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Transkript:

18/8 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Elfte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung Vom 04. Juli 2016 Auf der Grundlage von 6 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz SächsHZG) vom 7. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 462), i.d.f. des Änderungsgesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 568), hat die Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie in Ergänzung der Rahmensatzung der Universität Leipzig über die Zulassung zu Studiengängen mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung nach Auswahlverfahren der Universität vom 8. April 2009 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig Nr. 16, S. 39 bis 41) am 17. November 2015 folgende Elfte Änderungssatzung zur Auswahlsatzung erlassen. Artikel 1 Die Satzung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung an der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie an der Universität Leipzig vom 28. Oktober 2009 (Amtliche Bekanntmachungen der Universität Leipzig Nr. 60, S. 8 bis 13), zuletzt geändert durch die Zehnte Änderungssatzung, wird wie folgt geändert: Zu 3 Abs. 1 3 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: Master of Arts Communication Management

18/9 Für das Auswahlverfahren sind neben dem Antrag zur Teilnahme am Auswahlverfahren folgende Unterlagen erforderlich: 1. Ein tabellarischer Lebenslauf 2. Ein Zeugnis einschließlich Diploma Supplement über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss bzw. ein Nachweis darüber, dass bei geordnetem Studienverlauf dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erbracht werden kann. Das Transcript of Records ist in jedem Fall beizulegen. 3. Ein Nachweis einer mindestens 6-monatigen praktischen Tätigkeit im Bereich des Kommunikationsmanagements (kumulativer, auf eine Vollzeittätigkeit bezogener Zeitwert, z.b. Volontariat, Berufsausbildung oder Praktika), bzw. ein Nachweis darüber, dass diese bis zum Beginn des Masterstudiums erbracht werden kann. 4. Abiturzeugnis mit Nachweis der Sprachkenntnisse (Niveau in Englisch gemäß Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) bzw. ein ergänzender Nachweis, falls diese Sprachkenntnisse auf anderem Weg erworben wurden. Für Nicht-Muttersprachler ist zusätzlich ein Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich. 5. Ein Motivationsschreiben im Umfang von zwei Seiten, das von der Auswahlkommission auf Basis folgender Kriterien bewertet wird: Gründe für die Wahl und Erwartungen an das Studium des Master- Studiengangs Communication Management an der Universität Leipzig Forschungsinteressen Praktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Kommunikationsmanagement Einordnung des bisherigen Studiums und der praktischen Erfahrungen in den Kontext des Masterstudienganges Communication Management. Gesamteindruck und argumentative Stimmigkeit

18/10 6. Eine dreiseitige Darstellung der Abschlussarbeit des ersten berufsqualifizierenden Studienganges (z. B. Bachelor), die nach folgenden Kriterien bewertet wird: Thema: Komplexität, Innovation und Bezug zum Forschungsfeld Forschungsfragen Darstellung der zugrunde gelegten theoretischen Ansätze und Literatur Angaben und Begründung der analytischen/empirischen Vorgehensweise Ertrag und Ergebnisse (sofern bereits vorliegend) Ausblick und mögliche neue Forschungsfragen Gesamteindruck und argumentative Stimmigkeit Die Zulassung zum Masterstudiengang Communication Management erfolgt aufgrund der folgenden Auswahlkriterien, für die jeweils Punkte auf einer Skala von 0 bis 100 vergeben werden. Die Zulassung erfolgt entsprechend der Gesamtpunktzahl: 1. Die zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegenden Noten des zugrunde liegenden ersten Hochschulabschlusses 15 % 2. Die Passfähigkeit des vorherigen Abschlusses 15 % Dieses Kriterium bezieht sich auf spezielles Wissen zu Theorien und Konzepten des Kommunikationsmanagements, für das Kommunikationsmanagement relevantes Grundlagenwissen der Kommunikationswissenschaft und der Managementforschung im hinreichenden Umfang sowie ausgeprägte Methodenkenntnisse. 3. Die Abschlussarbeit (ausgedrückt durch die Zusammenfassung) des ersten Hochschulabschlusses 20 % 4. Die Studienmotivation (ausgedrückt durch das Motivationsschreiben) 10 % 5. Das Auswahlgespräch 40 % Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe werden die Kriterien 1 bis 4 geprüft und bewertet. Zulassung zur zweiten Stufe des Auswahlverfahrens (Einladung zum Auswahlgespräch) erhalten nur Bewerber, die in jedem der vier Kriterien mindestens 50 Punkte erreicht haben. Auch die Kandidaten, die am Auswahlgespräch nicht teilgenom-

18/11 men haben, nehmen am Auswahlverfahren (= Ranking) teil, erhalten aber keine Punkte für das Kriterium 5. Das Auswahlgespräch kann als Einzel- oder Gruppengespräch organisiert werden und wird von der Prüfungskommission auf Basis der folgenden Kriterien bewertet: Zielvorstellung über Qualifikationen und Einsatzfelder im Bereich Kommunikationsmanagement Wissenschaftliche und fachliche Kenntnisse zum Kommunikationsmanagement, Forschungsorientierung Praktische Kenntnisse und Erfahrungen zum Berufsfeld Kommunikationsmanagement Führungsorientierung und persönliche Kommunikationskompetenz Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. Artikel 2 1. Diese Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung an der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie an der Universität Leipzig wurde ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie vom 17. November 2015. Diese Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung an der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie an der Universität Leipzig wurde vom Rektorat am 21. April 2016 genehmigt. 2. Diese Änderungssatzung tritt zum 01. April 2016 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. 3. In nachfolgenden Veröffentlichungen der Satzung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen

18/12 mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung an der Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie an der Universität Leipzig werden die Änderungen dieser Satzung eingefügt. Leipzig, den 04. Juli 2016 Professor Dr. med. Beate A. Schücking Rektorin