

Fahrdynamikfläche Bei einer Exklusivnutzung gibt es keine Beschränkung der maximalen Fahrzeuganzahl. Die zulässige Fahrzeuganzahl ist mit dem Instruktor bzw. Betreuer abzustimmen. Auf ausreichenden Sicherheitsabstand ist zu achten. Keine Überholmanöver in den Übungen oder bei der Rückfahrt. Rückfahrt in größtmöglichem Abstand zu der Übung. Doppelter Spurwechsel oder Bremsen in der Kurve sind Einzelübungen erst wenn der Teilnehmer auf der Rückfahrt ist, startet der Nächste. Für das Aufstellen der Pylonen stoppt der Instruktor die Übung. Erst nach Freigabe durch den Instruktor geht die Übung weiter. Das Zurückfahren von der Fahrdynamikfläche auf den Ovalrundkurs ist nicht gestattet. Auf der FDY kann es zu Begegnungsverkehr kommen. Ersteller: Ingo Stoehr ATP 4149; Ver. 1.3 (März 2017) Seite 7 von 11

Bremsmessstrecke Die Zufahrt zur Bremsmessstrecke erfolgt über den Dauerlaufkurs Süd. Auf der gesamten Bremsmessstrecke dürfen Versuche nur in südlicher Richtung durchgeführt werden. Es sind nur die Versuchsbahnen zu nutzen, die über die Ampelanlage freigegeben sind (gilt für Hin- und Rückfahrt). Das Wenden auf den Versuchsbahnen ist verboten! Zum Wenden oder Halten sind die Anlauf-/Ablaufflächen in sicherem Abstand zu den Versuchsbahnen zu nutzen. Die Bahnen 1, 3, 5 und 6 dürfen (auch für Rückfahrten) nur in bewässertem Zustand genutzt werden. Bei einer Exklusivnutzung gibt es keine Beschränkung der maximalen Fahrzeuganzahl. Die zulässige Fahrzeuganzahl ist mit dem Instruktor bzw. Betreuer abzustimmen. Zum Wenden, Halten oder Parken können die Anlauf-/Auffangflächen in sicherem Abstand zu den Modulen genutzt werden. Ist die Übung fehlgeschlagen, sofort Vollbremsung einleiten. Ersteller: Ingo Stoehr ATP 4149; Ver. 1.3 (März 2017) Seite 8 von 11

Dauerlaufkurs Nord Auf dem Dauerlaufkurs Nord herrscht Begegnungsverkehr. Das Wenden auf der Fahrbahn ist nicht erlaubt. Für den DLK-Nord gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. In Gefahrenbereichen gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen, beachten Sie die Hinweisschilder. Das Schneiden von Kurven und Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ist nicht gestattet. Auf dem gesamten Dauerlaufkurs Nord gilt Überholverbot, wenn nicht durch eine Beschilderung das Verbot aufgehoben wird. Dauerlaufkurs Süd Der Dauerlaufkurs Süd wir als Einbahnstraße im Uhrzeigersinn befahren. Das Wenden auf der Fahrbahn ist nicht erlaubt. Es gelten die ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten. Langsame Fahrzeuge dürfen auch rechts überholt werden. In Bereichen mit durchgezogener Mittellinie darf die Fahrspur nicht gewechselt werden. Ersteller: Ingo Stoehr ATP 4149; Ver. 1.3 (März 2017) Seite 9 von 11

Ovalrundkurs Für die Exklusivnutzung ist eine so genannte Mindestfahrerqualifikation notwendig. U.a. erkennen wir verschiedene Prüfgeländeführerscheine und die Lizenzen NA, IC, IB, IA und SL des DMSB an. Die Regeln des Betriebs- und Sicherheitshandbuches zur Nutzung des Ovalrundkurses sind zu beachten. Prüfen Sie die Bereifung und das Fahrwerk auf Beschädigungen und Zustand (Verschleiß und Vorschädigungen). Stellen Sie den korrekten Reifenluftdruck ein: Sind keine anderen Angaben vorhanden, sollte der Luftdruck auf die Herstellervorgabe eingestellt werden. Sieht diese für beladene Fahrzeuge höhere Drücke vor, so sind diese zu bevorzugen, da in den überhöhten Kurven die Aufbaubeschleunigung (Radlast) abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit zunimmt. Stellen Sie sicher, dass nur Reifen mit dem erforderlichen Geschwindigkeitsindex montiert sind und der Load-Index nicht überschritten wird. Vermeiden Sie Hochgeschwindigkeitsfahrten, wenn Sie unmittelbar vorher längere Fahrten auf dem Handlingkurs (HAK) durchgeführt haben! Das Fahren auf dem HAK verursacht durch die einseitige Belastung ungleiche Temperaturen und Drücke in der Bereifung. Die zulässige Fahrzeuganzahl ist mit dem Instruktor bzw. Betreuer abzustimmen. Ersteller: Ingo Stoehr ATP 4149; Ver. 1.3 (März 2017) Seite 10 von 11

Telefonverzeichnis Durchwahl (04961) 975 0 NOTRUF intern 112 NOTRUF intern 0170 919 7701 [falls (04961) 975 112 nicht erreichbar] Dispatcher 317 Safety and Security Manager 322 Leiter Werkfeuerwehr 318 Test- und Sicherheitskoordinator 368 Werkschutz / Pforte 320 / 321 Customer Service 311 / 314 (Anmeldung/Buchung) Customer Service 316 / 339 Vertrieb 319 / 330 TCS Service 308 Ersteller: Ingo Stoehr ATP 4149; Ver. 1.3 (März 2017) Seite 11 von 11