BP 1/5 2014-11 Meldung zur Prüfung in Berufspädagogik Erstanmeldung oder: erneuter Versuch (d.h. Freiversuch, Wiederholung, Verbesserung) bitte genau einmal ankreuzen! Name: Vorname: Mit diesem Blatt BP 1/5 (und zwei weiteren Blättern) wird Ihre Prüfung angemeldet. Bitte ankreuzen und beachten: Die Prüfung soll schriftlich (BP 2/5 u. 3/5) mündlich (BP 4/5 u. 5/5) erfolgen. Für die Meldung zur Prüfung ist ein Leistungsnachweis vorzulegen. Näheres bestimmt die Studienordnung. Der Leistungsnachweis liegt diesem Antrag bei: Er wird spätestens zum Ausschlusstermin nachgereicht: Die Modulbescheinigung (Formular 2/5 bzw. 4/5) liegt bei: Sie wird spätestens zum Ausschlusstermin nachgereicht: Gemäß Liste (wie bei AZUV) erhielt ich als Prüfer/in: Unterschrift ist nicht erforderlich Ich habe keine/n Wunschprüfer/in angegeben: ( Prüfer/in wird Ihnen zugewiesen.) Meiner/meinem Prüfer/in (sobald mir namentlich bekannt) leite ich zusätzlich eine Kopie der Seiten BP 2/5 und 3/5 bzw. BP 4/5 und 5/5 zu (mit meinen Voreintragungen, ggf. auch mit den schon erfolgten Bestätigungen durch Prüfungsberechtigten). Unterschrift des/der Kandidaten/in Wichtige Hinweise: Bei jeder Prüfungsmeldung geben Sie einen frankierten und an Sie adressierten Briefumschlag (C- 6) ab (falls keine Mailzusage erfolgte: zwei Umschläge). Bitte fügen Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bei (falls nicht schon vorhanden). Bitte kopieren Sie die Antragsunterlagen für den Selbstbehalt (und für die/den Prüfer/in siehe oben).
Formular BP 2/5 (schriftliche Prüfung) BP 2/5 2014-11 Modulabschlussbescheinigung Berufspädagogik Prüfling: Name: Vorname: Erklärung des Prüfers Ich bestätige, dass je ein Teilnahmenachweis () zu den Veranstaltungen F I und F III vorliegt (bitte unten ankreuzen) und dass der Leistungsnachweis (LN) in der Veranstaltung F II erworben wurde. - Wurde der LN ausnahmsweise in FI oder FIII erbracht, wird um handschriftliche Änderung in der ersten Spalte gebeten. Veranstaltungen des Moduls F F I : Veranstaltung zu Grundlagen der Berufspädagogik LN F II: Veranstaltung zu didaktischem Handeln im Kontext der Berufsbildung F III: Veranstaltung zu Institutionen und Strukturen des Berufsbildungssystems Die Themenstellung werde ich (als Prüfer/in) dem Prüfungsamt auf beiliegendem Formular F 3/5 nach Leistung der Unterschrift auf diesem Meldebogen über die Hauspost zukommen lassen, so dass sie rechtzeitig dem Prüfungsamt vorliegt. Der Termin zur Einreichung der Themenstellung beim Prüfungsamt wird noch mitgeteilt, er liegt im Sommer am Ende der Vorlesungszeit, im Winter schon Ende Januar. Unterschrift einer/eines Prüfungsberechtigten
Formular BP 3/5 (schriftliche Prüfung) BP 3/5 2014-11 Dieses Formular ist durch die Prüferin / den Prüfer auszufüllen und dem Prüfungsamt rechtzeitig zuzuleiten (je nach Regelung auch gesammelt durch die Fakultät). Wegen Erstellung eines gemeinsamen Prüfungsplans benötigen wir die Aufgabenstellungen gegen Vorlesungsende (der genaue Abgabetermin wird Ihnen noch mitgeteilt). Falls mehrere Prüflinge die gleiche Themen- oder Aufgabenstellung erhalten, teilen Sie uns bitte die entsprechenden Namen in einer gesonderten Liste mit. An das Landesprüfungsamt Außenstelle Paderborn im Hause Absender: Name: Fakultät: Themenstellung für die schriftliche Prüfung in Berufspädagogik Prüfling: Name Vorname _ Tel: Email: Aufgabe / Aufgaben: - Bitte gut lesbar ausfüllen - Hilfsmittel: - Bitte zusammen mit dieser Aufgabenstellung dem Prüfungsamt einreichen - Ort und Datum Unterschrift der Prüferin / des Prüfers Hinweis für die Aufgabenstellung: Die Aufgaben beziehen sich auf die Inhalte des gesamten Moduls. Sie sind so zu stellen, dass bei der Bearbeitung grundlegende Kenntnisse zur Thematik der entsprechenden Lehrangebote und zur Methodik des Faches oder der betreffenden Fächer sowie die Fähigkeit nachgewiesen werden können, Wissen im Sinne der gestellten Aufgabe anzuwenden.
BP 4/5 2014-11 Formular BP 4/5 (mündliche Prüfung) Modulabschlussbescheinigung Berufspädagogik Prüfling: Name: Vorname: Erklärung des Prüfers Ich bestätige, dass je ein Teilnahmenachweis () zu den Veranstaltungen F I und F III vorliegt (bitte unten ankreuzen) und dass der Leistungsnachweis (LN) in der Veranstaltung F II erworben wurde. - Wurde der LN ausnahmsweise in FI oder FIII erbracht, wird um handschriftliche Änderung in der ersten Spalte gebeten. Veranstaltungen des Moduls F F I : Veranstaltung zu Grundlagen der Berufspädagogik LN F II: Veranstaltung zu didaktischem Handeln im Kontext der Berufsbildung F III: Veranstaltung zu Institutionen und Strukturen des Berufsbildungssystems Unterschrift einer/eines Prüfungsberechtigten Hinweise an die/den Prüfer/in: Es wird die Möglichkeit eingeräumt, dass der Prüfling mit der Anmeldung der Prüfung auch schon das vollständig ausgefüllte Formular F 5/5 abgeben kann.
Formular F 5/5 (mündliche Prüfung) BP 5/5 2014-11 Dieses Formular ist durch die Prüferin / den Prüfer auszufüllen und dem Prüfungsamt rechtzeitig zuzuleiten (je nach Regelung im Fach auch als Sammelliste). Es muss nach LPO-Vorgabe spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin dem Prüfungsamt vorliegen, wegen Erstellung eines gemeinsamen Prüfungsplans schon früher, etwa mit Vorlesungsende (der genaue Termin wird noch mitgeteilt). An das Landesprüfungsamt Außenstelle Paderborn im Hause Absender (Prüfer/in): Name: Fakultät: Mündliche Prüfung in Berufspädagogik Prüfling: Name Vorname Tel: Email: Als weitere/n Prüfer/in empfehle ich Frau/Herrn Für die mündliche Prüfung habe ich mit Prüfling und der/dem empfohlenen Mitprüfer/in folgenden Termin vereinbart: Datum: Uhrzeit: Raum: Eine mündliche Prüfung erstreckt sich über 45 Minuten. Berücksichtigen Sie bitte weitere 10 Minuten für die Bewertung. Unterschrift des Prüfers / der Prüferin Hinweise Durch die mündlichen Prüfungen soll festgestellt werden, ob der Prüfling Zusammenhänge der Prüfungsgebiete erkennt und darstellen kann sowie spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen und zu beantworten vermag. Die Themenstellungen beziehen sich auf die Inhalte des gesamten Moduls. Bei allen mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung gilt das Zwei-Prüfer-Prinzip. Für die mündlichen Prüfungen bedeutet dies, dass beide Prüfer wirklich prüfen, dass i.d.r. das Protokoll abwechselnd geführt wird und dass die Notenfestlegung gemeinsam erfolgt (bei fehlender Einigung ist das arithmetische Mittel zu bilden).