Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes Weitere Befristung der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße

Ähnliche Dokumente
C. Bisheriges Verfahren

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven

21. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister

23. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage

Ortsgesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

20. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen

Drittes Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes

Die staatliche Deputation für Arbeit und Gesundheit hat in ihrer Sitzung am dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Änderung des Bremischen Landesstraßengesetzes

Weiterentwicklung des Vorbereitungsdienst- Zulassungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes

Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 2. Juni Entwurf eines Bremischen Ladenschlussgesetzes

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2017

Mitteilung des Senats vom 19. September 2017

Stadtbürgerschaft Wahlperiode. Mitteilung des Senats vom 6. Dezember 2005

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern im Lande Bremen

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Tischvorlage. Bericht der Verwaltung für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr,

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen (Land)

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/386 Landtag 19. Wahlperiode

Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 5. November 2013

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Mitteilung des Senats vom 4. Februar 2003

Vorlage für die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am

Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2012

V o r l a g e Nr. L 132/18. für die Sitzung der staatlichen Deputation für Bildung am

Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden

Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2103 Landtag 19. Wahlperiode

Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten im Hafenbereich

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Bremen, V o r l a g e Nr. L 96 / 18

Die staatliche Deputation für Inneres hat dem Gesetzentwurf am zugestimmt.

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

2014 Verkündet am 10. Juli 2014 Nr. 75. Verordnung zur Änderung schulrechtlicher Verordnungen. Vom 7. Juli 2014

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes

Gesetz zur Änderung des Bremischen Disziplinargesetzes

Vorlage für die Sitzung des Senats am Verordnung zur Änderung jugendschutzrechtlicher Verordnungen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Datum: Detlef von Lührte Tel.: 4816

Gesetz zur Änderung kommunalunternehmensrechtlicher Vorschriften

Schriftliche Kleine Anfrage

Mitteilung des Senats vom 12. Mai Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Datum: Detlef von Lührte Tel.: 4816

Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sozial-emotionalen Beeinträchtigungen fördern

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Datum:19. November 2009 Detlef von Lührte Tel.: 4816

Vorlage für die Sitzung des Senats am Auflösung der Stiftung Wohnliche Stadt

Drittes Gesetz zu dem Dataport-Staatsvertrag

Entwurf eines Ortsgesetzes zur Einrichtung des Innovationsbereichs "Ansgarikirchhof"

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/789 Landtag 19. Wahlperiode

Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer

Freie Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung 06. März 2017 Anna I. Priester Gabriele Schoppe Tel V o r l a g e Nr. L 74/19

Ortsgesetz zur Änderung bremischer Kommunalsteuerortsgesetze

Bremisches Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften (Bremisches Verkündungsgesetz)

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Herr Matthes Herr Sygusch Tel.: 14630/ 4666

Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014

Vorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L) am

Der Senat übersendet der Stadtbürgerschaft als Anlage den Entwurf

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Vorlage für die Sitzung des Senats am 16. Dezember 2014

Gesetz zur Änderung des Bremischen Justizkostengesetzes

Wie schreibe ich einen Master-Abschluss in Geschichte

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/1591 Landtag (zu Drs 18/1502) 18. Wahlperiode

Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2001 (Brem.GBl. S.

In-Kraft-Treten: Magistrat der Stadt Bremerhaven Schulamt 40/2 Postfach , Bremerhaven

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Datum: V o r l a g e Nr. L 111/18. für die Sitzung der Deputation für Bildung am

Rigbers, Nicole 25. Januar B e r i c h t Nr. L 532/19

"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen"

Mitteilung des Senats vom 1. Juli 2014

Schriftliche Kleine Anfrage

Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen, 27. November 2015 Kerstin Rottmann Tel.: V o r l a g e Nr. L 21/19

Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/121 Landtag Wahlperiode

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes

Die Senatorin für Kinder und Bildung 16. Februar 2017 Anna Igho Priester Tel

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Gesetz über die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen und zur Änderung des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Bremisches Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Bremisches Immissionsschutzgesetz BremImSchG)

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Die Senatorin für Finanzen 23. Juli Vorlage für die Sitzung des Senats am 3. August 2010

Ortsgesetz zur Änderung der Nutzungs- und Gebührenordnung für Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen

Workshop 10: Unterstützungssysteme in der inklusiven Schullandschaft Bremerhavens

Der Landesbehindertenbeauftragte Hansestadt Bremen. P R E S S E M I T T E I L U N G Bremen,

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz am

Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Pflanzenschutzrecht

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode


Anlage 3 zur Deputationsvorlage L160/18

Transkript:

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1551 Landtag 19. Wahlperiode 27.02.18 Mitteilung des Senats vom 27. Februar 2018 Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes Weitere Befristung der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße

Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 27. Februar 2018 Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes Weitere Befristung der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße Der Senat überreicht der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) anliegend den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes mit der Bitte um Beschlussfassung. Seit 2009 ist die Inklusion in der Schule in Bremen weit vorangeschritten. Mit viel Engagement aller beteiligten Akteure, insbesondere der Lehrkräfte, der sozialpädagogischen Fachkräfte und der Betreuungskräfte, wurde vor allem im Bereich der gemeinsamen Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern in den vergangenen Jahren sehr viel erreicht. Bremen liegt bei der inklusiven Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im bundesweiten Vergleich an der Spitze. Nunmehr ist ein Justieren des Systems notwendig, weil die gesellschaftlichen Herausforderungen der Schulen zugenommen haben. Die steigende Zahl von Kindern und Jugendlichen, die in sozialen Risikolagen aufwachsen oder durch Flucht Brüche in ihrer Sozialisation oder Traumatisierungen erlitten haben, wirkt sich signifikant auf den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich sozialemotionale Entwicklung aus: Dieser stieg im Land Bremen in den letzten fünf Jahren um jeweils 10% pro Jahr. Mit dieser Herausforderung gilt es umzugehen, im Sinne der betroffenen Menschen und im Sinne der gesellschaftlichen Kohärenz. Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung erfordert einen fachspezifisch abgesteckten Rahmen. Seit dem Schuljahr 2014/15 wird das Konzept zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf sozial-emotionale Entwicklung umgesetzt. Dieses Konzept umfasst verschiedene Module: Das erste Modul besteht in einer zusätzlichen sonderpädagogischen und sozialpädagogischen Unterstützung an der jeweiligen allgemeinen Schule durch Sonderpädagog/-innen, Sozialpädagog/-innen und auch das zuständige ReBUZ. Das zweite Modul sieht eine vorübergehende Förderung

2 am Standort des regionalen ReBUZ vor. Das dritte Modul beinhaltet für Schülerinnen und Schüler mit besonders hohem Förderbedarf, die in der allgemeinen Schule und am ReBUZ nicht mehr ausreichend gefördert werden können, eine Beschulung an der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Fortführung des Förderzentrums an der Fritz- Gansberg-Straße im Rahmen des oben beschriebenen Gesamtkonzepts notwendig. Der kontinuierliche Anstieg des Anteils stark verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher stellt das inklusive System perspektivisch vor große Herausforderungen. Auf die Kompetenz des Spezialförderzentrums Fritz-Gansberg-Schule kann zum jetzigen Zeitpunkt für die allgemeinbildenden Schulen noch nicht verzichtet werden. Für die Fortführung des Förderzentrums an der Fritz-Gansberg-Straße ist die gesetzliche Grundlage in 70a Absatz 4 des Bremischen Schulgesetzes anzupassen. Die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu dem Förderzentrum soll wie bisher jährlich überprüft und zudem der Deputation für Kinder und Bildung regelmäßig berichtet werden. Die Deputation für Kinder und Bildung hat den Gesetzentwurf in ihren Sitzungen am 18. Oktober 2017 und am 14. Februar 2018 zur Kenntnis genommen und dem weiteren Verfahren zugestimmt. Im Beteiligungsverfahren erhielten der Landesbehindertenbeauftragte, die Gesamtvertretungen der Eltern in Bremen und Bremerhaven, die Gesamtvertretungen der Schülerinnen und Schüler in Bremen und Bremerhaven, die Arbeitskreise der Schulleitungen der Schulstufen und der ReBUZ, die Behindertenbeauftragten der Schulen in Bremen und in Bremerhaven und der Personalrat Schulen in Bremen und in Bremerhaven Gelegenheit, sich schriftlich zu dem Vorhaben zu äußern.

3 Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes Vom Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 70a Absatz 4 des Bremischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2005 (Brem.GBl. S. 260, 388, 398 223-a-5), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. S. 362) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In Satz 1 wird die Angabe 31. Juli 2018" durch die Angabe 31. Juli 2024" ersetzt. In Satz 3 werden nach dem Wort überprüfen" die Wörter und der Deputation für Kinder und Bildung hierüber zu berichten" angefügt. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung zu Artikel 1 Die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem sehr hohen sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung erfordert einen fachspezifisch abgesteckten Rahmen. Seit dem Schuljahr 2014/15 wird das Konzept zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf emotional-soziale Entwicklung umgesetzt. Dieses Konzept umfasst verschiedene Module; das dritte Modul beinhaltet für Schülerinnen und Schüler mit besonders hohem Förderbedarf, die in der allgemeinen Schule nicht mehr ausreichend gefördert werden können, eine Beschulung an der Schule an der Fritz- Gansberg-Straße. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine Fortführung des Förderzentrums an der Fritz-Gansberg-Straße im Rahmen des Gesamtkonzepts zur Beschulung dieser Kinder notwendig. Der kontinuierliche Anstieg des Anteils stark verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher stellt das inklusive System perspektivisch vor große Herausforderungen. Auf die Kompetenz des Spezialförderzentrums Fritz- Gansberg-Schule kann zum jetzigen Zeitpunkt für die allgemeinbildenden Schulen noch nicht verzichtet werden. Für die Fortführung des Förderzentrums an der Fritz-Gansberg-Straße ist die gesetzliche Grundlage in 70a Absatz 4 des Bremischen Schulgesetzes anzupassen.

Die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler zu dem Förderzentrum soll wie bisher jährlich überprüft, zudem jedoch der Deputation für Kinder und Bildung hierüber regelmäßig berichtet werden. 4