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Transkript:

Bürgeramt Einwohnerservice und Wahlen Ausfüllhilfen - Schnellmeldung Urnenwahl - Niederschrift Urnenwahl Europawahl 25. Mai 2014 1

Inhalt Beispiel Schnellmeldung Urnenwahl..S. 3 Beispiel Niederschrift Urnenwahl.S. 4-11 2

Urnenwahlbezirk - Schnellmeldung Europawahl am 25. Mai 2014 Gemeinde/ Kreis Kassel-Stadt Wahlbezirk 0112 A1 Wahlb. ohne Sperrvermerk 980 B Wähler 400 A2 Wahlb. mit Sperrvermerk 150 B1 dav. mit Wahlschein 0 A3 Wahlb. nach 24, 2 EuWG 0 C Ungültige Stimmen 15 A Wahlb. insgesamt 1.130 D Gültige Stimmen 385 Von den gültigen Stimmen entfallen auf: Name der Partei - Kurzbezeichnung - Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung Anzahl der Stimmen Name der Partei - Kurzbezeichnung - Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung Anzahl der Stimmen D 1 CDU 80 Zwischensumme 305 D 2 SPD 80 D 17 DKP 5 D 3 GRÜNE 30 D 18 BüSo 5 D 4 FDP 25 D 19 PSG 10 D 5 DIE LINKE 10 D 20 AfD 15 D 6 FREIE WÄHLER 10 D 21 PRO NRW 10 D 7 REP 15 D 22 MLPD 20 D 8 Tierschutzpartei 15 D 23 NPD 10 D 9 FAMILIE 5 D 24 Die PARTEI 5 D 10 PIRATEN 5 D 11 ÖDP 5 D 12 PBC 5 D 13 Volksabstimmung 5 D 14 BP 5 D 15 CM 5 D 16 AUF 5 Zwischensumme 305 Gesamtsumme 385 3

Gemeinde Kreis Kassel-Stadt Hessen Land Wahlbezirk (Name oder Nummer) 0112 Allgemeiner Wahlbezirk Sonderwahlbezirk Wahlbezirk mit beweglichem Wahlvorstand Anlage 25 Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk der Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 1. Wahlvorstand Zu der Wahl zum Europäischen Parlament waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen: Familienname Vorname Funktion 1. Müller Karl als Wahlvorsteher/in 2. Krause Helga als stellvertretende/r Wahlvorsteher/in 3. Schmidt Ludwig als Schriftführer/in 4. Schröder Heidi als Beisitzer/in 5. Schneider Egon als Beisitzer/in 6. Meier Anna als Beisitzer/in 7. Fischer Heinz als Beisitzer/in 8. Wagner Karla als Beisitzer/in 9. Schulz Thomas als Beisitzer/in An Stelle des/der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieds/er des Wahlvorstandes ernannte der/die Wahlvorsteher/in folgende/n anwesende/n oder herbeigerufene/n Wahlberechtigte/n zu/m Mitglied/ern des Wahlvorstandes und wies sie/ihn auf ihre/seine Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres/seines Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihr/ihm/ihnen bei ihrer/seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin: Familienname Vorname Uhrzeit 1. 2. 3. Als Hilfskräfte waren zugezogen: Familienname Vorname Aufgabe 1. 2. 3. 2. Wahlhandlung 2.1 Der/Die Wahlvorsteher/in eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er/sie die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er/sie stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er/Sie belehrte sie über ihre Aufgaben. Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor. 4

2.2 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne versiegelt. verschlossen; der/die Wahlvorsteher/in nahm den Schlüssel in Verwahrung. 2.3 Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden aufgestellt oder Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren, hergerichtet. Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden: 2 Zahl der Nebenräume: --- Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen überblickt werden. 2.4 Mit der Stimmabgabe wurde um 8 Uhr 00 Minuten begonnen. 2.5 Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen. Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der/die Wahlvorsteher/in das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er/sie bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk "Wahlschein" oder den Buchstaben "W" eintrug. Der/Die Wahlvorsteher/in berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm/ihr abgezeichnet. Der/Die Wahlvorsteher/in berichtigte später entsprechend das Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlussbescheinigung unter Berücksichtigung der noch am Wahltage an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine. 2.6 Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung waren nicht zu verzeichnen. Soweit sich besondere Vorfälle ereigneten (z.b. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des 49 Abs. 6 und 7 und des 52 Europawahlordnung), wurden Niederschriften angefertigt; sie sind als 2.7 Anlagen Nr. bis beigefügt. Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten. Der Wahlvorstand wurde vom für ungültig erklärt worden ist/sind: Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nr. unterrichtet, dass folgende/r Wahlschein/e 2.8 Im Wahlbezirk befindet sich 2) das kleinere Krankenhaus/Alten- oder Pflegeheim das Kloster die sozialtherapeutische Anstalt die Justizvollzugsanstalt Bezeichnung Bezeichnung Bezeichnung Bezeichnung für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat. Die personelle Zusammensetzung des/der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände für die einzelne/n Anstalt/en (drei Mitglieder des Wahlvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters) ist aus den dieser Niederschrift als Anlage/n Nr. bis beigefügten besonderen Niederschrift/en ersichtlich. Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der von der Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung/en und übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen wollten, darauf hin, dass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes als Hilfsperson in Anspruch nehmen können. Die Wähler hatten die Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen. Nach Prüfung der Wahlscheine warfen die Wähler ihre gefalteten Stimmzettel in die vom beweglichen Wahlvorstand mitgebrachte verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf der/die Wahlvorsteher/in oder sein/ihr/ihre Stellvertreter/in den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine und brachte nach Schluss der Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss der Wahlzeit unter ständiger Aufsicht des Wahlvorstandes. 5

2.9 Im Sonderwahlbezirk begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.8 beschrieben. 3) 2.10 Um 18.00 Uhr gab der/die Wahlvorsteher/in den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der letzte der anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Um 18 Uhr 00 Minuten erklärte der/die Wahlvorsteher/in die Wahl für geschlossen. Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimmzettel entfernt. 3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk 3.1 Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden im unmittelbaren Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des/der Wahlvorstehers/in des/der stellvertretenden Wahlvorstehers/in vorgenommen. Zunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden entnommen - und mit dem Inhalt der Wahlurne/n des/der beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände vermischt 3). Der/Die Wahlvorsteher/in überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war. 3.2 a) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt. Die Zählung ergab 400 Stimmzettel (= Wähler B ). b) Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt. Die Zählung ergab 400 Vermerke. An entsprechender Stelle in Abschnitt 4 eintragen. c) Mit Wahlschein haben gewählt --- Personen = B 1. b) + c) zusammen 400 Personen. Die Gesamtzahl b) + c) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel unter a) überein. Die Gesamtzahl b) + c) war um größer - kleiner 3) als die Zahl der Stimmzettel. Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen: 3.3 Der/Die Schriftführer/in übertrug aus der (ggf. berichtigten) Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses die Zahl der Wahlberechtigten in Abschnitt 4 Kennbuchstaben A 1 + A 2 der Wahlniederschrift. 3.4 Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des/der Wahlvorstehers/in folgende Stimmzettelstapel und behielten sie unter Aufsicht: 3.4.1 a) mehrere Stapel aus den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger Stimme, getrennt nach Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge, b) einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, sowie 3) c) einen Stapel aus den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war. 3) Der Stapel zu c) wurde von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen. 3) 6

3.4.2 Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem/der Wahlvorsteher/in, zum anderen Teil seinem/ihrer/ihrem Stellvertreter/in. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag die Stimmen abgegeben worden sind. Gab ein Stimmzettel dem/der Wahlvorsteher/in oder seinem/ihrer/ihrem Stellvertreter/in Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu c) bei. Nunmehr prüfte der/die Wahlvorsteher/in den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm/ihr hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der/Die Wahlvorsteher/in sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist 3). Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander die zu a) - und b) 3) - gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen sowie die Zahl der ungültigen Stimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen. 3.4.3 Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt: Unstimmigkeiten bei der Zählung haben sich nicht ergeben. Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut. Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen. 3.4.4 Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu c) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der/Die Wahlvorsteher/in gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er/Sie vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ob sie für ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Die so ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen 3). 3.4.5 Der/Die Schriftführer/in zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung. 3.5 Die vom/von der Wahlvorsteher/in bestimmten Beisitzer sammelten a) die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die Stimmen zugefallen waren, b) die ungekennzeichneten Stimmzettel, c) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht. Die in c) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern 1 bis 5 beigefügt 3). 3.6 Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom/von der Wahlvorsteher/in mündlich bekannt gegeben. 4. Wahlergebnis Kennbuchstaben für die Zahlenangaben 4) A 1 A 2 A 1 + A 2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk 980 W (Wahlschein) 5) Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk 150 W (Wahlschein) 5) Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte 5) 1.130 B Wähler insgesamt [vgl. oben 3.2 a)] 400 B 1 darunter Wähler mit Wahlschein [vgl. oben 3.2 c)] 0 7

Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk 6) ZS I ZS II Insgesamt C Ungültige Stimmen 14 1 15 Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag CDU D 1 1. Christlich Demokratische Union Deutschlands SPD D 2 2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands GRÜNE D 3 3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FDP D 4 4. Freie Demokratische Partei D 5 5. DIE LINKE DIE LINKE D 6 6. FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER D 7 7. REP DIE REPUBLIKANER Tierschutzpartei D 8 8. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ FAMILIE D 9 9. Familien-Partei Deutschlands PIRATEN D 10 10. Piratenpartei Deutschland D 11 11. ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei D 12 12. PBC Partei Bibeltreuer Christen Volksabstimmung D 13 13. Ab jetzt. Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen BP D 14 14. Bayernpartei D 15 15. CM Christliche Mitte - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten AUF D 16 16. AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland DKP D 17 17. Deutsche Kommunistische Partei D 18 18. BüSo Bürgerrechtsbewegung Solidarität 79 1 80 79 1 80 30 0 30 25 0 25 10 0 10 10 0 10 15 0 15 15 0 15 4 1 5 4 1 5 8

PSG D 19 19. Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale AfD D 20 20. Alternative für Deutschland D 21 21. PRO NRW Bürgerbewegung PRO NRW MLPD D 22 22. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands NPD D 23 23. Nationaldemokratische Partei Deutschlands D 24 24. Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative 10 0 10 15 0 15 10 0 10 20 0 20 10 0 10 Wahlvorschläge in der im Stimmzettel aufgeführten Reihenfolge mit Kurzbezeichnung und Kennwort D Gültige Stimmen insgesamt 381 4 385 5. Abschluss der Wahlergebnisfeststellung 5.1 Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen: 3) Keine Vorkommnisse Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: 3) --- 5.2 Das/Die Mitglied/er des Wahlvorstandes Vor- und Familienname --- beantragte/n vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung der Stimmen 7), weil Angabe der Gründe --- Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt berichtigt 8) und vom/von der Wahlvorsteher/in mündlich bekannt gegeben. 5.3 Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung 9) übertragen und auf schnellstem Wege telefonisch - durch 2) Angabe der Übermittlung Herrn Schmidt an die Wahlzentrale übermittelt. 5.4 Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der/die Wahlvorsteher/in und der/die Schriftführer/in oder ihre Stellvertreter, anwesend. 5.5 Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich. 9

5.6 Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben. Ort, Datum Kassel, 25. Mai 2014 Der Wahlvorsteher Karl Müller Der Stellvertreter Helga Krause Der Schriftführer Ludwig Schmidt Die übrigen Beisitzer Heidi Schröder Egon Schneider Anna Meier Heinz Fischer Karla Wagner Thomas Schulz 5.7 Das/Die Mitglied/er des Wahlvorstandes Vor- und Familienname --- verweigerte/n die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil 3) Angabe der Gründe 5.8 Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier verpackt: a) ein Paket mit den nach Wahlvorschlägen geordneten gültigen Stimmzetteln, b) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln 3), c) ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen sowie 3) d) ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln. Die Pakete zu a) bis c) wurden versiegelt und mit dem Namen der Gemeinde, der Nummer des Wahlbezirks und der Inhaltsangabe versehen. 5.9 Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden am, Uhr, übergeben - die Wahlniederschrift mit Anlagen, - die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben, - das Wählerverzeichnis, - die Wahlurne - ggf. mit Schloss und Schlüssel - sowie - alle sonstigen dem Wahlvorstand von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen. --- Der Wahlvorsteher 10

Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am, Uhr, auf Vollständigkeit überprüft und übernommen. Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind. Zutreffendes ankreuzen. 2) Wenn im Wahlbezirk kein beweglicher Wahlvorstand tätig war, ist der gesamte Abschnitt 2.8 zu streichen. 3) Nicht Zutreffendes streichen. 4) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind. 5) Die Zahlenangaben für die Kennbuchstaben A1, A2 und A1+A2 sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses zu entnehmen (vgl. auch Abschnitt 2.5). 6) Summe C + D muss mit B übereinstimmen. 7) Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen. 8) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren. 9) Nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung. 11